Wapen von Hamburg (II)
| Schiffsmodell der Wapen von Hamburg (II) ohne Masten und Takelage. |
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| Schiffsmaße und Besatzung |
| Länge |
(140 Fuß) 39,98 m (Lüa) |
| Breite |
(36 Fuß) 11,14 m |
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| Besatzung |
230–250 Mann (190 Offiziers- und Mannschaftsgrade, sowie ca. 60 Soldaten) |
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| Takelung und Rigg |
| Anzahl Masten |
3 |
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Die Wapen von Hamburg aus dem Jahr 1686 war ein Konvoischiff, das unter hamburgischer Flagge segelte.
Sie wurde von der Hamburgischen Admiralität und der Hamburgischen Kaufmannschaft in Auftrag gegeben und hatte die Aufgabe, Schiffskonvois zu Hamburgs Übersee-Handelspartnern zu begleiten und vor feindlichen Angriffen oder Überfällen von Korsaren zu beschützen. Das Schiff ist direkte Nachfolgerin der 1683 vor Cádiz explodierten ersten Wapen von Hamburg.
- ↑ Leider ist das abgebildete Schiffmodell beschädigt. So hat das Modell am Heck leider nur noch zwei korrekt sitzende Hecklaternen. Im Normalzustand war das Schiff, ebenso wie das Modell, jedoch mit drei nebeneinander liegenden Hecklaternen ausgerüstet.
- ↑ In Quellen und Sekundärliteratur werden einige der hamburgischen Konvoischiffe manchmal als Fregatten bezeichnet, auch wenn es sich bei den Schiffen um relativ große Zweidecker (das bedeutet zwei Geschützdecks) handelte. Sie waren aber keine Fregatten im neueren Sinne des ab Mitte des 18. Jahrhunderts eingeführten Typs leichterer, sehr seetüchtiger Kriegsschiffe mit nur einem Geschützdeck. Im 17. und in der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts wurde der Begriff "Fregatte" für eine ganze Anzahl verschiedener Schiffstypen benutzt, so dass viele Schiffe von sehr kleinen "Eindeckern" bis hin zu relativ großen "Zweideckern" so bezeichnet werden konnten.
- ↑ Ein Hamburger Fuß ist 0,2866 m lang
- ↑ In einigen Quellen/Literatur und im moderneren Sprachgebrauch wurde das erste Schiff Wapen von Hamburg auch „Wappen von Hamburg“, in einigen Dokumenten aus damaliger Zeit jedoch auch „Das Wapen von Hamburg“ genannt; historisch korrekt ist demnach die Schreibweise „Wapen“, die somit auch auf die Nachfolgerinnen zutrifft