Vertrag von Tangermünde

Im Vertrag von Tangermünde musste sich am 14. April 1312 der meißnische Markgraf Friedrich der Freidige seine Freiheit aus der Gefangenschaft des brandenburgischen Markgrafen Waldemar erkaufen, in welche er wenige Tage zuvor gemeinsam mit seinem Sohn nahe der meißnischen Stadt Hayn geraten war.