Zusage
Unter einer Zusage versteht man allgemein das von einem Rechtssubjekt einseitig und rechtsverbindlich ausgedrückte Versprechen, künftig ein bestimmtes Handeln oder Unterlassen vorzunehmen.
Unter einer Zusage versteht man allgemein das von einem Rechtssubjekt einseitig und rechtsverbindlich ausgedrückte Versprechen, künftig ein bestimmtes Handeln oder Unterlassen vorzunehmen.