Volksabstimmungen in Ost- und Westpreußen 1920

Die Volksabstimmungen in Ost- und Westpreußen (teils auch nur: Volksabstimmung in Ostpreußen) fanden am 11. Juli 1920 infolge des Versailler Vertrags statt. Bei den beiden Plebisziten ging es um die Frage, ob das größere Abstimmungsgebiet Allenstein in Ostpreußen (der Regierungsbezirk Allenstein und der Kreis Oletzko) sowie das kleinere Abstimmungsgebiet Marienwerder in Westpreußen (östlich der Weichsel gelegene Gebiete um Marienwerder) zur preußischen Provinz Ostpreußen oder zu Polen gehören sollten.

Im ostpreußischen Abstimmungsgebiet Allenstein stimmten über 97 %, und im westpreußischen Abstimmungsgebiet Marienwerder über 92 % der Abstimmenden für die Zuordnung zu Ostpreußen und somit für den Verbleib im Deutschen Reich. Die Ergebnisse der beiden Abstimmungen waren nicht verbindlich, sondern dienten der Pariser Botschafterkonferenz als Richtschnur für ihre Entscheidung über die territoriale Zuordnung der beiden Abstimmungsgebiete. Während der Zeit der Vorbereitung und Durchführung der Abstimmungen wurde die Regierungsgewalt in den beiden Abstimmungsgebieten jeweils von einer mit britischen, italienischen, französischen und japanischen Vertretern besetzten Interalliierten Kommission übernommen.

Grundsätzlich handelte es sich um zwei voneinander getrennte Plebiszite, die jedoch auf der Ebene der der praktischen Durchführung und der zu entscheidenden Frage eng miteinander verknüpft waren. In der öffentlichen Wahrnehmung und im politischen Diskurs wurden sie daher in aller Regel als gemeinsamer politischer Vorgang verstanden. Entsprechend ist in Polen die Bezeichnung Plebiscyt na Warmii, Mazurach i Powiślu Plebiszit im Ermland, Masuren und im Unteren Weichseltal üblich, auf Französisch wird meist vom Plébiscite de Warmie-Mazurie Plebiszit von Ermland-Masuren gesprochen. Im Englischen ist entweder vom Plebicite in East Prussia Plebiszit in Ostpreußen oder Plebiscite in Allenstein and Marienwerder Plebiszit in Allenstein und Marienwerder die Rede.