RE:Lutatius 8
| Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft | |||
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| Lutatus Catulus, Q. Sohn v. Nr. 7, galt als Muster d. guten u. klugen Bürgers, | |||
| Band XIII,2 (1927) S. 2082–2094 | |||
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8) Q. Lutatius Catulus heißt auf den Inschriften
des Tabulariums Q. f. Q. n. (s. u.) und wird in Zusammenstellungen mit seinem gleichnamigen Vater Nr. 7 von diesem öfter als filius (Cic. Arch. 6; Rab. perd. 21. 26; Brut. 133. 222; off. 1109. 133. Schol. Bob. Arch. 335 Or. = 176 Stangl) oder auch als minor (Schol. Bern. Lucan. II 173 p. 62 Us.) unterschieden. Er ist etwa 633 = 121 geboren, so daß seine Bezeichnung als im J. 691 = 63 extrema aetate stehend bei Sall. Cat. 49, 2 40 nur eine relative ist. 654 = 100 nahm er admo-dum adulescens gleich seinem Vater an der Niederwerfung des Aufstandes des Saturninus teil (Cic. Rab perd. 21; vgl. 26; Phil. VIII 15: omnes... Catuli); jedenfalls batte er vorher unter dem Vater im Kimbernkriege gedient und diente er später unter ihm im Bundesgenossenkriege. Val. Max. VI 9, 5 sagt von seiner Jugend: cuius si superior aetas revolvatur, multi htsus, multae de-liciae reperiantur (danach wohl Pacatus Paneg. 50 Lat. II 7, 4); vielleicht ist diese Behauptung nichts als Schlußfolgerung des Rhetors einerseits aus den leichten poetischen Spielereien eines Q. Catulus, die freilich von dem Vater herrührten (s. dj, anderseits aus der von Val. Max. II 4, 6 selbst berichteten und mit dem Vorwurf: Cam-panam imitatus luxuriam begleiteten Prachtentfaltung bei den Festspielen des Catulus im J. 687 = 67 (s. u.). Ammian. XIV 6, 25 hat die letztere Notiz übernommen und durch die un-60 richtige Zeitangabe: in aedilitate sua verschlechtert; in Wirklichkeit ist über die Ädilität des Catulus und überhaupt über seine niederen Ämter nichts bekannt. Beim sog. Bellum Octavianum im J. 667 = 87 war er jedenfalls schon Quaesto-rier und Senator und ging mit seinem Vater als Gesandter des Senats in das Lager des Q. Metellus Pius, um ihn zum Beistand gegen Cinna und Marius herbeizurufen (Licinian. 25 Bonn. = 20 [2083] 2083
Lutaüus
Hem.; vgl. Appian. bell. civ. I 309); natürlich mußte er nach der Einnahme Roms für sein Leben fürchten (Schol. Bob. Arch. 335 Or. = 176Stangl: Ambo Cinnana dominatione proscripti sunt odiose; vgl. Cic. p. red. in sen. 9); doch er rettete sich, während sein Vater den Gegnern zum Opfer fiel. Wahrscheinlich ist er zu Sulla nach Griechenland entkommen, mit ihm nach Italien und Rom zurückgekehrt und von ihm für 673 = 81 zur Praetur befördert worden. Überliefert ist nur, daß er nach Sullas Siege Ende 672 = 82 für den Tod seines Vaters an M. Marius Gratidianus Rache forderte und erlangte (Schol. Bern. Lucan. II 173 p. 62 üs.), worauf seine Beziehungen zu dem Vollstrecker dieser Rache L. Sergius Catilina (Bd. II A S. 1695, 6ff.) zurückgehen werden (s. u.), daß er dem zügellosen Morden der Snllaner Einhalt zu tun suchte, indem er öffentlich die Frage stellte: Cum quibus tandem (vgl. Ciceros berühmtes Quousque tandem¹)) vieturi sumus, si in beOa ar-matos, in pace inermes oceidimus¹) (Oros. V 21, 2; vgl. o. Bd. IV S. 1550, 38fif.) und daß er von Sulla die Verleihung des Bürgerrechts für einen Diodoros in Lilybaeum erwirkte (Cic. Ver. IV 37; vgl. Nr. 15). Im J. 675 = 79 unterstützte Sulla seine Bewerbung um das Consulat als die ,des besten von allen' und warnte vor dem andern, durch Cn. Pompeius geförderten Kandidaten M. Aemilius Lepidus; doch wurde dieser vor Catu-lus durchgebracht (Plut. Sulla 34, 5; Pomp. 15, 1; vgl. dazu Mommsen St.-R. III 414, 3). Von den Zeugnissen für das Consnlpaar von 676 = 78 geben den vollen Namen des Catulus mit denen seines Vaters und Großvaters (. f. Q. n.) nur die zwei Bauinschriften des Tabulariums (CIL I² 736f. = VI 1313f. = Dessau 35f.) und seinen Namen mit dem Vatersnamen (Q. f.) Faeti Cap. und SC. de Asclepiade (CIL I² 588 = IG XIV 951 Gr. 1. 4. 5, vgl. 24. 28 = Lat. 9); weitere Zeugnisse sind Bauinschrift aus Delos CIL I² 734 = III Suppl. 7227. Graffito aus Pompeii CIL I² 735 – IV 1842. Chronogr. Hydat. Chron. Pasch. Cic. Cat. III 24 mit Schol. Gronov. z. d. St. 410 Or. = 286 St.; Balb. 34. Sall. hist. I 1 Maur. Liv. ep. XC. Val. Mar. II 8, 7. Flor. II 11, 1. Eutrop. VI 1, 1. 5ζ 1. Cassiod. Plin. n. h. X 50. XXXV 13. XXXVI 49. 109. lui. Ersuper. 6. Die Geschichte des Consulats des Catulus ist im wesentlichen der Versuch seines Kollegen Lepidus, die Sullanischen Ordnungen umzustürzen, und sein Widerstand dagegen; ohne die von Klebs o. Bd. I S. 554f. gegebene Darstellung zu wiederholen, soll hier das auf Catulus Bezügliche zusammengestellt werden. Die beiden Consuln waren von vornherein infolge ihrer verschiedenen Stellung zu Sulla und seinem Werke politische Gegner und miteinander im Streit (Appian. bell. civ. I 491 beim Amtsantritt: ἐχθίστω τε ἀλλήλοιν κά! ἐνθῦς ἀρξαμένω διαφέρεοθαι; ebd. 501 nach Sullas Ende: ἀπὸ δὲ τῆς πυράς ἐνῦῦς οἱ ὕπατοι λόγοις βλαοφήμοις ἐς ἀλλήλους διεφέροντο). Der in den ersten Monaten ihres Amtsjahres erfolgte Tod Sullas rief den ersten Zwist hervor; dabei setzte gegen Lepidus jedoch Catulus (ebd. 494; vielmehr Pompeius Plut. Sulla 38, 1; wahrscheinlich beide gemeinsam o. Bd. IV S. 1564f.) die feierliche Bestattung des verstorbenen Herrschers in Rom durch. Am 22. Mai führte [2084] Lutatius
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Catulus den Vorsitz im Senat und beantragte die ehrenvolle Entlassung und Belohnung der Schifis-kapitäne Asklepiades von Klazomenai, Polystratos von Karystos, Meniskos von Milet, die gute Dienste im Italischen Kriege geleistet hatten, d. h. wohl vom Ausbruch des Bundesgenossen-bis zum Ende des Bürgerkrieges (SC. de Asclepiade [s. o.]; vgl. Bd. II S. 1624 Nr. 17). Um dieselbe Zeit wird das Foedus mit Gades ebenfalls auf 10 seinen Antrag erneuert worden sein (Cic. Balb.
34f. 39; o. Bd. VII S. 456, 19ff.). Die beiden Consuln wurden mit Heeresmacht nach Etrurien gesandt, nachdem in Faesulae blutige Händel zwischen den ihrer Äcker beraubten alten Bewohnern und den von Sulla neu in den Besitz der Grundstöcke gesetzten Kolonisten ausgebrochen waren (Licinian. 45 Bonn. = 35 Flem. Sall. hist. I 66 Maur, mit Anm.). Der Senat verpflichtete beide eidlich, nicht gegeneinander zu kämpfen 20 (Appian. bell. civ. I 502. Licinian.), doch Lepidus fühlte sich durch dieses Gelübde nur für die Dauer seines eigentlichen Amtsjahres gebunden, betrieb in Etrurien umfassende Rüstungen und verweigerte dem Befehl des Senats zur Rückkehr und Abhaltung der Wahlen den Gehorsam (Appian. a. O.). Catulus scheint ihm gegenüber im Nachteil geblieben zu sein (Sall. hist. I 77 [or. Philippi], 6: Catuli consilia cum pau-cis secutus. Plut. Pomp. 16, 1: ἤν μὲν ἐν ἀξιώ3θ μάτι σωφροσύνης καὶ δικαιοσύνης μέγιστος τῶν
τότε Ῥωμαίων, ἐδόκει δὲ πολιτικῆς ἠγεμονίας μάλλον ἡ στρατιωτικῆς οἰκείος εἶναι). Erst als Le-pidus am Ende des Amtsjahres mit seiner gesammelten Macht vor Rom rückte (Appian 503. Flor. II 11, 5. Licinian.), erhielt Anfang 677 = 77 Catulus als Proconsul zusammen mit dem Inter-rex Ap. Claudius und mit Pompeius die Vollmacht zu den nötigen Gegen maßregeln (Sall. 22. Appian.). Er besetzte die Zugänge zu 40 den Brücken auf dem rechten Tiberufer und
lieferte hier dem Lepidus ein glückliches Treffen (Appian. 504. Flor. II 11, 6f). Er verfolgte den Geschlagenen durch Etrurien bis nach Cosa; dort schiffte sich Lepidus nach Sardinien ein, und au dieser Insel ist er nach kurzer Zeit gestorben damit war der Bürgerkrieg beendet und die Auf gäbe des Catulus gelöst (Appian. Liv. ep. XC Val. Max. II 8, 7. VI 9, 5. Lucan. II 547. Hör Eutrop. VI 5, 1. Oros. V 22, 16. Ampel. 19, 7 50 40, 2. lui. Exsuper. 6. Augustin. civ. dei III 30
Rutil. Namat. I 295ff.). Die Beurteilung des Ca tulus bei dieser Gelegenheit ist nicht einheitlich seine Parteigenossen sind seines Lobes voll gewesen, so Cic. Cat. III 24: Dissensit 31. Lepidus a clarissimo et fortissimo viro Q. Catuto (vgl. Schol. Gronov. z. d. St. 410 Or. = 286 St.). Val. Max. II 8, 7: moderatum prae se ferens gaudium (vgl.
VI 9, 5). Flor. II 11, 8: victores.. ., quod non fernere alias in cirilibus bdlis, pace contenti fue-runt. Ampel. 19, 7: solus omnium sine sanguine bellum civile confecit: doch wie eine Einschränkung klingt Oros. V 22, 18: hoc bellum civile non magis clementia Catidi quam taedio Sylla-nae crudditatis, ui ignis in stipula, eadem celeri-tate qua exarsit evanuit, und geradezu der Widerspruch der politischen Gegner kommt zum Ausdruck in der Rede des C. Licinius Macer bei Sall. hist. III 48, 9: Sulla mortuo... ortus est longe [2085] 2085 Lutatius
saeviar Catulus (vgl. Flor. II 11, 6: Catulus Gnae-usque Pompeius, Syllanae dominationis duces atque signiferi. Oros. V 22, 16: Cat. SyUanus dux, Ps.-Ascon. Verr. 200 Or. = 255 St.: princeps fuit SyUanae factionis). Zu diesem Vorwurf gab wahrscheinlich den meisten Anlaß die nur von Cic. CaeL 70 erwähnte Lex de vi, quam legem Q, Catulus armata dissensione (vgl. dissensit Cat. III 24) civium rei publicae paene extremis temporibus tulit, auf Grund deren die Catilinarier und später M. Caelius Rufus angeklagt wurden, und die nach ebd. 1 de seditiosis ecniseeleratisque civibus, qui armati senatum obsederint, magistratibus vim attu-lerint, rem publicam oppugnarint, cotidie quaeri befahl. Da weit häufiger in ähnlichem Zusammenhänge eine Lex Plautia (oder Plotia) de vi genannt wird, erhebt sich die Frage nach dem zeitlichen und sachlichen Verhältnis zwischen den zwei Gesetzen, von denen in dem Verzeichnis der nach iken Urhebern benannten Gesetze o. Bd. XII 2319ff., wohl aus Versehen, keines behandelt worden ist, weder die Lutatia noch die Plautia. Daß die erstere von dem Consul des J.676 = 78 und aus der Zeit seines Kampfes gegen Lepidus herrühren muß, kann nach Ciceros Worten nicht zweifelhaft sein; daß dagegen die Lex Plautia von dem Volkstribunen des J. 665 = 89 M. Plautius Silvanus erlassen worden sei, ist weder bewiesen noch beweisbar; die Tatsache, daß eine rogatio Plautia (oder Plotia) die nach Spanien geflüchteten Anhänger des Lepidus amnestierte (Suet. Caes. 5. Gell. XIII 3, 5; o. Bd. X S. 189, 7ff. 261, 10ff.), genügt allein schon, um die Ansetzung der Lex Plautia (oder Plotia) de vi nach dem Aufstand des Lepidus wahrscheinlich zu machen. Eine ausführliche und gründliche Untersuchung von Weihmayr (Über Lex Plautia de vi und Lex Lutatia. Progr. d. Studienanstalt St Stephan, Augsburg 1888, 60 Seiten!) ist im allgemeinen zu dem Ergebnis gelangt, daß das konsularische Gesetz des Catulus nach wenigen Jahren durch das tribunizische eines Plautius erweitert und ergänzt wurde. M o m m s e n (Strafr. 654, 2, übrigens, wie aus Weihmayr 8 und 10 hervorgeht, im Gegensatz zu seiner eigenen Doktordissertation und in Wiederaufnahme einer alten Ansicht des Sigonius) hält beide Gesetze für identisch; Catulus habe, da er als Proconsul keinen Antrag stellen konnte, ihn durch einen Tribunen an das Volk bringen lassen, »wobei allerdings das positive ferre befremdet*; diese Auffassung ist jetzt die herrschende (vgl. Heinze Herm. LX 200), doch soll das Gewicht des von Mommsen selbst anerkannten Bedenkens nicht geleugnet werden (vgl. Rice Holmes The Roman Republie I 386). Wenn es dem Catulus gelungen war, den von Lepidus entzündeten Brand leicht und rasch zu dämpfen, so lag das vor allem an der Unfähigkeit des Anstifters; mit dem übermächtigen Bundesgenossen Pompeins aber vermochte er nicht fertig zu werden; sein Befehl zur Entlassung des Heeres blieb völlig wirkungslos (Plut. Pomp. 17, 2). Damit war die weitere Entwicklung und die eigene künftige Stellung des Catulus entschieden: Er galt fortan als das Muster eines guten und klugen Bürgers, als ein redlicher Hüter der Freiheit und Ordnung, als ein allgemein geachteter Führer der Mittelpartei [2086] Lutatius 2086
der Gemäßigten; aber er war weder der Rücksichtslosigkeit der Volksmänner noch dem Machtstreben eines Pompeius gewachsen. Cicero, der anderthalb Jahrzehnte lang meistens mit ihm zusammenging, zuerst zu ihm emporschauend, zuletzt sich ihm ebenbürtig fühlend, spricht da her von ihm stets in den achtungsvollsten Wendungen: Verr. act. I 44: hominem sapientissi· mum atque amplissimum; Cornel. II 5 bei Ascon.
10 71 K.-S.: sapientissimus vir atque humanissimus; p. red. in sen. 9: sapientissimus homo atque op-timus civis et vir; – imp. Cn. Pomp. 51: Vir clarissimus, amantissimus rei puMieae; ebd. (zusammen mit seinem Schwager Q. Hortensius o. Bd. VIII S. 2470ff.) und Cat. III 24: clarissimus et fortissimus vir; – imp. Cn. Pomp. 66 (wieder zusammen mit Hortensius) und Balb. 35: summus vir; – er rechnet als principes civitatis Verr. III 210 Catulus und P. Servilius Isauricus
20 (Bd. II A S. 1815, 20fF.; beide als typische Beispiele der Ehrenhaftigkeit ebd. II 31; vgl. Ps.-Ascon. z. d. St. 211 Or. = 263 St), danach Ascon. Cornel. 53 K.-S. Catulus und vier andere Consulare, und Catulus allein Pis. 6 als princeps huius ordinis et auctor publici consüii; er rühmte ad Att. II 24, 4 seinen splendor vitae und zählte ihn Brut 222 zu den praesidia rei publicae. Seine politische Haltung schildert er imp. Cn. Pomp. 59: Talis est vir, ut nullet res tanta sit ac tarn
30 difficilis, quam iUe non et consilio regere et inte-gritate tueri et virtute conficere possit- Sest. 101: Quem neque periculi tempestas neque honoris aura potuit unquam de suo cursu aut spe aut metu de-movere; ebd. 122: libéré reprehendere et accusait populi nonnunquam temeritatem solebat aut erro-rem senatus. Gegen Ende seines eigenen Lebens erklärte er sogar off. ,1 76: Mihi quidem neque pueris nobis M. Scaurus (vgl. dazu Nr. 7) C. Mario neque, cum versaremur in repMica, Q.
40 Catulus Cn. Pompeio cedere videbatur; parvi enim sunt foris arma, nist est consilium domt; freilich hatte er noch drei Jahre zuvor fam. IX 15, 3 den freundschaftlichen Rat er möge sich in Caesars Herrschaft finden wie seinerzeit Catulus in die Überlegenheit des Pompeius, mit Unmut von sich gewiesen. Dieses Urteil der Zeitgenossen und besonders die im J. 687 = 67 sich in ähnlichem Sinne laut äußernde Volksstimme (s. u.) sind aufgenommen von Vell. II 32, 1f. (cuin auctori-
50 tos tum verecundia). 43, 2 (omnium confessione senatus princeps). 48, 6 (vgl. dazu Cic. ad Att II 24, 4) und Val. Max. VI 9, 5 (Quis ignorât Q. Catuli auctoritateni in maximo darissimorum virorum proventu excelsum gradum obtinuisse?... patriae princeps sodann bei Plut. Crass. 13. 1 (Ῥωμαίων... τὸν πρφότατον); Caes. 6. 3 (Ἄ· κιμῶν τότε μάλιστα Ῥωμαίων). 7, 1 (Ἰσαυρικου καὶ Κάτλον... ἐπιφανέστατων ἀνδρῶν καὶ μεγι· στον ἐν βουλὴ δνναμενων [= Ascon. Cornel. 53
60 K.-S.: principes civitatis qui plurimum in senatu poterant]); Cato min. 16, 4 (μεγὰ τὸ τῆς ἀρχῆς ἔχων ἀξίωμα, τὸ δὲ τῆς ἀρετῆς ἔχων μεγιστόν, ὡς πάντων δικαιοσύνη καὶ σωφροσύνη Ῥωμαίων διαφέρων) ; Galba 3, 1 (πρωτεύσαντος ἀνδρὸς ἀρετὴ καὶ δοξὴ τῶν καθ' ἐαυτόν, εἰ καὶ τὸ δύνασθαι μάλλον ἐκῶν ἔτεροις παρήκεν) ; Apophth. Caes. 2 (πρωτεύοντα Ῥωμαίων) und bei Dio XXXVII 30. 4f. (τὰ τε πρώτα τῆς βουλῆς ἤν... καὶ γδοῦντο [2087] 2087 Lutatius
πάντες αὐτὸν καὶ ἔτιμων ὡς τὰ συμφέροντα σφισὶ καὶ λέγοντα ἄει καὶ πράττοντα. 46, 3 (διαφανέστατα τθν πώποτε τὸ δημόσιον ἄει πρὸ παντὸς προτιμήσας). Aber es war verfehlt, wenn aus solchen Zeugnissen nach Früheren noch Willems (Le sénat de la rép. rom. 11Î6–120) den Schluß zog, daß Catulns nicht nach der öffentlichen Meinung, sondern durch förmliche Ernennung seitens der Censoren von 684 = 70 Princeps ee-natus gewesen wäre (vgl. Mommsen St.-R. III 868f., 4. 970 in teilweiser Berichtigung von Röm. Forsch. 1 93, 55 und Rh. Mus. XIX 456t).
Von Sulla war Catulus ähnlich wie P.Servilius Isauricus nicht nur zu dem höchsten weltlichen Amte, dem Consulat, erhoben worden, sondern auch in das vornehmste Priesterkollegium, das der Pontifices, dem vielleicht auch sein Vater angehört hatte. In dem ins J. 678 = 76 verlegten Gespräch bei Cie. nat. deor. I 79 wird er von dem Pontifex C. Cotta als cdllega et familiaris noster bezeichnet; später nahm er bei einem berühmten Priesterantrittsschmause etwa 690 = 64 den Ehrenplatz ein (Macrob. Sat. III 13, 11; s. o. Bd. IV S. 1391, 18ff), und 691 = 63 war er neben Servilius der aussichtsreichste Bewerber um die Würde des Pontifex Maximus (s. u.); das Alles setzt voraus, daß er schon früh in das Ponrificalkollegium aufgenommen worden ist, etwa um 674 = 80. Nach der endgültigen Niederwerfung des Aufstandes des Lepidus im J. 677 = 77 hat er noch als Proconsul eine Provinz verwaltet (Cie. Verr. III 210t). Im J. 679 = 75 widersetzte er sich dem Volkstribunen Q. Opimius. der für die Wiederherstellung der von Sulla schwer geschädigten tribunizischen Rechte eintrat. Die Nachricht ist zwar nur von Ps.-Ascon. 200 Or. = 255 St. als Erklärung zu absichtlich unbestimmten Andeutungen Ciceros Verr. I 155 (contra alicuius hominis nobüis voluntatem – paucos homines, ut kviasime dicam, arrogantes) überliefert, ist aber nicht unwahrscheinlich. Denn jene tribunizischen Bestrebungen hatten sofort nach Sullas Ende unter dem Consulat des Catulus eingesetzt und waren damals sogar von Lepidus zurückgewiesen worden (Licinian. 43 Bann. = 33f. Fl.), kehrten jetzt Jahr für Jahr wieder und fanden in Catulus stets einen Gegner. Das zeigt sowohl die Feindseligkeit des Tribunen, der im J. 681 = 73 den Angriff erneuerte, des C. Licinius Macer, gegen Catulus(Sall. hist. III 48, 9 [or. Licinii Macri]s.o.), wie der Beginn seiner Rede im Senat, als im J. 684 = 70 die endgültige Aufhebung der Sullanischen Ausnahmegesetze zur Verhandlung kam (Cie. Verr. act. I 44). Im J. 681 = 73 zeigte er sich als Gegner der Volkspartei auch darin, daß er seinem Verbündeten aus dem Sullanisehen Bürgerkriege (s. o.), dem Catilina, in dem Inzestprozeß wegen Verführung der Vestalin Fabia erfolgreichen Beistand leistete (Oros. VI 3, 1; vgl. Sall. Cat. 35, 1. o. Bd. VI S. 1886, lif. II A S. 1695, 52ff.). Das Consulat des Pompeius und Crassus im J. 684 = 70 brachte den Sturz der Sulla-niechen Reßtaurationsherrschaft; als Pompeins die Wiederherstellung der Tribunengewalt im Senate beantragte, eröffnete Catulus bei der Umfrage die Reihe der Voten, indem ex summa cum auctoritate. erklärte, die Senatoren verwalteten das Richteramt schlecht und schimpflich und hätten es da- [2088] Lutatius
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durch'Verschuldet, daß das Volk die Tribunicia potestas so sehr zurückwünsche (Cic.Verr. act. 144); das ist eine für die Würdigung seiner maßvollen und ehrenhaften Persönlichkeit wertvolle wchl-bezeugte Äußerung. Er selbst war in diesem Jahre einer der Richter im Verresprozeß (ebd. III 210f. IV 69f 82, auch II 31 [s. o.]). Sonst widmete er seine Haupttätigkeit in diesen Jahren dem Neubau des höchsten Heiligtums Roms, des 10 Capitolinischen Jupitertempels. Dessen Wiederherstellung nach dem Brande von 671 = 83 war von Sulla übernommen worden, aber das diesem sonst so treugebliebene Glück hatte ihm die Vollendung nicht gegönnt (Tac. hist. III 72. Plut Popl. 15, 1), Nach seinem Tode, der im Anfang des Consulats des Catulus 676 = 78 erfolgt war (s. o). wurde dem Catulus die Weiterführung der Arbeit übertragen (als curator restituendi CapitoUi Varro bei Gell. II 10, 2. 20VgL Cic. Verr. IV 69: Tuus enim bonos illo
templo senatus popùlique Romani bénéficia ... [daher imp. Cn. Pomp. 51: vestris beneficiis am-plissimis adfectus] consecratur: tibi haee cura sitscipienda. Suet. Caes. 15: derefertione CapMii ad disquisitionem populi voeavit rogatàone promut-gata, qua curationem eam in alium transférerai); im J. 685 = 69 war sie soweit fortgeschritten, daß Catulus, zugleich in seiner Eigenschaft als Pontifex, die Weihe des Baues vollziehen und 30 seinen Namen darauf verewigen durfte (Cic.Verr.
IV 69f. 82. Liv. ep. XCVIII und frg, bei Cassiod. chron. Val. Max. VI 9, 5. Plin. n. h. XIX 23. Suet. Aug. 94, 8. Tac. hist. III 72. Plut. Popl. 15. 1. Phlegon frg. 12 [FHG III 606]). Bei den Festspielen, mit denen er die Einweihung feierte* ließ er zum ersten Male den Zuschauerraum des Theaters mit einem schattenspendenden Zeltdach überziehen (Plin. n. h. XIX 23 mit der Zeitangabe: cum Capitolium dedicaret. Val. Max. II 40 4, 6 ohne die Zeitangabe und mit dem Tadel :
Campanam imitatus luxuriam; danach Ammian. XIV 6, 25 mit Steigerung des Tadels zu Campanam imitatus lasciviam und Hinzufügung der falschen Zeitangabe: in aedditate sua [s. o.]) und stattete die Bühne verschwenderisch mit Elfenbein aus (Val. Max.). Der Bauplan umfaßte eine Umgestaltung des ganzen Capitols, aber die Tieferlegung der Area, die den Tempel höher hätte erscheinen lassen, erwies sich als un-50 ausführbar wegen der Unterhöhlung des Hügels
(Varro bei Gell. II 10. 2). Die ganze Breite der Area wurde aasgefüllt durch ein mächtiges, das Forum beherrschendes Gebäude, das noch heut den Unterbau des den Mittelpunkt der Stadt darstellenden Palazzo del Senatore bildet; Namen und Zweck dieses in der literarischen Überlieferung nirgends erwähnten Gebäudes meldet die schon im 15. Jhdt. verschwundene Bauinschrift: Ç. Lutatius Q. f. Q. [n.] Catulus cos. substruc-QOtionem et tabularium de sfenatus) sfententia) faciundum coeravit [ei]demque profbaeit], während eine 1845 gefundene, sonst gleichlautende diese drei Worte nicht enthält (CIL I² 736f. = VI 1313f. = Dessau 35f., vgl. o. Bd. II S. 562. 55ff. III S. 1538, lOff. Delbrück Hellenist. Bauten in Latium I 23–46), Wahrscheinlich auf der Area (infra Capitolium d. h. im engem Sinne unterhalb der südlichen Kuppe) stellte Catulus eine [2089] 2089
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Athena des Euphranor auf, die Minerva Catuliana genannt wurde (Plin. n, b. XXXIV 77; scharfsinnige, doch vielleicht allzu scharfsinnige Untersuchung darüber von Willers Studien zur griech. Kunst [Leipz. 1914] 99–107. 109). Daß er das Dach des Iuppitertempels selbst mit Platten aus vergoldeter Bronze belegte, fand nicht allgemeine Billigung bei den Zeitgenossen (Plin. n. h. XXXIII 57; vgl. Sen. controv. I 6. 4); vielleicht sahen manche darin eine übertriebene Verschwendung. Doch im ganzen hatte wohl Cicero schon im J. 684 = 70 der allgemeinen Ansicht Worte geliehen, wenn er den Catulus anredete (Verr. IV 69): Tui nominis aeterna memoria simül cum templo iÜo ccnsecratur, und (ebd. 82): Cuius amplissimum orbi teirarum clarissimumque monumentum est (vgl. noch Bd. III S. 1534). Zwar wollte Caesar als Praetor 692–62, indem er den Catulus zur Rechenschaft über den Neubau zog, auch seinen Namen tilgen lassen (Dio XXXVII 44, 1) und faßte zu Ehren des Dictators Caesar sogar der Senat 708 = 46 einen die Tilgung anordnenden Beschluß (ebd. XLI1I 14, 6), aber er kam nicht zur Ausführung. Der Name des Catulus glänzte am Giebel des Tempels (Val. Max. VI 9, 5) und blieb inmitten der Inschriften kaiserlicher Bauherren unangetastet, bis ein neuer Brand im J. 69 n. Chr. das Heiligtum in Asche legte (Tac. hist. III 72. s. o. Bd. III 8. 1532. X S. 1138). Kurz vorher pflegte Kaiser Galba, dessen Mutter eine Enkelin des Catulus gewesen war (Suet. Galba 3, 4s.u.), auf diese seine Abstammung von dem Erbauer des Capitolinischen Heiligtums und dessen Geschlechtbesondern Wert zu legen(Tac. hist.115. Plut. Galba 3, 1) und sich auf Inschriften Q. Catuli Capitolini pronepes zu nennen (Suet. Galba 2, Beispiele in Originalen nicht erhalten); er legte so gewißermaßen dem Ahnherrn einen Ehrenbeinamen nachträglich bei, der den Siegescognomina anderer Familien entsprach (vgl. Röm. Adelsparteien 355, 1), und daraufhin bezeichnet Iuvenal. 2, 145 einen Vertreter höchsten Adels als et Capitolinis generosior et Marcellis et Catuli Paullique minoribus et Fabiis. Die Weihung des Capitolinischen Tempels durch Catulus ist die Veranlassung, weshalb von ihm ein Traum oder sogar zwei Träume erzählt wurden, wodurch der Capitolinische Iuppiterihm die künftige Größe des Augustus offenbarte; diese Veranlassung ist bei Suet. Aug. 94, 8 noch erkennbar: Q. Catulus post dedicatum Capdolium duabus continuis noctibus somniavit; bei Dio XLV 2, 3f. ist sie weggelassen. Da die Tempelweihe ins J. 685 = 69 fallt, die Geburt des späteren Augustus auf den 23. Sept. 691 = 63, der Tod des Catulus Ende 693 = 61, so liegt die Unmöglichkeit der Erzählung, nach der Catulus den in Traam gesehenen Knaben in der Wirklichkeit wieder erkannt haben soll, ohne weiteres auf der Hand. Wahrscheinlich aus diesem Grunde ist in einer andern Fassung an die Stelle des Catulus vielmehr Cicero gesetzt worden (Plut. Cic. 4 4, 3–5), aber sowohl Suet Aug. 94, 9 wie Dio XLV 2, 3 haben keinen Anstoß daran genommen, den Traum des Cicero neben den des Catulus zu stellen. Die Erfindung dieser Wunder-geschichten muß trotz ihrer Unvereinbarkeit mit [2090] Lutatius
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allgemein bekannten chronologischen Daten bis in die Augustische Zeit hinaufgehen. Im J. 687–67 beantragte der Volkstribun A. Gabinius Capito (o. Bd. VII S. 424ff. Nr. 11; das Kognomen erst bekannt geworden durch das SC. aus Delos Bull. hell. XLVI 198ff.) das Gesetz, das dem Pompeius ein umfassendes außerordentliches Kommando gegen die Seeräuber übertrug und diesem dadurch eine nahezu monarchische Gewalt 10 verlieh. Vor der Abstimmung der Comitien erteilte Gabinius dem Catulus als dem Haupte der gegen den Antrag stimmenden Nobilität das Wort (Dio XXXVI 30, 4f.). Die längere Bede, die Dio XXXVI 31, 1–36, 4 (am Schluß durch Blattausfall verstümmelt) ihm in den Mund legt, wird im Gedankengange der wirklich gehaltenen ungefähr entsprechen; es war eine ruhige und sachliche Darlegung der unberechenbaren Tragweite der geplanten Neuerung. Catulus wurde 20 bei seinem hohen Ansehen auch von den Gegnern mit Achtung angehört (vgl. u. a. den Best seiner hier gegebenen Charakteristik bei Sall. hist. V 23 Maur.); als er aufPompeius überging und die Frage aufwarf, welchen Ersatz man denn hätte, falls dem, auf den allein alle Hoffnungen gesetzt würden, etwas zustieße (vgl. Sall. a. O. 24), rief das Volk wie aus einem Munde: Dich selber! und brachte ihn so zum Verstummen (Cic. imp. Cn.Pomp. 59. Vell. II 32, 1. Val. Max. VIII 15, 9. 30 Plut. Pomp. 25, 4f. Dio XXXVI 36 a aus Xi-philin.). Die Szene ist von Cicero im folgenden Jahre und von den Späteren stets nur als das ehrenvollste Zeugnis für Catulus aufgefaßt worden; sie kann freilich auch als ein geschickter Schachzug der Volkspartei zur Mattsetzung des gefährlichsten Oppositionsredners angesehen werden. Als im nächsten J. 688 = 66 die Ro-gation des Tribunen C. Manilius mit der Übertragung des Oberbefehls gegen Mithradates an 40 Pompeius die weiteren Konsequenzen aus dem ersten Beschluß zog, erneuerte Catulus gemeinsam mit seinem Schwager Hortensius den Widerstand, aber sie blieben jetzt fast vereinsamt. Cicero schiebt in seiner noch vorliegenden Empfehlung des Antrags die Gegengründe desCatulus ohne eigentliche Widerlegung mit höflicher Ver· beugungbei Seite (imp. Cn. Pomp. 51. 59f. 63.66); sonst wird nur berichtet, daß er schließlich die Bednertribüne verließ mit dem Zuruf an den 50 Senat, man werde gleich den Ahnen in Berge und Schluchten fliehen müssen, um die Freiheit zu retten (Plut. Pomp. 30, 4). Das Jahr 689 = 65 brachte ihm verschiedene Schlappen. Im Zusammenhang mit den politischen Kämpfen der beiden vorhergehenden Jahre stand es, daß er mit Honensius und drei anderen der angesehensten Consulare im Majestätsprozeß des C. Cornelius als Belastungszeuge erschien; der Verteidiger Cicero wandte sich besonders in der zweiten Rede 60 gegen ihn und erreichte ja in der Tat die Freisprechung des Angeklagten(Ascon. 53.57–72 K.-S. mit den Fragmenten Cic. Corn. II 5ff. s. o. Bd. IV S. 1254, 15ff. Über Ciceros Bezeichnung des Cn. Domitius als avunculus des Zeugen s. Nr. 7). Catulus war mit M. Licinius Crassus zum Censor gewählt worden, vermochte eich aber mit ihm weder über die Frage des Bürgerrechts der Transpadaner (Dio XXXVII9,3 ohne ihre Namen) [2091] 2091 Lutatius
noch über die der etwaigen Einziehung des Königreichs Ägypten zu einigen (Plut. Crass.13, 1f); deshalb legten beide nach kurzer Zeit das Amt nieder (Plut. Dio, vgl. Geizer o. 8. 310, 32ff.) und bewiesen dadurch, daß es sich gänzlich überlebt hatte. Während seiner Censur nahm Catulus einen Scriba quaestorius gegen den Quaestor Cato in Schutz, der die bei den Subalternbeamten eingerissenen Mißstände scharf bekämpfte; der allzu nachsichtige Censor mußte sich von dem 10 jungen Parteifreunde bittere Wahrheiten sagen lassen (Plut. Cato min. 16, 4f.; praec. reip. ger. 13, 24; de vitioso pudore 15). Ebenso blieb er im Nachteil bei seinem ersten Zusammenstoß mit Caesar, der damals als Aedil die Siegeszeichen des Marius aus dem Kimbernkriege wieder aufrichten ließ. Der Gegensatz zwischen Marius und dem Vater Catulus Nr. 7 lebte jetzt bei dem Neffen des einen und dem Sohne des andern wieder auf; Catulus rief dem Caesar 20 das vielbeachtete Wort zu, er greife den Staat schon nicht mehr mit Minengängen, sondern mit Sturmböcken an (Plut. Caes. 6, 3); aber die Trophäen blieben stehen (s. o. Bd. X S. 190f.). Am empfindlichsten war die Niederlage, die Catulus durch Caesar im J. 691 = 63 erlitt. Er war damals einer der ältesten, vornehmsten und angesehensten Pontifices (als solcher etwa 690 = 64 bei dem Festmahl der Priester, Macrob. Sat III 13, 11; s. o.) und rechnete nach dem Tode des 30 T ontifei maximus Q. Metellus Pius mit Sicherheit auf dessen Nachfolge, sah nur in P. Servilius Isauricus einen ebenbürtigen Mitbewerber (Bd. II A S. 1815, 58ff.); aber bei der Wahl erlagen beide dem mit überwältigender Mehrheit erwählten Caesar (Sall. Cat. 49, 2: extrewa aetate maximis honoribus usus. Vell. II 43, 3. Plut. Caes. 7, 1; apopth. Caes. 2. Dio XXXVII 37, 2. Ohne Namen Suet. Caes. 13: potentissimos duos competitores imdhtmque et aetate et dignitate antezedentes). In der Geschichte der Catilina-rischen Verschwörung ist der Name des Catulus zuerst am 7. November 691 = 63 genannt worden. Der einzige Bericht darüber liegt bei Diod. XL 5a (ambestenEscerptaHistred, BoissevainIV 406) vor und ist von T h. Reinach (Revue des études grecques XVII 5–11) in überzeugender Weise erklärt worden. Der Consul Cicero erhob seine Anklagen gegen den im Senat anwesenden Catilina und stellte die Frage, ob er die Stadt zu 50 verlassen hätte. Da die Senatoren darauf schwiegen, wählte er einen Kunstgriff, um sie zu einer Meinungsäußerung zu bewegen, indem er die zweite Frage stellte, ob sie Q. Catulus (Κοιντον Κάτλον Hs.) befehlen wollten die Stadt zu verlassen. Als alle einstimmig entrüstet gegen dieses Ansinnen protestierten, zog der Consul daraus den Schluß, daß ihr vorhergegangenes Schweigen bei der gleichen Frage hinsichtlich Catilinas ihre Zustimmung und dessen Vernr- 6( teilung bedeute. In der später nach dem Tode des Catulus vorgenommenen Umarbeitung seiner damaligen Äußerungen zur ersten Catilinarischen Rede hat Cicero den Namen des Catulus ersetzt durch die des adulescens optimus P. Sestius (Bd. II A S. 1886) und des fortissimus vir M. Marcellus (o. Bd. III 8. 2761), zweier Männer, die zur Zeit der wirklich gehaltenen Rede tief [2092] Lutatius
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unter ihm standen, zur Zeit der Niederschrift aber als Lebende noch eine Zukunft hatten (Cat. I 20f.). Infolge dieser Senatssitzung reiste Catilina ab und richtete von unterwegs einen Brief an Catulus, den dieser dem Senat vorlegte (Sall. Cat. 34, 3); der Brief begann mit der Erinnerung an die Freundschaftsdienste, die Catulus dem Schreiber erwiesen hatte (ebd. 35, 1 s. o.) und schloß damit, daß er ihm seine in Born zurückgelassene Gattin Orestilla empfahl (35, 6; vgl. sonst über den Brief Geizer Bd. II A S. 1707, 31ff.). Catulus sagte sich durch die Bekanntgabe dieses Schreibens von jeder Verbindung mit Catalina Ios. Nachdem dessen Genossen in Bom festgenommen waren, legte er im Verein mit C. Piso (o. Bd. III S. 1377) dem Cicero dringend nahe, auch Caesar als Teilnehmer der Verschwörung vor Gericht zu ziehen; er soll so aus Feindschaft gegen Caesar gehandelt haben, weil er bei der Bewerbung um das Oberpontifikat unterlegen war, und soll, da er bei dem Consul nichts erreichte, die öffentliche Meinung gegen jenen gehässig aufgeregt haben; ob diese Darstellung Sallusts (Cat. 49, 1–4; ähnlich Plut. Caes. 7, 9) einwandfrei und glaubwürdig ist, kann bei der Tendenz des Gewährsmanns zweifelhaft scheinen (vgl. Schwartz Herm. XXXII 569f.). Bei der Beratung über die Bestrafung der verhafteten Catilinarier am 5. Dezember war Catulus der erste, der gegen den milden Antrag Caesars Widerspruch erhob, wohl durch einen Zwischenruf, worauf dann Cato dui Widerspruch in seinem Votum breiter ausführte (Plut. Cic. 21, 2; vgl. Caes. 8, 1. Cic. ad Att. XII 21, 1. Drumann-Groebe GR2 V 523, 4). Er zollte auch dem Cicero für die Unterdrückung der Verschwörung Beifall und Dank, indem er ihn im Senat als Vater des Vaterlandes feierte (Cic. Sest. 121; Pis. 6). Im Anfang 692 = 62 traf ihn Caesars Rache: Dieser zog ihn am ersten Tage seiner Praetur zur Rechenschaft wegen seiner Wiederherstellung des Capitols; er beschuldigte ihn der Unterschlagung, wollte ihm den ehrenvollen Auftrag nehmen, seinen Namen von der Bauinschrift entfernen und ließ ihn nicht von der Rednerbühne sprechen: doch begnügte er sich schließlich mit dieser Demonstration (Cic. ad Att. II24,3. Suet. Caes. 15. Dio XXXVII 44, 1. XL1II 14, 6. Vgl. Vell. II 43, 3: contentâmes civiles cum Q. Catulo ... celebervimae). Im J. 693 = 61 wurde Catulus im Januar im Senat an dritter Stelle befragt (Cic. ad Att. I 13, 2). Als etwas später der Prozeß des P. Clodius wegen Religionsfrevel unter starker Bewachung verhandelt wurde und das freisprechende Urteil offenbar durch Bestechung der Richter erzielt war, fragte er spöttisch einen von ihnen, ob sie die Schutzwache verlangt hätten, damit ihnen das Geld nicht wieder abgenommen würde (Cic. ad Att I 16, 5. Plut. Cic. 29, 6f. Dio XXXVII 46. 3). Bald darauf ist er gestorben (Dio), gerade zur rechten Zeit vor dem neuen innerpolitischen Umschwung (Cic. ad Att. I 20, 3. II 24, 4); in den nächsten Jahren wurde die Erinnerung an ihn in der Öffentlichkeit noch manchmal heraufbeschworen (Cic. Sest 101.122; p. red. in sen. 9; de domo 113f.). Später führte ihn Cicero in seinen ersten, im engeren Sinne [2093] 2093
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philosophischen Dialogen als Teilnehmer ein, im Hortensius und in den Academica priora, in beiden zusammen mit seinem Schwager Hortensius. Aus der ersteren Schrift sind frg. 14 und 19 (Cic. IV 3, 314 Müller) mit Erwähnungen des Catulus erhalten, das eine mit der kritischen Anmerkung des Lactant. inst. div. VI 2, 15, die dem Catulus zugeschriebene Äußerung sei mehr aus Ciceros als aus seinem eigenen Sinne getan. Von den Academica priora war B. I geradezu Catulus betitelt, weil dieser der Hauptsprecher war (Cic. ad Att. XIII 32, 3); der Schauplatz war seine Villa bei Cumae (Acad. pr. II 9; vgl. 80), die Zeit der Tag vor dem Gespräch des erhaltenen B. 11, das den Titel Lucullus nach diesem Sprecher führt (vgl. II 9–12. 55. 63f. 145. 148). Cicero fand jedoch, daß die Persönlichkeiten des Catulus, Lucullus, Hortensius für die Erörterung der erkenntnistheoretischen Fragen nicht die geeignetsten seien und entzog ihnen deshalb ihre Rollen wieder in den Academica posteriora, von denen B. I und Fragmente (bei C. F. W. Müller IV 1, 86–90) erhalten sind (Cic. ad Att. XIII 12, 8. 16, 1. 19, 5. 32, 3). Über die geistige Bildung des Catulus urteilte Cicero zusammenfassend(Brut.l 33): Non fuit w oraiorum numéro, sed non deerat ei tarnen in sententia dicenda cum prudentia, tum etegans quoddam et eruditum orationis genue. Als Gerichtsredner war Catulus überhaupt selten aufgetreten (ebd. 222), und die Kenntais seiner Reden bei Cicero beruhte nur auf dessen eigenem Hören, so daß ihm gerade der Klang der Stimme und die Aussprache im Gedächtnis hafteten (ebd. 133; off. I 133), worin Catulus wie überhaupt in seiner Art und Weise (off. I 109) an seinen Vater Nr. 7 erinnerte. Aber einzelne treffende Worte aus seinen politischen Reden wurden allgemein beachtet und auch von der geschichtlichen Überlieferung weitergegeben; zu den o. angeführten kann das von Cic. p. red. in sen. 9; de domo 113 zitierte hinzugefügt werden, daß wohl einer der Consuln, aber niemals alle beide ihr Amt zum Schaden des Staates führen könnten, – eine Rechtfertigung des Prinzips der Kollegialität, die vielleicht im Kampfe gegen die Übertragung aller Macht an einen einzelnen, an Pompeius, vorgetragen worden war, ehe sie dem Cicero zum Tröste diente. Persönliche Beziehungen hatte Catulus u. a. zu den Luculli und Metelli, mit denen er von Vell. II 48, 6 zusammengestellt wird, besonders mit Q. Metellus Celer (Bd. III S. 1208ff. Nr. 86), der auf dem Palatin sein Hausnachbar war (Cic. Cael. 59), ferner mit Hortensius und Cicero, aber auch mit dem Dichter Archias (Cic. Aich. 6 s. Nr. 7) und mit einem Sebosus (Cic. ad Att. II 14, 2. Bd. II A S. 966, 31ff. 968, 4ff.). Hortensius war der Mann seiner Schwester Lutatia Nr. 24; der Mutterbruder des Hortensius, Sempronius Tudi-tanus (Bd. II A S. 1439 Nr. 89) heißt bei Cic. Acad. pr. II 89 adfinis des Catulus (vgl. Herm. XLIX 209, 1); vielleicht war dieser mit ihm noch durch andere Verwandtschaftsbande als diese allein bekannten verknüpft. Mit wem Catulus verheiratet war, ist unbekannt (eine Vermutung s. bei Nr.ö); daß er mehrere Kinder hatte, folgt aus der Beschwörung seiner Freundes- [2094] Lutatius
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treue per Uberos tuos im Briefe Catilinas vom November 691 = 63 (Sall. Cat. 55» 6). Aber männliche Nachkommen des Catulus sind überhaupt nicht bekannt (doch s. Nr. 25) und von Töchtern nur Lutatia Nr. 25 durch Suet. Galba 3, 4, wonach sie mit einem Ënkel des L. Mum-mius verheiratet war und eine Tochter Mummia Achaica hatte, die ihrerseits die Mutter des Kaisers Galba wurde. Die Behauptung Hist. 10 aug. Ales. Sev. 20, 3, die Gattin des Severus Alexander sei eine Memmia gewesen, Sulpicii riri consularis filia, Catuli neptis, ist gewiß nichts als eine auf der Suetonstelle beruhende Fälschung, da diese Persönlichkeiten sonst ganz unbekannt sind. Dagegen leitete noch ein anderer hochadeliger Zeitgenosse Galbas sein Geschlecht, wahrscheinlich ebenfalls in weiblicher Linie, von Catulus ab, wie sein Name zeigt, der jung verstorbene M. Iunius Silanus D. Silani f. Gaetulici 2 i nepos Cossi pron. Lutatius Catulus (CIL VI 1439[1]
= Dessau 959. o. Bd. X S. 1103L Nr. 181). Ein Freigelassener des Catulus ist Voranus Nr.23. Er hatte Villen in Cumae (Cic. Acad. pr. II 9. 80). in Pompeii (ebd. II 80) und in Tusculum; die letztere, die schon sein Vater besessen hatte (Cic. de or. II 13), kaufte später Cicero von Vettiu (Cic. ad Att. IV 5, 2).