Zwangsadoption

Zwangsadoptionen sind Adoptionen ohne Einwilligung des Kindes und seiner leiblichen Eltern. Das Kind erlangt unfreiwillig die rechtliche Stellung eines gemeinschaftlichen Kindes der Annehmenden und verliert das Verwandtschaftsverhältnis zu den bisherigen Verwandten.

Zwangsadoptionen sind ein rechtsstaatlich unzulässiger staatlicher Eingriff in die Erziehung von Kindern und in das Sorgerecht der leiblichen Eltern. Aus verschiedenen politischen Gründen agierten einzelne Staaten in der Vergangenheit nicht nur mit der Herausnahme von Kindern aus den Herkunftsfamilien und der Fremdplatzierung in Pflegefamilien, sondern auch mit der anschließenden Adoption.

Auch der Gedanke einer Umerziehung der betroffenen Kinder – sei es aus rassisch-kulturellen oder politischen Motiven – spielte bei der Zwangsadoption eine Rolle. Bei Zwangsadoptionen handelte es sich um den Missbrauch von staatlicher Gewalt gegenüber dem Bürger. Kennzeichnend für Zwangsadoptionen waren der gezielte Einsatz seelischer Grausamkeiten und psychischer Gewalt gegenüber betroffenen Kindern und Eltern mit der Trennung der bestehenden familiären Bindungen und der anschließenden Ungewissheit über das Schicksal der Familienangehörigen. Durch die Adoption erhielt das Kind einen anderen Familiennamen, manchmal sogar einen anderen Vornamen. Bei den rassisch/kulturell motivierten Zwangsadoptionen trat bei den Kindern zusätzlich zur elterlichen Entfremdung das beabsichtigte Phänomen der kulturellen Entfremdung bei Sprache, Sitten, Glauben und Geschichtsinterpretation auf.

Zwangsadoptionen sind unter anderem bekannt aus der Zeit des Nationalsozialismus und aus der Geschichte der DDR, der Schweiz, Australiens (Stolen Generations), Argentiniens (siehe Desaparecidos), Kanadas und der Vereinigten Staaten.