MKL1888:Sachsen-Koburg-Gotha

[146] Sachsen-Koburg-Gotha, zum Deutschen Reiche gehörige, unter Einem Herrscherhaus vereinigte Herzogtümer, zwischen 50°1′–51°20′ nördl. Br. und 10°16′–11°15′ östl. L. v. Gr. gelegen, bestehen aus dem Herzogtum Koburg und dem Herzogtum Gotha, welche durch zwischenliegende preußische und sachsen-meiningische Gebietsteile getrennt sind, und zu welchen überdies noch mehrere von fremdem Territorium umschlossene Parzellen gehören. Das Areal beider Herzogtümer beträgt 1956,5 qkm (35,53 QM.), die Bevölkerung (1885) 198,829 Seelen.

Das Herzogtum Koburg grenzt im W., N. und NO. an Sachsen-Meiningen, im SO., Süden und SW. an Bayern; der dazu gehörige Amtsgerichtsbezirk Königsberg (eine größere und zwei kleinere Parzellen) ist von bayrischem Gebiet umgeben. Es ist ein wellenförmiges, anmutiges Hügelland, welches zum nördlichen fränkischen Terrassenland gehört, breite, mit Thalkesseln und Einsenkungen abwechselnde Plateauzüge zeigt und in der Senichshöhle bei Mirsdorf bis 523 m, im Festungsberg bei Koburg bis 465 m ansteigt. Die Gewässer sind: die Itz mit der Effelder, Röthen, Lauter und Rodach, der Biberbach, wie die vorige direkt in den Main mündend; die Steinach mit der Wasung und dem Weikenbach, durch die Fränkische Rodach zum Main abfließend; die Baunach und die Nassach im Bezirk Königsberg, die in den Main münden. Teiche gibt es viel. Die Mineralquellen zu Fechheim und Grub am Forst sind unbenutzt. Das Klima ist infolge der Abdachung des Landes nach Süden milder als im Herzogtum Gotha (Koburg hat 7,9°, Gotha 7,4° C. mittlere Jahrestemperatur). Das Herzogtum hat einen Flächeninhalt von 562,3 qkm (10,2 QM.) und (1885) 57,383 Einw. Die Bewohner sind fränkischen Stammes und bekennen sich, mit Ausnahme weniger Katholiken, Juden etc., zur evangelisch-lutherischen Kirche. Das Herzogtum zählt 4 Städte. Für die Volksbildung ist gut gesorgt. Man zählt gegenwärtig gegen 80 öffentliche Bürger- und Landschulen. Sonstige Unterrichtsanstalten sind ein Gymnasium (Casimirianum) mit Progymnasium, eine Realschule, ein Schullehrerseminar, eine Taubstummenlehranstalt und eine Baugewerkschule, sämtlich in Koburg. Anstalten für Wissenschaft und Kunst sind die herzogliche Bibliothek und die Kupferstichsammlung (124,000 Blätter) ebendaselbst. Landesuniversität ist Jena (s. d.). Haupterwerbszweig ist [147] die Landwirtschaft. Felder und Wiesen nehmen 36,155 Hektar, Waldungen 15,900 (davon Domäneneigentum 5745), Weinberge 28, Weiden, Obstanlagen, Öd- und Unland 1328 Hektar ein. Die Förderung der Landwirtschaft läßt sich ein Landwirtschaftlicher Verein zu Koburg nebst zahlreichen Zweigvereinen im Land angelegen sein. Herrschendes Wirtschaftssystem ist die Dreifelderwirtschaft; die Grundstückszusammenlegung hat noch keinen Eingang gefunden. Der blühende Ackerbau liefert die gewöhnlichen Halmfrüchte, Kartoffeln, Rüben, Hülsenfrüchte, Klee und Flachs. Der Getreidebau gewährt einen durchschnittlichen Ertrag von ca. 31,400 Doppelztr. Weizen, 35,400 Roggen, 30,700 Gerste, 34,300 Doppelztr. Hafer. Der durchschnittliche Ertrag an Hülsenfrüchten beläuft sich auf ca. 7400, der an Kartoffeln auf 221,900, der an Rüben, Runkelrüben und Kraut auf 135,600 Doppelzentner. Von Handelsgewächsen wird nur Hopfen, doch mehr für den inländischen Bedarf, erzeugt. Der Garten- und Obstbau ist beträchtlich; namentlich wird aus dem Amt Königsberg, wo man in geringer Ausdehnung auch Weinbau treibt, Obst in bedeutender Quantität ausgeführt. Trefflicher Wiesenbau findet besonders in den Thälern der Itz, Rodach, Röthen und Lauter statt. Von großem Belang ist die Rindviehzucht (besonders im Itzgrund), von geringerm die Schafzucht. Man zählte 1883: 1163 Pferde, 24,335 Stück Rindvieh, 12,265 Schafe, 12,761 Schweine und 6222 Ziegen. Allenthalben verbreitet ist die Hühner-, Tauben-, Enten- und Gänsezucht. Jagd und Fischerei sind nicht ohne Bedeutung, besonders ist guter Auerwildstand vorhanden. Künstliche Fischzucht wird in Mönchröden betrieben. Von den Forsten sind 6/10 Nadel-, 4/10 Laubholz. Bergbau hat das Herzogtum nicht. Die Industrie ist ansehnlich. Hauptindustriezweige sind die Spielwarenfabrikation in Neustadt und Umgegend und die Korbwarenfabrikation im Amtsbezirk Sonnefeld; beides sind Hausindustrien. Der Export der Erzeugnisse wird durch Handelshäuser vermittelt, von denen allein für die Korbwarenbranche 17 in der Stadt Koburg domiziliert sind. An sonstigen größern Etablissements bestehen im Land eine Kammgarnspinnerei und eine mechanische Baumwollweberei. Sehr ansehnlich sind ferner: die Thonwarenfabrikation (Öslau), die Ziegelbrennerei und die Fabrikation von chemischen Produkten, Porzellan- und Steingutwaren, Wagen und Möbeln; von geringerm Belang ist die Papierfabrikation. In schwunghaftem Betrieb sind die Gerberei sowie besonders die Bierbrauerei, auch für den Absatz ins Ausland. Handel und Verkehr sind lebhaft. Die Werraeisenbahn durchzieht mit der Hauptbahn und mit der Zweigbahn nach Sonneberg das Land in einer Länge von 48 km. Die Landstraßen haben eine Länge von 121 km. In Koburg bestehen: eine Kreditbank (19. Mai 1856 konzessioniert), ein Spar- und Vorschußverein, eine städtische Sparkasse; Vorschußvereine außerdem in vier andern Orten.

Das Herzogtum Gotha, welches mehrere fremdländische Enklaven umschließt, grenzt im N. und O. an Preußen, im SO. an Schwarzburg-Sondershausen und an das weimarische Amt Ilmenau, im Süden und SW. an Preußen und an Sachsen-Meiningen, im W. an Sachsen-Weimar-Eisenach. Von den dazu gehörigen Parzellen ist der von preußischem und schwarzburgischem Gebiet umschlossene frühere Amtsbezirk Volkenroda die größte. Man unterscheidet den „Wald“ und das „Land“, indem man unter ersterm den etwa 550 qkm großen Anteil am Thüringer Wald, unter letzterm das diesem im NO. vorgelagerte Hügelland versteht. Der Thüringer Wald hat im Herzogtum seine höchsten Spitzen: den Großen Beerberg (983 m), Schneekopf (976 m) und Inselsberg (916 m). Das nordöstliche Hügelland steigt in der Wachsenburg 414 m, im Großen Seeberg bei Gotha 410 m an. Die Gewässer fließen teils der Saale, teils der Werra zu: zur Saale die Ilm, nur als Grenzfluß das Land berührend, die Unstrut, den nordöstlichsten Teil auf eine Strecke durchfließend, die Gera mit der Wipfra und Apfelstädt; zur Werra, welche selbst auf eine kurze Strecke die Parzelle Nazza durchfließt, die Hasel mit der Schwarza, welche die Lichtenau aufnimmt, und mit dem Mühlwasser oder der Struth, die Schmalkalde und die Hörsel. Letztere empfängt das Schilfwasser, Wutha (Erbstrom oder Ruhlaer Wasser) und Nesse. Teiche und Weiher gibt es viele. Mineralquellen fehlen; dagegen sind zu erwähnen die Wasserheilanstalt zu Elgersburg sowie der Bade- und klimatische Kurort Friedrichroda. Das Klima auf dem „Wald“ ist ziemlich rauh, im flachen Land milder und in den nördlichsten Strichen am mildesten und angenehmsten. Über die mittlere Jahrestemperatur Gothas s. oben. Das Herzogtum hat einen Flächeninhalt von 1394,2 qkm (25,3 QM.) mit (1885) 141,446 Einw. Die Bewohner sind thüringischen Stammes und bekennen sich, mit Ausnahme weniger Katholiken, Juden etc., zur evangelisch-lutherischen Kirche. Das Herzogtum zählt 5 Städte. Die Volksbildung steht auf hoher Stufe. Es bestehen 176 Volksschulen, 5 Gewerbe- und Fortbildungsschulen, ein Schullehrerseminar, eine höhere Bürgerschule für Knaben, eine desgleichen für Mädchen, ein Gymnasium (zugleich Realgymnasium) und eine Handelsschule, letztere alle in Gotha; ein Progymnasium mit Realschule zu Ohrdruf. Eine Fachschule ist die Akkouchieranstalt mit Hebammenunterricht zu Gotha. Als Anstalten für Wissenschaft und Kunst sind die zum Familienfideikommiß der drei herzoglich sächsischen Häuser gehörigen Sammlungen auf dem Schloß Friedenstein zu Gotha (s. d.) und in dem Museum daselbst sowie die Sternwarte zu Gotha zu nennen. Ein sehr bekanntes Institut ist die ausgedehnte kartographische Anstalt von Justus Perthes daselbst.

Haupterwerbszweig ist hier ebenfalls die Landwirtschaft. Felder und Wiesen nehmen 85,711 Hektar, Waldungen 42,833 Hektar (davon Domäneneigentum 32,110 Hektar), Weiden, Obstanlagen, Öd- und Unland 3354 Hektar ein. Auch zu Gotha ist ein Landwirtschaftlicher Hauptverein mit einer Anzahl von Zweigvereinen thätig. Der Ackerbau ist ergiebig und erzeugt dieselben Früchte wie im Koburgischen. Der Garten- und Obstbau ist ebenfalls beträchtlich, namentlich sind der Gemüsebau und die Handelsgärtnerei von Belang. Guter Wiesenbau findet vornehmlich in den Walddistrikten und um Ohrdruf statt. Die Rindviehzucht steht der im Koburgischen nach, bedeutender ist dagegen die Schafzucht und namentlich auch die Pferdezucht. Man zählte 1883: 7024 Pferde, 33,861 Stück Rindvieh, 60,984 Schafe, 38,788 Schweine, 20,793 Ziegen. Die Jagd gibt in den ausgedehnten Waldungen noch gute Beute. Von den Forsten sind 7/10 Nadelholz, 3/10 Laubholz. Bergbau wird auf Braunstein, Steinkohlen und Eisenstein getrieben. Die reichhaltige Sole, welche zu Ernsthalle bei Bufleben versotten wird, gewinnt man durch Bohren. Die gewerbliche Industrie ist ebenfalls blühend. Von Wichtigkeit sind namentlich zu Zella und Mehlis die Gewehrfabrikation, die Fabrikation von Schlosser- und Kurzwaren, eisernen Maschinen und Maschinenteilen sowie von eisernen Geldschränken zu Gotha, [148] endlich die Nähnadelfabrikation zu Ichtershausen; bei Ohrdruf sind zwei Kupferhämmer in Betrieb. Lebhaft ist auch der Betrieb von Ziegeleien, Kalkbrennereien, Teeröfen, Kienrußhütten (mit Absatz nach den Hansestädten und den Niederlanden) und Pechsiedereien. Die Porzellanfabrikation beschäftigt 10 Etablissements in Gotha, Ohrdruf (3), Gräfenhain etc. Die Mühlsteinfabrikation ist in Krawinkel, die Fabrikation von Marmorwaren in Waltershausen, die Tabakspfeifenfabrikation in Ruhla bedeutend. Glashütten sind in Gehlberg und Gräfenroda in Betrieb (für Hohlglas); Glasinstrumente werden in Gehlberg, Ohrdruf und Elgersburg gefertigt. Die Runkelrübenzuckerfabrikation ist nur durch ein Etablissement in Gotha vertreten. Die Metzgerei wird fabrikmäßig zu Gotha und Waltershausen, die Bierbrauerei namentlich in Gotha, Neudietendorf und Gräfentonna betrieben. Garn- und Wäschebleicherei ist besonders in Friedrichroda bedeutend. Wichtig ist ferner: die Fabrikation von Masken, Spritzenschläuchen, Spielwaren, Hemdknöpfen, Fischbein- und Farbewaren. Viele Sägemühlen sind in den Waldthälern in Betrieb. Auch Handel und Verkehr sind lebhaft. Die Thüringische Eisenbahn durchschneidet auf einer Strecke von 50 km das Herzogtum; von ihr zweigen nach Süden ab die Neudietendorf-Arnstadt-Ritschenhäuser Bahn mit den Zweiglinien Arnstadt-Ichtershausen und Plaue-Großbreitenbach, die Gotha-Ohrdrufer Bahn, die Fröttstedt-Friedrichrodaer und die Wutha-Ruhlaer Bahn; nach N. zweigt ab die Gotha-Leinefelder Bahn, auf 19 km durch gothaisches Gebiet gehend. Die Landstraßen haben eine Länge von 627 km. Zu Gotha bestehen eine Feuerversicherungsbank (seit 1821), eine Lebensversicherungsbank (seit 1827), beide zu den ältesten und bedeutendsten derartigen Instituten zählend; ferner eine Privatbank, eine Grundkreditbank, eine Gewerbebank und eine Sparkasse.

[Verfassung und Verwaltung.] Die Verfassung des Herzogtums S. ist konstitutionell-monarchisch und beruht auf dem Staatsgrundgesetz vom 3. Mai 1852. Der Herzog (gegenwärtig Ernst II., geb. 21. Juni 1818, regiert seit 29. Jan. 1844) übt als Oberhaupt des Staats die Rechte der Staatsgewalt aus. Das Hausgesetz des herzoglichen Hauses datiert vom 1. März 1855. Die Regierungsnachfolge ist erblich im Mannesstamm des herzoglichen Hauses nach dem Rechte der Erstgeburt und der Linealerbfolge. In Ermangelung successionsfähiger Nachkommen des gegenwärtig regierenden Herzogs geht die Nachfolge auf die Nachkommen des verstorbenen Prinzen Albert, des Gemahls der Königin Viktoria von Großbritannien, und zwar zunächst auf den zweiten Sohn derselben, den Herzog von Edinburg, resp. dessen Nachkommen, über. Der Herzog wird mit zurückgelegtem 21. Jahr volljährig. Er bekennt sich zur evangelisch-lutherischen Kirche. Für jedes der beiden Herzogtümer besteht ein besonderer, für die denselben gemeinsamen Angelegenheiten ein gemeinschaftlicher Landtag. Der Landtag für Koburg zählt 11, der für Gotha 19 Mitglieder. Die Mitglieder dieser beiden Landtage bilden den gemeinschaftlichen Landtag. Die Wahl der Abgeordneten erfolgt auf vier Jahre. Zur Kompetenz der Gesamtregierung und des Gesamtlandtags gehören das Verhältnis zum Herzog, mit Ausschluß der Bezüge des Herzogs und seines Hauses aus den Staats- und Domänenmitteln, die Beziehungen zum Deutschen Reich und zum Ausland, die Verhältnisse des gesamten Justizwesens, die Strafanstalten und die Verwaltung der in die Reichshauptkasse fließenden indirekten Steuern. Der gemeinschaftliche Landtag ernennt für die Zeit seines Nichttagens einen ständigen Ausschuß. Die Wahl für die Landtage ist eine indirekte. Wähler und zum Wahlmann wählbar ist jeder 25jährige, unbescholtene, selbständige Staatsbürger, der direkte Steuern entrichtet; wählbar zum Abgeordneten jeder 30jährige Wahlberechtigte. Die ständischen Befugnisse sind die gewöhnlichen konstitutionellen. Den Präsidenten wählen die Landtage frei.

An der Spitze der Staatsverwaltung steht das gemeinsame Staatsministerium, welches aus zwei Abteilungen besteht, von denen die eine für die besondern Angelegenheiten des Herzogtums Koburg, die andre für die des Herzogtums Gotha bestimmt ist. An der Spitze des Ganzen steht ein Staatsminister, der zugleich Vorstand der einen Abteilung ist und auch die beiden Herzogtümern gemeinsamen Angelegenheiten leitet. Sämtliche Verwaltungsbehörden wurden durch die Gesetze vom 11. Juni (für Gotha) und 17. Juni 1858 (für Koburg) neu organisiert, womit zugleich die vollständige Trennung der Justiz von der Verwaltung durchgeführt ward. Unter dem Staatsministerium stehen als Behörden für die innere Verwaltung die Landratsämter und die Gemeindevorstände. Im Herzogtum Gotha bestehen drei, im Herzogtum Koburg ein Landratsamt. Die Magistrate und Stadträte zu Koburg, Neustadt, Rodach und Königsberg im Herzogtum Koburg und die Stadträte zu Gotha, Ohrdruf und Waltershausen im Herzogtum Gotha stehen unmittelbar unter dem Staatsministerium. Was die Gerichtsverfassung anlangt, so bestehen 13 Amtsgerichte (8 für das Herzogtum Gotha, 5 für das Herzogtum Koburg), zwei Landgerichte, nämlich eins in der Stadt Gotha und eins für das Herzogtum Koburg (gemeinschaftlich mit demjenigen für die meiningischen Kreise Meiningen, Hildburghausen und Sonneberg sowie für die preußischen Kreise Schleusingen und Schmalkalden) in Meiningen, letzteres mit detachierter Straf- und Handelskammer in der Stadt Koburg für das Herzogtum Koburg und den meiningischen Kreis Sonneberg; ferner als oberste Instanz das Oberlandesgericht zu Jena. Für Handelssachen bestehen Handelsgerichte. Was das Finanzwesen betrifft, so ist durch Vertrag vom 1. Jan. 1855 der größte Teil der Domänen als fideikommissarisches Hausgut von dem Rest als Staatsgut geschieden. Der Etat der Domänenkasse beläuft sich für die Jahre 1885–89 in Gotha auf 2,052,431 Mk. in der Einnahme und auf 1,239,928 Mk. in der Ausgabe, für 1885–91 in Koburg auf 414,000 Mk. in der Einnahme und auf 238,000 Mk. in der Ausgabe; der der Staatskasse 1885–89 in Gotha in Einnahme und Ausgabe auf 2,120,400 Mk., 1885–89 in Koburg auf 1,030,500 Mk. inkl. der Anteile an den gemeinschaftlichen Ausgaben. Letztere betragen für Koburg-Gotha 1885–89: 579,000 Mk. In Gotha beliefen sich die Aktivkapitalien 30. Juni 1886 auf 3,760,250 Mk.; nach Abzug der Passiva von 3,468,390 Mk. verblieb sonach ein Überschuß von 291,860 Mk. In Koburg betrug die Staatsschuld 30. Juni 1886: 3,878,000 Mk., nach Abzug der Aktivkapitalien von 2,220,152 Mk.: 1,657,848 Mk. Nach der 1867 mit Preußen abgeschlossenen und unterm 15. Sept. 1873 erneuerten Militärkonvention bilden die Kontingente der beiden Herzogtümer mit demjenigen von Meiningen das 6. thüringische Infanterieregiment Nr. 95, von dem in Gotha das 1., in Hildburghausen das 2., in Koburg das 3. Bataillon in Garnison liegt, und gehören der 22. Division und dem 11. Armeekorps (Kassel) an. Die Herzogtümer [149] haben im deutschen Bundesrat eine Stimme und senden zwei Abgeordnete zum deutschen Reichstag. Das Staatswappen ist das allgemein sächsische (fünf schwarze Balken im goldenen Feld mit darübergelegtem grünen Rautenkranz). Die Landesfarben sind Weiß und Grün. Der Herzog verleiht mit Meiningen und Altenburg gemeinsam den Ernestinischen Hausorden (s. d.). Residenzen sind Koburg und Gotha; Lustschlösser: Kallenberg, Rosenau, Reinhardsbrunn. S. Karte „Sächsische Herzogtümer“.

Geschichte.

Schloß und Herrschaft Koburg kamen im 13. Jahrh. an die Grafen von Henneberg (s. d.), welche sie von den Grafen von Wildberg erwarben, und wurden 1245 Sitz einer Nebenlinie dieses Grafengeschlechts, welche aber schon 1291 mit Poppo VIII. wieder erlosch. Durch dessen Tochter Jutta kam Koburg an Otto III. von Brandenburg und ward, da es nun durch Pfleger verwaltet wurde, die Pflege Koburg genannt. Nach dem Tod von Juttas Sohn Hermann (1308) erwarb dessen Schwiegersohn Heinrich VIII. von Henneberg die Pflege Koburg zurück, nach seinem Tod jedoch teilten sich seine Schwiegersöhne Eberhard von Württemberg und Friedrich von Meißen 1353 in die Herrschaft Koburg. Der württembergische Erbteil ging schon 1354 an Würzburg über, der meißnische, bestehend aus den Ämtern Koburg, Neustadt, Sonneberg, Neuhaus, Schalkau, Strauf und Rodach, bildete, vergrößert durch einige thüringische Gebiete, unter dem Namen des sächsischen Landes in Franken oder der Pflege Koburg einen Besitz des Hauses Wettin. Durch die Teilung von 1485 kam sie an die Ernestinische Linie und wurde 1541 vom Kurfürsten Johann Friedrich seinem Stiefbruder Johann Ernst überlassen, nach dessen kinderlosem Tod (1553) sie an Johann Friedrich zurückfiel. Bei der Teilung zwischen Johann Wilhelm und den Söhnen Johann Friedrichs des Mittlern 1572 erhielt der ältere der beiden letztern, Johann Kasimir, Koburg, und als derselbe 1633 kinderlos starb, fiel es seinem Bruder Johann Ernst von Eisenach und 1641 bei der Teilung nach dessen ebenfalls kinderlosem Tod (1638) an die ältere Altenburgische Linie (s. Sachsen-Altenburg). Als diese 1672 erlosch, erbte Ernst der Fromme von Gotha den größten Teil ihrer Besitzungen, darunter auch Koburg, und bei der Teilung, welche seine Söhne 1680 vornahmen, erhielt Albrecht Koburg und begründete die Linie Sachsen-Koburg, welche aber schon 1699 mit seinem Tod (er starb kinderlos) wieder erlosch. Nach längerm Erbstreit zwischen den Ernestinischen Herzogshäusern wurde Koburg (definitiv erst 1735) mit Saalfeld vereinigt und so das Herzogtum Sachsen-Koburg-Saalfeld begründet, doch behielt Gotha durch den sogen. Nexus Gothanus die Landeshoheit in Saalfeld.

Der erste Herzog, Johann Ernst, siebenter Sohn Ernsts des Frommen, hinterließ 1729 zwei Söhne, Christian Ernst und Franz Josias, die bis zu des erstern Tod 1745 gemeinschaftlich regierten. Zum Alleinbesitz des Landes gelangt, führte Franz Josias (1745–64) 1746 die Primogenitur ein. Durch langwierige und kostspielige Prozesse, welche er und sein Sohn Ernst Friedrich (1764–1800) mit Gotha, Meiningen und Schwarzburg führten, wuchs die Schuldenlast des Landes auf 1,075,068 Gulden an, während die Landeseinkünfte nur 70,000 Guld. betrugen. Zur Regelung der Finanzen wurde eine aus dem Herzog Ernst II. von Gotha und dem Prinzen Joseph von Hildburghausen bestehende kaiserliche Debitkommission eingesetzt. Da trotzdem die Schulden bei Ernst Friedrichs Tod sich auf 1,261,441 Guld. beliefen, berief dessen Sohn, Herzog Franz (1800–1806), den preußischen Kammerdirektor v. Kretzschmann in seine Dienste, der die Behörden umgestaltete und eine koburgische Staatsbank errichtete, aber durch seine Mißgriffe ungeheure Kosten (11/2 Mill.) verursachte und die Finanzen in noch größere Verwirrung brachte. Durch den Rezeß von 1805 wurde Saalfeld vom Nexus Gothanus befreit und Themar gegen Abtretung Römhilds von Gotha erworben; das Herzogtum umfaßte nun 57,000 Einw. auf 980 qkm (18 QM.). Die Erbitterung gegen den allmächtigen Kretzschmann, noch gesteigert durch die Kriegsnot 1805 und 1806, führte sogar zu einem Aufstand, der durch kursächsische Truppen unterdrückt wurde. Als Herzog Franz 9. Dez. 1806 starb, stand sein Sohn Ernst I. (1806–44) im preußischen Heer, und Napoleon stellte daher das Land unter Sequester. Der Herzog konnte sein Land nur mit Mühe und unter der Bedingung des Beitritts zum Rheinbund wiedererlangen; er widmete sich nun sofort der Regelung der Finanzen und der Einführung einer gerechtern Besteuerung. Auf dem Wiener Kongreß erhielt der Herzog, der im November 1813 sich den Verbündeten angeschlossen und 1814 und 1815 im Kriege gegen Frankreich ein deutsches Armeekorps befehligt hatte, das Fürstentum Lichtenberg in den Rheinlanden, das er aber 1834 für 2 Mill. Thlr. an Preußen verkaufte. 1821 gab er seinem Land eine liberale Verfassung. Doch schon 1826 trat er im Teilungsvertrag vom 12. Nov. das Fürstentum Saalfeld und Themar an Meiningen ab und erhielt dafür das erledigte Herzogtum Sachsen-Gotha (s. d.) sowie die Ämter Königsberg und Sonnefeld. Seitdem hieß das Herzogtum Sachsen-Koburg-Gotha; doch wurde Gotha nicht völlig mit Koburg vereinigt, sondern behielt seine eigne Verfassung. Die Verwaltung des Herzogtums wurde 1828 neu organisiert. Mit dem Landtag geriet die Regierung, an deren Spitze A. v. Carlowitz, seit 1840 v. Lepel stand, in heftigen Streit über die vom Domänengut an die Landeskasse zu gewährenden Zuschüsse sowie wegen der plötzlichen Außerkurssetzung der großen Menge koburgischer leichter Drei- und Sechskreuzerstücke (1837). Erst unter Herzog Ernst II. (seit 1844) wurde dieser Streit vom Minister v. Stein durch das Domänengesetz vom 29. Dez. 1846 geschlichtet und mit einem neuen Wahlgesetz und andern Reformen eine entschieden freisinnige Richtung eingeschlagen, so daß das Herzogtum 1848 von Unruhen verschont blieb, zumal der Herzog alle liberalen Forderungen, Petitions- und Versammlungsrecht, Preßfreiheit, Aufhebung des Jagdrechts, ein neues Wahlgesetz u. a., bereitwilligst gewährte. An der deutschen Politik nahm der Herzog hervorragenden Anteil und befehligte 1849 die thüringischen Truppen in Schleswig-Holstein; der preußischen Union schloß sich S. bereitwilligst an. 1851 wurde v. Seebach an die Spitze des Ministeriums berufen, welcher 1852 eine organische Vereinigung beider Herzogtümer in Bezug auf das Verhältnis zum Herzog, nach außen, in Bezug auf den gemeinschaftlichen Landtag, das Staatsministerium, Militär u. a., durch das Staatsgrundgesetz vom 3. Mai 1852 zu stande brachte und 1. März eine neue Einigung mit den Ständen über die Domänenfrage schloß; danach sollten von den Überschüssen der Domänenkasse (1888: 988,503 Mk.) 544,000 Mk. der herzoglichen, der Rest der Staatskasse zufallen. Unter Seebachs Leitung verfolgte S. auch nach 1850 eine durchaus liberale Politik sowohl in kirchlicher als in nationaler Beziehung. Es bot dem Nationalverein [150] eine Zuflucht, schloß 1862 mit Preußen eine Militärkonvention und stellte 20. Juni 1866 sein Kontingent Preußen zur Verfügung; dasselbe nahm an dem Treffen bei Langensalza und am Feldzug der Mainarmee teil. Zum Dank überließ Preußen dem Herzog einen ansehnlichen Waldkomplex im Schmalkaldischen; die Hälfte des Ertrags desselben überwies der Herzog der Staatskasse. S. trat darauf dem Norddeutschen Bund bei, in dessen Heer sein Kontingent 2 Bataillone des 95. Regiments bildete, und 1871 dem Deutschen Reich. Die erhöhten finanziellen Ansprüche der neuen Verhältnisse veranlaßten die Regierung, zur Verminderung der Verwaltungskosten den Landtagen eine engere Union beider Herzogtümer vorzuschlagen, welche aber von den Landtagen wiederholt abgelehnt und erst 1873 angenommen wurde; die beiden Landtage wurden in einen aus 19 gothaischen und 11 koburgischen Vertretern bestehenden Landtag, der abwechselnd in Koburg und Gotha zusammentritt, verschmolzen; Justiz und Verwaltung wurden gemeinschaftlich. Das neue Gesetz ward 18. Febr. 1874 publiziert. Im März 1888 trat Seebach zurück und ward durch Bonin ersetzt. Vgl. Gruner, Historisch-statistische Beschreibung des Fürstentums Koburg saalfeldischen Anteils (Kob. 1793–1809, 5 Bde.); Schultes, Koburgische Landesgeschichte im Mittelalter (Hildburgh. 1814); Derselbe, Sachsen-Koburg-Saalfeldische Landesgeschichte von 1425 bis auf die neueste Zeit (Kob. 1818–21, 2 Bde.); Fleischmann, Zur Geschichte des Herzogtums Sachsen-Koburg (Hildburgh. 1880); die „Mitteilungen“ des herzoglichen statistischen Büreaus zu Gotha. Für Gotha s. auch die S. 146 angegebene Litteratur.


[805] Sachsen-Koburg-Gotha. Die Bevölkerung betrug 1. Dez. 1890 (vorläufiges Ergebnis) 206,329 Seelen und hat seit 1885 um 7500 Seelen, d. h. jährlich um 0,74 Proz., zugenommen. Der Etat der Domänenkasse beläuft sich für die Finanzperiode 1889–1893 in Gotha jährlich auf 2,032,693 Mk. in der Einnahme und auf 1,191,680 Mk. in der Ausgabe, in Koburg für 1885–91 jährlich auf 414,000 Mk. in der Einnahme und auf 238,000 Mk. in der Ausgabe. Von dem Überschuß der Domanialeinnahmen beider Herzogtümer im Betrag von 1,017,013 Mk. sollen jährlich 408,758 Mk. in die Staatskasse, 608,255 Mk. in die herzogliche Kasse fließen. Der Etat der Staatskasse für die Periode 1889–93 setzt die gemeinschaftlichen Einnahmen beider Herzogtümer pro Jahr auf 1,647,800 Mk., die gemeinschaftlichen Ausgaben auf 2,074,408 Mk. an. Zur Deckung des Defizits von 426,608 Mk. trägt Gotha 298,626 Mk., Koburg 127,982 Mk. bei. Der Etat der Staatskasse von Gotha beziffert Einnahme wie Ausgabe für 1889–93 pro Jahr auf 1,704,131 Mk., der von Koburg für dieselbe Zeit die Einnahme auf 707,500 Mk. und die Ausgabe auf 686,100 Mk. Die Überweisungen aus der Reichskasse, welche den gemeinschaftlichen Einnahmen [806] zu gute kommen, betragen 1,140,000 Mk., während an Matrikularbeiträgen 885,000 Mk. abgeführt werden. In Gotha beliefen sich 30. Juni 1890 die Aktivkapitalien auf 3,216,254 Mk., die Passiva auf 690,377 Mk., woraus sich ein Überschuß an Aktiven von 2,525,677 Mk. ergibt. Die Staatsschuld von Sachsen-Koburg betrug 3,254,253 Mk. und nach Abzug der Aktiva (927,580 Mk.) 2,326,753 Mk. – Der Staatsminister v. Bonin trat im Januar 1891 von seinem Posten zurück, weil seine Regierungsgrundsätze mit denen des Herzogs nicht übereinstimmten. Seine Stelle wurde vorläufig nicht besetzt, der größte Teil seiner Geschäfte aber dem liberalen Justizrat Strenge, der als Staatsrat in das Ministerium berufen wurde, übertragen.


[797] Sachsen-Koburg-Gotha. Die Bevölkerung betrug nach der Volkszählung vom 1. Dez. 1890 (endgültiges Ergebnis) 206,513 Seelen (gegen 198,829 im J. 1885). Sie verteilt sich auf die beiden Herzogtümer:

  Einw. Zunahme
Sachsen-Koburg 59287 1904 Ew. 3,3 Proz.
Sachsen-Gotha 147226 5780   4,1  
Zusammen: 206513 7684 Ew. 3,9 Proz.

Die Zunahme der Bevölkerung ist im Zeitraum 1885 bis 1890 mit jährlich 0,76 Proz. stärker als in den Jahren 1880–85 (0,42 Proz.), aber erheblich schwächer als in den beiden vorhergehenden Zählungsperioden (1,28, bez. 1,16 Proz.) gewesen. Nach dem Geschlecht entfallen auf 100 männliche 107 weibliche Personen. Die beiden Hauptstädte besaßen: Gotha 29,134 und Koburg 17,106 Einw.

Die Besetzung der höchsten Behörden wurde 1. Dez. 1891 so geregelt, daß der Staatsrat Strenge als Wirklicher Geheimer Rat und Staatsminister an die Spitze des Ministeriums trat und zugleich Vorstand der Gothaer Abteilung wurde; Staatsrat von Wittken wurde Vorstand der Koburger Abteilung und deren bisheriger Vorstand, Geheimer Staatsrat von Ketelhodt, Vorstand des 1. Departements in Gotha.