RE:Κατάστασις 1

Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
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Katastasis, Ausrüstungsgeld der Bürger zum Reiterdienst
Band X,2 (1919) S. 24862487
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Κατάστασις. 1) Die attischen Ἰππείς, d. h. die zur Haltung eines Pferdes (ἰπποτροφία) und zum Reiterdienst verpflichteten Bürger der ersten zwei Vermögensklassen (s. o. Bd. VIII S. 1697), er-60 hielten außer dem auch in Friedenszeiten ausgerichteten Verpflegungsgeld (σίτος) von täglich einer Drachme ein Ausrüstungsgeld, κ., vom Staate, dessen Höhe wir nicht kennen, Hauptstelle Lys. XVI 6; vgl. außerdem Harpokr. und Suid. s. V, und Phot. κατάστασις · ἄργυριον, ὅπερ οἱ κατασταθέντες Ἰππείς ἐλάμβανον ἐκ τοῦ δημοσίου ἐπὶ τῆ καταστάσει ... ἀπεδίδοτο δὲ τδ ἀργύριον ὑπὸ τῶν ἰππενσάντων, δτὲ ἄντ⁹ αὐτῶν ἔτεροι [2487] καθίσταντο. Ob wir in der letzteren Angabe lediglich einen verallgemeinernden Schluß aus der durch Lys. XVI 7 bekannten Maßregel haben, wonach durch einen Volksbeschluß bestimmt wurde, wer unter den Dreißig als Reiter gedient habe, sei von den Phylarchen anzuzeigen und habe der Staatskasse die bezogene κ. zurückzuerstatten, oder ob sie ganz allgemein beim Austritte aus dem Korps ersetzt werden mußte, läßt sich nicht entscheiden. Daß es wenigstens zur Zeit des Aristoteles dem attischen Hippeus nicht schwer gemacht wurde, den Dienst zu quittieren, indem er sich als körperlich oder finanziell untauglich erklärte und aus der Liste der dienstpflichtigen Reiter streichen ließ, beweist Arist. Ἀθ. πολ. 49 (s. den Art. Καταλογεις).

Die alte Kontroverse über die Natur der μ., ob sie als Sold zu betrachten sei oder als beim Eintritt in die Reiterei vom Staate gewährten Zuschuß, ferner, ob sie regelmäßig oder nur * außerordentlicherweise unter den Dreißig ausgerichtet worden sei, darf jetzt als erledigt gelten: κ. ist der vom Staate dem Reiter regelmäßig zur Equipierung gewährte Zuschuß.

Literatur. Sauppe Philol. XV 692. (= Aus-gew. Schriften 237ff.). Frohberg’er Ausgew. Reden des Lys. III S. 2A, 16. Herma nn-Thumser Gr. Staatsalt. I 644, Schömann-Lipsius Gr. Alt. I 480. Busolt Gr. Staatsalt.² 312. Boeck-h Staatsh. d. Ath? I 319.3 Lipsius Att. Recht u. Rechtsverf, 117. Martin Les cavaliers athéniens (Bibl. des écoles franç. d'Athènes et de Rome fasc. 47, Paris 1886) 335ff., der S. 340 die κ. zutrefîend mit dem aes equestre der Römer vergleicht. Hermann-Droysen Heerwesen und Kriegführung der Griechen 63.