Vertrag von Bromberg
Der Vertrag von Bromberg war ein am 6. November 1657 in Bromberg zwischen dem polnischen König Johann II. Kasimir und Kurfürst Friedrich Wilhelm von Brandenburg-Preußen geschlossener Vertrag. Der Vertrag bestätigte die im Vertrag von Wehlau getroffenen Vereinbarungen.
Zudem wurde neu vereinbart:
- Eine „Ewige Allianz“ der beiden Herrscher.
- Brandenburg-Preußen erhielt die Lande Lauenburg und Bütow als erbliches Lehen.
- Brandenburg-Preußen erhielt die Starostei Draheim als Pfandbesitz gegen Zahlung einer Pfandsumme.
- Im Falle des Aussterbens der brandenburgisch-preußischen Linie der Hohenzollern im Mannesstamm sollte das Herzogtum Preußen an den König von Polen zurückfallen.
- Die preußischen Stände hatten bei der Inthronisierung eines neuen preußischen Herzogs gegenüber dem polnischen König und dem Parlament ein homagium eventuale zu leisten.
- ↑ Theodor von Mörner: Kurbrandenburgische Staatsverträge von 1601 bis 1700. Berlin 1867, S. 220–227.
- ↑ Gustav Adolf Harald Stenzel: Geschichte des Preußischen Staats. Teil II: Von 1640 bis 1688, Hamburg 1837, S. 137–138 und S. 297