Wählhebel
Ein Wählhebel (oder der Verwendungshäufigkeit nach [absteigend, laut DWDS ]: Schalthebel, Schaltknüppel, Schaltknauf, Ganghebel, Gangwahlhebel, Handschalthebel, Gangwahlschalter oder Fußschalthebel) im Sinne der Kraftfahrzeugtechnik erlaubt die Auswahl der Übersetzungsstufe des Fahrzeuggetriebes, evtl. die Trennung des Kraftflusses zwischen Motor und angetriebenen Rädern (Kupplungssteuerung) und, wenn das Getriebe über eine Drehrichtungsumkehr verfügt (Rückwärtsgang, selten bei Motorrädern), auch die Steuerung der Fahrtrichtung.
In Fachkreisen gilt dieser Wählhebel, zu dem beispielsweise der Hebel und die Schaltkulisse (siehe Bild Kulissenschaltung Audi R8) gehören, als Schaltungssystem und wird zusammen mit der Verbindung zum Getriebe (besteht beispielsweise aus Gestänge, Seilzug) als „äußeres Schaltelement“, „externe Schaltung“ oder „Schaltbetätigung“ eingeordnet. Im begrifflichen Gegensatz dazu stehen die „inneren Schaltelemente“, wie beispielsweise Schaltmuffen, Synchronringe. Funktional steuert der Fahrer über den Wählhebel das Getriebe.
- 1 2 Es gibt zahlreiche umgangssprachliche Bezeichnungen für Wählhebel. Die Patentämter ordnen entsprechende Erfindungen in die IPC-Klasse B60K 20/02 A01 ein, die beiden dort verwendeten Begriffe „Wählhebel“ und „Handschalthebel“ können als amtliche Definition angesehen werden. Gemäss der Terminologiedatenbank der Schweizer Bundesbehörden ist „Schalthebel“, nicht aber „Wählhebel“ validiert und findet so Niedergang in entsprechende Verordnungen, vgl. https://www.termdat.ch/entry/159551 und https://www.termdat.ch/entry/236246
- ↑ DWDS | Startseite. In: www.dwds.de. Abgerufen am 14. August 2016.
- ↑ „Fahrzeuggetriebe“, Abschnitt 9, „Schalteinrichtungen“, siehe Literatur
- 1 2 Nach Kirchner: Leistungsübertragung in Fahrzeuggetrieben, siehe Literatur