MKL1888:Hugenotten

[766] Hugenotten (franz. Huguenots), Benennung der franz. Protestanten, welche aus Genf stammte, wo im Kampf mit Savoyen die freiheitlich gesinnte, der Reformation zugethane Partei sich Eidgenossen oder Huguenots (nach ihrem Haupte, dem Bürger Hugues) benannte; der Name ging sodann, anfangs (1560) als Spottname der Gegner, auf die französischen Protestanten über, welche die Reformation von Genf empfingen. Schon sehr früh gab es in Frankreich Anhänger Luthers. Lefèvre, Briçonnet, Farel, Roussel verbreiteten protestantische Lehren; es entstanden [767] sogar, besonders unter dem Schutz der Königin Margarete von Navarra, der Schwester des Königs Franz I., insgeheim lutherische Gemeinden. Noch größern Anklang und Verbreitung fand die Lehre Calvins; seine Auffassung des Protestantismus erwarb sich besonders unter dem Adel und dem Mittelstand zahlreiche Anhänger. Franz I. befahl zwar die Konfiskation aller reformatorischen Schriften und bedrohte die Teilnehmer an protestantischem Gottesdienst mit Todesstrafe, vermochte jedoch der Ausbreitung der reformierten Lehre nicht Einhalt zu thun. Heinrich II. ahmte dem Vater mit verwandten Edikten nach trotz seiner Verbindung mit den deutschen Protestanten; er erließ 1555 ein Edikt, welches die H. mit der Strafe des Feuertodes bedrohte; nach dem Friedensschluß von Cateau-Cambrésis 1559 stellte er sich mit besonderm Eifer die Ausrottung der Ketzerei in seinem Land zur Aufgabe. Dennoch vermehrten sich die Anhänger der Lehre Calvins in Frankreich so, daß sie bei Heinrichs II. Tod 2000 Gemeinden zählten, welche sich zu einem gemeinschaftlichen Glaubensbekenntnis und Gottesdienst vereinigten.

Der ganz unter der Leitung der streng katholischen Guisen stehende junge König Franz II. errichtete 1559 bei jedem Parlament eine besondere Kommission, Chambre ardente genannt, welche die Vollziehung der Ketzeredikte überwachen sollte. Indes die allgemeine Opposition gegen die Guisen ermutigte die H. zum Widerstand. Ja, ein Teil des calvinistischen Adels unter La Renaudie plante 1560 einen Anschlag gegen das Regiment der Brüder Guise; er beschloß, dem König ein Gesuch um freie Religionsübung und Entfernung der Guisen vom Hof zu überreichen; sollte beides verweigert werden, so beabsichtigte man, die Guisen festzunehmen und den König zu zwingen, den calvinistisch gesinnten Brüdern Bourbon, dem König Anton von Navarra und dem Prinzen Ludwig von Condé, die Regierung zu überlassen. Der Plan ward jedoch verraten, der König entfloh mit dem Hofe von Blois nach Amboise und ernannte den Herzog Franz von Guise zum Generalstatthalter des Reichs. Die Verschwornen wurden beim Angriff auf Amboise zurückgeschlagen und fielen teils im Kampf, teils wurden sie hingerichtet. Dennoch hob im Mai 1560 das Edikt von Romorantin die Chambres ardentes auf und verbot bloß religiöse Versammlungen und öffentlichen evangelischen Gottesdienst. Im August 1560 stellte der Admiral Coligny in der Versammlung der Notabeln den Antrag, den Reformierten Religionsfreiheit zu gewähren. Der Beschluß der Versammlung aber verschob diese Angelegenheit ebenso wie die andern kirchlichen Fragen auf den Reichstag, der im Dezember in Orléans stattfinden sollte. Um Beschlüsse desselben, welche die Reformierten begünstigen konnten, zu verhindern, wurden die schon Ende Oktober in Orléans erscheinenden Bourbonen auf Antrieb der Guisen verhaftet und Condé wegen Anteils an der Verschwörung zum Tod verurteilt. Der Tod Franz’ II. (5. Dez.), nach welchem Katharina von Medicis für ihren unmündigen Sohn Karl IX. die Leitung des Staats erhielt, verhinderte die Vollstreckung des Urteils.

Katharina zeigte sich, den allzu großen Einfluß der Guisen fürchtend, den H. scheinbar geneigter; sie erhob Anton von Navarra zum Generalstatthalter des Königreichs, ließ Condé wieder frei und zog die gemäßigten Politiker beider Parteien in die Regierung. Im Juli 1561 erschien ein Edikt, welches die Todesstrafe für Ketzerei abschaffte, und um die Streitigkeiten zwischen Katholiken und Reformierten völlig beizulegen, wurde zu Poissy im September 1561 ein Religionsgespräch zwischen beiden Parteien gehalten. Der Hauptverfechter der katholischen Lehre war der Kardinal von Lothringen, der der Reformierten Theodor Beza. Das Gespräch führte aber nicht die angestrebte Einigung herbei. Das sogen. Triumvirat, welches aus dem Herzog von Guise, dem Connetable von Montmorency und dem Marschall v. Saint-André bestand, arbeitete auf die gewaltsame Unterdrückung der Reformation hin und wußte auch Anton von Navarra den H. abspenstig zu machen. Als nun auf Anraten des Kanzlers L’Hôpital Katharina durch das Edikt vom 17. Jan. 1562 den Calvinisten freie Ausübung ihres Gottesdienstes, jedoch nur außerhalb der Städte, gestattet hatte, schritten die Guisen zur That. Franz von Guise überfiel 1. März 1562 bei Vassy eine Anzahl von H., die in einer Scheune Gottesdienst abhielten: das Blutbad von Vassy war das Signal zum Krieg (erster Hugenottenkrieg). Die Guisen entführten den König und die Königin-Mutter von Fontainebleau nach Paris, um sie in ihrer Gewalt zu haben. Der Prinz von Condé trat nun an die Spitze der H. und besetzte mit 3000 Edelleuten die größtenteils protestantische Stadt Orléans, um sie zu seinem Waffenplatz zu machen. Aus allen Teilen des Reichs trafen Beitrittserklärungen ein, und in vielen Städten bemächtigten sich die H. des Regiments. Aus Deutschland und England kam ihnen Hilfe, während den Katholiken Schweizer Söldner und spanische Truppen zugesandt wurden. Am 19. Dez. trafen die Katholiken mit den H. bei Dreux zusammen und besiegten Condés Heer. Die Katholiken verloren den Marschall v. Saint-André, der erschossen, und den Connetable von Montmorency, der gefangen genommen wurde, die H. dagegen den Prinzen von Condé, der in Gefangenschaft geriet. Der Herzog von Guise schritt nun zur Belagerung von Orléans, fiel aber 18. Febr. 1563 vor dieser Stadt durch Meuchelmord (s. Guise 3). Katharina von Medicis schloß hierauf 12. März mit den Reformierten einen Vergleich, der durch das Edikt von Amboise vom 19. März bestätigt wurde; es war ein Religionsfriede, in welchem den H., mit Ausnahme von Paris und einigen andern Bezirken, freie Religionsübung gestattet wurde.

Die Königin-Mutter war jedoch nicht gesonnen, die Bestimmungen des Friedens von Amboise gewissenhaft einzuhalten; sie wollte die Macht, welche die Guisen besessen, nicht an die Führer der H. übergehen lassen: durch Erläuterungen des Edikts von Amboise, wie z. B. schon in dem Edikt von Roussillon (4. Aug. 1564), wurden die gemachten Konzessionen meistenteils illusorisch gemacht. Der Zug Albas, der 1565 mit Katharina in Bayonne eine Zusammenkunft hatte, nach Flandern und seine Gewaltmaßregeln gegen die niederländischen Protestanten erweckten in den H. die Besorgnis vor gleichem Vorgehen der französischen Gewalthaber. Daher knüpften Condé und der Admiral v. Coligny wieder Verbindungen mit England und den deutschen Protestanten an und beschlossen, den König, der in Monceaux bei Meaux Hof hielt, in ihre Gewalt zu bringen. Der Plan ward jedoch verraten, und der Hof entfloh nach Paris. Condé belagerte ihn daselbst sechs Wochen lang und lieferte dann gegen Montmorency 10. Nov. 1567 die Schlacht bei St.-Denis (zweiter Hugenottenkrieg). Condé zog sich darauf durch die Champagne nach Lothringen zurück, wo 10,000 Mann deutsche Hilfstruppen unter dem kurpfälzischen Prinzen Johann Kasimir zu ihm [768] stießen, und rückte im Februar 1568 wieder vor Paris. Die Katholiken erhielten Zuzug von Alba aus den Niederlanden. Dennoch schloß Katharina mit den H. den Frieden von Longjumeau 23. März 1568, welcher die Bestimmungen des Friedens von Amboise bestätigte und allgemeine Amnestie verhieß. Schon nach sechs Monaten aber brach der Bürgerkrieg von neuem aus. Der Haß der katholischen Volksmassen gegen die H., den diese durch ihre strenge Abgeschlossenheit, ihre aristokratische Haltung und ihr schroffes Auftreten gegen den katholischen Kultus erregt hatten, kam in vielen blutigen Gewaltthaten zum Ausbruch. Condé und Coligny flohen nach La Rochelle; in diese Stadt, die nun das Hauptquartier der Reformierten wurde, begab sich auch die Königin Johanna von Navarra mit ihrem 15jährigen Sohn Heinrich von Béarn. Zur Unterstützung der H. gab die Königin von England Geld und Geschütze; auch kamen Hilfstruppen aus dem protestantischen Deutschland (dritter Hugenottenkrieg). Allein in der Schlacht bei Jarnac in Angoulême 13. März 1569 siegten die Katholiken unter der Führung des Marschalls von Tavannes und des Herzogs Heinrich von Anjou, spätern Königs Heinrich III. Condé wurde gefangen und von einem Offizier der Schweizergarde meuchlings erschossen. Johanna von Navarra berief hierauf eine Versammlung der Reformierten nach Cognac, belebte deren Mut durch eine begeisternde Rede und stellte ihren Sohn Heinrich von Béarn unter Colignys Leitung an die Spitze des Heers. Dieses verstärkte sich durch ein Hilfskorps von 11,000 Deutschen, welches zuerst der Pfalzgraf Wolfgang von Zweibrücken und nach dessen Tode der Graf Volrad von Mansfeld befehligte, belagerte jedoch Poitiers sechs Wochen lang vergeblich und erlitt 3. Okt. bei Moncontour in Poitou durch den Herzog von Anjou eine Niederlage. Während die Katholiken St.-Jean d’Angely belagerten und eroberten, zog Coligny aus England, Deutschland und der Schweiz neue Verstärkungen an sich, nahm mit Hilfe derselben Nîmes und entsetzte La Rochelle. Kurz darauf schlugen Lanoue und Coligny die königlichen Truppen (Juni 1570) bei Luçon und Arnay le Duc. Nun gelangte eine gemäßigte Mittelpartei, die Politiker, zur Geltung, welche auf staatlichem Boden die Gegensätze auszusöhnen gedachte. Ihr war 8. Aug. 1570 der Friede zu St.-Germain en Laye zu verdanken, durch welchen wiederum allgemeine Amnestie und vollkommene Glaubensfreiheit garantiert, den H. auch Religionsübung in ihren Besitzungen und in zwei Plätzen eines jeden Gouvernements gewährt und ihnen zu größerer Sicherheit die vier festen Plätze La Rochelle, La Charité, Montauban und Cognac überlassen wurden.

Um das Vertrauen der Reformierten zu gewinnen, wurde von seiten des Hofs die Vermählung der Schwester Karls IX., Margarete, mit Heinrich von Navarra wiederholt in Anregung gebracht; auch knüpfte Karl IX. mit der Königin von England Unterhandlungen an, welche eine gemeinschaftliche Unterstützung des niederländischen Aufstandes herbeiführen sollten. Coligny wurde der Oberbefehl über das zu diesem Zweck auszurüstende französische Heer zugesagt und er mit Ehrenbezeigungen aller Art überhäuft. In ganz Frankreich trat an die Stelle des frühern willkürlichen Verfahrens gegen die Anhänger der reformierten Kirche mit einemmal die vollste Unparteilichkeit. Ohne Argwohn begab sich daher die Königin Johanna im Frühjahr 1572 mit dem Prinzen Heinrich von Condé (s. Condé 2) und mit Heinrich von Navarra nach Paris, um der Vermählung des letztern mit der Schwester des Königs beizuwohnen. Johanna starb jedoch plötzlich 4. Juni, wie die H. später behaupteten, infolge von Vergiftung. Die Vermählung wurde 17. Aug. 1572 vollzogen. Eine Menge vornehmer H. waren dazu eingeladen und fanden sich bereitwillig in Paris ein. Ihr Haupt Coligny verkehrte mit dem jungen König sehr intim, die Leitung der französischen Politik schien ihm zuzufallen. Die Katholiken sahen mit wachsendem Ingrimm diesen Vorgängen zu; Katharina wollte vor allem Coligny beseitigen, der ihre Herrschaft über den König gefährdete. An Coligny ergingen einigemal Warnungen, allein er beachtete sie nicht. Selbst als ihm 22. Aug. beim Nachhausegehen durch einen Büchsenschuß, der aus einem guisischen Haus kam, der Zeigefinger der rechten Hand zerschmettert und der linke Arm verwundet ward, schöpfte er kein Mißtrauen, zumal ihm der König die herzlichste Teilnahme bezeigte; er selbst beruhigte die aufgeregten Gemüter seiner Glaubensgenossen. Jede Vorsichtsmaßregel wurde außer acht gelassen. Katharina fürchtete aber die Rache der H. und beschloß, ihnen zuvorzukommen. Am 23. Aug. hielt die katholische Partei die letzte Beratung über ihren Mordplan. Der König, seine Mutter, die Herzöge von Anjou, von Guise, von Nevers, von Angoulême, der fanatische Marschall von Tavannes, der Graf von Retz und der Großsiegelbewahrer Birago nahmen an derselben teil. Man einigte sich über die Ermordung aller H., nur Heinrich von Navarra und der Prinz von Condé sollten verschont bleiben; die Massen des Pariser Pöbels sollten zur Vollbringung der Blutthat aufgerufen werden. In der Nacht vor dem 24. Aug. (einem Sonntag), der Bartholomäusnacht (la Saint-Barthélemy), fand das unerhörte, gräßliche Ereignis, die sogen. Pariser Bluthochzeit, statt. Der Herzog von Guise hatte im Namen des Königs den Chefs der Pariser Bürgerwachen den Befehl erteilt, ihre Mannschaft gegen Mitternacht vor dem Stadthaus zu versammeln, und teilte ihnen dort den Mordplan mit. Sobald um Mitternacht die Sturmglocke von St.-Germain l’Auxerrois ertönte, eilte der Herzog von Guise an der Spitze von 300 Soldaten nach der Wohnung des an seinen Wunden noch leidenden Admirals von Coligny und ließ diesen niederstechen. Unter dem Läuten der Sturmglocken durchstreiften die Mörderbanden die Straßen der Stadt. Auf die Straße gescheucht, fielen viele H. durch Schüsse aus den Fenstern; die andern wurden in den Häusern aufgesucht und niedergemacht. Selbst im Louvre wurden blutige Greuelszenen in Menge aufgeführt. Vor dem Schloßthor bildeten die königlichen Garden ein Spalier und töteten jeden, der entfliehen wollte. König Karl selbst schrie seinem Schwager Heinrich und dem Prinzen von Condé entgegen: „Messe, Tod oder Bastille!“ Beide schwuren ihren Glauben ab. Ja, Karl soll sogar selbst aus einem Fenster seines Schlosses auf die fliehenden H. geschossen haben. Mehrere Tage lang dauerte das Morden. Es kamen auch nicht wenige Katholiken durch das Schwert ihrer Glaubensgenossen um, denn Raubgier, Eifersucht und andre niedrige Leidenschaften hatten in jenen Tagen den freiesten Spielraum. Der König und seine Mutter durchwanderten mit den Hofleuten die mit Leichen angefüllten Straßen. Die meisten Statthalter in den Provinzen setzten auf des Königs Befehl das Pariser Blutbad fort; etwa 20–30,000 H. wurden in ganz Frankreich innerhalb der nächsten sechs Wochen umgebracht. Der Papst Gregor XIII. veranstaltete zu Ehren dieser Ketzervertilgung Dankfeste und ließ [769] Münzen zu ihrem Andenken schlagen mit der Inschrift: „Hugonotorum strages“; 8. Sept. feierte der Kardinal von Lothringen in Gegenwart des Papstes einen Dankgottesdienst für die Beseitigung aller Ketzer, die in Frankreich mit Einem Schlag erreicht worden. Der König Karl hatte erst nicht den Mut, sich als den Urheber des Pariser Blutbades zu bekennen, und wollte die Schuld auf die Guisen schieben; doch schon am dritten Tag nach der That, 26. Aug., gab er vor dem versammelten Parlament zu Paris die Erklärung ab, er habe die Tötung Colignys und seiner Anhänger deshalb befohlen, weil sie hochverräterische Unternehmungen gegen ihn und sein Haus im Schilde geführt hätten.

Die über die H. verhängten Proskriptionen hatten jedoch nicht den gehofften Erfolg. Viele entkamen den Metzeleien und verteidigten sich von nun an mit dem Mute der Verzweiflung. In Montauban, La Châtre, Nîmes, La Rochelle und allenthalben, wo sich die H. stark genug fühlten, verschlossen sie den königlichen Truppen die Thore. La Châtre wurde von den Katholiken acht Monate lang vergeblich belagert. Ebenso versuchte der Herzog von Anjou vergeblich, La Rochelle, welches den H. eine bequeme Verbindung mit England sicherte, in seine Gewalt zu bekommen; neun Stürme schlugen die Belagerten siegreich zurück: und es endete dieser Kampf (vierter Hugenottenkrieg) endlich damit, daß auf die Nachricht von der Wahl des Herzogs von Anjou zum König von Polen den H. im Frieden vom 24. Juni 1573 Montauban, Nîmes und La Rochelle als Sicherheitsplätze zugestanden und in denselben freie Religionsübung gestattet wurde; im übrigen Frankreich sollten sie wenigstens wegen ihrer Glaubensmeinungen nicht verfolgt werden. Bald nach dem Abschluß des Friedens trat die Partei der „Politiker“ aufs neue mit den H. in Verbindung, um ihre Hilfe zum Sturz der Herrschaft der Guisen zu gewinnen. Diese Verschwörung wurde jedoch verraten; der Herzog von Alençon, der sich an die Spitze der Politiker gestellt, und Heinrich von Navarra wurden in Vincennes verhaftet; Condé entging der Verhaftung durch die Flucht nach Straßburg, wo er zu der protestantischen Kirche zurücktrat.

Unter Karls IX. Nachfolger Heinrich III. (seit 1574) begannen bald neue Feindseligkeiten gegen die H. (fünfter Hugenottenkrieg). Marschall d’Anville, der in Languedoc kommandierte, ging zu den H. über; Lanoue eroberte mehrere feste Plätze, Montbrun breitete sich in der Dauphiné aus und schlug die Katholischen bei Gordes. Dazu entfloh der Herzog von Alençon, jetzt Herzog von Anjou, aus dem Gefängnis und trat wieder in Verbindung mit den H. Ebenso entkam Heinrich von Navarra, trat zur reformierten Kirche zurück und stellte sich auf die Seite seiner Glaubensgenossen. Condé drang jetzt mit einem bedeutenden deutschen Hilfskorps in Frankreich ein und vereinigte sich 11. März 1576 mit dem Herzog von Anjou, dem er den Oberbefehl überließ. Gegen diese 30,000 Mann protestantischer Truppen standen dem Herzog von Mayenne nur 18,000 königliche zu Gebote; er riet daher dem König zum Frieden, der auch 8. Mai zu Beaulieu abgeschlossen wurde. Die H. erlangten mehr Zugeständnisse als je zuvor. Mit Ausnahme von Paris und dessen Umkreis von zwei Meilen erhielten sie in ganz Frankreich freie Religionsübung, Zutritt zu allen Ämtern und acht neue Sicherheitsplätze zugesichert. Noch in demselben Jahr aber gründete der Herzog von Guise einen katholischen Adelsverein, die Heilige Ligue, zur Verteidigung des katholischen Glaubens; der König stellte sich auf dem Reichstag zu Blois 6. Nov. 1576 selbst an die Spitze dieses Bundes, und ein neuer Krieg (sechster Hugenottenkrieg) brach aus. Er dauerte nicht lange, nach kleinen Erfolgen lenkte König Heinrich III. ein. Er fürchtete allmählich die ehrgeizigen Pläne des Herzogs von Guise, welche dieser mit Hilfe der Ligue durchzusetzen hoffte, mehr als die Reformierten; so entschloß er sich im September 1577 auf Anraten des Parlamentspräsidenten de Thou zum Frieden von Poitiers oder von Bergerac, durch welchen den H. fast alle frühern Zugeständnisse erneuert wurden. Das unter den Katholiken immer höher steigende Ansehen des gefürchteten Herzogs von Guise bewog die Königin-Mutter, mit Heinrich von Navarra in Unterhandlungen zu treten, welche eine noch weitere Ausdehnung der Rechte der H. und die Überlassung von 14 neuen Sicherheitsplätzen an dieselben zur Folge hatten. Noch einmal gab es über die Ausführung des Friedens Konflikte, sogar eine kurze Waffenerhebung fand statt (siebenter Hugenottenkrieg). Aber der Herzog von Anjou vermittelte bald im November 1580 zu Fleix einen neuen Frieden.

Als nach dem Tode des Herzogs von Anjou (10. Juni 1584) Heinrich von Navarra die nächsten Ansprüche auf den Thron hatte, erneuerte der Herzog von Guise, der die Krone nicht auf eines Ketzers Haupt kommen lassen wollte, die Heilige Ligue und verband sich mit dem spanischen Hof und dem Papst zur Beseitigung Heinrichs von Navarra. Zunächst proklamierte die Ligue den alten Kardinal von Bourbon als Thronfolger und nötigte den König 7. Juli 1585 zu dem Edikt von Nemours, welches alle frühern Zugeständnisse an die H. zurücknahm, nur die katholische Religion in Frankreich für erlaubt erklärte und den Andersgläubigen gebot, binnen sechs, den reformierten Predigern, binnen einem Monat das Land zu verlassen. Hierauf griffen 1586 die H. von neuem zu den Waffen (achter Hugenottenkrieg, nach den drei Häuptern auch der „Krieg der drei Heinriche“ genannt). Das protestantische Deutschland unterstützte sie mit Truppen, England mit Geld. Am 20. Okt. 1587 brachte Heinrich von Navarra den Katholischen bei Coutras eine blutige Niederlage bei. Anstatt nun aber sogleich gegen Paris zu ziehen, begab sich Heinrich nach Béarn, worauf die deutschen Hilfstruppen, die allein den Katholischen nicht gewachsen waren, mit Heinrich III. unterhandelten und nach Deutschland zurückmarschierten. Der König wurde nun von dem Herzog von Guise durch Erhebung der Pariser Bürger (Tag der Barrikaden, 12. Mai 1588) gezwungen, 19. Juli 1588 das sogen. Unionsedikt von Rouen zu publizieren, welches die Bestimmungen des Edikts von Nemours gegen die Ketzer erneuerte und jeden nichtkatholischen Fürsten vom Thron ausschloß. Die Ermordung Heinrichs von Guise auf dem Reichstag zu Blois 23. Dez. 1588 und die Hinrichtung seines Bruders, des Kardinals Ludwig (24. Dez.), welche Heinrich III. befahl, um sich der übermächtigen Guisen zu entledigen, befreiten jedoch die H. von den Gefahren, mit denen sie jenes Edikt bedrohte. Aber diese Gewaltthat an den Häuptern der Ligue erregte gegen Heinrich III. einen Aufstand der Katholiken, der ihn nötigte, in das Lager Heinrichs von Navarra zu flüchten. Er zog mit ihm vor Paris, wurde aber 1. Aug. 1589 von dem Dominikanermönch Clément ermordet.

Nunmehr war Heinrich von Navarra vermöge des Erbfolgerechts legitimer König von Frankreich, aber er hatte noch fünf Jahre zu kämpfen, ehe er von dem überwiegend katholischen Volk anerkannt wurde; ja, [770] er sah sich genötigt, 25. Juli 1593 zur katholischen Kirche überzutreten. Auch als König scheute er sich anfangs, seine katholischen Unterthanen durch Begünstigung der Reformierten vor den Kopf zu stoßen; lange zauderte er, den H. ihre Rechte durch ein neues Edikt gesetzeskräftig zu bestätigen; endlich, 13. April 1598, erließ er das Edikt von Nantes, welches in 91 öffentlichen und 51 geheimen Artikeln die Rechte der H. teils bestätigte, teils erweiterte. Es war eine Wiederholung der frühern Friedensedikte von 1563, 1570, 1577, mit vollem Ernst auf eine definitive Befriedigung beider Religionsparteien gerichtet; es garantierte den Reformierten die freie Ausübung ihrer Religion in ganz Frankreich, einige Städte, wie z. B. Reims und Soissons, ausgenommen, wo besondere Verträge Heinrichs mit den Katholiken die allgemeine Religionsfreiheit verhinderten; es gab ihnen ferner das Recht zum Abhalten von Synoden, bewilligte ihnen eine jährliche Staatsunterstützung von 45,000 Thlr. zur Unterhaltung ihrer Prediger, die Aufnahme ihrer Kranken und Armen in die öffentlichen Spitäler, eröffnete ihnen Zutritt zu allen Ämtern und Würden und räumte ihnen die Besetzung der Rechtskammern der Parlamente, welche die Streitigkeiten zwischen Katholiken und Protestanten entschieden (Chambres mi-parties), zur Hälfte ein; endlich sollten sie ihre Sicherheitsplätze noch acht Jahre lang behalten. Die Parlamente waren mit diesem Edikt sehr unzufrieden, es erhob sich eine lebhafte Agitation gegen dasselbe; aber König Heinrich blieb standhaft und setzte zuerst bei dem Pariser Parlament die Eintragung desselben in die Akten durch (Februar 1599).

Wiewohl Ludwig XIII., als er sich 1614 für volljährig erklärte, das Edikt von Nantes bestätigte, ließen sich die H. doch in ihrem Mißtrauen gegen den mit einer Spanierin vermählten König von dem nach politischer Macht strebenden Adel verleiten, die Empörung des Prinzen Heinrich II. von Condé zu unterstützen; sie beruhigten sich, als 4. Mai 1616 der Vertrag von Loudun ihnen ihre Rechte und Freiheiten von neuem garantierte. Allein schon 1617 bewog der Klerus den König zu einem Edikt, welches die katholische Religion in dem rein protestantischen Béarn wieder einführte und außerdem den Reformierten daselbst zumutete, alle seit 50 Jahren besessenen Kirchengüter wieder herauszugeben. Als dasselbe nicht befolgt ward, zog 1620 der König selbst nach Béarn und setzte die Ausführung seines Edikts mit Gewalt durch. Die Reformierten sahen in diesem Verfahren eine Verletzung der eigenartigen Stellung Béarns, ein Attentat auf den Protestantismus; sie versammelten sich zu weiterer Beratung in La Rochelle, stellten die Prinzen von Rohan und Soubise an ihre Spitze, und im Mai 1621 begann der Krieg von neuem. Mehrere feste Plätze wurden von den untüchtigen Befehlshabern der H. ohne Widerstand an die Königlichen übergeben; nur St.-Jean d’Angely, welches Soubise verteidigte, und Nérac wurden erst nach harter Belagerung überliefert. Den starken Platz Montauban, welchen der Marquis La Force verteidigte, belagerte der König ebenfalls lange vergeblich. Im nächsten Feldzug fielen aber wieder einige Städte teils durch Verrat, teils durch die Untüchtigkeit der Unterbefehlshaber der H. in seine Hände. Gleichwohl erhielten letztere im Frieden von Montpellier 21. Okt. 1622 eine allgemeine Amnestie und die Rückgabe der eingezogenen Güter zugesichert; nur sollte ihnen fernerhin nicht gestattet sein, ohne vorher eingeholte Genehmigung seitens des Königs ihre Versammlungen zu halten. Da jedoch der Hof mehrere Friedensbedingungen nicht hielt, so suchten die H. ihr Recht mit Gewalt durchzusetzen. Unter der Führung von Soubise siegte ihre Flotte 1625 über zwei königliche Flotten, die Richelieu gegen Rochefort gesandt hatte, wurde dagegen im September von Montgomery gänzlich geschlagen. Durch die Vermittelung der Engländer und Holländer kam hierauf 5. Febr. 1626 ein neuer Friede zu stande. Die H. brachen jedoch den Frieden bald wieder und wurden vom König von England im Juli 1627 mit einer Flotte unterstützt. Diese englische Flotte leistete nicht viel; auch konnte der Herzog von Rohan La Rochelle nicht zu Hilfe kommen, da er von dem Prinzen von Condé in Languedoc beschäftigt wurde. Am 10. Aug. begann die Belagerung von La Rochelle. Am 8. Nov. mußten die Engländer die Insel Ré räumen, und die im Mai sowie im September 1628 erscheinenden neuen englischen Hilfsflotten mußten unverrichteter Sache wieder absegeln. Am 28. Okt. 1628 ergab sich endlich die Stadt. Dem Fall dieser stärksten Schutzwehr der H. folgte bald der der andern, weniger bedeutenden nach. Im Süden sah sich der Herzog von Rohan 27. Juni 1629 genötigt, den Vertrag von Alais einzugehen, worin die Schleifung der Festungswerke von Castres, Montauban, Nîmes und Usez ausbedungen, dagegen den H. Amnestie und freie Religionsübung gewährt wurde. Mit dem Verlust ihrer Sicherheitsplätze waren aber die H. so gut wie wehrlos gemacht; die Erfüllung der andern Friedensbedingungen war ganz in die Willkür des Königs gegeben.

Richelieu, dem es nur um Vernichtung der partikulären Privilegien und der Macht des Adels sowie um Herstellung einer alles umfassenden Regierungsgewalt zu thun war, ließ allerdings die Religionsfreiheit der H. unbeschränkt, und ebenso verfuhr nach ihm auch Mazarin. Die H. wurden zu Staatsämtern zugelassen und zeigten sich als tüchtige Bürger. Die Regierung Ludwigs XIV. folgte anfangs denselben Grundsätzen. Aber als der König sich in seinem spätern Lebensalter der Frömmelei zuwandte, bewirkte der Einfluß der Frau v. Maintenon und seines Beichtvaters La Chaise, daß den H. seit 1681 die bis dahin genossene Rechtsgleichheit mit den Katholiken nach und nach wieder entzogen wurde; ja, nach Colberts Tod 1683 unterlagen sie neuen Bedrückungen. Die Regierung betrieb ihre Bekehrung mit Mitteln der Gewalt. Militärische Einquartierungen überzogen diejenigen, die widerstrebten. Es wurden Dragoner ausgeschickt, um die H. durch gewaltsame Verfolgung in den Schoß der katholischen Kirche zurückzuführen (Dragonaden, s. d.) Viele wurden ermordet; andern wurden ihre Kinder mit Gewalt entrissen, um im katholischen Glauben erzogen zu werden. Viele protestantische Kirchen wurden niedergerissen, die protestantischen Prediger aber auf die Galeeren gebracht oder, oft auf grausame Weise, ermordet. Endlich (22. Okt. 1685) ließ sich Ludwig XIV. zur Aufhebung des Edikts von Nantes bewegen. Eine große Anzahl von H. floh trotz der Besetzung der Grenzen mit Militär nach der Schweiz, nach Deutschland, den Niederlanden und England. Im ganzen verließen etwa 200,000 gewerbfleißige Menschen Frankreich („Refugiés“, s. d.). Im Ausland wurden sie wegen ihrer Kunstfertigkeit in Gewerben gut aufgenommen und trugen viel zur Hebung der Industrie in ihrer neuen Heimat bei.

Nach der Aufhebung des Edikts von Nantes wurden aber noch strengere Maßregeln gegen die H. ergriffen: die Ehen derselben wurden für nichtig [771] erklärt, ihre Kinder von der Erbfolge ausgeschlossen oder in Klöster gesteckt etc. Diese Verfolgungssucht rief endlich 1702 in dem Gebirgsland der Cevennen, wohin sich viele H. geflüchtet hatten, den Aufstand der Kamisarden (s. d.) hervor. Trotz dieser Maßregeln erhielt sich der Protestantismus in Frankreich; es gab immer noch H. im Land. In der Provence und der Dauphiné wagten sie zuerst wieder, in ihren Häusern Gottesdienst abzuhalten. Ludwig XV. erließ zwar auf Drängen der Jesuiten neue Verfolgungsdekrete gegen die Ketzer; allein der Geist der Humanität hatte schon so tiefe Wurzeln geschlagen, daß nicht einmal die königlichen Behörden diesen Anweisungen Folge leisteten. Das einzige Resultat war, daß die Reformierten ihren Gottesdienst wieder geheim halten mußten. 1752 machte die Regierung noch einen letzten Versuch, den Protestantismus zu unterdrücken, indem sie alle von reformierten Geistlichen vollzogenen Taufen und Trauungen für nichtig erklärte und die Wiederholung derselben durch katholische Geistliche gebot. Da diese Maßregel jedoch neue massenhafte Auswanderungen zur Folge hatte, so zwang die öffentliche Meinung die Regierung, jene Verordnungen zurückzunehmen. Und es kam nun dazu, daß die Philosophie des 18. Jahrh. die Geister der Gewalthaber immer mächtiger ergriff: Voltaire, Montesquieu, Diderot, Rousseau u. a. bahnten die Toleranz auf religiösem Gebiet an. Die Revolution von 1789 gewährte den Reformierten endlich alle bürgerlichen Rechte, die ihnen so lange widerrechtlich vorenthalten waren. Der Code Napoléon beharrte auch bei dieser Rechtsgleichheit, und selbst die von der Restauration oktroyierte Charte respektierte die Religionsfreiheit der Reformierten und sicherte ihren Geistlichen Besoldung aus der Staatskasse zu. Freilich wurden die Reformierten unter der Restauration hier und da zurückgesetzt, und es wurden sogar im Süden von Frankreich, besonders in der Umgegend von Nîmes, auf Anstiften der Ultraroyalisten und Ultramontanen rohe Pöbelexzesse gegen sie verübt; vor dem Gesetz aber blieben sie den Katholiken gleichgestellt. Und dies Verhältnis hat auch unter allem politischen Wechsel in Frankreich sich dauernd behauptet. – Vgl. die Beza zugeschriebene „Histoire des Églises réformées en France“ (Antwerp. 1850, 3 Bde.); Thuanus, Historia sui temporis (Par. 1604; beste Ausg., Lond. 1733, 7 Bde.); Davila, Storia delle guerre civili di Francia (Vened. 1630; deutsch von Reith, Leipz. 1792–95, 5 Bde.); Lacretelle, Histoire de France pendant les guerres de la religion (Par. 1814–16, 4 Bde.; deutsch von Kiesewetter, Leipz. 1815, 2 Bde.); Duplessis-Mornay, Mémoires et correspondance pour servir à l’histoire de la réformation et des guerres civiles et religieuses en France depuis l’an 1571 jusqu’en 1623 (Par. 1825, 15 Bde.); Capefigue, Histoire de la réforme, de la ligue et du règne de Henri IV (das. 1834–38, 8 Bde.); Soldan, Geschichte des Protestantismus in Frankreich bis zum Tod Karls IX. (Leipz. 1855, 2 Bde.); v. Polenz, Geschichte des französischen Calvinismus (Gotha 1857–69, 5 Bde.); Meaux, Les luttes religieuses en France au XVI. siècle (Par. 1879); R. L. Poole, History of the Huguenots (Lond. 1880); Baird, History of the rise of the Huguenots (das. 1880, 2 Bde.), Derselbe, History of the Huguenot emigration to America (New York 1885, 2 Bde.); Derselbe, The Huguenots and Henry of Navarra (das. 1886, 2 Bde.); Sander, Die H. und das Edikt von Nantes (Bresl. 1885).