RE:Livius 24
| Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft | |||
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| Macatus, M. Kommandant von Tarent im Zweiten punischen Krieg | |||
| Band XIII,1 (1926) S. 885–887 | |||
| Bildergalerie | |||
| Register XIII,1 | Register lf | ||
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24) M. Livius Macatus, Kommandant von Tarent im Zweiten punischen Kriege. Sein Name lautet in dem erhaltenen ausführlichen Bericht des Polybios über die Einnahme Tarents durch Hannibal (VIII 26, 1–36, 13) regelmäßig Gaius Livias (27, 7. 29, 1; das Pränomen noch 27, 8. 29, 4. 6. 8. 32, 6), dagegen hat der Historiker Livius in seinem entsprechenden Bericht (XXV 7, 10–11, 20) den Namen vollständig unterdrückt und spricht stets nur von einem namenlosen praefecius (8, 10. 9, 6. 10, 3); vorher, bei der Einsetzung des L. ist der Name M. Livius XXIV 20, 13 nicht überliefert, sondern ergänzt; erst später XXVI 39, 1 und XXVII 25, 3 ist er in dieser Form erhalten (vgl. 39, 21. XXVII 15, 5 ohne Praenomen) und endlich in einer Art Nachtrag XXVII 34, 7 mit allen drei Teilen: Marcus Livius Macatus. Dasselbe Praenomen Marcus bietet Plut. Fab. 23, 4; apophth. Fab. 6. Nur das Nomen geben Frontinus und Appianus, während Cicero an Stelle dieses L. einen Salinator nennt (s. u.). Die Abweichung im Namen des Mannes hängt mit dem Auseinandergehen der Berichte zusammen; wer dem Polybios immer und überall unbedingtes Vertrauen schenkt, muß C. Livius als den allein richtigen annehmen; doch gerade in einer solchen beiläufigen und nachträglichen Notiz wie bei Liv. XXVII 34, 7 kann eine gute alte Familientradition und eine brauchbare Berichtigung des Polybios vorliegen. L. ist im J. 540 = 214 von M. Valerius Laevinus als Festungskommandant in Tarent eingesetzt worden und sicherte die Stadt gegen einen etwaigen feindlichen Überfall (Liv. XXIV 20, 13). Dennoch wurde sie im J. 542 = 212 durch Verrat dem Hannibal in die Hände gespielt. Die Ver- [886] Livius (Macatus) 886
gleichurig der beiden Hauptberichte darüber lehrt, daß Polyb. VIII 26, 1–36, 13 von Liv. XXV 7, 10–11, 20 durchgängig zugrunde gelegt, aber verkürzt und bisweilen leicht verändert worden ist; ,vor allem ist einer der Kernpunkte des polybianischen Berichtes unter den Tisch gefallen und überall, wo er bei Polybios mithineinspielt, sorgsam ausgeschieden, nämlich das Gelage, an dem C. Livius und seine Offiziere teilnehmen, 10 und das von den Verschworenen zur Ausführung ihres Planes benutzt wurde* (Meltzer-Kahrstedt Gesch. der Karthager III 258); diese Ausscheidung von Polyb. VIII 29, 1–9 und 32, 6, wobei die Trunkenheit des L. vollständig verschwiegen und nur das Notwendigste stark abgeschwächt wiedergegeben wird (Liv. XXV 9, 6f. 10, 3), das Verschweigen des Namens des L., die verhältnismäßig ausführlichere Wiedergabe der für ihn ehrenvolleren Maßregeln zur Verteidigung 20 der Burg (Polyb. VIII 34, 2–36, 13. Liv. XXV 11, 1–20) sind kein Zufall, wenn man damit die später im Senat gegen L. erhobenen Anklagen zusammenhält (Liv. XXVII 25, 3 mit dem auch wieder milden Ausdruck socordia); der Historiker Livius hat sich entweder durch die gleichzeitigen Verteidiger seines Namensvetters beeinflussen lassen oder durch seine eigene Sympathie für ihn. Aus einer andern Quelle als Polybios stammen die Berichte des Frontin. strat. III 3, 6. 17, 3 30 und Appian. Hann. 32, wie schon der beiden gemeinsame Name Kononeus für den bei Polybios und Livius Philemenos (bei Kahrstedt 473: Philomelos [?]) genannten Tarentiner beweist (vgl. über die Quellenfrage noch Hesselbarth Histor.-krit. Untersuch, zur dritten Dekade des Liv.488–492. Kahrstedt 257–261. De Sanctis Storia dei Romani III 2, 277 Anm.). Tatsache ist, daß L. durch die tarentinischen Parteigänger Hannibals und diesen selbst völlig in Sicherheit 40 gewiegt wurde und nur das Glück hatte, bei dem Handstreich des Feindes sich selbst in die Burg retten zu können und dann diese dank ihrer Lage und Festigkeit für Rom zu behaupten. Nachdem Hannibals erste Versuche zur Bezwingung der Citadelle mißlungen waren, vermochte L. die Verbindung mit der See offen zu halten, gelegentlich, wie im J. 544 = 210, auch den Tarentinern zu Lande Schaden zuzufügen (Liv. XXVI 39, 1. 20–23. XXVII 15, 5) und vor allen 50Dingen sich jahrelang zu halten, bis im J. 546 = 208 dem alten Q. Fabius Maximus dem Cunc-tator beschieden ward, Tarent wiederum durch Verrat den Puniern zu entreißen (o. Bd. VI S. 1825f.); der Ausspruch Hannibals bei Liv. XXVII 16. 10: Eadem qua ceperanius arte Ta· rentum amisimus gibt gewissermaßen das Stichwort für die schon dem Polybios vorliegende novellistische Ausschmückung der Berichte Über den Verlust und die Wiedergewinnung der Stadt, 60 wobei auch L. eine Rolle spielte. Diese seine
Rolle wurde der Gegenstand einer lebhaften Erörterung im Senat: Die einen forderten die Bestrafung des L., weil er den Abfall Tarents verschuldet hätte; die anderen, an ihrer Spitze sein Verwandter M. Livius Salinator Nr. 33 (Liv. XXVII 34, 7), nahmen ihn in Schutz und rechneten es ihm vielmehr zum Ruhme an, daß er durch seine langjährige Verteidigung der Burg (übertreibend: [887] 887 Livius (Ocella}})
per quinquennium) die Wiedergewinnung der Stadt ermöglicht habe; man entschied, daß seine Schuld und sein Verdienst sich gegenseitig aufwögen, und Fabius kleidete dieses Urteil gegenüber den allzueifrigen Beschützern des L. in eine sarkastische Form (ebd. 25, 3–5). Aus der Senatsdebatte ist dann eine Wechselrede zwischen L. selbst und Fabius gemacht worden, wobei dessen schlagfertiger Witz über die Prahlerei des L. den Sieg davonträgt (PJut, Fab. 23, 4f.; apophth. Fab. 6); zur Erhöhung des Ruhmes des Fabius ist dann an Stelle des sonst unbekannten L. sein berühmter Verwandter Salinator gesetzt worden; in dieser Form hat Cic. de or. II 273 vgl. 290 die Anekdote aus Lucilius oder einer ähnlichen Quelle übernommen und hat sie dann (Cato 11) sogar seinen Cato als Ohrenzeugen erzählen lassen (vgl. dazu Herm. XLII 147, 1).