Weichbild

Weichbild ist ursprünglich ein rechtsgeschichtlicher Begriff und bezeichnet einen städtischen Bezirk vor den Stadtmauern, der der städtischen Gerichtsbarkeit unterworfen war. Verwandt ist der westfälische Begriff Wigbold. Als Weichbild wird auch das Sächsische Weichbildrecht bezeichnet, das sich zum Teil in Ausgaben des Sachsenspiegels findet. In Schlesien war bis zur preußischen Inbesitznahme im 18. Jahrhundert ein Weichbild ein kreisähnlicher Verwaltungsbezirk.

In der modernen Stadtplanung hat sich der Begriff Weichbild im 20. Jahrhundert gewandelt und bezeichnet städtebaulich denjenigen Zwischenbereich des Stadtbildes, der locker bebaut im Übergang von dicht bebauter Kernstadt und grüner Umgebung liegt.

  1. Sechsisch Weychbild vnd Lehenrecht, Sachsenspiegel. Lehnrecht 1537, Sachsenspiegel und Landrecht 1535.