Zwischenfrucht

Als Zwischenfrucht bezeichnet man in der Landwirtschaft eine Feldfrucht, die nach oder vor anderen, zur Hauptnutzung dienenden Feldfrüchten als Gründüngung oder zur Nutzung als Tierfutter angebaut wird.

Der Zwischenfruchtbau dient dazu, die Fruchtfolge hinsichtlich Vielfalt zu verbessern.

  1. vgl. Definition im Brockhaus in 15 Bd., F. A. Brockhaus, Leipzig / Mannheim, 1999, ISBN 3-7653-2951-7.