Verpflichtungsermächtigung
Verpflichtungsermächtigung (Abk. VE), in der Schweiz auch Verpflichtungskredit genannt (englisch commitment appropriations (CA), französisch crédits d'engagement (CE)) ist ein Rechtsbegriff aus dem Haushaltsrecht (Deutschland: § 38 BHO), der die im Haushaltsplan gesondert ausgesprochene Ermächtigung enthält, Verpflichtungen zur Leistung von Ausgaben in künftigen Jahren einzugehen. Sie dienen der Wahrung des Fälligkeitsprinzips.
- ↑ admin.ch: SR 611.01 Finanzhaushaltverordnung der Schweizerischen Eidgenossenschaft. Abgerufen am 10. April 2011 (siehe Kapitel 2, 2. Abschnitt, Art. 10).