Zündwarenmonopol
Ein Zündwarenmonopol ist ein rechtliches Monopol mit dem Zweck, den Staat an den Gewinnen aus dem Verkauf von Zündhölzern zu beteiligen. Herstellung, Handel und Vertrieb durch andere werden untersagt und per Gesetz neu geregelt, z. B. durch die Vergabe von Konzessionen. Im Unterschied zur Zündwarensteuer, die denselben Zweck verfolgt, aber einen freien Zündholzmarkt weiter ermöglicht, greift das Monopol mit Geboten und Verboten ein und schafft den Markt im Ergebnis ab.
Ein frühes Monopol dieser Art wurde 1872, etwa 40 Jahre nach Einführung der Streichhölzer, in Frankreich erlassen. Es bestand bis 1972. In Deutschland entstand ein Monopol 1930 auf Betreiben des schwedischen Industriellen Ivar Kreuger, der an Deutschland und andere Länder im Austausch hohe Kredite zu günstigen Bedingungen vergab. In Deutschland wurde eine Anleihe von 125 Millionen US-Dollar (525 Millionen Reichsmark, entspricht einem heutigen Gegenwert von etwa 2,4 Milliarden Euro) aufgenommen. Das Monopol bestand in der Bundesrepublik bis 1983.
Neben den Verträgen mit dem Deutschen Reich erreichte Kreuger rechtliche Monopole in Ungarn, Jugoslawien, Rumänien, Polen, der Freien Stadt Danzig, Griechenland, Portugal, der Türkei, Estland, Lettland, Litauen, Ecuador, Peru, Bolivien und Guatemala. Sein Unternehmen kontrollierte Anfang der 1930er Jahre durch Monopole, Firmenbeteiligungen und Kartellabsprachen bis zu 60 %, nach manchen Angaben bis zu 75 % der weltweiten Streichholzproduktion. Diese internationale Marktbeherrschung wird allgemein als schwedisches Zündwarenmonopol bezeichnet. Das Unternehmen heißt heute Swedish Match.
- ↑ Paul Smith: L’ancienne manufacture d’allumettes d’Aubervilliers. In: Ministère de la Culture (Hrsg.): In Situ. Revue des patrimoines. Nr. 26, 2015, L’impôt sur les allumettes, S. 23, Absatz 14, doi:10.4000/insitu.12871 (französisch, Volltext).
- ↑ Harold Marcuse: Historical Dollar-to-Marks Currency Conversion Page. University of California, Santa Barbara, 19. August 2005, abgerufen am 2. Mai 2022 (englisch).
- ↑ Vertrag zwischen dem Deutschen Reich, der Svenska Tändsticks AB sowie der N. V. Financieele Maatschappij Kreuger & Toll. In: Verhandlungen des Reichstages. Stenographische Berichte. 4. Wahlperiode 1928. Band 439, Nr. 1572, Anlage 4. Reichsdruckerei, Berlin 1930, S. 31–37 (Digitalisat).
- ↑ Walter Loewe, Arne Jansson, Carl Magnus Rosell: From Swedish Matches to Swedish Match. The Swedish Match Industry 1836–1996. Aus dem Schwedischen von Roger G. Tanner. Wahlström & Widstrand, 1997, ISBN 91-46-17290-4, S. 240 (englisch).
- ↑ Georg Schwarzenberger: Die Kreuger-Anleihen. Ein Beitrag zur Auslegung der internationalen Anleihe- und Monopolverträge sowie zur Lehre vom Staatsbankerott. Duncker & Humblot, München / Leipzig 1931, Literaturverzeichnis, Abschnitt Verträge.
- ↑ Alfred Marcus: Kreuger & Toll als Wirtschaftsstaat und Weltmacht. Orell Füssli Verlag, Zürich 1932, S. 29, 31 (ulis-buecherecke.ch [PDF]).