Zinsgleitklausel

Zinsgleitklauseln (englisch interest escalation clause) sind Klauseln in Kreditverträgen, die dem Kreditgeber das jederzeitige einseitige Recht einräumen, den Kreditzins mit sofortiger Rechtswirkung zu senken oder zu erhöhen. Auch bei Sparverträgen können Zinsgleitklauseln angewandt werden.