MKL1888:Friesen

[731] Friesen (Frisii, Frisones, in ihrer eignen Sprache Frisan), Name eines germanischen Volksstammes, welcher zu der Zeit, wo die Römer mit ihm in Berührung kamen, im nordwestlichen Germanien an der Nordseeküste zwischen Rhein und Ems, also westlich von den Chauken und östlich von den Batavern, wohnte (s. Karte „Germanien etc.“). Tacitus teilt sie in die größern und kleinern F., ohne aber die Wohnsitze beider näher anzugeben. Die F. werden schon von dem genannten Schriftsteller als ein emsiges, ebensowohl auf die Ausbeutung des Meers wie auf Viehzucht und Ackerbau bedachtes Volk beschrieben. Durch Drusus, der bei seiner Fahrt an der nordwestlichen Küste Deutschlands mit den F. zusammentraf, den Römern zinspflichtig gemacht, blieben sie denselben treu und leisteten Drusus wie Germanicus bei ihren Unternehmungen in Deutschland großen Vorschub. Erst infolge der durch den Centurio Olennius bei Eintreibung des Tributs verübten Gewaltthätigkeiten empörten sie sich 27 n. Chr., doch gelang es Gnäus Domitius Corbulo, sie von neuem zu unterwerfen (47). 58 entstand ein neuer Streit, als die F. einen öden Grenzstrich am Rhein besetzt hatten. Trotzdem sie zwei ihrer Fürsten an Kaiser Nero schickten, wurden sie doch von dem römischen Statthalter überfallen und zur Räumung gezwungen. Von da an werden die F. wenig genannt; nur zuweilen geschieht ihrer als kühner Seeräuber Erwähnung, wie sie denn auch neben Angeln und Sachsen an der Eroberung Britanniens teilgenommen haben sollen. Im frühen Mittelalter ist der Name auch weiter östlich verbreitet; Friesland erstreckt sich an der Nordseeküste von dem Fluß Sincfala im W. (dem heutigen Flüßchen ’t Zwin, welches nördlich von Sluys mündet) bis zur Weser im O. Es zerfällt in drei Teile: Westfriesland, die heutigen Provinzen Zeeland, Süd- und Nordholland und einen Teil von Utrecht umfassend, Mittelfriesland, die heutige Provinz Friesland, und Ostfriesland, die heutige holländische Provinz Groningen, das preußische Ostfriesland und ein Teil von Oldenburg. Außerdem werden in den westlichen Küstenstrichen Schleswigs von der Eider bis Tondern hin und auf den vorliegenden Inseln Nordstrand, Föhr, Sylt und andern Nord- oder Strandfriesen erwähnt. Das Friesenvolk kam bereits im 6. Jahrh. in feindliche Berührung mit den Franken; der Frankenkönig Dagobert I. (622–638) gründete sodann in dem Grenzkastell Utrecht eine Kirche, wohl auch zum Zweck der Mission unter den F., dieselbe wurde indes von diesen bald nachher wieder zerstört. Etwa 40 Jahre später fand dann der Sachse Wilfried, Erzbischof von York, günstigere Aufnahme bei den F. und erhielt von ihrem Herzog oder König Aldgisl I. selbst die Erlaubnis zu Predigt und Mission. Dessen Sohn und Nachfolger Ratbod wurde in einen Krieg mit Pippin von Heristall verwickelt, der ihn 689 bei Wyk te Duerstede schlug und zur Abtretung Westfrieslands nötigte. Nun kam 690 der heil. Willibrord nach Friesland und begann die Mission mit mehr Erfolg aufzunehmen; er ist sogar schon bis zu der durch ein altes Heiligtum berühmten Insel Fositesland (Helgoland) gekommen. Nach Pippins Tod versuchte indes Ratbod sich von dem fränkischen Einfluß wieder zu befreien; im Einverständnis mit den Neustriern, die sich gegen die karolingischen Majordomus erhoben hatten, gewann er Westfriesland zurück, fuhr dann 716 mit seinem Heer den Rhein hinauf, landete bei Köln, schlug dort Karl Martell und kehrte mit reicher Beute in die Heimat zurück, wo er die Kirchen zerstörte und den heidnischen Kultus herstellte. Nach seinem Tod 719 ging unter seinem Nachfolger Aldgisl II. Westfriesland wieder verloren, und Willibrord, der sich während des Kriegs geflüchtet hatte, kehrte nach Utrecht zurück, das von nun ab ununterbrochen Bischofsitz für diese friesischen Lande war. Indessen gelang es auch jetzt noch nicht, das Christentum [732] über die Grenze von Mittelfriesland hinaus weiter nach O. zu verbreiten; dort ward noch Winfried-Bonifacius nebst dem Bischof Eoban von Utrecht 754 von den Heiden erschlagen. Inzwischen hatte Karl Martell 734 einen zweiten Zug nach Friesland unternommen und über Aldgisls Nachfolger Poppo einen Sieg gewonnen. Seit dieser Schlacht, in der Poppo fiel, ist von einem Herzog, dessen Gewalt sich über alle Teile Frieslands erstreckt hätte, nicht mehr die Rede; an der Spitze der einzelnen Gaue oder Hundertschaften scheinen besondere, vom Volk gewählte Vorsteher gestanden zu haben, die vielleicht schon jetzt in einer Art von Bundesverfassung lebten. Trotzdem hatte noch Karl d. Gr. eine letzte Erhebung der F., die sich an die Sachsenkriege anschloß, niederzuschlagen; seitdem war Friesland dem Christentum und dem fränkischen Reich völlig unterworfen. Insbesondere werden Handel und Schiffahrt als Beschäftigungen der F. in dieser Zeit erwähnt; ihre Schiffer fuhren in slawische Lande (einmal die Elbe hinauf bis zur Havel), und friesische Kaufleute begegnen sich in sehr verschiedenen Teilen des fränkischen Reichs, auch in England etc. Entweder unter Karl d. Gr. oder vielleicht schon früher fand auch die Aufzeichnung des friesischen Gesetzbuchs, der Lex Frisionum (s. Friesisches Recht), statt. Im allgemeinen wurde die Organisation der karolingischen Verfassung auch in Friesland durchgeführt, doch erhielten sich gerade hier noch manche Institutionen aus altgermanischer Zeit.

Durch den Vertrag von Verdun 843 kam bei der Teilung des fränkischen Reichs Friesland an Lothar und bildete also einen Teil von Lothringen, das 870 an das ostfränkische Reich oder Deutschland fiel. Als nach dem Tod Ludwigs des Kindes 911 Lothringen sich von Deutschland wieder lossagte und den westfränkischen König Karl anerkannte, blieb Friesland Konrad I. treu; so kam es, daß sich dieses von dem Verband der Länder ablöste, an denen der Name Lothringen haften blieb, u. während des ganzen Mittelalters eine besondere Landschaft bildete, deren Grenze gegen Sachsen die Weser, ein Nebenfluß derselben, die Wapel, und eine Linie von da westlich nach der Ems zu waren, während es im S. gegen Lothringen sich bis zur Mündung der Maas und des Rheins erstreckte (s. die „Geschichtskarte von Deutschland I“). In der Folge trennte sich das Geschick von Westfriesland von dem des übrigen Friesland. Dort entwickelte sich schon früh die Landeshoheit; neben den Grafen von Holland, deren Geschlecht sich bis zum Ausgang des 9. Jahrh. zurückverfolgen läßt, beherrschte besonders der Bischof von Utrecht ein größeres Territorium. So erlosch der Name der F. in den spätern Provinzen Holland, Zeeland und Utrecht; westlich von der Flie behauptete er sich nur auf einigen Inseln, wie Texel, und in der äußersten Spitze von Nordholland, welche erst nach langen Kämpfen im 13. Jahrh. den Grafen von Holland unterworfen wurde und noch jetzt den Namen Westfriesland führt. Währenddessen behaupteten die übrigen F. ihre Unabhängigkeit nicht nur den benachbarten Dynasten, sondern auch im großen und ganzen der Reichsgewalt gegenüber, die hier nur äußerst geringes Ansehen hatte. So entstand hier eine ganz eigentümliche, freie Landesverfassung, in welcher im Gegensatz zu den rings umher emporgekommenen feudalen Ordnungen altgermanische Rechtssatzungen fortbestanden. Die sieben friesischen Seelande bildeten nun einen Bund zu Schutz und Trutz gegen äußere Feinde. Jedes derselben zerfiel in Gaue und diese wieder in Bauerschaften, an deren Spitze aus der Mitte der Volksgenossen hervorgehende Richter und gewählte Talemänner (Sprecher) standen. Es gab gemeine Versammlungen der einzelnen Landschaften und Seelande; über allen stand die alljährlich am dritten Pfingsttag zusammentretende feierliche Versammlung von Abgeordneten aller F. am Upstallsboom (Obergerichtsbaum) unweit Aurich; hier wurde über Gegenstände von besonderer Wichtigkeit, Krieg und Frieden, Änderung der Landrechte u. dgl., beschlossen. In kirchlicher Beziehung waren die F. dem Erzbischof von Bremen und den Bischöfen von Münster und Utrecht untergeben, aber auch dem Klerus gegenüber behaupteten sie ihre Unabhängigkeit. So bestand die freie Landesverfassung während der ersten Hälfte des 13. Jahrh. fort; nur die zwischen Weser und Jade wohnenden Stedinger, die gleichfalls dem Stamm der F. angehörten, erlagen 1234 in der Schlacht von Altenesch einem gemeinschaftlichen Angriff des Erzbischofs von Bremen, des Grafen von Oldenburg und andrer Fürsten, und ihr Land ward mit Oldenburg vereinigt. Allmählich aber kamen in den einzelnen Teilen Frieslands Häuptlinge oder Dynasten empor, und infolge der immerwährenden Fehden zwischen denselben einerseits und der fortgesetzten Angriffe von außen anderseits gingen im Lauf des 14. Jahrh. Eintracht und Freiheit zu Grunde. Die Verbindung zwischen Mittel- und Ostfriesland lockerte sich mehr und mehr; jeder von beiden Landesteilen ging seine eignen Wege. In Mittelfriesland fanden im 14. Jahrh. fortwährende Kämpfe zwischen den reichen Vetkoopers (Fetthändlern) im Ostergo und den ärmern Schieringern im Westergo, die ihren Namen von der Aalfischerei hatten (Frieslands Schieraal), statt; erstere holten oft bei den Groningern und den Grafen von Holland Hilfe, letztere suchten die alte Volksfreiheit aufrecht zu erhalten. Trotzdem führten weder die Kriegszüge, welche namentlich Albrecht von Holland 1396–99 gegen die F. unternahm, zu einer dauernden Unterwerfung des Landes, noch gelang es Philipp von Burgund, seit er Holland in Besitz genommen hatte, seine Ansprüche auf Friesland durchzusetzen; vielmehr wurde die Reichsunmittelbarkeit der F. noch 1457 von Kaiser Friedrich III. ausdrücklich anerkannt. Erst Herzog Albrecht von Sachsen, den Kaiser Maximilian zum Lohn für ihm geleistete Dienste zum erblichen Reichsstatthalter in Friesland ernannt hatte, setzte 1498 die Anerkennung seiner Herrschaft durch und schlug einen Aufstand, der sich gegen ihn erhob, mit beispielloser Grausamkeit nieder. 1523 ging die Erbstatthalterschaft an Kaiser Karl V. über. Seitdem teilte Friesland die Geschicke der burgundisch-habsburgischen Niederlande, doch bewahrte seine innere Verfassung noch immer Spuren der alten stolzen und trotzigen Freiheit; auch hatte die niederländische Provinz Friesland nebst Groningen lange Zeit (1606–1747) besondere Statthalter aus einer Seitenlinie des oranischen Hauses, Nassau-Dietz.

Wesentlich anders und unabhängig davon hatten sich inzwischen die Geschicke von Ostfriesland gestaltet. Auch hier tobte das ganze 14. Jahrh. hindurch ein furchtbarer Kampf zwischen den einzelnen Häuptlingen, unter denen sich Focko Ukena und Ocko ten Brok besonders berühmt gemacht haben, bis endlich 10. Nov. 1430 ein neuer „Bund der Freiheit“ geschlossen und Edzard Cirksena zum Anführer gewählt wurde. Er stand in inniger Verbindung mit den Hamburgern, die damals in Ostfriesland sehr mächtig waren, und erlangte von ihnen die Abtretung der bis dahin von Hamburg behaupteten Herrschaft über die schnell emporblühende Stadt Emden. Auf [733] Edzard I. (gest. 1441) folgte sein Bruder Ulrich, der vom Kaiser Friedrich III. 1454 zum Reichsgrafen erhoben und mit dem Land zwischen Ems und Weser, der Reichsgrafschaft Ostfriesland, erblich belehnt wurde. Nach Ulrichs Tod 1466 übernahm seine Witwe, Gräfin Theda, für ihre unmündigen Kinder die Regierung; ihr und ihrem Sohn Edzard II. gelang es allmählich, das Ansehen und die Macht der Grafen auch in den östlichen Bezirken, wie Ostringen und Rüstringen, immer mehr zur Geltung zu bringen; doch bestanden hier noch einige besondere Dynastien fort, z. B. in Harlingerland, das erst weit später mit Ostfriesland vereinigt wurde. Dagegen ging das Butjadingerland zwischen Weser und Jade den Grafen verloren; die Butjadinger wurden 1574 durch einen gemeinschaftlichen Heereszug der Herzöge von Braunschweig und Lüneburg und des Grafen von Oldenburg besiegt und dem letztern unterworfen. Als das Haus Cirksena mit dem Tode des Fürsten Karl Edzard (25. Mai 1744) erlosch, nahm Preußen auf Grund einer 1694 erhaltenen Anwartschaft Besitz von Ostfriesland (s. d.).

Vgl. außer den ältern Werken von Ubo Emmius (1616), Pirius Winsemius (1622), Sjoerd Pietar (1698), P. Thaborita („Historie van Friesland“, hrsg. im „Archief voor vaterlandsche en inzonderheit Vriesche Geschiedenis“, Leeuw. 1824): Wiarda, Ostfriesische Geschichte (Bd. 1–9, Aurich 1791 bis 1813; Bd. 10, Brem. 1817); de Crane, Gesta Frisonum (Workum 1837); Clement, Lebens- und Leidensgeschichte der F. (Kiel 1845); Suur, Geschichte der Häuptlinge Ostfrieslands (Emden 1846); O. Klopp, Geschichte Ostfrieslands (Hannov. 1854 bis 1858, 3 Bde.); Perizonius, Geschichte Ostfrieslands (Weener 1868–69, 4 Bde.); Leding, Die Freiheit der F. im Mittelalter (Emden 1878); Hooft van Iddekinge, Friesland en de Friezen in de middeleeuwen (Leiden 1881); „Friesisches Archiv“, herausgegeben von Ehrentraut (Oldenb. 1847–54, 2 Bde.); E. Friedländer, Ostfriesisches Urkundenbuch (Emden 1874–80, 2 Bde.); die Zeitschrift „De vrije Fries“ (Leeuw. 1839 ff.). Eine geographische Übersicht gibt Ledebur, Die fünf Münsterschen Gaue und die sieben Seelande Frieslands (Berl. 1835).

Friesen, 1) Karl Friedrich, eins der edelsten Opfer der deutschen Befreiungskriege und Mitbegründer der deutschen Turnkunst, geb. 27. Sept. 1785 zu Magdeburg, studierte seit 1806 in Berlin Baukunst und Mathematik, wurde von A. v. Humboldt, der für ihn sehr eingenommen war, mit zur Ausarbeitung des mexikanischen Atlas herangezogen und wirkte, mächtig angeregt durch Fichtes „Reden an die deutsche Nation“, seit 1810 mit Jahn und Harnisch zusammen an Plamanns nach Pestalozzis Grundsätzen eingerichteter Erziehungsanstalt. In den Jahren der Begründung der deutschen Turnkunst durch Jahn (1810–12) war er dessen thätigster Anhänger und Genosse. 1813 war er in Gemeinschaft mit v. Lützow einer der Hauptwerber und Gestalter von dessen Freischar, der er dann als Offizier und Adjutant Lützows angehörte. Dem Überfall bei Kitzen entging er mit Körner, der dann bei Gadebusch in seinen Armen starb. 1814 nach dem Überfall des Priestschen russisch-preußischen Korps durch Napoleon von Reims nach den Ardennen versprengt, wurde er, allein zurückgeblieben, 16. März bei dem Dorf La Lobbe, 2 Meilen nördlich von Rethel, von französischen Bauern erschossen. Seine Gebeine ruhen seit 1843 auf dem Invalidenkirchhof zu Berlin neben denen Scharnhorsts. Er ist verherrlicht in Lied und Wort von E. M. Arndt („Es thront am Elbestrande“), Max v. Schenkendorf, Immermann (in den „Epigonen“) u. a. Das schönste Denkmal hat ihm in klassischen, oft citierten Worten Jahn in der Einleitung zur „Deutschen Turnkunst“ gesetzt. Sein Leben beschrieben Schiele (Berl. 1875) und Euler (das. 1885).

2) Hermann, Freiherr von, bekannter Shakespeare-Forscher, geb. 27. Febr. 1802, besuchte die Fürstenschule zu Meißen, studierte 1821–25 in Leipzig und Göttingen, bekleidete dann verschiedene Ämter am sächsischen Hof und zog sich 1843 nach Berggießhübel zurück, wo er in ländlicher Abgeschiedenheit bis 1859 seinen Studien lebte. Seit 1860 fungierte er noch eine Reihe von Jahren als königlicher Hofmarschall, seit Mitte 1866 als Oberhofmarschall, bis er 1873 in den Ruhestand trat. Er starb 23. Jan. 1882 in Dresden. Angeregt durch den Verkehr mit L. Tieck hatte er sich frühzeitig auf dem Felde der Novellistik und künstlerischen Kritik versucht; in späterer Zeit war vorzugsweise Shakespeare der Gegenstand seiner Studien. Als Ergebnisse derselben erschienen außer Beiträgen zum „Jahrbuch der deutschen Shakespeare-Gesellschaft“ die feinsinnigen „Briefe über Shakespeares Hamlet“ (Leipz. 1864) u. „Shakespeare-Studien“ (Wien 1874–75, 3 Bde.). Außerdem schrieb er: „Ludwig Tieck, Erinnerungen eines alten Freundes aus den Jahren 1825–42“ (Wien 1871).

3) Richard, Freiherr von, königlich sächs. Staatsminister, Vetter des vorigen, geb. 9. Aug. 1808 zu Thürmsdorf bei Königstein in Sachsen, besuchte die Fürstenschule zu Meißen, dann die Bergakademie zu Freiberg und bis Ostern 1832 die Universitäten Göttingen und Leipzig. 1834 trat er in die damalige Landesdirektion zu Dresden und nach deren Auflösung 1835 in die Kreisdirektion zu Leipzig ein, ward 1836 Referendar und 1841 Regierungsrat und Referent im Ministerium des Innern, wo ihm die Bearbeitung der Handelsangelegenheiten mit oblag. Während des Dresdener Maiaufstandes übernahm er provisorisch die Leitung des Ministeriums, und 6. Mai 1849 wurde er noch während der Dauer des Aufstandes definitiv zum Minister des Innern ernannt, in Anerkennung der energischen und kaltblütigen Umsicht und Entschlossenheit, mit welcher er in gefährlicher Lage wichtige Dienste zu leisten gewußt hatte. Differenzen mit dem Staatsminister Freiherrn v. Beust, welcher bei der Frage über die Erneuerung der Zollvereinsverträge seine Antipathie gegen Preußen bis zur Auflösung des Zollvereins treiben und eine Zolleinigung mit Österreich eingehen wollte, veranlaßten F., im Oktober 1852 seine Entlassung zu nehmen. Im Juni 1853 zum Kreisdirektor in Zwickau ernannt, bekleidete er diese Stelle bis Ende 1858. Am 1. Jan. 1859 wurde er wieder in das Ministerium berufen und zum Finanzminister ernannt. 1866 wurde er Mitglied der Landeskommission, welche während der durch den Krieg veranlaßten Abwesenheit des Königs die Regierung des Landes führte, und später, im August 1866, als zweiter Kommissar zu den Friedensverhandlungen nach Berlin entsandt. Nachdem der Friede unterzeichnet und der König in das Land zurückgekehrt war, wurde F. neben seiner Stellung als Finanzminister auch mit dem Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten beauftragt. Im J. 1867 nahm er teil an den Verhandlungen über die Gründung des Norddeutschen Bundes und über dessen Verfassung, wurde zum stimmführenden Bundeskommissar für Sachsen ernannt und hat als solcher bei [734] den Sitzungen des Bundesrats und des Reichstags mitgewirkt. Im Herbst 1870 wurde er von dem Bundespräsidium zum Kommissar für die Verhandlungen mit den süddeutschen Staaten wegen der Vereinigung derselben mit dem Norddeutschen Bund und Bildung des Deutschen Reichs bestimmt und in dieser Eigenschaft im Oktober nach Versailles berufen, wo er die bezüglichen Verträge mit Württemberg, Baden und Hessen mit verhandelt und abgeschlossen hat. 1869 wurde er mit der Generaldirektion der königlichen Sammlungen für Kunst und Wissenschaft, 1871 mit dem Vorsitz im Gesamtministerium betraut und schied 1. Nov. 1876 aus dem sächsischen Staatsdienst. Die von ihm veröffentlichten „Erinnerungen aus meinem Leben“ (Dresd. 1880, 2 Bde.) machten durch die Leichtfertigkeit der darin enthaltenen Entstellungen von Thatsachen und der Angriffe auf Personen (ihm nachgewiesen von Th. Flathe in Sybels „Historischer Zeitschrift“, neue Folge, Bd. 10, und von Beust in „Erinnerungen zu Erinnerungen“, Leipz. 1881) ein peinliches Aufsehen.


[317] Friesen, Heinrich, Reichsfreiherr von, deutscher Politiker, geb. 23. März 1831 zu Dresden, besuchte die Fürstenschule zu Meißen, trat sodann in das sächsische Heer, machte den Krieg von 1866 als Rittmeister, den gegen Frankreich 1870/71 als Major mit, nahm dann seinen Abschied und widmete sich der Bewirtschaftung seiner Fideikommißherrschaft Rötha bei Meißen. Er ist Mitglied der evangelischen Landessynode und der Ersten Kammer in Sachsen. In der Politik deutschkonservativ, betrieb er mit Eifer die Vereinigung der nationalen und staatserhaltenden Parteien in Sachsen gegen die Radikalen und Sozialdemokraten und wurde 1887 und wieder 1890 in den Reichstag gewählt.