Vorbehaltsurteil
Als Vorbehaltsurteil bezeichnet die Zivilprozessordnung ein Urteil über einen Teil des Streitgegenstands, welches unter dem Vorbehalt seiner Bestätigung durch ein Endurteil steht.
Als Vorbehaltsurteil bezeichnet die Zivilprozessordnung ein Urteil über einen Teil des Streitgegenstands, welches unter dem Vorbehalt seiner Bestätigung durch ein Endurteil steht.