Vielvölkerstaat

Vielvölkerstaat oder Nationalitätenstaat ist eine Bezeichnung für zumeist historische Staaten, die sich über das Siedlungsgebiet beziehungsweise den Kultur- und Sprachraum von mehreren Völkern und Ethnien (Nationalitäten) erstrecken. Der Vielvölkerstaat ist deshalb ethnisch nicht homogen und vom Einvolkstaat oder auch Nationalstaat zu unterscheiden, welcher (vornehmlich) nur aus einem Volk (Nationalität) besteht.

Die Einwohner eines Vielvölkerstaates bilden über die gemeinsame Staatsbürgerschaft eine Rechtsgemeinschaft, auch wenn sie aus verschiedenen Volksgruppen bestehen.

  1. Vgl. Hannah Arendt: Elemente und Ursprünge totaler Herrschaft. Antisemitismus, Imperialismus, totale Herrschaft. 14. Auflage, München 2011, S. 561.