Ortsstrassen, Feldwege und öffentliche Plätze

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Thor-Oberlicht vom alten Rathhaus (jetzt in der Alterthümersammlung).


II. ORTSSTRASSEN, FELDWEGE UND ÖFFENTLICHE PLÄTZE.
Von M. Buhle.


Ausser den Landstrassen und Kreiswegen, welche die Gemarkung Freiburg im Breisgau durchziehen, hat die Stadtgemeinde ein Netz von 67 km Ortsstrassen und 13 km Feldwege, eine Anzahl von öffentlichen Plätzen und ausserdem ein umfangreiches Netz von Wegen in den umgebenden Waldungen, die jedoch in diesem Abschnitt nicht mit behandelt werden.

Seit 1890 hat sich das Strassen- und Feldwegnetz um fast 30 %, gleich rund 18 km, vergrössert, von denen 5 km auf die im Jahre 1890 eingemeindeten Ortschaften Güntersthal und Haslach entfallen, während die übrigen 13 km den Zuwachs an Strassen ausmachen, die für städtische Bebauung neu hergestellt sind.

a) Aufbringung der Kosten für Strassenneubauten.

Die Herstellung der Strassen erfolgt im Allgemeinen auf Kosten der Stadtgemeinde. Diese erwirbt das zur Strasse erforderliche Gelände, stellt die Strassen mit allem Zubehör her und erhebt von den Anstössern bei den Anbau an die Strasse ein Einkaufgeld.

Dasselbe setzt sich zusammen:

a) aus einem Antheil der Geländeerwerbskosten,

b) aus einem Theil der Kosten der eigentlichen Strassenherstellung,

c) aus einem Beitrag für den Kanalisationshauptstrang[WS 1].

[100] Die Stadtgemeinde bekommt bei Weitem nicht alles aufgewendete Kapital zurück, denn es werden

1. keine Zinsen berechnet,

2. fällt für die Strassenkreuzungen der Beitrag aus,

3. pflegt bei Eckgrundstücken ein solcher nur für die längere Fronte erhoben zu werden,

4. wird überhaupt nur ein Bruchtheil der Herstellungskosten der Strasse und der Kanalisation erhoben, denn die Herstellung der Strassenoberfläche kostet im Durchschnitt per laufenden Meter 35–45 Mark, die Kanalisation durchschnittlich per laufenden Meter 34 Mark und zur Erhebung gelangen auf beiden Seiten der Strasse zusammen per Frontmeter 2 × 6,50 bis 7,50 Mark und 2 × 8 Mark, also 13 bis 15 Mark für Strassenherstellung (hierin ist der Beitrag für Geländeerwerb nicht einbegriffen) und 16 Mark für Kanalherstellung.

Ausnahmsweise werden auch wohl Strassen als Privatstrassen gebaut.

Die Herstellung pflegt dann durch die Stadt oder unter ihrer Aufsicht auf Kosten der Interessenten zu geschehen.

Die erste Unterhaltung ist Sache der Privatstrassenbesitzer.

Ist die Strasse nahezu überbaut, so pflegt die Stadtgemeinde dieselbe in eigene Unterhaltung zu nehmen, womit dann aber auch alle Besitzansprüche des Privatstrasseninhabers auf die Stadtgemeinde übergehen.

b) Feststellung der Strassenzüge, der Baulinie und der Bauweise, Strassenbreite, Vorgärten.

Die Strassen- und Baulinien lässt im Allgemeinen die Stadtgemeinde feststellen. Sie werden in der Natur nach Richtung und Höhe abgesteckt, der Plan wird nach vorheriger Bekanntmachung öffentlich aufgelegt und der Bezirksrath, eine von der Stadtgemeinde unabhängige Instanz, verbescheidet auch die etwaigen Einsprachen und genehmigt oder verwirft den Strassenzug. Gegen die Entscheidung des Bezirksraths haben die Stadtgemeinde und die privaten Interessenten Rekurs an das Ministerium.

In neuerer Zeit ist mehrfach und mit Erfolg der Versuch gemacht worden, in beschränkteren Gebieten durch Zusammenlegung und Neuauftheilung günstige Bauplatzformen dort zu erzielen, wo die Strassenzüge die Parzellen in ungünstiger Weise durchschneiden und dadurch die Ausführung der Strassenprojekte zu erleichtern.

[101] Es wird dabei stets gesucht, ein gütliches Uebereinkommen unter den Betheiligten zu erzielen; es ist nicht zwangsweise auf Grund des 1896 in Baden erlassenen Gesetzes zusammengelegt worden. Im Allgemeinen wird der eingeschlagene Weg stets dem Zwangsverfahren vorzuziehen sein, weil manche Sachen sich gütlich vielleicht unschwer regeln lassen, bei denen es schwer wäre, sie genau dem Buchstaben des Gesetzes anzupassen.

Die neuen Strassen pflegen eine Breite von 12–15 m zu erhalten, wovon auf die beiderseitigen Gehwege 2,7–3,6 m entfallen.

Selten werden diese Maasse nicht erreicht oder überschritten, doch kommt beides unter besonderen Verhältnissen vor.

Mit Vorliebe werden Vorgärten angeordnet, in der Regel 6 m tief, an Berglehnen bis zu 20 m. Wo Vorgärten sind, werden gewöhnlich Bäume an den Gehwegen gepflanzt.

Auch die Art der Ueberbauung wird bis zu gewissen Grade zwangsweise geregelt, nachdem der Stadtrath den Antrag hierauf gestellt hat.

Die geschlossene Bauweise, bei der Haus an Haus gesetzt werden darf, kommt immer seltener in Vorschlag.

Meistens wird die Bauweise mit Zwischenräumen vorgeschrieben, bei der 2–3 Häuser zusammenhängend bis zu 35 m Gesammtfronte gebaut werden dürfen; die Baugruppen unter sich müssen Abstände von in der Regel mindestens 9 m einhalten.

Wo besonders gefällige Bebauung angestrebt wird, werden auch nur Einzel- und Doppelhäuser zugelassen, die nicht mehr als 2 Stockwerke und Mansardenstock erhalten dürfen, und grössere Abstände vorgeschrieben. An einigen Strassen wird zur Belebung des Strassenbildes eine gewisse Unregelmässigkeit dadurch angestrebt, dass das Maass vorgeschrieben wird, welche die beiden Abstände eines Hauses von den Nachbargrenzen zusammen ausmachen müssen, während es dem Eigenthümer überlassen bleibt, dieses Maass nach seinem Belieben auf die beiden Abstände regelmässig oder unregelmässig zu vertheilen.

Leider führen die verhältnissmässig hohen Geländepreise dazu, dass selten Jemand gegen seinen Nachbar einen grösseren Abstand einhält als er gezwungen ist, und eben so selten setzt Jemand sein Haus weiter als er muss zurück. In Folge davon fällt auch bei vielen der Strassen, in denen Vorgärten und die Bauweise mit Zwischenräumen angeordnet sind, die Ueberbauung mehr oder minder schablonenhaft aus.

Bis vor wenigen Jahren wurde ausserhalb des eigentlichen Stadtkerns vorzugsweise zweistöckig, gegebenen Falles auch noch mit Mansardenstock gebaut.

[102] Neuerdings gewinnt das dreistöckige Haus die Oberhand und nahe der Stadtmitte finden von Jahr zu Jahr mehr und mehr Stockaufbauten statt.

In dem alten Stadtkern, der früher innerhalb der Umwallung lag, sind die Strassen grösstentheils sehr schmal. Eine Ausnahme bilden daselbst eigentlich nur die Kaiserstrasse und die Berthold- und Salzstrasse, die beiden alten Landstrassen, an deren Kreuzungspunkt Freiburg gegründet wurde. Alle sonstigen Strassen in diesem Stadttheil erreichem kaum 7 m Breite und sind vielfach noch enger.

Diese Strassen haben meistens als Zierde Stadtbäche, die in einem besonderen Abschnitt dieses Buches behandelt sind.


c) Verhältniss der Strassenfläche zur Gesammtfläche. Bevölkerungsdichtigkeit.

Mit Bezug auf die in der Ueberschrift angedeuteten Verhältnisse lassen sich in Freiburg vier Zonen unterscheiden:

1. Der früher in der Umwallung gelegene Stadtkern mit engen Strassen und meist kleinen Grundstücken, die fast vollständig überbaut sind.

2. Die daran anschliessende Zone, etwa bis zur Albertstrasse im Norden, Eschholzstrasse im Westen und bis zur Dreisam im Süden, in welcher die Strassenzüge nach neuerem Muster regelmässig durchgeführt sind, aber meistens geschlossene Bebauung, theilweise schon viele Hinterhäuser und keine Vorgärten aufweisen.

3. Hieran anschliessen die Vororte Herdern im Norden, Wiehre im Süden, wo die Strassen mit Vorgärten vorherrschen und das Hinterhaus selten ist.

4. Ausserhalb der dritten Zone ein noch grösstentheils unbebautes Gebiet nur von einzelnen Strassenzügen durchquert, an denen die Bebauung vorausgeeilt ist, mit den frühenen Dorfschaften Herdern, Haslach und Güntersthal am äusseren Umfang.

Für die Zonen 1–3 wird es nicht uninteressant sein, zu wissen, in welchem Verhältniss das Strassengelände zum Gesammtgelände steht und wie viel Einwohner auf den Hectar kommen.

Es ist das so gut als möglich an Theilen dieser Zone ermittelt, wobei die grösseren Plätze ausgeschieden wurden, und es haben sich folgende Zahlen ergeben, die allerdings nur Anspruch auf annäherungsweise Richtigkeit haben.

[103]

Strassenfläche ausgedrückt
in Procenten der
Gesammtfläche
Einwohnerzahl auf den
Hectar (einschl.
Strassenfläche)
Zone 1 25 % 400
Zo»e 2 22 % 225
Zo»e 3 20 % 150.

Trotz der breiteren Strassen in der 2. und 3. Zone erfordern in Zone 1 die engen Strassen verhältnissmässig mehr Gelände, weil die Baublöcke hier nur kurz und schmal sind.

Die Strassen einschliesslich der Vorgärten machen in Zone 3 etwa 30 % der Gesammtfläche aus.


d) Oeffentliche Plätze.


In der Stadt Freiburg gibt es eine Reihe von öffentlichen Plätzen, die zum grösseren Theil mit Zieranlagen versehen sind. Wir glauben, dieselben hier nicht alle aufzählen zu sollen; ein Blick auf den Stadtplan gibt darüber Auskunft. Zum Theil werden sie in dem Abschnitt über öffentliche Gartenanlagen gestreift sein; nur einige der öffentlichen Plätze wollen wir besonders erwähnen.

In erster Reihe verdient genannt zu werden der Münsterplatz, in dessen Mitte das altehrwürdige Münster, Freiburgs grösste architektonische Zierde, steht.

Die räumlichen Verhältnisse des Platzes sind sehr grosse, entsprechen aber dem darauf stehenden Bauwerke. Die zunächst dem Münster belegene Fläche war früher Friedhof, von dem aber jetzt keine Spuren mehr verhanden sind.

Von den den Platz umgebenden Bauten sind nur wenige von charakteristischem Reize, so das Kaufhaus, das Kornhaus, das Erzbischöfl. Palais.

Der Platz dient zu Marktzwecken (Gemüse, Fleisch, Fische etc.) und zweimal im Jahre für die Verkaufsbuden der Messe. Dann wird den Wochenmarkt auf dem Franziskaner- und Rottecksplatz abgehalten.

Ein Platz von kleinerem Umfange und unregelmässiger Form ist der Franziskanerplatz. Die eine Ecke desselben nimmt die Martinskirche ein, ihr gegenüber steht das Rathhaus mit dem Erweiterungsbau zum Rathhaus (früher alte Universität), an die Kirche lehnt sich die Pfarrei an mit sehenswerthem Kreuzgang gegen den Platz hin.

Die anderen Seiten werden durch Privatbauten abgeschlossen. In der Mitte steht im Baumesschatten das Denkmal des Mönches »Berthold Schwarz«, dem die Erfindung des Schiesspulvers zugeschrieben wird.

Der Holzmarktplatz, mit einer Seite an die Kaiserstrasse stossend, [104] ist von wenig reizvollen Gebäuden eingefasst, mit Ausnahme der »Höheren Töchterschule«.

Hier wird allwöchentlich einmal der Markt für Brennholz, Rebstecken etc. abgehalten.

Im Stadttheil Stühlinger, westlich von der Eisenbahn, hat die Stadtgemeinde in den letzten Jahren einen grossen Platz geschaffen, in dessen Mitte erhöht die neuerbaute Herz-Jesu-Kirche steht.

Münsterplatz mit Kaufhaus.

Es ist wahrscheinlich, dass dieser Platz in Zukunft mit anderen öffentlichen Gebäuden theilweise noch verbaut werden wird. Die Umfassung des Platzes durch Bauten ist erst in geringem Umfang vorhanden, die eine Seite bildet eine vor dem Eisenbahnübergang nach dem Stühlinger liegende Schmuckanlage.

Hier werden zweimal im Jahr die Vergnügungsbuden der Messe aufgeschlagen. Auch pflegt er für Circuszwecke zur Verfügung gestellt zu werden.

[105] Ein grösserer Platz, auch jetzt schon für Marktzwecke im Stadttheil Wiehre benützt, wird sich nach Fertigstellung der katholischen Kirche daselbst und beim Abbruch einiger Häuser nahe der Kaiserstrasse ergeben.

Weitere Plätze wollen wir nicht hervorheben.

Für Ausstellungszwecke steht ein besonders hierfür bestimmtes Gelände nicht zur Verfügung.

Für kleinere Ausstellungen pflegt die Kunst- und Festhalle mit anstossenden Theilen des Stadtgartens benützt zu werden.

Die letzte landwirthschaftliche Ausstellung im Jahre 1895 wurde auf städtischem Gelände nahe der Eisenbahn nördlich von der Albertstrasse untergebracht, dieses wird aber im Laufe der Jahre verbaut werden. Dann werden wohl die Wiesen zwischen der Höllenthalbahn und der Scharzwaldstrasse im südlichen Stadttheil die nächste Anwartschaft haben, als Ausstellungsgelände benützt zu werden.

e) Strassenbefestigung.

Im Stadtkern sind die Strassen gepflastert. Sogenanntes »geräuschloses Pflaster« ist bisher nicht verwendet. An einzellnen Stellen, wo solches erwünscht wäre (vor der Universität in der Bertholdstrasse und vor dem Erbgrossherzoglichen Palais in der Salzstrasse), ist zwischen das Pflaster eine Strecke Chaussirung eingeschaltet.

Ausserhalb des Stadtkerns haben alle Strassen Chaussirung.

1. Strassenpflaster. Das Strassenpflaster bestand bis vor 10 Jahren fast ausschliesslich aus zugerichteten Wacken aus dem Dreisam- oder Rheingeschiebe. Allmählig findet ein Ersatz durch regelrechtes Kopfsteinpflaster von Granit oder Vögtlingshofener Quarzit (Elsass), hergestellt in Sand auf Packlage, statt. Jetzt besteht der grössere Theil des Pflasters aus Kopfsteinen; der Quadratmeter kostet 12–13 Mark.

Die gesammte Pflasterfläche beträgt (abgesehen von den gepflasterten Uebergängen und Rinnen der chaussirten Strassen) nur 61,000 Quadratmeter und ist klein gegenüber der chaussirten Fahrbahnfläche der Ortsstrassen, die 445,000 Quadratmeter misst.

2. Chaussirung. Als Packlage für die Chaussirung dienen Wacken, die sich in den Sandgruben oder bei dem Fundamentaushub von Neubauten ergeben, und Bruchsteine.

Schotter wird von sehr verschiedenen Quellen bezogen, da sich in nächster Nähe der Stadt thatsächlich vorzügliches Material nicht findet.

Porphyr von Vormberg bei Achern, vom Scharfenstein und von Kropbach (Ober- und Untermünsterthal im Amt Staufen), geschlagene Rheinwacken, Klingsteine (Phonolith) vom Kaiserstuhl (Rothweil und [106] Oberschaffhausen), Diorit und Gneis aus der nächsten Umgebung von Freiburg finden Verwendung.

Der Preis dieser Materialien beträgt bis auf die Verwendungsstelle 6 Mark bis 7 Mark 50 Pfg. für den Cubikmeter.

Der Preis des Quadratmeters Chaussirung wechsel zwischen 2 Mark und 2 Mark 75 Pfg.

Bei neuherzustellenden Strassen wird, seitdem die Stadtgemeinde Freiburg im Besitz einer Dampfwalze ist (1894), zunächst der Koffer, dann die überkieste Packlage und schliesslich der Schotter eingewalzt.

3. Gehwege. Bei neuen Strassen werden die Gehwege zunächst als Kieswege hergestellt. Wird die Strasse verbaut, so folgt allmählig die Umwandlung in Gehwege mit festem Beleg, zu dessen Kosten die Strassenanstösser mit einem Bruchtheil herangezogen werden.

Der Beizugspreis schwankt zwischen Mark 5.50 und Mark 9.40 für den laufenden Frontmeter, je nach der Art der Befestigungsmaterialien, und je nachdem die Strassen vor Erlass des Ortsstatuts über den Beizug (1885) oder erst nach demselben entstanden sind.

Eine Besonderheit Freiburg’s ist das Rheinkieselpflaster, aus zugerichteten ganz flachen Rheinkieseln hergestellt, welche in der Rheinstrecke oberhalb Breisach’s von den Kiesbänken bei Niederwasser gesammelt werden.

Dieses Pflaster ist äusserst haltbar und sieht gefällig aus. Leider sind die hellen Rheinkiesel, die gern zur Musterung des Pflasters benützt werden, weicher als die grauen, und laufen sich daher schneller als diese aus.

Das Rheinkieselpflaster der Gehwege ist sehr theuer; es kostet der Quadratmeter Mark 11 bis Mark 7 (je nach der Feinheit der Kiesel).

Der allgemeinen Verwendung dieser Kiesel steht einerseits der hohe Preis, andererseits aber der Umstand entgegen, dass nicht genügend Kiesel beschafft werden können, und dass es an der genügenden Zahl befähigter Arbeiter für das langweilige Geschäft des Zurichtens der Kiesel fehlt.

Für die Gehwege sind in einzelnen Fällen auch Thonplatten und Cementbelag verwendet; die weiteste Verwendung hat aber Gussasphalt gefunden, der 2 cm stark auf 10 cm starker Betonunterlage einschliesslich der Nebenarbeiten etwa 4 Mark 50 Pfg. für den Quadratmeter kostet.

Im vorigen Jahre (1897) musste der Belag einer Anzahl Asphaltgehwege in stark begangenen Strassen ganz erneuert werden. Dieselben hatten 14 Jahre ausgehalten; die Erneuerung kostete Mark 2.50 für den Quadratmeter.

[107] 4. Reitwege. Besonders hergerichtete Reitwege sind in Freiburg nicht sehr häufig.

Einer führt an der Schwarzwaldstrasse hinaus in die Anlagen am Waldsee, ein zweiter entlang der Hugstetterstrasse auf den Exercierplatz, ein dritter entland der Ost- und Nordseite des Friedhofes nach dem Exercierplatz.

Die Gesammtlänge dieser drei Wege beträgt ungefähr 5 km.

Sie sind auf kiesigem Untergrund mit Sand hergestellt. Ab und zu findet ein Auflockern des Reitweges statt, indem eine eiserne Egge über denselben gefahren wird.

f) Strassenreinigung und Strassenunterhaltung.

In den gepflasterten Strassen des Stadtkerns ist es Sache des Anstössers, die Fahrstrasse an bestimmt vorgeschriebenen Tagen der Woche reinigen zu lassen, ebenso ist die Reinigung und im Sommer auch das Bespritzen des Gehweges Sache der Anstösser.

Ein einzelner Arbeiter des Tiefbauamts entfernt in den gepflasterten Strassen täglich den grössten Unrath.

Die chaussirte Fahrbahnfläche hat die Stadtgemeinde zu reinigen und auch dieses Geschäft wird durch das Tiefbauamt besorgt.

13 Strassenwarte (fest, mit Pensionsberechtigung angestellt), die jeder einen Bezirk von etwa 6 km Strassen und Wegen haben, unterstehen zwei Strassenmeistern und haben mit ihren Hülfsarbeitern die Reinigung auszuführen, die ausschliesslich von Hand geschieht.

Für das Spritzen der Strassen stehen sieben Wagen zur Verfügung.

Für das Spritzen der Gehwege, soweit die Stadtgemeinde pflichtig ist, werden keine Handspritzkarren benutzt.

Für das Freimachen der Fahrbahn bei Schneefällen sin eine Reihe von Bahnschlitten vorhanden.

Im Stadtkern, von den Hauptstrassen und von den Marktplätzen wird der Schnee abgefahren, im Uebrigen pflegt er liegen zu bleiben bis er durch Verdunstung und Schmelze vergeht.

Für die Schneebeseitigung erweisen sich die Stadtbäche (S. unten) als sehr vortheilhaft, da ihnen grosse Mengen von Schnee zur Fortführung übergeben werden können.

Für Schneebahnen und Schneebeseitigung ist, abgesehen von den Löhnen für die ständigen Strassenwarte und Hülfsarbeiter, selten ein Aufwand von mehr als 2000 Mark im Jahr nothwendig gewesen.

Mit der Strassenreinigung geht die Unterhaltung der Strassen Hand in Hand.

[108] Seit 1894 steht für dieselben eine Dampfwalze zur Verfügung, die der Stadtgemeinde gehört.

Das Einschottern der Strassen für die Dampfwalze geschieht durch ein besonderes Personal.

Neben den Deckeinlagen für die Dampfwalze darf das Flicken, das die Strassenwarte besorgen, nicht aufhören, nur fallen die Flickeinlagen kleiner als früher aus, müssen aber viel sorgfältiger gemacht werden; es sind lediglich die Löcher auszugleichen, damit auch die stark abgefahrene Strasse, die in den nächsten Jahren unter die Dampfwalze kommen soll, noch möglich eben ist.

Für die Strassenreinigung und Unterhaltung einschliesslich der Strassenwartlöhne stand zu Anfang der 90er Jahre eine Summe von circa Mark 97,000.– zur Verfügung, die im Laufe der letzten Jahre bis auf Mark 85,000.– hinabgegangen ist, trotzdem sich das Strassennetz seither ganz erheblich vergrössert hat.

Als im Jahre 1894 die Dampfwalze angeschafft wurde, befanden sich alle Strassen in tadellosem Zustande. Das ist heute nicht mehr der Fall, sondern es sind eine grosse Anzahl von Strassen stark abgefahren, wie das auch bei Dampfwalzbetrieb sein soll, damit normale Schottereinlagen gemacht werden können. Nachdem die Strassen jetzt ungefähr auf den Durchschnittstand abgefahren sind, in welchem sich ein mit einer Dampfwalze zu unterhaltendes Strassensystem befinden soll, wird der Unterhaltungsaufwand wieder wachsen müssen.

Zu unterhalten und, so weit die Stadtgemeinde dazu verpflichtet ist, auch zu reinigen sind an Ortsstrassen (Stand Ende 1897):

445,000 Quadratmeter Chaussirung,
150,000 Quadra»meter Kiesgehwege,
10,000 Quadra»meter Reitwege.

In den oben angegebenen Zahlen ist noch enthalten ein Beitrag von rund 3500 Mark für Beseitigung von Schnee und Eis, für Ausbesserung des Strassenpflasters und kleine Asphaltausbesserungen.

Auf die Unterhaltung der Feldwege, die eine Fläche von 40,000 Quadratmeter einnehmen, entfällt nur ein geringer Betrag, da deren Unterhaltung in der Hauptsache den Interessenten überlassen wird.


Anmerkungen (Wikisource)

  1. Vorlage: Kanalisationshaupstrang