Volksgesetzgebung
Der Begriff Volksgesetzgebung bezeichnet vor allem in Deutschland und Österreich ein Gesetzgebungsverfahren mit dem Gesetze in direktdemokratischer Weise, also unmittelbar durch das Stimmvolk erlassen, geändert oder aufgehoben werden. Neben diesem Weg der Gesetzgebung besteht in aller Regel (jedoch nicht zwingend) auch ein Gesetzgebungsprozess durch eine gewählte Vertretung. In der Schweiz ist die Rede von der Volksgesetzgebung unüblich, hier wird zumeist vom Volksrecht gesprochen.
Die Volksgesetzgebung ist üblicherweise in ihren Grundzügen in der Verfassung verankert und wird durch einschlägige Gesetze und Rechtsverordnungen im Einzelnen geregelt.