Zwangsabtreibung
Als Zwangsabtreibung bezeichnet man einen Schwangerschaftsabbruch ohne Einwilligung der Schwangeren.
Täter kann jeder sein (z. B. der Partner oder die Eltern der Schwangeren); in einigen Staaten gab es auch behördlich erzwungene Fälle (vgl. unten).
Zwangsabtreibung beschneidet die Rechte auf Sexualität und Fortpflanzung sowie das Recht auf körperliche Unversehrtheit der Schwangeren und das Recht auf Leben des Ungeborenen (Nasciturus).