Washingtoner Artenschutzübereinkommen

Übereinkommen
über den internationalen Handel
mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen
Kurztitel: Washingtoner Artenschutzübereinkommen
Titel (engl.): Convention on International Trade
in Endangered Species of Wild Fauna and Flora
Abkürzung: CITES
Datum: 3. März 1973
Inkrafttreten: 1. Juli 1975
Fundstelle: cites.org; Bonn Amdt., Gaborone Amdt.
Vertragstyp: Multinational (UNO)
Rechtsmaterie: Naturschutz
Unterzeichnung: 185
Ratifikation: 185
Deutschland: Rat. 20. Juni 1976 (i.K. 20. Juni 1976, Bonn 1987, Garb. 1985)
Liechtenstein: Acc. 30. November 1979 (i.K. 28. Feb 1980, Bonn 1987, Garb. 2000)
Österreich: Acc. 27. Jan. 1982 (i.K. 28. Feb 1980, Bonn 1987, Garb. 1985)
Schweiz: Rat. 9. Juli 1974 (i.K. 1. Juli 1975, Bonn 1987, Garb. 1994)
Bitte beachte den Hinweis zur geltenden Vertragsfassung.

Die Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora (kurz CITES, deutsch Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen) ist eine internationale Konvention, die den internationalen Handel mit den in ihren Anhängen gelisteten Tieren und Pflanzen verbietet oder einschränkt, wenn dieser nicht nachhaltig ist. Die Konvention wird nach dem Ort der Erstunterzeichnung am 3. März 1973 in Washington, D.C. auch Washingtoner Artenschutzübereinkommen (WA) genannt. CITES greift nicht in die Souveränität eines Staates ein, d. h. die rechtliche Umsetzung und der Vollzug obliegen jedem Mitgliedstaat.

Anfang 2025 regelte das Abkommen den Handel mit Wildtieren, die insgesamt 6.600 Tierarten angehören, sowie den kommerziellen Handel mit über 34.000 Pflanzenarten.

Das Sekretariat von CITES hat seinen Sitz in Genf, es wird von UNEP, dem Umweltprogramm der Vereinten Nationen, bereitgestellt.

  1. Allgemeine Informationen. Rechtliche Grundlagen. Das Washingtoner Artenschutzübereinkommen (WA). Generalzolldirektion, abgerufen am 14. Januar 2025.