Wahl zur Verfassunggebenden Landesversammlung in Baden-Württemberg 1952
Die Wahl zur Verfassunggebenden Landesversammlung fand am 9. März 1952 statt. Der neu zu schaffende „Südweststaat“ hatte zu diesem Zeitpunkt noch keinen Namen, er umfasste, der Größe nach, die noch bestehenden Länder Württemberg-Baden, Baden (Südbaden) und Württemberg-Hohenzollern.
Das Land Baden-Württemberg wurde am 25. April 1952 gegründet. Die Verfassungsgebende Landesversammlung wurde damit zum ersten Landtag.
- ↑ Baden-Württemberg 1952–2006. In: Lexikon Geschichte Baden-Württemberg. Archiviert vom am 9. Oktober 2013; abgerufen am 25. April 2013. Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.