Wahlaristokratie
Wahlaristokratie ist ein von Jean-Jacques Rousseau im Jahre 1762 geprägter Begriff (französisch Aristocratie élective) für die heutige repräsentative Demokratie, die Demokratie der Moderne. Rousseau grenzte diese Wahlaristokratie von der „natürlichen“ und der „Erbaristokratie“ ab. Er selbst hingegen sieht die Souveränität unveräußerlich, nicht delegierbar und unteilbar beim Volk, jede Übertragung auf andere sei unzulässig. Die heutigen „Demokratien“ hätte er wegen der Achillesferse der Repräsentation des Volkes durch Gewählte abgelehnt.
Auch Mitte des 19. Jahrhunderts sah Staatsrechtler Bluntschli die „repräsentative (moderne) Demokratie“ als Wahlaristokratie, da deren Repräsentanten des Volkes nicht mittels Losverfahren aus seiner Mitte kommen, sondern durch „die aristokratische Form der Wahl“ aus einer „auserwählten Minderheit“ der „Bessern und Fähigeren“ bestimmt werden, die Ungleichheit der Menschen sei dabei die Voraussetzung. In dieser um das aristokratische Element ermäßigten repräsentativen Demokratie erkennen die Wahlaristokraten das Volk zwar als herrschend an, aber sie übten in seinem Namen doch meist die Herrschaft über die Menge aus. Meyers Konversations-Lexikon von 1885 ordnete ein, dass die repräsentative Demokratie nicht zu Unrecht als Wahlaristokratie bezeichnet wurde.
Die Wahlaristokratie ist nicht zu verwechseln mit der Wahlmonarchie.
- 1 2 Jean-Jacques Rousseau: Vom Gesellschaftsvertrag oder Prinzipien des Staatsrechtes, Buch 3, Kapitel 5
- ↑ Jean-Jacques Rousseau: Du contract social, ou, Principes du droit politique, Amsterdam 1762, Livre III, Chapitre V, Seite 153
- ↑ Yves Sintomer: Das demokratische Experiment – Geschichte des Losverfahrens in der Politik von Athen bis heute. Springer VS, Wiesbaden 2016, ISBN 978-3-658-00730-0, S. 115: „Als die Revolutionäre das ancien régime niederwarfen, zielten sie nicht auf eine Selbstregierung des Volkes, das heißt auf eine ‚wirkliche Demokratie‘, sondern auf eine ‚repräsentative Regierung‘, das heißt eine Wahlaristokratie, wo die ‚Besten‘, bestimmt durch Wahlen und nicht durch Adelstitel, zum Regieren berufen würden . Wie Sieyès feststellte: ‚Der Unterschied ist riesig.‘“
- ↑ Manfred G. Schmidt: Demokratietheorien. 4. Auflage. VS, Wiesbaden 2008, ISBN 978-3-531-16054-2, 4.2 Gesellschaftsvertrag und Volkssouveränität, S. 83 f.
- 1 2 Johann Caspar Bluntschli: Allgemeines Staatsrecht. Verlag der literarisch-artistischen Anstalt, München 1852, OCLC 1198012584, Viertes Buch, Neuntes Capitel. B. Die repräsentative (moderne) Demokratie, S. 178 (Hervorhebung Zitat gemäß Original): „und wenn auch allen Bürgern aller Classen in der repräsentativen Demokratie der Zutritt zu den Würden und Aemtern des Staates eröffnet wird, so ist doch das Loos als ein Mittel die Einzelnen zu Würdeträgern und Beamten zu bezeichnen, überall verworfen, und die aristokratische Form der Wahl allgemein eingeführt worden. Ich sage, […], mit Absicht: die ‚aristokratische‘ Form der Wahl, denn sie setzt die Unterscheidung und den Vorzug der Bessern und Fähigeren vor der Menge, d. h. die Ungleichheit voraus. Es ist somit die repräsentative Demokratie immer ermäßigt durch das aristokratische Element einer auserwählten Minderheit, durch eine Wahlaristokratie, welche zwar das Volk als das höhere und herrschende anerkennt, aber in dessen Namen doch in der Regel über die Menge die Herrschaft ausübt.“
- ↑ China–Distanz. In: Meyers Konversations-Lexikon. 4. Auflage. Band 4. Bibliographisches Institut, Leipzig 1885, DNB 366437755, Demokratie, S. 666 f.; hier: S. 667 (1024 S., wikimedia.org [JPG; 498 kB; abgerufen am 2. Juni 2022]): „Hier herrscht das Volk nur mittelbar durch die von ihm periodisch gewählten Vertreter, zu denen die tüchtigsten Kräfte und die Besten aus dem Volk herangezogen sollen, so daß man die repräsentative Demokratie nicht mit Unrecht eine Wahlaristokratie genannt hat.“