Volksabstimmungen infolge des Versailler Vertrags
Die Volksabstimmungen infolge des Versailler Vertrags fanden in den Jahren 1920, 1921 und 1935 im Deutschen Reich statt. Konkret handelte es sich im Jahr 1920 um die Volksabstimmung im nördlichen Schleswig, um zwei zeitgleiche Volksabstimmungen in Teilen von Westpreußen sowie dem südlichen Ostpreußen, im Jahr 1921 um die Volksabstimmung in Oberschlesien und schließlich im Jahr 1935 um die Volksabstimmung im Saargebiet. Bei jeder dieser Volksabstimmungen ging es um die Frage des Verbleibs eines festgelegten Abstimmungsgebiets beim Deutschen Reich. In Schleswig stand alternativ der Anschluss an Dänemark zur Abstimmung, in Westpreußen, Ostpreußen und Oberschlesien war es der Anschluss an Polen. Im Saargebiet konnten die Abstimmenden zwischen dem Wiederanschluss an Deutschland, dem Anschluss an Frankreich sowie dem Fortbestand als Mandatsgebiet des Völkerbundes auswählen.
Auslöser für die fünf Plebiszite war der im Juni 1919 abgeschlossene Versailler Vertrag, in dem nach dem Ersten Weltkrieg alle das Deutsche Reich betreffenden Friedensbedingungen festgeschrieben wurden. Die Volksabstimmungen wurden jeweils getrennt voneinander durchgeführt, insbesondere die ersten vier folgten jedoch einem vergleichbaren Muster. Zu den herausstechenden Besonderheiten der Plebiszite in den Jahren 1920/21 zählt, dass für die Zeit der Abstimmung das Deutsche Reich die Regierungshoheit über die Abstimmungsgebiete jeweils an eine international besetzte Kommission abgeben musste.
Die Gebietsabtretung von Eupen und Malmedy an Belgien wurde von einem öffentlichen Einspruchsverfahren begleitet, bei dem Stimmberechtigte ihren Widerspruch in einer öffentlichen Liste bekunden konnte. Teilweise wird dieses historisch einmalige Vorgehen in Ermangelung eines allgemein akzeptierten Ausdrucks unzutreffenderweise als „Volksbefragung“ oder auch „Volksabstimmung“ bezeichnet.