Volksabstimmungen über die Verfassung für Rheinland-Pfalz 1947
Die Volksabstimmungen über die Verfassung für Rheinland-Pfalz vom 18. Mai 1947 waren zwei Referenden zur von der beratenden Landesversammlung neu ausgearbeiteten Landesverfassung. In der ersten Vorlage ging es um die grundsätzliche Frage der Annahme der Verfassung. Die zweite Vorlage betraf die politisch besonders umstrittene Fassung der sogenannten Schulbestimmungen im Dritten Abschnitt (Artikel 27–40). Das Abstimmung fand zeitgleich mit der ersten Wahl zum Landtag von Rheinland-Pfalz statt.
Beim Plebiszit über den Verfassungsentwurf sprach sich eine knappe Mehrheit von 53,0 % der gültig Abstimmenden für die Annahme aus. Bei der zweiten Abstimmung über die Schulbestimmungen fiel die Entscheidung mit nur 52,4 % „Ja“-Stimmen noch einmal knapper aus. In den Regierungsbezirken Rheinhessen und Pfalz überwog bei beiden Abstimmungen die Ablehnung. Es entschied jeweils die einfache Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen im ganzen Land Rheinland-Pfalz.
Es war das erste und bislang einzige Mal in der Geschichte von Rheinland-Pfalz, dass das Stimmvolk im ganzen Land über eine Angelegenheit unmittelbar abstimmte. Im Jahr 1975 wurden Volksentscheide zur Neugliederung des Bundesgebietes abgehalten, allerdings nur in vier der fünf damaligen Regierungsbezirke (Koblenz, Trier, Montabaur und Rheinhessen; nicht in der Pfalz).