Volksabstimmung in Hessen 2011

Obligatorisches Referendum über eine Änderung der Landesverfassung
Aufnahme einer „Schuldenbremse“
gültige Stimmen
67.7% (70.0%)
29.0% (30.0%)
3.3%
Ja
Nein
ungültig
Mehrheit der gültigen Stimmen
Quelle: Hessisches Statistisches Landesamt (Hrsg.): Die Volksabstimmung in Hessen am 27. März 2011. Endgültiges Ergebnis (= Statistische Berichte. B VII 4-2/11). April 2011, ZDB-ID 2483972-3 (statistischebibliothek.de [PDF]).

Die Volksabstimmung in Hessen vom 27. März 2011 war ein obligatorisches Referendum, bei dem das Stimmvolk über die Aufnahme einer Schuldenbremse in die Landesverfassung entschied. Das Plebiszit war aufgrund der Annahme eines entsprechenden Änderungsgesetzes durch den Hessischen Landtag am 15. Dezember 2010 notwendig geworden. Bei der Abstimmung sprachen sich 70 % der Abstimmenden für die vom Landtag vorgeschlagene Verfassungsänderung aus. Da die einfache Mehrheit der gültigen Stimmen entschied, war die Verfassungsänderung damit angenommen. Die Volksabstimmung wurde zusammen mit den Hessischen Kommunalwahlen abgehalten. Sie war das siebte Plebiszit in der Geschichte Hessens nach der Zeit des Nationalsozialismus.