Zivilkammer

Die Zivilkammer ist ein Spruchkörper des Landgerichts, besetzt mit einem Vorsitzenden Richter und zwei beisitzenden, hauptberuflichen Richtern.

Das Landgericht ist in der Regel zuständig für Berufungen und Beschwerden gegen die Urteile und sonstigen Entscheidungen des Amtsgerichtes (§ 72 GVG). Als erstinstanzliches Gericht ist es in der Regel zuständig für die Streitigkeiten, deren Streitwert oberhalb von 10.000 Euro liegt (§ 71 in Verbindung mit § 23 GVG).