MKL1888:Sachsen-Weimar-Eisenach
[153] Sachsen-Weimar-Eisenach, ein zum Deutschen Reiche gehöriges Großherzogtum, zwischen 9° 53'– 12° 16´ östl. L. v. Gr. und 50° 25´-51° 28´ nördl. Br. gelegen, wird von der preußischen Provinz Sachsen, dem Königreich Sachsen, von Sachsen-Altenburg, den beiden Reuß, beiden Schwarzburg, Sachsen-Meiningen, Sachsen-Gotha, Bayern und der preußischen Provinz Hessen-Nassau begrenzt.
[Physische Beschaffenheit.] Das Großherzogtum, welches in drei Kreise zerfällt, wird durch fremde Gebietsteile in mehrere Gebiete zerteilt. Der westliche Hauptteil (der Eisenacher Kreis) wird vom Weimarer Kreis, der das Mittel- und Hauptland bildet, durch gothaisches und preußisches Gebiet und der im O. vom Hauptland gelegene Neustädter Kreis vom erstern durch altenburgisches Gebiet getrennt. Dem Eisenacher Kreis gehört die in Bayern liegende Enklave Ostheim zu, dem Weimarer Kreis werden die Enklaven Ilmenau (südwestlich von demselben gelegen), Allstedt und Oldisleben (nördlich von demselben in der preußischen Provinz Sachsen gelegen) zugerechnet. Außer diesen vier größern Enklaven gibt es noch eine Anzahl kleiner, zerstreut liegender Parzellen. Der Weimarer Kreis liegt im thüringischen Hügelland; der Eisenacher Kreis wird im N. vom Thüringer Wald, im Süden von der Rhön durchzogen; der Neustädter Kreis gehört dem vogtländischen Gebirgsland an; die Enklaven Allstedt und Oldisleben liegen am südöstlichen Abhang des Harzes, die Enklave Ilmenau liegt im Thüringer Wald, die Enklave Ostheim am Rhöngebirge. Nördlich bei Weimar erhebt sich der isolierte Ettersberg 463 m aus dem in der Remdaer Gegend anhebenden, nach N. und O. sich hinziehenden und von der Ilm in tiefem Thaleinschnitt durchflossenen, 200-310 m hohen Ilmplateau. Die namhaftesten Höhenpunkte sind hier noch: der Große Kalm (553 m), der Tännich (484 m), der Schloßberg (479 m), sämtlich um Remda. In der Enklave Ilmenau liegt der Kickelhahn (863 m), der höchste Berg des Großherzogtums. Zum Eisenacher Kreis gehören vom Thüringer Walde: der Wartburgberg (413 m), Ottowald bei Wilhelmsthal (640 m), der Wachstein (549 m), Ringberg (642 m), Hohe Vogelheid (719 m), Glöckner (679 m); dagegen von der Rhön (im Südteil des Kreises): der Ellenbogen (816 m), Bayerberg (719 m), Hohe Rain (724 m), Gläserberg (672 m) und der Öchsen bei Vacha (630 m). Jm Neustädter Kreis ist der Kesselberg bei Neustadt (430 m) zu nennen. Die Hauptflüsse des Landes sind die Saale und Werra. Erstere durchströmt nur den östlichen Teil des Kreises Weimar, die Werra den Kreis Eisenach. Die Saale nimmt die Ilm, die Elster und die Unstrut auf. Die Elster durchfließt den Kreis Neustadt, die Unstrut berührt bloß die Enklaven Oldisleben und Allstedt, in welch letzterer sie die aus [154] der Goldenen Aue kommende Helme aufnimmt. Die Werra empfängt im Eisenachischen die Felda, die Ulster, die Suhl und die Hörsel mit der Nesse. Das Amt Ostheim wird von der Streu, einem Nebenfluß der Fränkischen Saale, die Enklave Ilmenau von der Ilm bewässert. Mineralquellen besitzen Stadt-Sulza, Berka, Apolda, Rastenberg und Luisenhall bei Stotternheim; eine indifferente kalte Quelle hat Ruhla, ein berühmtes Kaltwasserbad Ilmenau. Das Klima ist gemäßigt, rauh in den Thüringer Waldgegenden, mild im Saalthal, wo es selbst Weinbau gestattet. Die Luft ist allenthalben rein und gesund, endemische Krankheiten grassieren selten.
[Areal und Bevölkerung.] Das Großherzogtum hat ein Areal von 3594,86 qkm (65,29 Q.M.) mit (1885) 313,946 Einw., die sich auf die drei Kreise folgendermaßen verteilen:
| Kreise | Q.Kilom. | Q.Meilen | Einw. |
|---|---|---|---|
| Weimar | 1767 | 32,00 | 174 451 |
| Eisenach | 1199 | 21,78 | 80 802 |
| Neustadt | 29 | 11,42 | 49 693 |
Am dichtesten ist hiernach die Bevölkerung im Weimarer Kreis, am schwächsten im Eisenacher Kreis. Gegen 1880, wo man 309,577 Einw. zählte, ist die selbe um 1,41 Proz. gewachsen. In Bezug auf das Religionsbekenntnis waren 301,410 Protestanten, 10,831 Römisch-Katholische (wovon 8952 im Eisenacher Kreis), 1313 Israeliten (wovon wiederum allein im Eisenacher Kreis 1093). Die Bevölkerung lebt zu 39,4 Proz. in den 31 Städten des Landes und zu 60,6 Proz. in den 595 Landgemeinden. Unter den Städten sind nur 4 von mehr als 10,000 Seelen: Weimar, Eisenach, Apolda und Jena. Die Bewohner gehören dem thüringischen, im Kreis Neustadt dem vogtländischen Volksstamm an, der einen Übergang von den Thüringern und Obersachsen zu den Franken bildet.
Die Volksbildung steht auf einer hohen Stufe, und die Fortbildungsschule ist obligatorisch. Die Universität zu Jena unterhält S. gemeinsam mit den übrigen sachsen-ernestinischen Häusern; eine Kunst- (Maler-) Schule besteht zu Weimar, ebenda eine Orchesterschule; eine Hebammenschule in Jena. Gymnasien gibt es in Weimar, Eisenach und Jena und Realgymnasien in Eisenach und Weimar, Sekundärschulen in Eisenach, Apolda und Neustadt (vom Charakter der höhern Bürgerschulen), Schullehrerseminare zu Weimar und Eisenach. Volksschulen zählte man 1884: 461, obligatorische Fortbildungsschulen für Knaben 426, Unterricht in weiblicher Handarbeit wird in 357 Orten erteilt. Die Volksschulen stehen unter 5 Schulämtern (für jeden Verwaltungsbezirk eins) und 5 Bezirksschulinspektoren. An Fachschulen bestehen 2 Baugewerkschulen (in Weimar und Stadt-Sulza), 2 Zeichenschulen (in Weimar und Eisenach), 1 Gewerbeschule und mehrere Gewerkschulen. Ferner gehören hierher das Taubstummen- und Blindeninstitut zu Weimar und das Faltsche Institut für verlassene und verwahrloſte Kinder. Außer der Universitätsbibliothek zu Jena (200,000 Bände und zahlreiche Manuskripte) befindet sich eine ausgezeichnete Bibliothek in Weimar (200,000 Bände, ohne die Handschriften) mit Münz-, Medaillen, Kunst- und Antiquitätenkabinett sowie auch eine Siegelsammlung. Das großherzogliche Museum zu Weimar (1869 eröffnet) enthält Skulpturen, Gemälde (Preller-Galerie), Kartons und Handzeichnungen (Carstens, Schwind etc.), Stiche, Miniaturen, Pasten, Gemmenabdrücke und eine kunstgewerbliche Abteilung.
[Erwerbszweige.] Der wichtigste Nahrungszweig für die Bewohner ist die Landwirtschaft. Von der Gesamtfläche nehmen Ackerland und Weinberge 54,99 Proz., Waldungen 25,48, Wiesen 9,06, Triften, Obstanlagen, Wege 7,51, Hofraiten und Gärten 2,12, Gewässer 0,84 Proz. ein. Landwirtschaftlich am höchsten entwickelt sind der Weimarer und der Neustädter Kreis, ferner die in der Goldenen Aue gelegenen Enklaven Allstedt und Oldisleben; der berg- und waldreiche Eisenacher Kreis steht schon zurück, mehr noch die Enklave Ilmenau, welche ein reines Berg- und Waldrevier darstellt. Anbau und Ernte betrugen 1887:
| Produkte | Hektar | Doppelzentner | Doppelzentner auf den Hektar |
|---|---|---|---|
| Weizen | 20 740 | 250 256 | 12,1 |
| Roggen | 31 736 | 358 873 | 11,4 |
| Gerste | 27 736 | 351 201 | 12,7 |
| Hafer | 33 683 | 359 364 | 10,7 |
| Erbsen | 3 035 | 27 738 | 9,1 |
| Kartoffeln | 20 873 | 2 229 032 | 106,8 |
| Winterölfrucht | 2 093 | 30 635 | 14,6 |
| Futterkräuter | 25 030 | 953 689 | 38,1 |
| Heu und Grumt | 31 925 | 962 947 | 30,2 |
| Futterrüben | 8 630 | 1 327 006 | 153,8 |
Sonst werden noch Flachs und Mohn in geringer Menge gebaut. Von großem Belang sind der Gartenbau und die Obstkultur. Letztere ist über das ganze Land verbreitet, am blühendsten aber um Jena, im Gleißethal von Dornburg nach Bürgel, an der untern Ilm und in einigen Teilen des Eisenacher Oberlandes. Ein bedeutender Ausfuhrartikel sind Pflaumen und Zwetschen. Förderungsmittel der Obstkultur und des Gartenbaues sind die Landesbaumschule zu Weimar und Gartenbauvereine. Weinbau findet um Jena, Dornburg, Stadt-Sulza, Ziegenhain, Golmsdorf etc. statt. Die Wiesenkultur ist in den Kreisen Eisenach und Neustadt a. D. am ansehnlichsten. Zur Hebung und Förderung der gesamten Landwirtschaft besteht eine landwirtschaftliche Zentralstelle zu Weimar. Eine Ackerbauschule besitzt Zwätzen, eine mit der Universität im Zusammenhang stehende Lehranstalt und landwirtschaftliche Versuchsstation Jena. Um der Landwirtschaft die Beschaffung wohlfeilen Kapitals zu ermöglichen, ward 1870 die Landeskreditkasse gegründet. Der zweite Hauptzweig der Landwirtschaft, die Viehzucht, ist ebenfalls in blühendem Zustand. Die Pferdezucht ist durch die großherzogliche Stuterei zu Allstedt sehr gehoben worden. Die Rindviehzucht ist besonders stark im Neustädter Kreis, die Schaf und Schweinezucht im Weimarer Kreis. Die Viehzählung vom 10. Jan. 1883 ergab 17,271 Pferde, 37 Esel und Maultiere, 110,092 Stück Rindvieh, 145,442 Schafe, 101,443 Schweine, 41,291 Biegen und 15,609 Bienenstöcke. Edelwild findet sich als Standwild nur in den Forsten der Inspektionsbezirke Eisenach, Ilmenau und Zillbach. Ungefähr die Hälfte aller Waldungen des Landes sind im großherzoglichen Domanialbesis, nämlich 43,533 Hektar; die vorherrschenden Holzarten sind Buche, Kiefer und Fichte, welch letztere namentlich in den Thüringer Waldbezirken oft reine, ausgedehnte Bestände bildet. Die oberste technische Forstbehörde ist die Forsttarationskommission zu Eisenach; sonst bestehen unter dem Finanzdepartement des Ministeriums, dem das gesamte Forstwesen unterstellt ist, sechs Forstinspektionen, die wieder in Reviere abgeteilt sind. Eine Forstlehranstalt besteht zu Eisenach.
[155] Was die industrielle Thätigkeit betrifft, so ist der Berg- und Hüttenbetrieb gegen früher zurückgegangen. Erwähnung verdienen die in Bürgel für den Export fabrizierten Topfwaren; Betriebe für Porzellanfabrikation und -Veredelung gab es 1882: 39. Glashütten sind in Ilmenau und dem benachbarten Stützerbach. Was die Metall verarbeitenden Gewerbe anbetrifft, so wurden gezählt im ganzen Land: 24 Goldarbeiterwerkstätten, 22 Kupferschmieden, 62 Betriebe für Erzeugung und Verarbeitung von Metalllegierungen aller Art, 4 Eisengießereien, 83 Betriebe für Fabrikation von Maschinen und Apparaten, 77 für Instrumente und Apparate (darunter die renommierte Zeißsche Werkstätte für Mikroskope in Jena und ansehnliche Fabriken von Glasinstrumenten im Amt Ilmenau), 39 Betriebe für Musikinstrumente 11 für chemische Exzeugnisse und 10 für Harze und Firnisse. Von hervorragender Bedeutung im wirtschaftlichen Leben des Großherzogtums sind die mannigfachen Zweige und Arten einer ausgebreiteten Textilindustrie. Was zunächst die Wollspinnerei und -Weberei anlangt, so zählte man in derselben 760 Betriebe, worunter 695 Hauptbetriebe waren in denen 2398 Personen beschäftigt wurden; zu 80 Proz. fällt diese Tuchindustrie allein auf Neustadt a. O. und den dazu gehörigen Amtsbezirk, sonst befindet sich ein bedeutendes Etablissement der Art in Wenigenjena bei Jena. Eine große Kammgarnspinnerei die größte des Großherzogtums überhaupt, ist die der Firma Eichel u. Cramer in Eisenach. Der Kammgarnwebereibetrieb ist besonders im Neustädter Kreis heimisch. Gemischte Weberei findet sich in Blankenhain und Weida. Von europäischem Ruf ist die Strumpfwirkerei Apoldas (s. d.). Im ganzen zählte man im Großherzogtum 1607 Betriebe für Strumpfwarenfabrikation, von denen 1523 Hauptbetriebe mit 4490 darin beschäftigten Personen waren. Außerhalb Apolda kommt Strumpfwarenfabrikation konzentrierter noch in Stadt-Remda vor; von hier ging auch die sogen. Waldwollfabrikation aus, die jetzt dort schwunghaft betrieben wird. Ferner zählte man 41 Betriebe für Posamenten, 133 für Seilerwaren, 10 Papier- und Pappefabriken etc. (größtes Etablissement zu Oberweimar) sowie 27 Betriebe für Steinpappe und Papiermachéfabrikation, zahlreiche Gerbereien (besonders im Neustädter Kreis) und bedeutende Pfeifen- und Meerschaumwarenfabrikation in Ruhla. Im Eisenacher Kreis findet sich das Gewerbe der Korkschneider, welches in 151 Betrieben, ganz besonders aber als Hausindustrie betrieben wird (Hauptorte sind Geisa und Dermbach). In Empfertshausen bei Dermbach ist eine Schnitzschule für Pfeifen und andre feine Holzschnitzereien. Fernergab es 2 Rübenzuckerfabriken, 257 Brauereien (die bedeutendsten in Weimar, Ehringsdorf, Eisenach, Berka a. W., Ilmenau, Apolda, Allstedt, Wickerstedt bei Apolda, Jena; auch die sogen. Weißbierdörfer, die bedeutende Quantitäten versenden, verdienen erwähnt zu werden), Handschuhfabriken in Weimar und Ilmenau und Tuchschuhfabriken in Weida. Buchdruckereien und Steindruckereien zählte man 45 (die bedeutendsten in Weimar und Jena). Ein geographisches In stitut besteht in Weimar.
Der Handelsverkehr des Großherzogtums ist ein sehr lebhafter. Dasselbe gehört zum Thüringer Zoll- und Handelsverein, mit Ausnahme der Enklave Ostheim, die unter bayrischer, und der Enklaven Allstedt und Oldisleben, die unter preußischer Zollverwaltung stehen. Ansehnlichere Handelsplätze sind Weimar und Eisenach. Die Hauptausfuhrartikel bilden Getreide, Obst, Holz, Wacholderbeeren, Pottasche, Wildbret, Wolle, Woll-, Baumwoll- und Leinenwaren, Strumpfwaren, Barchent, Ruhlaer Kurzwaren, Eisenacher und Ilmenauer Fabrikate, Wurstwaren, Porzellan, Glas und Töpferwaren etc. 16 Eisenbahnlinien durchziehen das Großherzogtum in einer Gesamtlänge von 376 km. Darunter sind die frühere Thüringische Bahn, jetzt Preußische Staatsbahn (auf 74 km) im Weimarer und Eisenacher Kreis, die Werrabahn (auf 18 km) im Eisenacher Kreis, die Saalbahn, die Saal-Unstrutbahn, die Linien Erfurt-Sangerhausen und Weimar-Gera im Weimarer Kreis, die Linien Gera-Eichicht, Weida-Mehltheuer, Wolfsgefärth-Weischlitz, Weida-Werdau im Neustädter Kreis; die Enklave Ilmenau wird berührt durch die Eisenbahnen von Arnstadt nach Ilmenau und von Ilmenau nach Großbreitenbach. Ferner bestehen Sekundärbahnen von Weimar nach Blankenhain und Sömmerda (mit beschlossener Fortsetzung nach Kranichfeld), ferner von Weimar nach Horstenberg und Großrudestedt sowie die Feldabahn im Eisenacher Oberland von Salzungen nach Vacha, Dermbach und Kaltennordheim. Im Bau ist die Bahn von Triptis nach Blankenstein im Neustädter Kreis. Die Länge der Chausseen betrug Ende 1886: 1913 km. In der Stadt Weimar bestehen eine Bank und die schon oben erwähnte Landeskreditkasse. Ende 1886 zählte man ferner im Großherzogtum 18 Sparkassen, in denen 27,985,372 Mk. hinterlegt waren; außerdem gibt es an mehreren Orten auf Selbsthilfe gegründete Vorschuß- und Kreditvereine, staatliche Leih- und Pfandhäuser zu Eisenach und Weimar.
[Verfassung und Verwaltung.] Das Großherzogtum hat eine konstitutionell-monarchische Verfassung, welche vom 5. Mai 1816 datiert (also die erste in ganz Deutschland) und durch das Grundgesetz vom 15. März 1850 revidiert worden ist. Danach besitzt der Großherzog (gegenwärtig Karl Alexander, geb. 24. Juni 1818, regiert seit 8. Juli 1853) alle Rechte der Staatsgewalt, soweit dieselben nicht durch die deutsche Reichsverfassung von 1871 auf das Reich übergegangen sind, ist jedoch bei Ausübung der Landesgesetzgebung und Besteuerung an die entscheidende Mitwirkung des Landtags gebunden. Der Großherzog wird mit zurückgelegtem 18. Lebensjahr großjährig. Das großherzogliche Haus bezieht eine Zivilliste von 930,000 Mk. Der Thron ist nach dem Rechte der Erstgeburt und der Linealerbfolge im Mannesstamm des großherzoglichen sächsischen Hauses erblich, des ältesten Zweigs der Ernestinischen Linie des Gesamthauses Sachsen. Zwischen den Gliedern dieser Familie besteht ein enger Hausverband, wonach der älteste Fürst als Senior fungiert und beim Aussterben des einen oder des andern Zweigs die übrigen in der Regierung folgen. Auch steht die Ernestinische Linie mit der Albertinischen oder dem königlich sächsischen Haus in Erbverbrüderung. Der Großherzog bekennt sich zur evangelisch-lutherischen Kirche. Der Landtag des Großherzogtums besteht aus 31 Abgeordneten, von denen einer aus der Wahl der begüterten ehemaligen Reichsritterschaft, 4 aus der Wahl der Besitzer eines inländischen Grundeigentums von wenigstens 3000 Mk. jährlicher Rente, 5 aus der Wahl derjenigen Staatsunterthanen, welche aus andern Quellen als dem Grundbesitz ein jährliches Einkommen von wenigstens 3000 Mk. beziehen, und 21 aus allgemeinen, indirekten Wahlen hervor gehen. Nach dem Wahlgesetz vom 6. April 1852 ist Urwähler und kann Wahlmann werden jeder, der die allgemeinen Eigenschaften eines Wählers hat, 25 Jahre [156] alt ist und in dem Bezirk, für welchen der Wahlmann gewählt wird, seinen wesentlichen Wohnsitz hat. Wählbar zum Abgeordneten ist jeder selbständige, unbescholtene Staatsbürger von 30 Jahren. Der Präsident des Landtags wird frei gewählt. Ordentliche Landtage werden von 3 zu 3 Jahren berufen. Nach dem Organisationsgesek vom 5. März 1850 ist das Staatsministerium die oberste Verwaltungsbehörde für das Großherzogtum. Dasselbe begreift vier Departements: das der Finanzen, das des großherzoglichen Hauses und des Kultus, das der Justiz, das des Außern und Innern. Dem Ministerium des Innern unterstehen als Administrativbehörden die Bezirksdirektionen zu Weimar, Apolda, Eisenach, Dermbach, Neustadt a. O. Unter dem Ministerium für Kultus besteht ein evangelischer Kirchenrat zu Weimar; die katholischen Pfarreien, elf an der Zahl, bilden ein zum Sprengel des Bischofs von Fulda gehöriges Dekanat; für die sieben Judengemeinden besteht das Landrabbinat zu Lengsfeld. Die höchste Gerichtsbehörde ist das gemeinschaftliche Oberlandesgericht zu Jena. Es umfaßt die vier sachsen-ernestinischen Staaten, das Fürstentum Schwarzburg-Rudolstadt und die beiden reußischen Fürstentümer sowie die preußischen Kreise Schmalkalden, Schleusingen und Ziegenrück. Landgerichte bestehen in Weimar, Eisenach und Gera, letzteres gemeinschaftlich mit Reuß jüngere Linie, unter ihnen 19 Amtsgerichte. Was die Finanzen anlangt, so hat der Landtag für die Finanzperiode 1887/89 die jährliche Einnahme und Ausgabe mit 6,746,544 Mk. fest: gestellt. Die Matrikularbeiträge für 1888/89 sind auf 1,391,565 Mk. veranschlagt. Die Staatsschuld des Großherzogtums betrug 1. Jan. 1885: 6,343,938 Mk. und wird für Anfang 1889 mit 5,856,775 Mk. berechnet. Sie ist geringer als die Summe der angelegten Aktivkapitalien, welche der Staat besitzt. Im Großherzogtum liegen drei Garnisonorte, in welchen das 5. thüringische Infanterieregiment (Großherzog von Sachsen) Nr. 94 und zwar je ein Bataillon in Weimar, Eisenach, Jena garnisoniert. S. ist beim deutschen Bundesrat mit einer Stimme vertreten und sendet drei Abgeordnete zum deutschen Reichstag.
Das Wappen besteht in einem quadrierten Haupt- und einem Mittelschild: jener enthält die Zeichen von Thüringen, Meißen, Henneberg, Blankenhain, Neustadt und Tautenburg; dieser zeigt das sächsische Stammwappen (fünf schwarze Balken in Gold mit grünem Rautenkranz). Das Ganze ist mit dem Falkenorden umhangen und mit der Königskrone bedeckt. Die Landesfarben sind Schwarz, Grün, Gold. Der Großherzog verleiht den Hausorden der Wachsamkeit oder vom Weißen Falken (s. Tafel »Orden«, Fig. 14), eine Zivilverdienstmedaille (für Verdienste im Krieg 1870/71 mit Schwertern verliehen), eine Dienstauszeichnung für Gendarmen, Unteroffiziere und Gemeine und eine Lebensrettungsmedaille; ferner ist ein silbernes Ehrenzeichen für rühmliche Thätigkeit während des Kriegs von 1870/71 verliehen worden. Die Residenz ist Weimar; großherzogliche Schlösser sind zu Dornburg, Allstedt, Jena, Belvedere, Ettersburg, Wilhelmsthal, Eisenach und Wartburg. S. Karte »Sächsische Herzogtümer«.
Geschichte.
Weimar gehörte seit dem frühsten Mittelalter den Grafen von Orlamünde, und schon im 10. Jahrh. erscheint eine Seitenlinie derselben unter dem Namen der Grafen von Weimar, die 1067 erlosch. Mit dem Haus Wettin gerieten die Grafen von Orlamünde, seitdem dasselbe die Landgrafschaft Thüringen erhalten hatte, vielfach in Zwistigkeiten und mußten 1345 die Lehnshoheit des Landgrafen Friedrich des Ernsthaften anerkennen sowie das Haus im Fall ihres Erlöschens zum Erben ihrer Besitzungen einsehen. Dies trat 1376 ein, und seitdem gehörte Weimar den Wettinern und seit der Teilung von 1485 der Ernestinischen Linie derselben. Nach der Wittenberger Kapitulation (1547) ward es Hauptstadt der den Ernestinern verbliebenen Lande, bis Johann Friedrich der Mittlere 1564 seinen Sitz nach Gotha verlegte. Bei der Teilung von 1572 zwischen dessen Söhnen und seinem Bruder Johann Wilhelm erhielt dieser Weimar und ward Stifter der ältern weimarischen Linie, starb aber schon 1573. Seine Söhne Friedrich Wilhelm und Johann regierten gemein- schaftlich bis zu dem Tode des erstern 1602, worauf Johann mit dessen Söhnen 1603 eine Teilung vornahm. Bei dieser erhielt er die Ämter Weimar, Jena, Burgau, Kapellendorf, Ringleben, Ichtershausen, Wachsenburg, Reinhardsbrunn, Georgenthal, Schwarzwald, Königsberg und Oldisleben und begründete die jüngere weimarische Linie.
Auch Johann starb schon 1605, und Kurfürst Christian I., dann Johann Georg I. von Sachsen übernahmen für die acht unmündigen Söhne die Vormundschaft, bis 1615 der älteste, Johann Ernst, die Regierung antrat. Derselbe trat 1619 mit seinen Brüdern Friedrich und Wilhelm in das Heer des Königs Friedrich von Böhmen, kehrte aber nach dessen Sturz in seine Lande zurück und war bemüht, die Kriegsleiden möglichst zu mildern. Ihm folgte 1626 sein jüngerer Bruder, Wilhelm, unter welchem das Land von den Kaiserlichen Merodes und Tillys schwer zu leiden hatte. Als Gustav Adolf 1630 in Deutschland landete, waren Wilhelm und seine Brüder Albrecht, Ernst und Bernhard unter den ersten deutschen Fürsten, die sich ihm anschlossen. Wilhelm übernahm nach der Schlacht bei Breitenfeld den Oberbefehl in Thüringen, Bernhard schwang sich zum Befehlshaber der Truppen der deutschen Protestanten auf und hatte Aussicht auf eine noch größere Machtstellung, als die Schlacht bei Nördlingen (1634) diese Hoffnungen zerstörte. Die weimarischen Fürsten traten daher dem Prager Frieden (1635) bei, zogen sich aber hierdurch die Feindschaft und Plünderungszüge der Schweden zu. Nachdem mit dem Tod Johann Kasimirs (1638) Koburg und Eisenach an die weimarische Linie gefallen waren, beschlossen die drei Brüder 1641 zu teilen. Während Albrecht Eisenach, Ernst Gotha erhielt, kam auf Wilhelm der weimarische Teil (Weimar, Jena, Burgau, Kapellendorf, Ringleben und Berka), und er wurde so Stifter der neuen weimarischen Linie. Nach dem Tod Albrechts fiel dieser Eisenach, bei der definitiven Teilung der hennebergischen Erbschaft die Ämter Ilmenau, Kaltennordheim, Wasungen und die Zillbach zu. Nach Wilhelms Tod (1662) teilten sich dessen Söhne die Lande so, daß Johann Ernst II. Weimar, Adolf Wilhelm Eisenach, Johann Georg Marksuhl und Bernhard II. Jena erhielten.
Die von Johann Ernst abstammende Linie, welche man auch als die jüngste weimarische bezeichnet, erwarb 1672 nach dem Erlöschen der altenburgischen Sinie einige Ämter (Dornburg, Allstedt, Roßla und Bürge!). Unter Wilhelm Ernst (1683-1728) fiel ihr das Herzogtum Jena zu, nachdem dessen Linie 1690 erloschen war. Mit Wilhelm Ernst regierte gemeinschaftlich sein Bruder Johann Ernst III. und nach dessen Tod (1707) sein Sohn Ernst August. Doch wurde 1719 die Primogenitur eingeführt, und Ernst [157] August I. folgte 1728 als alleiniger Herzog; derselbe erwarb nach dem Erlöschen der eisenachischen Linie 1741 deren Gebiet, wodurch S. das ganze 1662 geteilte Gebiet wiedererlangte und sich sein Besitz um das Doppelte vergrößerte. Nach der kurzen Regierung des Herzogs Ernst August II. Konstantin (1748–1758) folgte Karl August (1758–1828), erst unter der Vormundschaft seiner Mutter Amalie von Braunschweig, seit 1775 als selbständiger Regent, und erhob durch die Pflege der Künste und Wissenschaften und durch die Berufung der größten Dichter Deutschlands und bedeutender Gelehrten nach Weimar und Jena sein Land für einige Zeit zum geistigen Mittelpunkt Deutschlands. An der deutschen und europäischen Politik nahm Karl August ebenfalls hervorragenden Anteil und stand 1806 als General im preußischen Heer. Der unglückliche Krieg traf zumal S. sehr hart, und nur mit Mühe wurde besonders durch das Eintreten der Herzogin für ihren Gemahl das Herzogtum vor dem Zorn des französischen Kaisers gerettet. Auf dem Wiener Kongreß ward S. zum Großherzogtum erhoben und sein Gebiet um 1700 qkm (Weida und Neustadt) vergrößert; hierzu kam durch Abtretung von den sächsischen Herzögen noch Oldisleben.
Als erster deutscher Fürst verlieh Karl August 1816 dem Land eine freisinnige Verfassung, welche er nach den Karlsbader Beschlüssen mit Mühe gegen die Reaktionsbestrebungen Metternichs verteidigte; den Bundesbeschlüssen über die Universitäten, die Knebelung der Presse u. a. mußte sich S. unterwerfen. Obwohl die Regierung Karl Friedrichs (1828–53) wohlwollend und fürsorglich war, kam es 1848 auch in Weimar zu tobenden Kundgebungen des Volkswillens, und der Großherzog willigte in die Berufung des Führers der Opposition im Landtag, v. Wydenbrugk, ins Ministerium sowie in die Verschmelzung des Kammervermögens mit dem landschaftlichen; er erhielt nur eine Zivilliste von 280,000 Thlr., welche er später freiwillig auf 250,000 Thlr. herabsetzte. Ein neues Wahlgesetz wurde erlassen, und der nach diesem gewählte Landtag beschloß 1849–50 eine Reform des Gerichtswesens und der Staatsverwaltung. Zwar konnte sich auch S. nicht ganz der reaktionären Strömung der damaligen Zeit entziehen. Das Wahlgesetz von 1848 wurde wieder abgeändert und das Gesetz über die Domänenfrage infolge eines Protestes der Agnaten 1854 dahin modifiziert, daß das Eigentum des Haus- und Staatsguts wieder geschieden werde, die Verwaltung aber dem Staat allein verbleiben solle.
Nach dem Tod Karl Friedrichs (8. Juli 1853) folgte ihm sein Sohn Karl Alexander. Derselbe behielt den Minister v. Watzdorf, der schon vor 1848 in die Regierung eingetreten war, als leitenden Minister bei, während Wydenbrugk 1854 ausschied. Im Innern wurde unablässig und mit Umsicht an der Hebung des geistigen und materiellen Wohls des Landes gearbeitet. Der ruhmvollen Tradition seines Hauses getreu, pflegte der Großherzog Künste und Wissenschaften, hob das Theater auf eine hohe Stufe, errichtete in Weimar eine Kunstschule und förderte das Gedeihen der Universität Jena. In der deutschen Frage hatte sich S. 1849 entschieden der preußischen Unionspolitik angeschlossen. In der schleswig-holsteinischen Frage trat S. unter Zustimmung des Landtags für die Rechte des Augustenburgers mit besonderm Eifer ein und schickte 1866 auch sein Kontingent nach Mainz, während es 14. Juni am Bundestag gegen den österreichischen Antrag stimmte und nach der Schlacht von Königgrätz dem preußischen Bundesreformprojekt beitrat (5. Juli), aus dem Deutschen Bund aber 9. Juli ausschied. Nachdem es 18. Aug. 1866 dem Norddeutschen Bund sich angeschlossen, wurde sein Kontingent gemäß der Militärkonvention mit Preußen vom 22. Febr. 1867 in das preußische Infanterieregiment Nr. 94 umgewandelt. Die innere Entwickelung wurde durch ein neues Wahlgesetz (1874) und die selbständige Organisation der Kirche gefördert. Vgl. Schütz, Das Staatsleben des Großherzogtums S. (Weim. 1861); Martin, Die Verfassung des Großherzogtums S. (das. 1866); Kronfeld, Landeskunde des Großherzogtums S. (das. 1878); „Bau- und Kunstdenkmäler Thüringens“: Großherzogtum S. (Jena 1888 ff.); „Staatshandbuch für das Großherzogtum S.“ (amtlich).
[806] Sachsen-Weimar-Eisenach. Die Bevölkerung betrug 1. Dez. (vorläufiges Ergebnis) 325,824 Seelen und hat seit 1885 um 11,878 Seelen, d. h. jährlich um 0,74 Proz., zugenommen. Die Zahl der Städte mit mehr als 20,000 Einw. ist durch den Zutritt von Eisenach (21,399) und Apolda (20,880) auf drei gestiegen. Der Etat für die Finanzperiode 1890–92 beziffert die jährliche Einnahme wie Ausgabe auf 7,696,040 Mk. Die Ausgaben setzen sich folgendermaßen zusammen:
| Großherzogliches Haus | 930000 | Mark |
| Landtag | 18800 | „ |
| Für Reichszwecke | 1397865 | „ |
| Staatsschuld | 327161 | „ |
| Verwaltung d. Staatseigentums | 320975 | „ |
| Staatsverwaltung | 2553355 | „ |
| Sicherheitsanstalten | 189925 | „ |
| Landstraßen | 345000 | „ |
| Gemeinnützige Anstalten | 370004 | „ |
| Kirche und Schule | 905141 | „ |
| Kunst und Wissenschaft | 260789 | „ |
| Insgemein | 77025 | „ |
| Zusammen: | 7696040 | Mark. |
Die Einnahmen erscheinen folgendermaßen:
| Aus dem fiskalischen Vermögen | 2650800 | Mark |
| Aus Hoheitsrechten | 767999 | „ |
| Landessteuern | 2230765 | „ |
| Aus der Reichskasse | 1895433 | „ |
| Insgemein | 151043 | „ |
| Zusammen: | 7696040 | Mark |
Unter den Erträgen aus dem fiskalischen Vermögen liefern die Staatsforsten 1,270,000 Mk., die angelegten Kapitalien an Zinsen 629,300 Mk. Bei den Steuern bringt die alte Grundsteuer 541,000, die Einkommensteuer 1,596,315 Mk.
Während die Überweisungen von Reichszöllen und -Steuern 1,797,380 Mk. betragen, sind die Matrikularbeiträge an das Reich mit 1,391,565 Mk. angesetzt. Die Universität Jena erfordert einen Beitrag von 156,875 Mk. Gegenüber der Finanzperiode 1887–1889 sind die Staatsbedürfnisse um 949,496 Mk. gestiegen. Diese Steigerung wird wesentlich durch die Erhöhung der Matrikularbeiträge veranlaßt, die allerdings durch eine Erhöhung der Überweisungen aus der Reichskasse ausgeglichen wird. Die Staatsschuld betrug 1. Jan. 1890: 5,844,566 Mk., nur 12,209 Mk. mehr als zu Anfang des Vorjahrs.
[797] Sachsen-Weimar-Eisenach. Die Bevölkerung betrug 1. Dez. 1890 (endgültiges Ergebnis) 326,091 Seelen und hat seit 1885 um 12,145 Seelen, d. h. um 3,87 Proz., zugenommen. Die Dichtigkeit der Bevölkerung ist von 87 auf 90,7 Einw. auf 1 qkm gestiegen. Nach dem Geschlecht unterschied man 1890 157,905 männliche und 168,186 weibliche Personen, so daß das Verhältnis beider Geschlechter wie 100 : 106,5 ist. Neben 313,000 Evangelischen gab es 11,641 Römisch-Katholische und 1252 Juden. Von den größern Städten hatten Weimar 24,546 Einw., Eisenach 21,399, Apolda 20,880, Jena 13,449, Ilmenau 6453, Weida 5550, Neustadt a. O. 5491 Einw.