Volksentscheid „Ein neues Wahlrecht für Hamburg“ 2004

Volksentscheid „Mehr Bürgerrechte –
Ein neues Wahlrecht für Hamburg“
Vorlage der Volksinitiative
gültige Stimmen
21.1% (66.7%)
10.6% (33.3%)
2.3%
66.0%
Gegenvorlage der Bürgerschaft
gültige Stimmen
16.2% (53.7%)
14.0% (46.3%)
3.9%
66.0%
Ja
Nein
ungültig
Stimmverzicht
Mehrheit der gültigen Stimmen
20-%-Zustimmungsquorum (gemessen an der vorangegangenen Bürgerschaftswahl)
Quelle: Volksentscheid „Mehr Bürgerrechte – Ein neues Wahlrecht für Hamburg“ am 13. Juni 2004. In: statistik-nord.de. Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein, abgerufen am 11. Januar 2026.

Der Volksentscheid „Ein neues Wahlrecht für Hamburg“ (amtlich: „Mehr Bürgerrechte – Ein neues Wahlrecht für Hamburg“) wurde am 13. Juni 2004 in Hamburg abgehalten. Er kam aufgrund des gleichnamigen, aus dem Umfeld des Vereins Mehr Demokratie angestrengten Volksbegehrens zustande, das eine Modernisierung des Hamburger Wahlrechts erreichen wollte.

Der Volksentscheid fand zusammen mit der Europawahl 2004 statt. Es sprachen sich rund zwei Drittel (66,5 %) der gültig Abstimmenden für die vorgeschlagene Wahlrechtsänderung des Volksbegehrens aus, während ein Drittel (33,4 %) diese ablehnten. Da auch das Zustimmungsquorum überwunden wurde, war das vorgeschlagene Wahlgesetz angenommen und wurde geltendes Recht. Auch die Gegenvorlage der Bürgerschaft erhielt mehrheitlich Zustimmung, wenngleich in geringerem Umfang, weshalb sie im direkten Vergleich unterlag. Darüber hinaus wäre auch das Quorum verfehlt worden.

Entgegen der in Deutschland üblichen politischen Konvention, die eine zumindest einmalige Anwendung eines neuen Wahlrechts vor einer erneuten Änderung vorsieht, beschloss die CDU 2006 mit ihrer absoluten Mehrheit in der Hamburgischen Bürgerschaft die Änderung des im Volksentscheid beschlossenen Wahlrechts. Dieses einseitige Vorgehen führte in Hamburg zu langjährigen politischen Konflikten um die Ausgestaltung der Volksgesetzgebung und des Wahlrechts, die bis 2013 andauerten.