MKL1888:Sachsen-Gotha

[145] Sachsen-Gotha, ehemaliges Herzogtum der Ernestinischen Linie des Hauses Sachsen. Das Gebiet verblieb in der Wittenberger Kapitulation 1547 den Ernestinern, fiel bei der Teilung von 1572 mit Koburg Johann Kasimir, dem ältern Sohn Johann Friedrichs des Mittlern, zu, nach dessen Tod es 1633 an Johann Ernst von Eisenach und, als mit diesem [146] 1638 der Stamm Johann Friedrichs des Mittlern erlosch, bei der Neuteilung der Ernestinischen Lande 1641 Ernst dem Frommen zu, der die Linie Sachsen-Gotha begründete und 1672 die ältere Linie Sachsen-Altenburg zum größten Teil beerbte. Als Ernst nach einer segensreichen Regierung 1675 gestorben war, wurden die gothaischen Lande 1680 von seinen sieben Söhnen geteilt. Dem ältesten, Friedrich I. (1675–91), fielen die Ämter Gotha, Tenneberg, Wachsenburg, Ichtershausen, Georgenthal, Schwarzwald, Reinhardsbrunn, Volkenrode, Oberkranichfeld, Altenburg, Leuchtenburg und Orlamünde zu, welche das Herzogtum Gotha-Altenburg bildeten; die Einkünfte desselben beliefen sich auf 49,447 Gulden, und da 1685 Friedrich die Primogenitur einführte, blieb es bis zum Erlöschen seiner Linie ungeteilt. Unter Friedrich II. (1691–1732), der anfangs unter Vormundschaft stand, fielen das Herzogtum Eisenberg und sieben Zwölftel von dem Amte Themar 1721 an S. Schon Friedrich I. und Friedrich II. hatten das Land durch kostspielige Liebhabereien und Soldatenspielerei geschädigt. Friedrich III. (1732–72) führte mit Meiningen 1747 den lächerlichen Wasunger Krieg (entstanden aus einer Rangstreitigkeit zwischen einer Frau v. Pfaffenrath und Frau v. Gleichen); auch wurde unter ihm das Land durch den Siebenjährigen Krieg, besonders 1757, arg heimgesucht. Die drückende Schuldenlast beseitigte Ernst II. (1772–1804) durch sparsame Verwaltung und Verminderung der Truppen. August (1804–22), ein enthusiastischer Verehrer Napoleons I., trat 1806 sofort dem Rheinbund bei und ließ seine Truppen in Spanien, Tirol und Rußland für Frankreich kämpfen. Nach Augusts Tod folgte sein Bruder Friedrich IV., der 1807 zur katholischen Kirche übergetreten war und daher die geistlichen Hoheitsrechte dem Oberkonsistorium überlassen mußte. Mit ihm erlosch 11. Febr. 1825 die Gotha-Altenburgische Linie, und nach längerm Erbstreit fiel in dem Teilungsvertrag vom 12. Nov. 1826 Altenburg an Sachsen-Hildburghausen und bildete fortan ein besonderes Herzogtum (s. Sachsen-Altenburg), während Gotha mit dem Herzogtum Koburg zum Herzogtum Sachsen-Koburg-Gotha (s. d.) vereinigt wurde, aber seine besondere Verfassung behielt. Vgl. Schulze, Heimatskunde für die Bewohner des Herzogtums Gotha (Gotha 1845–47, 3 Bde.); Beck, Geschichte des gothaischen Landes (1868–75, 3 Bde.); „Landeskunde des Herzogtums Gotha“ (das. 1884).