Mecklenburg-Güstrow

Mecklenburg-Güstrow bezeichnet das ehemalige Mecklenburger (Teil-)Herzogtum Mecklenburg-Güstrow, das im Ergebnis der Zweiten Mecklenburgischen Hauptlandesteilung im Jahr 1621 durch Realteilung des Herrschaftsgebietes der Herzöge zu Mecklenburg entstand. Nach der Dritten Mecklenburgischen Hauptlandesteilung im Jahre 1701 bildete dieses Territorium den „Wendischen Kreis“ – einen der drei konstitutiven Kreise der Landstände des Herzogtums Mecklenburg – und gehörte zum (Teil-)Herzogtum Mecklenburg-Schwerin.

  1. Das Wort Kreis ist hier nicht so sehr geographisch wie Kreis (Gebiet), sondern als korporativer Kreis von landtagsfähigen Subjekten (Ritterschaft und Städten) zu verstehen.