MKL1888:Goten
[536] Goten, german. Volk, ausgezeichnet durch den bedeutenden Einfluß, welchen es auf die Gestaltung der abendländischen Reiche geübt. Sie werden zuerst von Tacitus (Germ., 44) als Gotones (Guttonen) erwähnt, als jenseit der Ligier im Nordosten Germaniens, etwa an der Ostsee, wohnend und von Königen beherrscht. Catualda, der Marbod stürzte, wird (Tacitus, Ann. II, 62) ein Gotone genannt. Nach einer alten, jedoch nicht beglaubigten Volksüberlieferung wanderten sie von der Insel Scanzia (Skandinavien) nach der „Bernsteinküste“ und zogen wahrscheinlich zur Zeit der Markomannenkriege im 2. Jahrh. n. Chr. von da nach dem weiten Flachland, das sich ost- und südwärts von den Karpathen an den Mündungen der Donau und den Gestaden des Schwarzen Meers ausdehnt. Sie besetzten die Länder, die früher Geten und Skythen bewohnt hatten, und dieser Umstand sowie die Ähnlichkeit der Namen Geten und G. haben es veranlaßt, daß die alten Schriftsteller die germanischen G. häufig Skythen nennen, andre dieselben für Abkömmlinge der alten Geten halten, [537] eine Vorstellung, welche selbst in die gotischen Geschichtsbücher eingedrungen ist und bis in unsre Zeit namhafte Vertreter gefunden hat. Die angrenzenden Völker germanischen und sarmatischen Ursprungs bald durch Bundesverträge, bald durch Gewalt mit sich vereinigend, breiteten die G. ihr Reich von der Theiß bis zum Don, vom Pontus bis zur Ostsee aus. Viele germanische Völker, die, später selbständig geworden, sich einen Namen erwarben, wie die Heruler, Rugier, Sciren, Turcilinger, Vandalen, Gepiden etc., gehörten diesem großen Bund an. Die eigentlichen G. zerfielen in die Westgoten (Thervinger), welche südlich und östlich von den Karpathen bis zum Dnjepr wohnten, und die Ostgoten (Greuthungen) in den Steppen Südrußlands. Jene gehorchten dem Fürstengeschlecht der Balten (Kühnen), diese dem der Amaler (Makellosen). Der gotische Stamm war einer der begabtesten, bildungsfähigsten germanischen Stämme. Für die mildern Sitten und die höhere Kultur der römischen Welt zeigten sie sich sehr empfänglich. Gesetzgebung und Wissenschaft wurden gepflegt, und das Christentum nahmen sie früh an. Sie hingen der Lehre des Arius (s. d.) an und hielten lange an diesem Glauben fest, was den Gegensatz zu den Römern verschärfte. Sie haben von Anfang an auch die Muttersprache ausgebildet, nicht bloß in Lied und Gesang, sondern auch in Schriftwerken. Bischof Vulfila oder Ulfilas (s. d.) übersetzte den größten Teil der Bibel in die gotische Sprache, nachdem er aus den Runen mit Benutzung des griechischen ein gotisches Alphabet gebildet hatte; diese Übersetzung ist das älteste uns erhaltene Denkmal einer germanischen Sprache. Die G. feierten noch lange ihren Gottesdienst in ihrer eignen Sprache.
Schon im 2. Jahrh. unternahmen sie zu Wasser und zu Land Raubfahrten in das römische Reich, die mit geringen Unterbrechungen bis ins 4. Jahrh. dauerten. 251 verheerten sie Mösien und Thrakien und besiegten den römischen Kaiser Decius in einer blutigen Schlacht. Wenige Jahre später (258–259) unternahmen sie kühne Züge nach den Küstenländern des Schwarzen Meers, der Propontis und des Hellespont, überfielen auf ihren flachen, durch ein schräges Dach gegen Wind und Wetter geschirmten Fahrzeugen die Küstenländer Kleinasiens, schleppten aus den reichen Städten Beute und Gefangene fort, steckten den prachtvollen Tempel der Artemis in Ephesos in Brand, plünderten Athen und dachten sogar an eine Landung in Italien. Da wurde 269 ein großes Gotenheer, das, 320,000 streitbare Männer stark, auf 2000 Fahrzeugen von der Mündung des Dnjestr ausgesegelt und nach vielen Plünderungsfahrten bis nach Kreta und Cypern bei Thessalonich in Makedonien gelandet war, von Kaiser Claudius bei Naissos ereilt und zersprengt. Nachdem Aurelian 270 den G. das linke Donauufer (Dacien) abgetreten, diese sich zur Stellung von 2000 Reitern verpflichtet hatten, bestand längere Zeit Friede, während dessen vielfache freundschaftliche Berührungen zwischen Römern und G. die Zivilisation unter diesen verbreiteten.
Gerade 100 Jahre später, um 370, hatte das Gotenreich seine höchste Macht und Ausdehnung erreicht. Hermanrich aus dem Geschlecht der Amaler, ein fast hundertjähriger Greis, herrschte über den ungeheuern Völkerbund, und noch lange nach seinem Tod sangen die G. Lieder von seinen ruhmreichen Thaten. Als nun damals die Hunnen einbrachen und die östlichen Stämme des Gotenreichs sich zum Abfall neigten, gab sich Hermanrich, infolge eines Mordanfalls schwerverwundet daniederliegend, selbst den Tod, um den Fall seines Reichs nicht zu überleben. Sein Nachfolger Withimer wagte eine Feldschlacht gegen die Hunnen, verlor aber in derselben Sieg und Leben. Nun unterwarfen sich die Ostgoten den Hunnen; die Westgoten aber, 200,000 waffenfähige Männer mit Weibern und Kindern, zogen nach einem vergeblichen Versuch, sich am Dnjestr zu verteidigen, unter der Führung ihrer Richter Fridigern und Ablavius nach der Donau und stellten sich unter den Schutz des römischen Reichs, dessen Kaiser Valens ihnen erlaubte, sich in Thrakien anzusiedeln. Aber die Erpressungen der habgierigen rumischen Befehlshaber Lupicinus und Maximus, welche die Not der hungernden G. auf ihrem Zug nach der neuen Heimat zu ihrem Vorteil ausbeuteten, reizten dieselben zu einem Aufstand, der 377 bei Marcianopolis in Niedermösien ausbrach. Plündernd durchzogen nun die rachgierigen Barbaren die Donauprovinzen. Die Schlacht, welche ihnen die römischen Feldherren auf dem Weidenfeld (ad salices) 377 lieferten, blieb unentschieden; aber 9. Aug. 378 vernichteten die Westgoten, durch Ostgoten, Taifalen, Alanen und Sarmaten verstärkt, bei Adrianopel ein großes römisches Heer unter Valens, der selbst seinen Tod fand. Nun setzten sie ihre Verwüstungszüge bis unter die Mauern von Konstantinopel fort. Theodosius d. Gr. gelang es endlich durch Mäßigung und Energie, die Westgoten zu beschwichtigen und zur friedlichen Ansiedelung in Thrakien zu bewegen. Aber sofort nach Theodosius’ Tod (395) erhoben sie sich, müde des seßhaften, arbeitsvollen Landlebens, wieder und zogen, nachdem sie die Donauländer verwüstet, unter ihrem ersten König, Alarich (s. d.), 396 nach dem Süden; Hellas und der Peloponnes wurden ohne Widerstand geplündert. Da erbarmte sich der Vandale Stilicho, der Beherrscher Westroms an des jugendlichen Honorius Statt, des bedrängten Landes, landete bei Korinth und schloß Alarich bei Olympia ein; indes gelang es diesem, nach Epirus zu entkommen, und nachdem er vom oströmischen Hof aus Eifersucht gegen Stilicho zum Oberbefehlshaber des östlichen Illyrien ernannt und feierlich nach altgermanischer Sitte auf den Schild erhoben und zum König ausgerufen worden, wandte er sich 402 gegen Italien. 403 kam es bei Pollentia zwischen ihm und Stilicho zu einer Entscheidungsschlacht, in der die Westgoten unterlagen. Nach einem erfolglosen Einfall in Etrurien und einer zweiten Niederlage bei Verona mußte Alarich Italien räumen. Stilicho schloß 408 mit ihm einen Vertrag, nach welchem Alarich jährlich 4000 Pfd. Gold und die Präfektur Illyriens erhalten sollte, damit er Stilichos Pläne auf Ostrom unterstützen oder wenigstens nicht hindern solle. Als Stilicho infolge dieses Vertrags ermordet wurde, brach Alarich wiederum in Italien ein, und nachdem er (seit 408) Rom zweimal bedroht, aber verschont hatte, erstürmte er es, durch die Treubrüchigkeit der Römer gereizt, 24. Aug. 410 und gab es einer mehrtägigen Plünderung preis.
Nach Alarichs frühem Tod (Herbst 410) ward sein Schwager Athaulf sein Nachfolger als König der G. Dieser schloß mit Honorius einen Vertrag, wonach er als römischer Oberfeldherr das von fremden Kriegsscharen überschwemmte Gallien wieder unterwerfen sollte. Athaulf eroberte auch das südliche Gallien 412, wurde aber 415 zu Barcelona von Dubios ermordet. Wallia (415–419), der nun auf den Königsschild erhoben wurde, setzte die Eroberungen im Namen des weströmischen Kaisers [538] in Spanien fort, und zum Lohn erhielten die Westgoten die Provinz Aquitanien 419 als Wohnsitz eingeräumt, wo sie sich an ein geordnetes Staatsleben, Ackerbau, Gewerbe und Künste gewöhnten, ohne ihr Volkstum aufzugeben. Tolosa wurde von Wallias Nachfolger Theoderich I. (419–451) zum Herrschersitz dieses westgotischen Reichs ausersehen. Tapfer kämpften die Westgoten 451 gemeinsam mit den Römern gegen die stammverwandten Ostgoten und Gepiden unter Attila auf der Katalaunischen Ebene (oder vielmehr bei Troyes), und Theoderich starb hier den Heldentod. Auf seine nach kurzer Herrschaft ermordeten Söhne Thorismund und Theoderich II. folgte der dritte Sohn, der tapfere König Eurich (466–484), der nicht nur ganz Gallien zwischen dem Rhône, der Loire und den Pyrenäen eroberte, sondern auch in Spanien einfiel und den größten Teil der Halbinsel nach Besiegung der Sueven unterwarf. Seinem Sohn Alarich II. (484–507) hinterließ er ein mächtiges, wohlgeordnetes Reich.
Aber nicht lange vermochte dieser die so rasch errungene Macht zu behaupten. Trotz aller Milde gegen die romanischen Einwohner, denen nicht nur die katholische Religion unbeeinträchtigt gelassen, sondern ein besonderes römisches Gesetzbuch, das Breviarium Alaricianum (s. Breviarium), gegeben ward, konnten sie nicht für die Herrschaft der arianischen Westgoten gewonnen werden. Sehnsüchtig richteten sie ihre Blicke nach der aufsteigenden Macht des rechtgläubigen Frankenkönigs Chlodwig, der 507 in das Westgotenreich einfiel und Alarich bei Voullon besiegte und tötete. Dessen natürlicher Sohn Gesalich, der sich nun des Throns bemächtigte, verlor darauf Bordeaux und Toulouse an die Franken, Narbonne an die Burgunder, bis der Ostgotenkönig Theoderich, den die Westgoten 490 bei seinen Kämpfen in Italien unterstützt hatten, zu ihren gunsten einschritt. Sein Feldherr Ibbas besiegte 510 die Franken an der Durance, und nachdem Theoderich die Provence mit seinem Reich vereinigt, übernahm er nach Beseitigung Gesalichs die Regierung des westgotischen Reichs für seinen Enkel, Alarichs unmündigen Sohn Amalarich. Erst 526, nach Theoderichs Tod, übernahm Amalarich selbst die Herrschaft des auf Spanien und Septimanien (Languedoc und Roussillon) beschränkten Reichs, reizte indes 531 durch die Mißhandlung seiner fränkischen Gemahlin Klothilde den Frankenkönig Childebert zum Krieg, in dem er bei Narbonne eine Niederlage erlitt; auf der Flucht wurde er, der letzte der Balten, ermordet auf Anstiften seines frühern Erziehers, des Ostgoten Theudes, der nun den Thron bestieg und seine Residenz in Barcelona aufschlug.
Diese Gewaltthat war der Anfang einer Reihe von Greuelthaten, durch die in rascher Folge Könige erhoben und gestürzt wurden. Endlich trat mit der Erhebung des Königs Leovigild (569–586), der auch das südliche Spanien seiner Herrschaft unterwarf und Toledo zum Herrschersitz erkor, wieder eine Zeit der Macht und innern Friedens ein, und sein Sohn Reccared (586–600) bahnte die völlige Verschmelzung der Westgoten mit der alten Bevölkerung zu einer gemeinsamen Nationalität mit der Kultur und Sprache Roms an durch seinen Übertritt zum katholischen Glauben, dem fast sein ganzes Volk folgte, sowie durch die Einführung des Konnubiums zwischen beiden Bevölkerungen. Nun stieg, von den Königen begünstigt, die Macht der Geistlichkeit, die auch in weltlichen Dingen einen großen Einfluß ausübte, besonders bei den zahlreichen Thronstreitigkeiten, welche nach Reccareds Tod (601) von neuem ausbrachen, da alle Versuche, das Wahlkönigtum in ein Erbreich zu verwandeln, scheiterten. Der Klerus stellte die königliche Gewalt unter den Schutz der Kirche, und die Könige belohnten diese durch reiche Schenkungen und Judenverfolgungen. Nach der kraftvollen Regierung Reccesuinths (649–672) und Wambas (672–681) erreichte die Macht der Kirche unter den Königen Erwich (681–687) und Egiza (687–701) ihren Höhepunkt. Vergeblich suchte Witiza (701–710) die von den Arabern in Afrika drohende Gefahr zu beschwören, indem er die Verfolgungen einstellte, den Klerus der weltlichen Macht unterordnete und die Königswürde erblich machte; er wurde das Opfer einer Verschwörung, deren Haupt, Graf Roderich, nun den Thron bestieg. Die Söhne und Anhänger des gestürzten Königs, besonders der Statthalter von Ceuta, Graf Julian, riefen, um an ihren Feinden Rache üben zu können, die Araber herbei. Diese, auch durch die Juden dringend aufgefordert, unternahmen 710 erst mit geringen Streitkräften eine Landung auf Tarifa; 711 aber setzte Tarik im Auftrag des Statthalters Musa nach Spanien über und besiegte Roderich, der, von einem Kriege gegen die Basken herbeieilend, rasch die gesamte Kriegsmacht aufbot, in einer siebentägigen Schlacht (19.–26. Juli 711) bei Jeres de la Frontera, da Julian und Witizas Söhne während des Kampfes zu den Arabern übergingen; Roderich ertrank auf der Flucht. Indem die Araber darauf schnell in das Innere Spaniens vordrangen, eroberten sie unter dem niederschmetternden Eindruck der Schlacht in kurzer Zeit mit Ausnahme Asturiens ganz Spanien, unterstützt von der jüdischen Bevölkerung; nur Herzog Theodemir verteidigte sich tapfer in den Gebirgen Murcias. So wenig ruhmvoll endete das Westgotenreich, dessen Macht durch die Parteiungen der Großen und durch die Herrschsucht und den Fanatismus der Geistlichen untergraben worden, nach fast 300jährigem Bestand. Sein Name hat sich bloß in Gotalanien (Katalonien) erhalten. Weiteres s. Spanien, Geschichte.
Was die Staats- und Rechtsverhältnisse der Westgoten betrifft, so wurde der König von alters her gewählt, und obwohl mehrmals die Krone vom Vater auf den Sohn überging, gelang es doch nie, wie schon bemerkt, das Erbkönigtum gesetzlich einzuführen. Die königliche Gewalt bestand in der Führung des Heerbannes und in der höchsten Gerichtsbarkeit, kraft deren der König alle Beamten ernannte. Der Adel zerfiel in mehrere Klassen, zu deren höchster die Duces oder Herzöge gehörten, denen ursprünglich nur der Befehl im Krieg, später aber, nachdem das Volk feste Wohnsitze eingenommen, auch die bürgerliche Verwaltung und die Gerichtsbarkeit in den einzelnen Provinzen übertragen waren. Den Duces zunächst untergeordnet, verwalteten die Comites oder Grafen die beiden Ämter der erstern in kleinern Bezirken, konnten aber auch mit der besondern Führung eines Heers beauftragt werden, während sich die Gardinge als Leute von vornehmer Geburt, jedoch nicht mit einem bestimmten Amt bekleidet, am Hof aufhalten durften. Der übrige Adel hob sich vor dem Stande der Gemeinfreien durch Vorrechte hervor, welche vornehmlich den Gerichtsstand und die Befreiung von manchen Strafen betrafen. Sämtlichen Freigebornen gegenüber aber stand die Klasse der Leute, denen entweder infolge ihrer Geburt, oder durch Kriegsgefangenschaft, oder durch Überschuldung, oder durch sonstige Vergehungen das Los der Hörigkeit gefallen war, welches indes bei [539] den Westgoten im allgemeinen ziemlich erträglich gewesen zu sein scheint. Was die Kriegsverfassung anlangt, so waren alle waffenfähigen Westgoten zum Kriegsdienst verpflichtet. Sie waren in Heeresmassen eingeteilt, an deren Spitze der Dux stand, dem zunächst der Comes und diesem wieder der Tiufad untergeordnet war, welch letzterer eine Abteilung von 1000 Mann (Tiufadie) befehligte. Um die gemachten Eroberungen in Gallien und Spanien zu sichern, teilten die Westgoten die gewonnenen Ländereien in drei gleiche Teile, von denen sie zwei unter sich verteilten, den dritten aber den römischen Einwohnern als freien Eigentümern überließen. Die entstandenen Teile hießen Sortes, und an ihnen konnte mehreren zugleich ein Gesamteigentumsrecht zustehen, welche dann Consortes hießen. Diejenigen G., denen bei der Teilung größere Anteile zugefallen waren, überließen diese wieder gegen gewisse Leistungen an geringere Leute. Kam ein solcher Besitzer seinen Verpflichtungen in Jahresfrist nicht nach, so verlor er Kaufpreis und Grundstück. Die vom König Belehnten schuldeten demselben Treue und besondere Dienstleistungen und hießen deshalb die Getreuen des Königs. Eigentliche geregelte Versammlungen des Volkes oder der Großen finden wir bis zur Bekehrung der Westgoten zum Katholizismus nicht; erst dem katholischen Klerus gelang es, die jährlich abgehaltenen Synoden, zu denen auch die Großen und hohen Beamten des Reichs zugezogen wurden, in denen aber die Bischöfe durch ihre Zahl und ihre höhere Bildung das Übergewicht behielten, zu Reichstagen umzugestalten und diesen eine gesetzlich normierte Teilnahme in der Staatsverwaltung zu verschaffen.
Was die Gesetzgebung der Westgoten betrifft, so ließ zuerst Eurich die bestehenden Rechtsgewohnheiten sammeln und aufzeichnen; doch hatten diese nur für das herrschende Volk Gültigkeit, für die bezwungenen Römer in Gallien und Spanien bestand das römische Recht fort, weshalb Eurichs Sohn und Nachfolger Alarich für die römischen Unterthanen das Breviarium Alaricianum (s. oben) abfassen ließ. Leovigild ließ 100 Jahre später Eurichs Gesetzgebung revidieren, und sein Sohn Reccared unternahm eine abermalige Revision, die sogen. Antiqua, welche in Bruchstücken erhalten ist (vgl. Fr. Blume, Die westgotische Antiqua, Halle 1847). Aber erst als die letzten Spuren römischer Herrschaft von der Halbinsel verschwunden waren, gab Chindasuinth (641–649) durch Aufhebung des römischen Rechts der westgotischen Gesetzgebung und bürgerlichen Verfassung eine festere Gestalt. Egiza schloß die Sammlung der Rechtssatzungen in der Gestalt ab, in welcher sie auf uns gekommen ist. Dieselbe umfaßt teils eigentliche Gesetze, welche von ausdrücklich in der Überschrift bezeichneten Königen herrühren, teils zahlreiche Stücke der Antiqua Reccareds oder der Überschrift ermangelnde Gesetze, welch letztere neben altgotischen Rechtsgewohnheiten auch römische und kirchliche Rechtssatzungen enthalten. Die Gerichtsverfassung der Westgoten entbehrte des alten germanischen Charakters, sofern nämlich die Einrichtung, welche die Entscheidung von Rechtsstreitigkeiten in die Hände aller Freien des Gaues legte, längst verschwunden war. Der König übte als das Oberhaupt der Nation auch die höchste Gerichtsbarkeit aus und übertrug sie untergeordneten Richtern, welche als Herzöge, Grafen, Tiufaden, Millenarier, Quingentarier, Centenarier, Dekane zugleich den Oberbefehl im Krieg führten oder als Defensoren und Numerarien bürgerliche Ämter bekleideten. Neben diesen ordentlichen Richtern durfte der König für besondere Fälle noch außerordentliche (pacis assertores) ernennen, sowie es auch den Parteien freistand, sich durch Übereinkunft ihre Richter selbst zu wählen; doch kam der Vorsitz und die Entscheidung stets dem vom König ernannten oder von den Parteien erkornen Richter zu. Vgl. Helfferich, Entstehung und Geschichte des Westgotenrechts (Berl. 1858); Dahn, Westgotische Studien (Würzb. 1872); Bluhme, Zur Texteskritik des Westgotenrechts (Bonn 1872).
Kürzer, aber tragischer war die Rolle, welche die Ostgoten in der Weltgeschichte gespielt haben. Dieselben hatten sich, wie erwähnt wurde, um 370 beim Einfall der Hunnen diesen unterworfen. Einzelne Scharen hatten auch an den Kämpfen der Westgoten im oströmischen Reich teilgenommen und waren von Theodosius in Kleinasien angesiedelt worden; die Hauptmasse des Volkes blieb aber nördlich der Donau wohnen, gehörte zum Reich Attilas und nahm an dessen Kriegszügen, namentlich an der Schlacht auf den Katalaunischen Feldern (s. oben), teil. Nach Attilas Tod (453) erhoben sich die Ostgoten unter der Anführung von drei tapfern Brüdern aus dem Haus der Amaler, Walamir, Theodemir, Widemir, erstritten am Fluß Netad in Pannonien, wo Attilas Sohn Ellak fiel, 454 ihre Selbständigkeit und schlugen in Pannonien, von Wien bis Sirmium, ihre Wohnsitze auf. Hier hausten sie mehr als 30 Jahre unter vielerlei Kämpfen mit ihren Nachbarn und Kriegszügen in entferntere Länder, und hier ward, nachdem Walamir in einer Schlacht gefallen, Widemir zu den stammverwandten Westgoten nach Gallien gezogen war, nach Theodemirs Tod 475 Theoderich durch die einstimmige Wahl des Volkes auf den Thron erhoben. Unter ihm zogen sie nach der griechischen Halbinsel, um den Kaiser Zeno gegen Aufrührer zu unterstützen, wurden aber durch ihre Plünderungen und Gewaltthaten sehr unbequeme Freunde, und Theoderich erhielt daher von Zeno die Erlaubnis, nach Italien zu ziehen, um dort Odoakers Herrschaft zu stürzen, gegen den Theoderich von dem vertriebenen Rugierfürsten Friedrich aufgereizt worden war. Anfang des Winters 488 sammelten sich die Ostgoten zu Novä in Niedermösien, im ganzen 200,000 Menschen, brachen sich mit dem Schwerte durch ihre frühere Heimat Pannonien, welches inzwischen die feindlich gesinnten Gepiden besetzt hatten, Bahn, überschritten die Julischen Alpen und überwältigten Odoakers Scharen am Isonzo (489). Ein zweiter Sieg bei Verona brachte ganz Oberitalien in ihre Gewalt, als der Abfall von Bundesgenossen und der Einfall der mit Odoaker verbündeten Burgunder ihren Untergang herbeizuführen drohten. Mit Mühe verteidigte sich Theoderich in seinem Lager bei Pavia, bis die Westgoten ihm zu Hilfe kamen und eine dritte Schlacht an der Adda 490 zu gunsten der Ostgoten entschied. Odoaker flüchtete nach Ravenna und mußte, durch Hungersnot gedrängt, sich 493 den Ostgoten ergeben, die inzwischen ganz Italien erobert hatten. Der Kaiser von Ostrom erkannte Theoderich als König von Italien durch Übersendung der Reichskleinodien und Herrscherzeichen an, und wenn der neue König dem Kaiser auch einige Ehrenrechte zugestand, so trat er doch in allen wesentlichen Dingen als unabhängiger Herrscher auf und wußte in kurzer Zeit dem ostgotischen Reich durch energisches Auftreten und kluge Verhandlungen eine achtunggebietende Ausdehnung zu verschaffen und es zur Schutzmacht für kleinere germanische Völker gegen die Angriffe habgieriger Eroberer, [540] namentlich Chlodwigs, zu erheben. Die Vandalen traten Sizilien ab; im Nordosten bis zur Donau stellten sich die Heruler unter den Schutz der Ostgoten, in den Alpen die Alemannen. Nach der Niederlage der Westgoten bei Voullon 507 schritt Theoderich zu gunsten derselben ein, rettete ihnen Septimanien und vereinigte die Provence mit seinem Reich (s. oben).
Vortrefflich war auch die innere Organisation des Reichs. Die Ostgoten bekamen den dritten Teil alles urbaren Landes in ganz Italien nebst der entsprechenden Anzahl Sklaven zur Bebauung. Sie hatten dafür allein die Ehre und Pflicht des Kriegsdienstes. Nur sie durften Waffen tragen und sich zum Krieg vorbereiten. Ordnung, Waffenführung und Kampfart in dem Heer waren altgermanisch. Gotische Herzöge (duces) und Grafen (comites) befehligten in den Grenzländern. Der König blieb im Feld stets der alte Heerkönig und Kriegsfürst der Germanen. Handel, Gewerbthätigkeit, Ackerbau und die Künste des Friedens waren den alten Bewohnern überlassen, deren Gesetzgebung, Rechtspflege und Steuerordnung unverändert blieben. Die altrömischen Ämter bestanden weiter und wurden mit Römern besetzt; römische Richter entschieden Streitigkeiten zwischen Römern, solche zwischen G. und alten Einwohnern die Gotengrafen mit Zuziehung von rechtskundigen Römern. Unter dem Schutz des langen Friedens und der trefflichen Fürsorge des Königs blühte Italien von neuem auf. Trotzdem wurde Theoderichs sehnlichster Wunsch nicht erfüllt: die beiden Völker verschmolzen nicht zu einem Ganzen. Die G. bildeten eine durch Sprache, Sitte, Rechtsgewohnheiten, am meisten aber durch ihre arianische Religion von den Römern streng geschiedene Kriegerkaste, auf deren ursprüngliche Kraft und Sittenreinheit die überlegene römische Kultur nur einen verderblichen Einfluß ausübte. Die schädlichen Folgen des unversöhnlichen Gegensatzes zwischen den katholischen Römern und den arianischen G. machten sich schon unter Theoderich fühlbar, trotz aller Milde und Versöhnlichkeit des Herrschers. Verschwörungen unter den vornehmsten, mit Ehren überhäuften römischen Beamten und Klerikern reizten den König zur Hinrichtung des Boethius und Symmachos, die den Haß gegen den „fluchwürdigen Ketzer“ bei den Katholiken aufs höchste steigerte. An diesem Gegensatz ging das Ostgotenreich rasch zu Grunde, als nach des weisen, kräftigen Theoderich Tod (526) innerer Zwiespalt dasselbe zerrüttete und äußere Feinde auf dasselbe einstürmten.
Unter der Leitung seiner Mutter Amalasuntha sollte Theoderichs zehnjähriger Enkel Athalarich, der Sohn Eutharichs, eines edlen Goten aus dem Geschlecht der Amaler, Italien beherrschen. Aber die Bevorzugung der Römer durch Amalasuntha, ihre Vorliebe für römische Litteratur und Bildung erregten die Unzufriedenheit der angesehensten G.; sie entrissen den jungen König den Händen der Mutter, um ihm eine nationale Erziehung zu geben, Athalarich versank aber in ein ausschweifendes Leben und starb schon 534. Amalasuntha rächte sich an ihren Gegnern durch Ermordung dreier Parteihäupter und suchte die Herrschaft zu behaupten, indem sie ihren Vetter Theodat, den letzten Amaler, zum Gemahl erwählte. Theodat ließ schon 535 Amalasuntha im Bad erwürgen und bemächtigte sich der Alleinherrschaft. Allein seine feige und doch nutzlose Selbsterniedrigung vor dem oströmischen Kaiser Justinian, der als Rächer der ermordeten Königin zu gleicher Zeit ein Heer in Dalmatien einbrechen und den Zerstörer des Vandalenreichs, Belisar, auf Sizilien landen ließ, und dem Theodat gegen eine Jahresrente seine Abdankung anbot, bewog die G., statt seiner den tapfern Vitiges auf den Thron zu erheben; Theodat wurde auf der Flucht nach Ravenna ereilt und ermordet (536). Währenddessen hatte Belisar, von den römischen Einwohnern als Befreier begrüßt, fast ohne Schwertstreich ganz Unteritalien erobert und sich im Dezember 536 auch Roms bemächtigt. Ein ganzes Jahr lang (537–538) belagerte Vitiges mit einem Heer von 150,000 G. die von Belisar geschickt und tapfer verteidigte Stadt; alle seine Versuche, mit Gewalt und List dieselbe in seine Gewalt zu bringen, scheiterten unter ungeheuern Verlusten, und er zog mit dem Reste des Heers nach Ravenna zurück. Auch beinahe ganz Mittel- und Oberitalien fiel nun den Oströmern zu. Ravenna brachte Belisar 539 in seine Gewalt, indem er scheinbar den Antrag der G. annahm, ihr König zu werden. Als er 540 von dem eifersüchtigen Kaiser abberufen wurde, brachte er Vitiges als Gefangenen und den reichen Schatz des Theoderich nach Konstantinopel. Die enttäuschten G. aber wählten Ildebald und nach dessen Ermordung 541 seinen Neffen Totilas zum König. Dieser sammelte die zerstreuten Reste der G. in Oberitalien unter seine Fahne, eroberte in raschem Siegeslauf Italien wieder mit Ausnahme weniger Städte und suchte die Römer durch Großmut und Menschlichkeit für sich zu gewinnen. 546 zog er auch in Rom ein, das der 544 freilich mit ungenügenden Streitkräften wieder nach Italien gesendete Belisar vergeblich zu entsetzen versucht hatte. Nach Belisars zweiter Abberufung 549 konnte Totilas auch Sizilien, Sardinien und Corsica seiner Herrschaft wieder unterwerfen. Justinian wies indes alle Friedens- und Bündnisanträge der G. zurück und ließ in Dalmatien ein Heer rüsten, mit dem Narses 552 an der Meeresküste entlang nach Ravenna und von da auf der Flaminischen Straße nach Rom zog. Am Fuß der Apenninen bei Tagina stieß er im Juli 552 auf das Gotenheer unter Totilas, das nach tapferm Kampf besiegt ward; Totilas wurde auf der Flucht erschlagen. Während Narses Rom eroberte und nach Kampanien vordrang, wurde in Pavia Tejas von den G. auf den Königsschild erhoben. Tejas eilte nun in kühnem Zug durch ganz Italien seinem in Cumä von Narses belagerten Bruder Aligern zu Hilfe, kämpfte am Flusse Sarnus bei Neapel 60 Tage lang tapfer gegen die Römer und fiel (552) im zweitägigen Verzweiflungskampf, den die G., vom Meer abgeschnitten und dem Hungertod preisgegeben, nur unternahmen, um einen ehrenvollen Tod zu finden. Erst als der König und die angesehensten Führer gefallen waren, ergaben sich die Übriggebliebenen unter der Bedingung freien Abzugs. Auch Aligern überlieferte 553 Cumä dem griechischen Feldherrn. Ein Heer der Franken und Alemannen, welches in Italien einfiel, mehr um zu plündern, als um die Herrschaft der G. wiederherzustellen, wurde im Frühjahr 554 am Volturnus vernichtet, und nun ergab sich die letzte von den G. behauptete Festung Campsa in Samnium 555. Die Reste des ostgotischen Volkes wurden in verschiedene Länder verschlagen und sind verschollen.
Der Römer Cassiodorus (s. d.) hat eine Geschichte der G. geschrieben, in der er die G. für identisch hielt mit den Geten (s. oben) und auf jene alle Sagen und Berichte übertrug, welche das Altertum über diese erzählt, und so die älteste Geschichte der G. verwirrte und verdunkelte. Sein Werk ist verloren gegangen, [541] das des Jordanis oder Jornandes (s. d.) ist ein Auszug desselben. Übrigens behandeln beide seit der Trennung des Volkes nur die Geschichte der Ostgoten, deren Untergang auch Procopius in seinem „Gotischen Krieg“ ausführlich erzählt. Vgl. Wietersheim, Geschichte der Völkerwanderung, Bd. 2 (2. Aufl., hrsg. von Dahn, Leipz. 1881); Pallmann, Geschichte der Völkerwanderung (Gotha 1863 und Weimar 1864, 2 Bde.); Dahn, Die Könige der Germanen, Abt. 2 und 5 (Würzb. 1861 u. 1871); Aschbach, Geschichte der Westgoten (Frankf. 1827); Lembke, Geschichte von Spanien, Bd. 1 (Hamburg 1831); Manso, Geschichte des ostgotischen Reichs in Italien (Bresl. 1824).