Zahnarzt

Zahnarzt (weiblich auch Zahnärztin) ist die Bezeichnung für Absolventen eines Studiums der Zahnmedizin, wobei in Deutschland und Österreich die selbstständige Berufsausübung nur nach erteilter Berufszulassung (Approbation) zulässig ist. In der Schweiz ist hingegen der erfolgreiche Abschluss des Studiums für die Berufsausübung ausschlaggebend. Im Gebiet der ehemaligen DDR werden die Zahnärzte auch Stomatologen genannt. In Österreich wird zudem der Facharzt für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde unterschieden. Dieser hat zuerst das Humanmedizinstudium und anschließend die Ausbildung zum Facharzt absolviert. Diese Studienvariante wurde 1997 abgeschafft.

Das Tätigkeitsfeld eines Zahnarztes beinhaltet Prävention, Diagnose und Therapie von Zahn-, Mund- und Kiefererkrankungen.

Es gibt rund 101.000 Zahnärzte in Deutschland, davon 43.439 Vertragszahnärzte. 19.353 sind in Praxen tätige Assistenten, Vertreter, angestellte Zahnärzte und außerhalb von Praxen zahnärztlich tätige Mitglieder. Weitere 28.577 sind ohne zahnärztliche Tätigkeit, meist im Ruhestand (Stand: 2024). In Österreich gibt es mit Stand Mai 2023 5.303 Zahnärzte. Davon 3.812 im selbstständigen Bereich, 711 angestellte und 780 in anderen Bereichen Tätige.

Der Zahnarzt gehört in Deutschland und Österreich zu den Freien Berufen.

  1. Gewerbe
  2. Aus dem Bundesgesetzblatt, Teil 1; Nr. 15, vom 31. März 1952. Gesetz über die Ausübung der Zahnheilkunde. Deutsche Dentistische Zeitschrift VI: Nr. 14 (2. April 1952) S. 215; Friedrich Koch (Ministerialrat im Bundesministerium des Innern): Das Berufsrecht der Zahnärzte. Erich Schmidt Verlag, Berlin 1955
  3. Medizinalberuferegister MedReg Bundesamt für Gesundheit
  4. Jahrbuch der KZBV 2024
  5. Jahrbuch der BZÄK, 2024
  6. Mitgliederstand der Österreichischen Zahnärztekammer per 1. Mai 2023 (PDF) Österreichische Zahnärztekammer