Wehrpflicht in Österreich
In Österreich gilt, als einem von inzwischen nur noch wenigen Staaten der Europäischen Union, die allgemeine Wehrpflicht für alle männlichen Staatsbürger. Sie wurde 1868 in Österreich-Ungarn eingeführt, in Reaktion auf die Niederlage gegen Preußen im Deutschen Krieg (1866). Seitdem existiert die Wehrpflicht mit nur wenigen Unterbrechungen. Seit 1975 ist die Ableistung eines Wehrersatzdienstes (bspw. als Zivildienst) möglich. Die Pflicht zur Stellung, umgangssprachlich auch Musterung genannt, ist Teil der Wehrpflicht und betrifft männliche Staatsbürger zwischen 17 und 50 Jahren. Bei Feststellung ihrer Tauglichkeit müssen sie einen sechsmonatigen Wehrdienst leisten oder einen Wehrersatzdienst, beispielsweise in Form eines Zivildienstes für die Dauer von neun Monaten.
- ↑ Wehrpflicht: 150 Jahre alt, seit fünf Jahren „in Stein gemeißelt“. In: diepresse.com. 3. Januar 2018, abgerufen am 14. Februar 2026.