Zustimmungsbedürftiges Gesetz
Zustimmungsbedürftige Gesetze (auch Zustimmungsgesetze) sind in Deutschland solche Bundesgesetze, die nach dem Gesetzesbeschluss durch den Deutschen Bundestag auch der Zustimmung des Bundesrats bedürfen. Diese Gesetze kommen nur mit einer Mehrheit der Stimmen im Bundesrat (zurzeit 35 Stimmen) zustande.
Demgegenüber benötigt ein Einspruchsgesetz nicht der Zustimmung des Bundesrats. Dieser kann nur mit derselben Stimmenmehrheit den Vermittlungsausschuss einberufen und nach dem Vermittlungsverfahren Einspruch gegen das Gesetz einlegen, der aber mit der Mehrheit im Deutschen Bundestag zurückgewiesen werden kann.
Welche Gesetze der Zustimmung des Bundesrates bedürfen, regelt das Grundgesetz abschließend. Die Regelungen sind (ohne Übergangsrecht, praktisch oder politisch relevante hervorgehoben):