Wehrhoheit
Die Wehrhoheit ist das Hoheitsrecht souveräner Staaten zur militärischen Landesverteidigung. Es umfasst die Aufstellung, Unterhaltung und den Einsatz von Streitkräften sowie den Erlass der entsprechenden Wehrgesetze.
Die Wehrhoheit eines Staates ist auch dann gegeben, wenn das betreffende Staatswesen von diesem Hoheitsrecht keinen Gebrauch macht. Beispielsweise unterhält das Fürstentum Liechtenstein seit 1868 keine Streitkräfte mehr, doch entsprechende Gesetze bestehen nach wie vor.