RE:Lucinus 1

Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
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cancellarius Campaniae ab 534 n. Chr.
Band XIII,2 (1927) S. 1651
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Lucinus. 1) [...] Lucinus. 1) L. Vir clarissimus erscheint in den Variae Cassiodors XI 37 (Mon. Gernr. ant. XII) als cancellarius Campanias unter der Ostgotenherrschaft von September 534 an. Die zwei can-cellarii, nach den beiden consiliarii die unmittelbaren Gehilfen des Praefectus praetorio, gehörten zu den Chefs seines Verwaltungsapparates und führten infolge des hohen Ranges ihres Amtes und seiner Bedeutung schon während ihrer Dienstleistung den Clarissimat, der sonst anderen höheren Beamten erst beim Eintritt in den Ruhestand zuerkannt wurde. In dem erwähnten Schreiben Cassiodors wird dem cancellarius L. die Auszahlung einer von ihm zu bestimmenden Sportel oder Abfertigungssumme an einen aus dem Dienst tretenden Kanzleibeamten aufgetragen. E. Stein Unters, über das Officium der Prätorianerpräfektur seit Diokletian (Wien 1922) 19.

[Nagl. ]