Wahlpflicht

Als Wahlpflicht oder Stimmpflicht wird die verpflichtende Teilnahme an einer Wahl oder Abstimmung für ein Parlament, eine Gebietskörperschaft oder eine Organisation bezeichnet. Die Erfüllung der Verpflichtung wird üblicherweise anhand der Verzeichnisse der teilnahmeberechtigten Personen geprüft.

Die Verpflichtung zur Teilnahme an einer Wahl oder Abstimmung ist die Ausnahme und ganz überwiegend bei Wahlen für Parlamente oder Gebietskörperschaften anzutreffen. Bei demokratisch verfassten Organisationen (beispielsweise Vereinen, Genossenschaften, Gewerkschaften) ist sie hingegen eher selten, kann aber grundsätzlich in der jeweiligen Satzung festgeschrieben werden.