Wadi-Skiffa-Clausura
| Wadi-Skiffa-Clausura | |
|---|---|
| Alternativname | Skiffa-Clausura |
| Limes | Limes Tripolitanus (rückwärtige Linie) |
| Abschnitt | Djebel Dahar |
| Datierung (Belegung) | möglicherweise spätes 1., 2. Jhr. n. Chr. oder 3., 4. Jhr. bis 5. oder 6. Jhr. |
| Typ | Sperrwerk |
| Größe | Länge: über 1,70 km |
| Bauweise | Stein, anstehender Sand und Schutt |
| Erhaltungszustand | teilweise gut erhalten gebliebener Schuttwall |
| Ort | Wadi Skiffa |
| Geographische Lage | 33° 2′ 11,8″ N, 10° 9′ 13,8″ O |
| Höhe | 363 m |
| Vorhergehend | Wadi-Skiffa-Clausura (Süd) (rückwärtige Limeslinie) (südlich) |
| Anschließend | Wadi-Zraia-Clausura (rückwärtige Limeslinie) (nördlich) |
| Rückwärtig | Kastell Talalati (östlich) |
| Vorgelagert | Kleinkastell Bir Mahalla (rückwärtige Limeslinie) (westlich) |
Wadi-Skiffa-Clausura, auch Skiffa-Clausura, ist die moderne Bezeichnung eines kleinen römischen Sperrwerks, das für Sicherungs- und Überwachungsaufgaben am rückwärtigen Limes Tripolitanus, einem tiefgestaffelten System von Kastellen und Militärposten, in der römischen Provinz Africa proconsularis, später Tripolitania, zuständig war. Die in weiten Teilen geradlinige Befestigungsanlage gehörte zu dem großen militärischen Sperrgürtel, der das fruchtbare küstennahe Land der Provinz vor Angreifern aus der Wüstenregion verteidigen und gleichzeitig den Warenhandel für Rom kontrollieren sollte. Zudem wurden die Hirtennomaden aus den wüstennahen Gebieten daran gehindert, durch unerlaubte Grenzübertritte in die Konfrontation mit den bedeutenden landwirtschaftlichen Produktionsstätten im Osten des Landes, insbesondere der Djeffara-Ebene, zu geraten. Der teilweise noch im Gelände erkennbare Schuttwall des Sperrwerks sicherte eine Pass-Straße durch das Wadi Skiffa. Dieses befindet sich am Djebel Demmer zwischen den Höhenzügen des Berglandes von Dahar in Südtunesien, Gouvernement Tataouine.
- ↑ Michael Mackensen: Kastelle und Militärposten des späten 2. und 3. Jahrhunderts am „Limes Tripolitanus“. In: Der Limes 2 (2010), S. 20–24; hier: S. 22.