Verordnung (EU) Nr. 604/2013 (Dublin III)


Verordnung (EU) Nr. 604/2013

Titel: Verordnung (EU) Nr. 604/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 zur Festlegung der Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des Mitgliedstaats, der für die Prüfung eines von einem Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen in einem Mitgliedstaat gestellten Antrags auf internationalen Schutz zuständig ist
Bezeichnung:
(nicht amtlich)
Dublin-III-Verordnung
Geltungsbereich: EU und Island, Norwegen, Liechtenstein und Schweiz
Rechtsmaterie: Asylrecht, Verwaltungsrecht
Grundlage: AEUV, insbesondere Art. 78 Abs. 2 lit. e
Verfahrensübersicht: Europäische Kommission
Europäisches Parlament
IPEX Wiki
Anzuwenden ab: 1. Januar 2014
Ersetzt durch: Verordnung (EU) 2024/1351
Außerkrafttreten: 30. Juni 2026
Fundstelle: ABl. L 180 vom 29. Juni 2013, S. 31–59
Volltext Konsolidierte Fassung (nicht amtlich)
Grundfassung
Regelung ist in Kraft getreten und anwendbar.
Hinweis zur geltenden Fassung von Rechtsakten der Europäischen Union

Die Verordnung (EU) Nr. 604/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 zur Festlegung der Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des Mitgliedstaats, der für die Prüfung eines von einem Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen in einem Mitgliedstaat gestellten Antrags auf internationalen Schutz zuständig ist, ist eine Verordnung der Europäischen Union, nach der der Mitgliedstaat bestimmt wird, der für die Durchführung eines Asylverfahrens zuständig ist. Die Verordnung tritt im Rahmen des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems an die Stelle der Dublin-II-Verordnung und wird auch Dublin-III-Verordnung oder Dublin-Verordnung genannt. Sie ist am 19. Juli 2013 in Kraft getreten und auf Anträge auf internationalen Schutz anzuwenden, die ab dem 1. Januar 2014 gestellt werden.

Mit Ablauf des 30. Juni 2026 wird die Dublin-III-Verordnung aufgehoben und durch die Verordnung über Asyl- und Migrationsmanagement ersetzt.

  1. Verordnung (EU) 2024/1351 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Mai 2024 über Asyl- und Migrationsmanagement, zur Änderung der Verordnungen (EU) 2021/1147 und (EU) 2021/1060 und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 604/2013. In: EUR-Lex. Abgerufen am 31. Mai 2024 (deutsch, englisch).
  2. Eine neue Verordnung über Asyl- und Migrationsmanagement. 14. Mai 2024, abgerufen am 5. September 2024.