MKL1888:Frankenreich
[492] Frankenreich (Fränkisches Reich). Der Stamm der Franken umfaßte um die Mitte des 3. Jahrh. eine Anzahl germanischer Völkerschaften am mittlern und niedern Rhein, unter denen die Chamaven, die Attuarier, die Ampsivarier, die Sigambrer und die Salier die wichtigsten sind. Der gemeinsame Name, neben welchem noch eine Zeitlang die besondern Bezeichnungen der einzelnen Stämme fortbestehen, ist seiner Bedeutung nach nicht ganz klar; am wahrscheinlichsten ist immer noch, daß Franken ursprünglich nichts andres als „Freie“ bedeutete; andre bringen den Namen mit dem keltischen Wort ffrank, d. h. lockig, behaart, in Zusammenhang. Die Gesamtmasse der als fränkisch bezeichneten Stämme sonderte sich später in zwei Hauptgruppen: die Salier am Niederrhein und die Ripuarier am Mittelrhein, als deren vorzüglichster Sitz später Köln erscheint. Um 240 ward ein fränkischer Haufe, der plündernd Gallien durchzogen hatte, bei Mainz von dem nachmaligen Kaiser Aurelian geschlagen. Nachdem sie sich unter fortwährenden Kriegen mit den Römern und trotz mehrfacher Niederlagen um 290 der sogen. Bataverinsel bemächtigt hatten, dehnten sie sich von hier aus über die Landschaft Toxandrien (die Gegend des jetzigen Nordbrabant) aus, wurden hier zwar 358 vom Kaiser Julian unterworfen, aber in ihren Wohnsitzen belassen und mußten nur Hilfstruppen zum römischen Heer stellen. Dies Verhältnis der Abhängigkeit dauerte bis zum Anfang des 5. Jahrh. In den ersten Jahrzehnten desselben verbreiteten sich die salischen Franken weiter westlich und erfüllten das Land an beiden Ufern der Schelde mit salisch-fränkischer Bevölkerung. Abgesehen von einem nur in der Sage fortlebenden König Faramund (Pharamund), unter welchem die Salier zuerst sich vereinigt haben sollen, wird etwa um die Mitte des 5. Jahrh. als erster fränkischer König Chlodio oder Chlojo, der Sage nach Faramunds Sohn, erwähnt, der zwar 431 im Kampf mit dem Römer Aetius das salische Gebiet bis zur Somme ausdehnte, aber die römische Oberhoheit wieder anerkennen mußte. Als Hilfstruppen des Aetius kämpften die Franken in der Schlacht bei Catalaunum (451).
Von Chlodio stammte der Überlieferung nach Merovech ab, von dem das Geschlecht der Merowinger seinen Namen hat, dessen Existenz aber nicht einmal über allen Zweifel erhaben ist. Aller Wahrscheinlichkeit [493] nach haben Chlodios Söhne das Gebiet des Vaters geteilt; sicher ist jedenfalls, daß es später mehrere Könige gab, die alle als Blutsverwandte galten, und von denen derjenige, der zu Tournai residierte, für den angesehensten galt. Dies war 457–481 Childerich I. (s. d.), dessen Grab man 1653 zu Tournai gefunden hat; darin den Siegelring des Königs, zahlreiche Münzen u. a. Childerich unterhielt gute Beziehungen zu den Römern und kämpfte als ihr Bundesgenosse gegen Westgoten und Sachsen; zur katholischen Kirche stand er bereits in freundlichem Verhältnis. In der Zeit nach den Eroberungen Chlodios, aber wahrscheinlich noch vor dem Tod Childerichs ist der älteste Text der Lex Salica (s. Salisches Gesetz) entstanden, des ersten uns erhaltenen deutschen Rechtsbuches und zugleich des einzigen, welches uns einen Blick in die altgermanische Verfassung vor den durch die Gründung des großen fränkischen Reichs hervorgerufenen Veränderungen thun läßt. Wir erkennen aus derselben, daß die freien Franken, die, in Dörfern zusammenlebend, vorzugsweise Ackerbau und Viehzucht trieben, noch den Kern der Bevölkerung bildeten, neben denen die hörigen Leten (Liten), die nicht sehr zahlreiche römische Bevölkerung und die unfreien Knechte aller politischen Rechte entbehrten. Der erbliche König, dessen seinem ganzen Geschlecht eigentümliches Abzeichen der Schmuck der lang herabwallenden, von keinem Schermesser berührten Locken ist, steht an der Spitze des Staats; aber er ist noch nicht der alleinige Träger der Souveränität, sondern bei wichtigen Dingen an die Zustimmung des Volkes, das alljährlich zum Märzfeld als Heerversammlung in Waffen zusammentritt, gebunden. Er ist noch nicht im Besitz der Gerichtshoheit, vielmehr wird die Leitung und der Vorsitz der Gerichte, die nach Hundertschaften zusammentreten, noch durch einen vom Volk für jede Hundertschaft erwählten Beamten, den Thunginus oder Zentenarius, ausgeübt; dagegen ist die exekutive Gewalt und auch die Vollstreckung der gerichtlichen Urteile bereits auf den König und seine Beamten, die Grafen, übergegangen. So ist das Recht der salischen Franken ein sehr merkwürdiges Dokument aus der Zeit der allmählichen Umwandlung der alten germanischen, auf der Souveränität des Volkes beruhenden Verfassung in das souveräne Königtum.
Mit Childerichs Sohn und Nachfolger Chlodwig (481–511, s. d.) tritt die Geschichte der Franken in ein neues Stadium. In drei gewaltigen Stößen breitete er seine Herrschaft weiter aus: 486 vernichtete er durch die Besiegung des Syagrius den letzten Rest der Römerherrschaft in Gallien und erweiterte dadurch sein Gebiet zuerst bis zur Seine und allmählich weiter südlich bis zur Loire, worauf er seinen Wohnsitz von Tournai nach Soissons verlegte. 496 besiegte er in einer am obern Rhein (nicht bei Zülpich) gelieferten Schlacht die Alemannen, unterwarf sie seiner Herrschaft und entriß ihnen das Maingebiet, das mit Franken bevölkert wurde, worauf er mit einem Teil seines Volkes zum Christentum katholischen Bekenntnisses übertrat, ein Schritt, der den Franken nicht nur die für die Ausbreitung ihrer Herrschaft sehr wichtige Unterstützung der römisch-katholischen Geistlichkeit gegen die arianischen Westgoten und Burgunder sicherte, sondern von noch viel größerer Bedeutung dadurch geworden ist, daß er zuerst die welthistorisch wichtige Verbindung zwischen dem fränkischen Königtum und der römischen Kirche anbahnte und ermöglichte. Im Bündnis mit den Burgundern unternahm er 507 einen Zug gegen die Westgoten, schlug deren König Alarich bei Voullon unweit Poitiers und erweiterte die Herrschaft der Franken bis zur Garonne. Schon vorher hatte er begonnen, durch List und Gewalt die noch von ihm unabhängigen Herrschaften der salischen Franken zu beseitigen; jetzt unterwarf er auch die Ripuarier, und als er 511 in Paris starb, waren alle Franken seinem Zepter untergeben. So war er aus dem König einer kleinen germanischen Völkerschaft zum Gebieter eines gewaltigen, größtenteils auf romanischem Boden begründeten Reichs geworden. Aber eben durch diese Eroberungen war auch die Stellung des Königtums bei den Franken selbst eine wesentlich andre geworden. Seinen römischen Unterthanen gegenüber, die er politisch den Franken gleichstellte, übte der König von vornherein weit bedeutendere Rechte aus, als sie bis dahin einem germanischen König seinem Volke gegenüber zugestanden hatten; dieser Umstand einerseits und anderseits die Thatsache, daß die gemachten Eroberungen nicht zunächst von dem Volk, sondern von dem König der Franken ausgegangen waren und als die seinigen erschienen, trug dazu bei, auch den Franken gegenüber dem Königtum zur vollen Souveränität zu verhelfen, was seinen höchsten Ausdruck darin findet, daß der vom Volk erwählte Richter der Lex Salica in der Verfassung des neuen fränkischen Reichs verschwindet und die gesamte richterliche Gewalt auf den König und die von ihm ernannten Beamten, die Grafen, übergeht.
Da nach fränkischem Erbrecht das Königreich wie eine Privathinterlassenschaft behandelt wurde, so teilten Chlodwigs Söhne sich in dasselbe; Theuderich I. (511–533) nahm seine Residenz zu Metz, Chlodomer (511–524) zu Orléans, Childebert I. (511–558) zu Paris und Chlotar I. (511–561) zu Soissons. Die Erben, von denen nach Chlodomers Tod Childebert und Chlotar das Reich von Orléans teilten, setzten die Eroberungspolitik des Vaters erfolgreich fort. Theuderich wandte sich nach Osten, schlug mit Hilfe der Sachsen den Thüringerkönig Hermanfried an der Unstrut und eroberte das Reich desselben, von dem er nur den nördlichsten Strich zwischen Bode und Unstrut den Sachsen überließ (531). Währenddessen bekriegten Chlotar und Childebert die Burgunder, schlugen sie bei Autun (532) und eroberten ihr Reich, das 534 zwischen den Siegern und Theudebert I. (534–548), dem Sohn und Erben Theuderichs I., der sich mit Hilfe seiner Großen gegen die Nachstellungen seiner Oheime glücklich behauptete, geteilt wurde. Darauf mischten sich die Franken in die Kriege zwischen den Ostgoten und dem oströmischen Kaiser Justinian ein; 536 trat ihnen der Gotenkönig Vitiges die Provence und einen Teil Rätiens ab, während Theudeberts Versuche, sich in Italien festzusetzen, zwar zu einer zeitweisen Okkupation der Landschaften Ligurien und Venetien, aber doch zu keiner dauernden Erwerbung derselben führten, da nach der Vernichtung eines fränkisch-alemannischen Heers durch Narses die fränkischen Eroberungen in Italien wieder verloren gingen. Als 555 mit Theudebald, dem Sohn des Theudebert, das Haus des Theuderich ausgestorben war, trat Chlotar in diese Herrschaft ein. Derselbe beerbte 558 auch den kinderlosen Childebert und vereinigte so noch einmal die ganze fränkische Monarchie. Schon in dieser Zeit müssen auch die Bayern mit den Franken in Berührung getreten sein und sich durch ein Bündnis nach außen hin deren Schutz erworben und im Innern durch Anerkennung fränkischer Oberhoheit ihre alte Verfassung erhalten haben. Friesen und [494] Sachsen waren somit die einzigen von den Franken noch unabhängigen Stämme in Deutschland.
Nach Chlotars Tod war das Reich zwischen seinen vier Söhnen, Guntram (561–593), Charibert I. (561–567), Sigibert I. (561–575) und Chilperich I. (561–584), aufs neue geteilt worden, von denen Charibert schon nach sechs Jahren sein Erbe den Brüdern hinterließ. Seitdem begann sich die fränkische Monarchie in drei große Hauptmassen zu sondern: Austrasien (das Ostland), das Reich Sigiberts mit der Hauptstadt Reims und einer überwiegend germanischen Bevölkerung, Neustrien (das Land der Neufranken), das Reich Chilperichs mit der Hauptstadt Soissons, und Burgund, das Reich des Guntram mit der Hauptstadt Orléans, beide letztere mit vorwiegend romanischen Einwohnern. An Paris, der Hauptstadt Chariberts, hatten nach dessen Tod alle drei Brüder Anteil; Aquitanien und die Provence, d. h. die den Goten entrissenen Länder, gehörten zunächst keinem der drei großen Reichsteile an; sie blieben besondere Gebiete, an denen gewöhnlich mehrere Könige zugleich Anteil hatten. Die innern Wirren, welche die nächsten Jahrzehnte der fränkischen Geschichte erfüllen, bieten eins der abschreckendsten Bilder der gesamten Weltgeschichte: das F. und insbesondere sein Königshaus erscheinen in die furchtbarste moralische Zerrüttung versunken, an der die rohe, zügellose Kraft der germanischen Eroberer und die entnervte Weichlichkeit der unterworfenen Römer gleiche Schuld tragen. Blutige Gewaltthat, hinterlistige Tücke, wilde Grausamkeit und schamlose Sinnlichkeit bilden den düstern Hintergrund, von dem die entsetzlichen Gestalten der beiden berüchtigten Weiber Brunhilde (s. d.) und Fredegunde (s. d.) sich abheben, die in jener Zeit den fränkischen Thron entehrt haben. Erst als Fredegunde 597 gestorben, Brunhilde 613 unter barbarischen Foltern hingerichtet worden war und in demselben Jahr Chlotar II. (584–628), der Sohn Chilperichs I., sich der alleinigen Herrschaft über das ganze Reich bemächtigt hatte, nahmen die greuelvollen Bürgerkriege ein Ende.
Aus denselben ging das Reich der Franken zwar nicht mit erweiterten, aber doch mit ungeschmälerten Grenzen hervor. Im Innern aber erhob sich während derselben immer mächtiger eine hoch stehende, einflußreiche Aristokratie, welche, durch vornehme Geburt, großen Reichtum und den Besitz hoher Staats- und Hofämter ausgezeichnet, auf die Regierungsgeschäfte eine durch keine Gesetze und Vorschriften bestimmt geregelte, aber darum nur um so merklichere Einwirkung auszuüben begann. Zu den wichtigsten Beamten gehörten die Inhaber der vier großen Hofämter: der Seneschall, der Marschall, der Schatzmeister oder Kämmerer und der Schenk; als juristischer Berater des Königs im Hofgericht, dessen Kompetenzen immer ausgedehnter geworden waren, fungierte der Pfalzgraf; von großem Einfluß auf die Regierungsgeschäfte war auch der Referendarius, d. h. der Vorsteher der Kanzlei und Siegelbewahrer, der in Rat und Gericht Stimme hatte. In den Provinzen gab es Grafen und (für mehrere Grafschaftsbezirke) Herzöge oder, wie sie in Burgund und der Provence hießen, Patricii, Beamte, die zugleich mit richterlichen, administrativen, finanziellen und militärischen Befugnissen ausgestattet waren; außerdem noch die Domestici oder Verwalter der königlichen Domänen; auch die Bischöfe, obwohl in strenger Unterordnung unter den Staat und seine Gewalten, waren auf den Reichsversammlungen und im Rate der Könige von nicht zu unterschätzendem Einfluß. Vor allem aber war es Ein Amt, das sich aus unscheinbaren Anfängen allmählich zur höchsten Bedeutung im Staat entwickelte, und dessen Träger mehr und mehr die Summe aller politischen Befugnisse in ihren Händen zu vereinigen begannen. In den ältesten Zeiten war der Inhaber dieses Amtes, der Majordomus (Hausmeier, maire du palais), lediglich der Aufseher über die königliche Dienerschaft oder der Verwalter kleinerer königlicher Gutsbezirke gewesen. Er übte indes schon am Ende der zuletzt behandelten Periode den besondern Königsschutz aus, in den sich einzelne Personen oder kirchliche Institute zu begeben pflegten; ihm war (aller Wahrscheinlichkeit nach) die Erziehung der jungen Leute anvertraut, welche sich für den Dienst des Königs und die hohen Ämter am Hofe vorbereiteten; er nahm eine Vertrauensstellung am Hof ein, die ihm immer mehr staatliche Befugnisse verschaffte, unter andern auch, wenn auch noch nicht im 6. Jahrh., das besonders wichtige Recht der Regentschaft während der Minderjährigkeit der Könige sowie die Aufsicht und Verwaltung des Kronguts, die Erhebung der königlichen Einkünfte und die Vergebung von Krongut an Laien und Geistliche. Anfangs ein Vertreter der recht eigentlich königlichen Interessen, trat der Majordomus (in jedem der drei Teilreiche gab es einen solchen Beamten) später an die Spitze der Aristokratie im Kampf gegen das Königtum, wie denn z. B. Brunhilde durch eine solche Vereinigung des Hausmeiers mit der Aristokratie gestürzt worden ist; zuletzt gelang es ihm, die Großen und die Könige gleichmäßig seiner Herrschaft zu unterwerfen. Dieser letzte Schritt geschah in der zweiten Hälfte des 7. Jahrh.
Bereits unter dem Sohn Chlotars II., Dagobert I. (622–638), der anfangs nur in Austrasien, seit dem Tode des Vaters 628 in der ganzen Monarchie, mit Ausnahme Aquitaniens, das Charibert II. erhielt, regierte und die Residenz nach Paris verlegte, trat das Haus hervor, welches das Amt des Majordomats zur höchsten Macht gebracht hat. Arnulf, Bischof von Metz (gest. 627), und Pippin der ältere (Pippin von Landen), Majordomus von Austrasien, sind die Ahnherren dieses karolingischen Hauses, das rein germanischer Herkunft und dessen Wiege das Gebiet zwischen Maas, Mosel, Rhein, Roer und Amblève war, in welchem es auch später noch reichbegütert erscheint. Arnulfs Sohn Ansegisel oder Adalgisel, der mit einer Tochter des ältern Pippin vermählt war, wurde 632, als Dagobert sich genötigt sah, auf Andringen der Großen Austrasiens diesem Land eine besondere Regierung zu geben, und seinen unmündigen Sohn Sigibert III. (632–656) zum König von Austrasien erhob, Vormund des letztern und schützte als solcher die Ostgrenze des Reichs mit Kraft und Energie gegen die Slawen, welche dieselbe schon seit längerer Zeit beunruhigten. Pippin selbst war an Dagoberts Hof geblieben und kehrte erst 638, als nach dem Tode des Vaters in Neustrien und Burgund Chlodwig II. (638–656) folgte, nach Austrasien zurück, starb aber schon 639. In Austrasien erlangte nun sein Sohn Grimoald das Majordomat und versuchte 656 nach dem Tod Sigiberts III. sogar das Haus der Merowinger zu stürzen und die Krone an sein eignes Geschlecht zu bringen. Dieser Versuch scheiterte jedoch an dem Widerstand des Adels; Grimoald büßte mit dem Tod, und Chlodwigs II. Sohn Chlotar III. (656–670) beherrschte nun eine Zeitlang durch seinen Majordomus Ebroin die wieder vereinigten drei Teilreiche, sah sich aber 660 genötigt, den Austrasiern in der Person seines Bruders Childerich II. (660–673) [495] wieder einen eignen König zu geben. Letzterer erhielt 670 auch die Herrschaft über Neustrien und Burgund, wurde aber 673 wegen der drückenden und allgemein verhaßten Herrschaft seines Majordomus Wulfoald meuchlings ermordet, und nun brach eine allgemeine Anarchie und Verwirrung in den drei Reichen aus. Die Könige traten während derselben schon völlig in den Hintergrund, und die Majordomus entschieden die politischen Angelegenheiten. Während als solcher Ebroin in Neustrien und Burgund seine hervorragende Stellung durch Anwendung der rücksichtslosesten Mittel zu behaupten wußte, erhob sich in Austrasien Pippin der Mittlere (Pippin von Heristall), Sohn Ansegisels, Enkel Pippins des ältern und Arnulfs von Metz. Dieser besiegte 687 in der Schlacht bei Testri unweit St.-Quentin Berthar, den zweiten Nachfolger Ebroins im Majordomat von Neustrien und Burgund, und ward nach Berthars Ermordung (688) als alleiniger Majordomus des gesamten fränkischen Reichs anerkannt. Den somit erneuerten Gedanken der Reichseinheit vertrat Pippin auch gegenüber den partikularistischen Gewalten, welche sich unter den Wirren der letzten Jahrzehnte in den einzelnen Teilen der Monarchie, insbesondere in den deutschen Gebieten, gebildet hatten, auf das kräftigste. Er bezwang 689 den Friesenfürsten Ratbod und zwang ihn zur Abtretung Westfrieslands; er unterwarf 709–712 die Alemannen, welche seit längerer Zeit dem Reich entfremdet waren; auch das Christentum faßte unter ihm bei den Bayern festen Fuß, wo der heil. Rupert zu dem Bistum Salzburg den Grund legte, während St. Kilian in Ostfranken am Main, St. Willibrord in Friesland als Missionäre thätig waren.
Als Pippin 714 starb, übernahm seine Gemahlin Plektrudis für ihren Enkel Theudoald, den schon der Vater mit der Majordomuswürde bekleidet hatte, und für den König Dagobert III., welcher 711 seinem Vater Childebert III. gefolgt war, die vormundschaftliche Regierung, indem sie Karl Martell, den Sohn Pippins von der Alpaida, gefangen hielt. Gegen sie erhoben sich die Großen Neustriens, welche die Gelegenheit benutzten, wieder einen eignen Majordomus aufzustellen; Karl Martell aber entkam seiner Haft und trat in Austrasien an die Spitze einer großen Partei. Er erfocht bei Vincy 12. März 717 einen entscheidenden Sieg über die Neustrier, die er bis Paris verfolgte, nötigte Plektrudis zur Unterwerfung, erhob Chlotar IV. auf den Thron, schloß aber nach dessen Tod 719 mit dem König Chilperich II. von Neustrien einen Frieden, durch welchen er letztern als König des gesamten Reichs anerkannte. Schon im folgenden Jahr bedrohte die fränkischen Grenzen der gefährlichste Feind, die Araber, welche nach der Unterwerfung Spaniens 720 die Pyrenäen überschritten und trotz wiederholter Niederlagen ihre Einfälle immer wieder erneuerten, bis Karls glänzender Sieg bei Tours 732 die abendländisch-christliche Zivilisation vor der drohenden Vernichtung bewahrte. Auch die Kämpfe des Vaters gegen die noch einmal abgefallenen Alemannen nahm Karl auf; er bezwang sie sowohl als die Bayern, Friesen und die Aquitanier; er eröffnete die Kriege gegen die Sachsen, und in Deutschland begann unter seinem Schutz Bonifacius (s. d. 2) das großartige Werk der Organisation der christlichen Kirche unter Anerkennung des Primats von Rom. Die Stellung Karls, der als der Schöpfer der karolingischen Monarchie angesehen werden kann, war in seinen letzten Jahren so stark, daß er, als 737 Theuderich IV., der Nachfolger Chilperichs II., gestorben war, es wagen konnte, den Königsthron ganz unbesetzt zu lassen. Nachdem er das Reich unter seine beiden Söhne, Karlmann und Pippin den jüngern (Pippin den Kleinen, 741–768), geteilt hatte, starb Karl Martell 21. Okt. 741 zu Kiersy.
Die beiden Brüder schlugen gemeinschaftlich eine Empörung ihres Stiefbruders Grifo und einen Aufstand in Bayern nieder und hoben das Herzogtum in Alemannien ganz auf, worauf Karlmann 747 ins Kloster ging und seinem Bruder allein die Regierung überließ. Pippin, durch persönliche Tüchtigkeit vor allen im Volk ausgezeichnet, durfte nun den letzten Schritt zu dem Ziel wagen, zu welchem ihm seine Vorfahren den Weg gebahnt hatten. Mit Zustimmung des Papstes, welcher die Erhebung des Pippinschen Stammes auf den Thron der Franken jetzt um so mehr begünstigen mußte, als er der Unterstützung desselben gegen die Langobarden bedurfte, ward Pippin 751 im November zu Soissons zum König erhoben, während Childerich III., der letzte Merowinger, den die Brüder 743 auf den Thron gesetzt hatten, des sein Geschlecht auszeichnenden Schmuckes, des ungeschornen Haupthaars, beraubt und in ein Kloster geschickt wurde. Die Mitwirkung der Kirche bei dieser Revolution fand auch in der Salbung des neuen Königs, die bis dahin den Franken unbekannt war, ihren Ausdruck. Aus Dankbarkeit kam Pippin 754 und 755 dem päpstlichen Stuhl gegen die Langobarden zu Hilfe, suchte jedoch alsdann dieselben, um nicht an ihnen einen neuen Feind zu haben, dadurch wieder zu versöhnen, daß er seine Söhne mit Töchtern des Königs Desiderius vermählte. Die Ansprüche des griechischen Kaisers auf das den Langobarden entrissene Exarchat wies er durch Abtretung desselben an die Kirche zurück. Noch waren die Grenzen des Reichs, besonders im Osten, nicht gehörig gesichert, als Pippin (768) starb. Noch bei seinen Lebzeiten hatte er das Reich unter seine beiden Söhne so geteilt, daß Karl außer Austrasien auch Aquitanien und Karlmann alles übrige Land bekommen sollte. Dennoch verhinderte nur Karlmanns früher Tod (771) blutige Händel zwischen den Brüdern. Die unmündigen Kinder Karlmanns wurden von Karl ohne Schwertstreich aus ihren Besitzungen vertrieben, und ihr Großvater Desiderius führte durch den Versuch, ihre Rechte auf den fränkischen Thron geltend zu machen, den Sturz seines Reichs herbei (774).
Karl d. Gr. (768–814) erhob das F. zum Weltreich, welches die germanischen Stämme des Kontinents zu einer Monarchie zusammenschmolz und die abendländische Christenheit unter einem Oberhaupt vereinigte. Er unterwarf in langem blutigen Ringen die Sachsen seiner Herrschaft und dem Christentum, ordnete durch Auflösung des Herzogtums Bayern diesen Stamm seinem Reiche gänzlich unter, kämpfte mit gleichem Erfolg gegen die Dänen, Avaren und Araber und dehnte die Grenzen seines Reichs bis zum Ebro, zur Eider, zur Raab und zum Tiber aus. Indem er sich darauf 25. Dez. 799 in Rom vom Papst Leo III. die römische Kaiserkrone aufsetzen ließ, brachte er den universalen christlichen Charakter seiner Herrschaft zum Ausdruck und überlieferte die Idee des römischen Weltreichs den spätern Jahrhunderten. Gleichzeitig verlieh er diesem Reich eine genial angelegte Verfassung, welche dem König eine Reichsversammlung zur Seite stellte und in den Grafen und Bischöfen ein Beamtentum schuf, das die monarchische Gewalt in allen Teilen des großen vielgliederigen Reichs zur Geltung brachte. Er hob Handel und Verkehr [496] und legte den Grund zu einer nationalen Bildung und Gesittung, welche sich auf den Trümmern der antiken Kultur aufbaute.
Diese großartige Schöpfung hatte jedoch keinen dauernden Bestand. Als auf Karl d. Gr. in der Person seines Sohns Ludwig des Frommen (814–840) ein Herrscher folgte, welcher seiner schwierigen Aufgabe in keiner Weise gewachsen war, war die Einheit des Reichs nicht aufrecht zu erhalten, und die nationalen Verschiedenheiten traten in ihr Recht ein. Die schon 817 von Ludwig festgestellte Thronfolgeordnung, gemäß der sein ältester Sohn, Lothar, die Kaiserwürde und den größten Teil des Reichs, der zweite, Pippin, Aquitanien, der dritte, Ludwig, Bayern erhalten, die beiden letztern aber Lothar untergeordnet sein sollten, wurde von dem Kaiser selbst später zu gunsten seines Sohns von seiner zweiten Gemahlin, Judith, Karls des Kahlen, aufgehoben; dadurch aber entstand ein unheilvoller Zwist zwischen Ludwig und seinen Söhnen, welcher das Reich im Innern zerrüttete und den äußern Feinden (Normannen und Arabern) Gelegenheit zu furchtbaren Angriffen auf seine Grenzen gab. Als Ludwig, mitten im Streit gegen seine Söhne (von denen Pippin 838 gestorben war), 840 starb, versuchte Lothar mit der Kaiserkrone auch die Alleinherrschaft zu gewinnen, stieß aber allenthalben auf Widerstand. Der Streit zwischen den Brüdern wurde erst 843 durch den Teilungsvertrag von Verdun beendigt, durch welchen das F. in drei Reiche, Ostfranken, Italien (mit Burgund und Lothringen) und Westfranken, zersplittert ward.
Die älteste Linie der Karolinger, die Lothars, erlosch zuerst, nachdem sie sich 855 beim Tod Lothars I. wieder in drei Linien geteilt hatte: Burgund kam 863 nach Karls Tod unter einheimische Könige, Lothringen ward nach Lothars II. Tod (869) im Vertrag von Mersen unter die Reiche Ost- und Westfranken geteilt, in Italien erloschen die Karolinger 875 mit Kaiser Ludwig II., und nur vorübergehend erlangten die karolingischen Herrscher von West- oder Ostfranken die Kaiserkrone und die Herrschaft über Italien. Das ostfränkische Reich erweiterte sich 870 um den deutschen, größern Teil Lothringens und umfaßte nun alle germanisch gebliebenen, deutsch redenden Stämme des Frankenreichs. Sein erster König, Ludwig der Deutsche (843–876), verteidigte es mit Erfolg gegen Normannen und Slawen. Bei seinem Tod zerfiel es zwar durch Teilung unter seine Söhne, aber nur auf kurze Zeit: nach Karlmanns (880) und Ludwigs (882) Tod ward Karl der Dicke (876–887) Alleinherrscher, der sogar 884–887 wieder das ganze Reich unter seinem Zepter vereinigte. Ihm folgte in Ostfranken Arnulf von Kärnten (887–899), der siegreich gegen Normannen und Slawen kämpfte. Der letzte karolingische König Ostfrankens war Ludwig das Kind (899–911). Allerdings hatten sich wieder Herzogsgeschlechter an die Spitze der fünf Stämme gestellt, welche das ostfränkische Reich bildeten, der Franken, Sachsen, Bayern, Schwaben und Lothringer; aber die völlige Auflösung des Reichs wurde noch verhindert und die Neubildung des Deutschen Reichs aus dem ostfränkischen durch die sächsischen Kaiser ermöglicht (s. Deutschland, Geschichte, S. 849). Im neuen Reich blieb der Name Franken nur dem Herzogtum Franken (s. d.). Karls des Kahlen Anteil, der alles Land westlich von Schelde, Maas und Saône bis an den Ebro und den Rhône, also Neustrien, Aquitanien, die spanische Mark, Septimanien und ein Stück von Burgund, umfaßte, behauptete schließlich allein den Namen des Frankenreichs oder Frankreichs (s. d.) und blieb am längsten unter der Herrschaft der Karolinger (bis 987). Vgl. Watterich, Die Germanen des Rheins (Leipz. 1872); Waitz, Das alte Recht der salischen Franken (Kiel 1846); Thierry, Récits des temps mérovingiens (neue Ausg., Par. 1882, 2 Bde.); Junghans, Geschichte der fränkischen Könige Childerich und Chlodovech (Götting. 1857); Bornhak, Geschichte der Franken unter den Merowingern (Greifsw. 1863); Löbell, Gregor von Tours und seine Zeit (2. Aufl., Leipz. 1869); Gérard, Histoire des Francs d’Austrasie (Brüss. 1865, 2 Bde.); Richter, Annalen des fränkischen Reichs im Zeitalter der Merowinger (Halle 1873); Pertz, Geschichte der merowingischen Hausmeier (Hannov. 1819); Lehuërou, Histoire des institutions mérovingiennes et du gouvernement des Mérovingiens (Par. 1841); Derselbe, Histoire des institutions carlovingiennes (das. 1843); Warnkönig und Gérard, Histoire des Carolingiens (Brüss. 1862, 2 Bde.); Kaufmann, Deutsche Geschichte bis auf Karl d. Gr. (Leipz. 1880); Waitz, Die Verfassung des fränkischen Reichs (Kiel 1882 ff.); „Jahrbücher des fränkischen Reichs“, herausgegeben von Breysig, Hahn, Ölsner, Abel, Simson und Dümmler; Arnold, Fränkische Zeit (Gotha 1882).