Volksentscheid in Sachsen 1946

Der Volksentscheid in Sachsen über das Gesetz über die Übergabe von Betrieben von Kriegs- und Naziverbrechern in das Eigentum des Volkes am 30. Juni 1946 war in der Nachkriegszeit das einzige Plebiszit in der Sowjetischen Besatzungszone und zugleich die erste direktdemokratische Abstimmung in Deutschland nach dem Zweiten Weltkrieg. Das Gesetz sah die entschädigungslose Enteignung von Großgrundbesitzern, Kriegsverbrechern und aktiven Nationalsozialisten vor. Mit einer Mehrheit von 77,56 % der abgegebenen gültigen Stimmen wurde die Vorlage angenommen.

Das dem Volksentscheid nach damals in Sachsen geltender Rechtslage eigentlich zwingend vorausgehende Volksbegehren wurde aufgrund der Verordnung über Volksbegehren und Volksentscheid vom 4. April 1946 umgangen. Insofern handelte es sich um ein von der Regierung angesetztes Referendum. Die Abstimmung selbst wurde hingegen nach demokratischen Grundsätzen korrekt durchgeführt.