Volksabstimmung über die Verfassung von Berlin 1995

Volksabstimmung über die Verfassung
abgegebene Stimmen
70.0% (75.1%)
23.3% (24.9%)
6.8%
Ja
Nein
ungültig
Mehrheit der abgegebenen Stimmen
Quelle: Volksabstimmung in Berlin am 22. Oktober 1995 über die Verfassung von Berlin. In: Statistisches Landesamt Berlin (Hrsg.): Berliner Statistik. Statistische Berichte. Band 1997-10, B VII 4 - 95, 6. Juli 1994, ZDB-ID 1107383-4 (statistischebibliothek.de [PDF]).

Die Volksabstimmung über die Verfassung von Berlin fand am 22. Oktober 1995 zusammen mit der Wahl zum Abgeordnetenhaus und den Bezirksverordnetenversammlungen statt. Der Verfassungsentwurf basierte auf der (West-)Berliner Verfassung von 1950, erweiterte diese Vollverfassung jedoch in mehreren Abschnitten maßgeblich und löste sie ab. Im Referendum wurde der Verfassungsentwurf von drei Viertel der Abstimmenden angenommen, bei einer guten Stimmbeteiligung von etwas unter 70 %. Für das Plebiszit galt kein Quorum, sodass die einfache Mehrheit der Abstimmenden entschied.

Die neue Verfassung wurde durch den Zusammenschluss Ost- und West-Berlins als eigenständiges Bundesland der Bundesrepublik Deutschland nach der Deutschen Wiedervereinigung notwendig. Nach Bayern (1946), Hessen (1946), Rheinland-Pfalz (1947), Bremen (1947), Nordrhein-Westfalen (1950), den drei später in Baden-Württemberg aufgegangenen Südweststaaten (1946/47), sowie Brandenburg (1992), Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen (beide 1994) war Berlin das zwölfte und bislang letzte Bundesland, das seine Verfassung unmittelbar vom Stimmvolk beschließen ließ.