Zuweisung (Recht)
Eine Zuweisung ist im deutschen Recht der dauernde oder vorübergehende Einsatz eines Beamten oder eines Tarifbeschäftigten des öffentlichen Dienstes bei einem anderen Arbeitgeber des privaten Rechtes.
Eine Zuweisung ist im deutschen Recht der dauernde oder vorübergehende Einsatz eines Beamten oder eines Tarifbeschäftigten des öffentlichen Dienstes bei einem anderen Arbeitgeber des privaten Rechtes.