Zivilgerichtsbarkeit (Deutschland)
Die Zivilgerichtsbarkeit ist für Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten zuständig. Zusammen mit den Strafgerichten bilden die Zivilgerichte die Ordentliche Gerichtsbarkeit.
Die Zivilgerichtsbarkeit ist für Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten zuständig. Zusammen mit den Strafgerichten bilden die Zivilgerichte die Ordentliche Gerichtsbarkeit.