RE:Lutatius 7
| Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft | |||
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| Lutatius [Catulus, Q. cos. 102 v. Chr. nach dreimaliger erfolgloser Bewerbung, | |||
| Band XIII,2 (1927) S. 2072–2082 | |||
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7) Q. Lutatius Catulus war Sohn eines Q. (vgl. die Filiation seines Sohnes Nr. 8 auf den Inschriften des Tabulariums) und einer Popillia (Cic. de or. II 44). Die Lutatier waren seit dem .Kannibalischen Kriege ins Dunkel zurückgetreten und wurden erst durch ihn wieder in die 30 ersten Reihen der Nobilität geführt; daher ist seine Bezeichnung als summa ex familia natus (Cic. Planc. 12) nicht ganz zutreffend. Der Vater scheint gestorben zu sein, ehe er zu höheren Ämtern gelangen konnte, und als Catulus noch ein Kind war. Darauf heiratete die Mutter, deren Geschlecht damals, um die Mitte des 2. Jhdts. v. Chr., auf der Höhe seines Ansehens stand, in zweiter Ehe einen L. Iulius Caesar, (o. Bd. X S. 465 Nr. 141) und schenkte ihm zwei Söhne, 40 L. Caesar (ebd. Nr. 142) und C. Caesar Strabo (ebd. S. 428ff. Nr. 135). Catulus wird als Bruder des älteren bezeichnet Cic. de domo 114, als Bruder des jüngeren Cic. de or. II 12. 13f. 27. 44. 220. 362; ad. Att. XIII 19, 4; off. I 133; er hat offenbar mit den um rund ein Jahrzehnt jüngeren Stiefbrüdern zeitlebens in bestem Einvernehmen gestanden. Der gemeinsamen Mutter Popillia hat er die Laudatio funebris gehalten, jedenfalls erst sehr spät, vielleicht sogar erst in seinem 50 Consulat 652 = 102 (Cic. de or. II 44: cui pri-mum mulieri hunc honorem in nostra cimtate tributum puto, vgl. dazu Vollmer Jahrb. f. Phil. Suppl. XVIII 453 und über die Zeit o. Bd. XII S. 993). Die Geburt des Catulus ist ungefähr 604 = 150 anzusetzen. Cicero hat ihn in dem im September 663 = 91 spielenden Dialog de oratore nach dem Abgang des arn Gespräch des ersten Tages teilnehmenden Augurs Q· Mucius Scaevola beim Gespräch des zweiten Tages ge-60 wissermaßen als Alterspräsidenten eingeführt ($. Catulus seriez II 12; ad. Att. XIII 19, 4; entsprechende Hinweisungen auf sein Alter im Vergleich zu dem der andern Teilnehmer II 74. 361. III 82. 188. 228, wo der Älteste das Schlußwort hat, wie Scaevola I 265). In dieser Eigenschaft schlägt Catulus die Brücke vom J. 663 = 91 zu dem Zeitalter des Scipio Aemilianus gest. 625 = 129) und des C. Gracchus (gest. 633 = 121): [2073] 2073
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Nach II 154f. will er von Scipio, C. Laelius (s. o. Bd. XII 8. 404ff.) und L. Furius Philus (s. o. Bd. VII S. 360; Todesjahre des Laelius und des Furius unbekannt) oft gehört haben, welchen Eindruck sie in ihrer Jugend von der athenischen Philosophengesandtschaft 599 = 155 empfangen haben. Obgleich eine solche literarische Fiktion, die ihn als unmittelbaren Fortsetzer der philhellenischen Traditionen des Sci-pionenkreises hinstellt, keine unbedingte Glaub- 10 Würdigkeit beanspruchen darf, so kann ihr doch zugrunde liegen, daß Catulus als ganz junger Mensch seinen ersten Kriegsdienst 620f. = 134f. vor Numantia leistete und dort in die Gefolgschaft Scipios (o. Bd. IV 8. 1454) aufgenommen wurde (vgl. Simon 85. Büttner 132). Nach III 214 soll sich Catulus der Beredsamkeit des C. Gracchus besser erinnern als der im J. 614 = 140 geborene L. Crassus (vgl. Häpke o. S.
254, 17ff.), und nach III 225 kann er darüber 20 näheren Aufschluß von seinem Klienten Licinius erhalten, dem ehemaligen Sklaven des Tribunen (o. S. 217 Nr. 5. Die unmögliche Deutung dieses Zeugnisses und seine Beziehung auf Porcius Li-cinus bei Büttner 80ff. 167ff. ist der Kernpunkt der Ausführungen dieses Gelehrten, die infolgedessen zum großen Teile allgemeine Ablehnung erfahren haben, z. B. bei Schanz 13 1, 224. Teuffel-Kroll I⁶ 274). In das Jahrzehnt des Gracchus hinauf führt auch die von 30 Cichorius (Untersuch, zu Lucilius 150f.) vorgeschlagene Beziehung von Non. 365, 33: Lucilius Hb. XXVIII (750 Marx): nee parvo Catulo pretio, auf die Erwerbung des gelehrten Sklaven Daphnis (u. Nr. 15) durch Catulus. Alle diese Andeutungen sind mit dem Ansatz der Geburt um 604 = 150 ebenso gut zu vereinigen wie seine eigene und seines Sohnes (Nr. 8) Bewerbung ums Consulat unter Berücksichtigung der vorgeschriebenen Altersgrenzen. Gegen 633 = 121 40 war Catulus bereits verheiratet, und zwar mit Servilia, Tochter des Consuls Q. Caepio von 614 = 140 und Schwester des gleichnamigen Consuls von 648 = 106; er batte von ihr den ungefähr damals geborenen Sohn (Nr. 8) und die Tochter (Nr. 24), die im J. 663 = 91 bereits die Frau des Q. Hortensius war (Cic. de or. III 228, verglichen mit Verr. II 24). Unrichtig ist die o. Bd. V S. 1326, 33. 1509 Nr. 90 vertretene Ansicht, daß seine Gattin eine Domitia, Schwester 50 des Consuls von 658 = 96 gewesen sei; wenn Cic. Cornel. II 5f. bei Ascon. 71 K.S. diesen Domitius als aruneulus des Sohnes Q. Catulus bezeichnet, so meint er damit nicht den Bruder der Mutter, sondern den Gatten der Mutterschwester (vgl. Röm. Adelsparteien 268f. 346, auch Bd.II A S. 1817 Nr. 98); soweit aus dem Alter der Brüder ein Schluß auf das der Schwestern möglich ist, paßt auch das der Servilia zu dem des Gemahls Catulus besser als das einer hypothe- 60 tischen Domitia. Wohl auf einer Verwechslung beruht Schob Bern. Lucan. II 173 p. 62 Usenet: Q Catulus ... vir Claudiae, Catulus und sein gleichnamiger Sohn wurden später als Catuli duo (Licinian. 25 Bonn. – 20 Flemisch) und als Q. Catuli pater et filius (Cic. Arch. 6 mit Schob Bob. 355 Or. = 176 St.; off. I 109) zusammengefaßt, der Vater ausdrücklich als pater von dem [2074] Lutatius
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Sohne unterschieden (Cic. Verr. III 209; Rab. perd. 26; de domo 113f.; Brut. 134f.; acad. post. II 12. 18. 148; div. I 79; off. 1133). Im ganzen ist über sein Leben bis zur Bewerbung ums Consulat fast nichts bekannt; nur daß er eine Provinz, die Getreide lieferte, verwaltet hat, wird bezeugt (Cic. Vert. III 209), vermutlich Sizilien, wo seine Familie ihr Ansehen begründet hatte (vgl. Nr. 4), und vermutlich als Praetor und Kollege seines Schwagers Caepio 645 = 109 (Bd. II A S. 1783ff.). Mit diesem zusammen bewarb er sich nach Ablauf der vorgeschriebenen Frist von zwei Jahren um das Consulat für 648 = 106, erlag aber dem C. Atilius Saranns (o. Bd. II S. 2098 Nr. 64) wegen des geringeren Ansehens seiner Familie (Cic. Planc. 12). Von den beiden Consuln des J. 648 = 106 ging Caepio nach Südgallien und blieb dort als Proconsul im folgenden Jahre, während Saranus in Rom u. a. die Wahlen leitete. Dabei bewarb sich Catulus zum zweiten Male, fiel aber wiederum durch, und zwar war der siegreiche Gegenkandidat Cn. Mal-lius Maximus, dem er an vornehmer Herkunft und an eigenem Werte zweifellos überlegen war (Cic. Mur. 36; Planc. 12). Die Verstimmung darüber trug nicht wenig zu dem Zerwürfnis zwischen Caepio und Mallius bei, das für die Kriegführung in Gallien verhängnisvoll wurde. Unter dem Eindruck der Niederlage von Arausio am 6. Oktober 649 = 105, deren Hauptschuld dem Caepio beigemessen wurde, war auch die dritte Bewerbung des Catulus um das Consulat erfolglos; neben dem zum zweiten Male gewählten C. Marius wurde ein anderer Homo novus von bewährter Tüchtigkeit, C. Flavius Fimbria (o. Bd. VI S. 2598f. Nr. 87; dazu neue Fasti Antiates 1921, 129); für 650 = 104 zum höchsten Amte der Republik befördert und dem Catulus vorgezogen (Cic. Planc. 12). Da im allgemeinen eine dreimalige Ablehnung eines Kandidaten einer endgültigen gleichkam (vgl. Röm. Adelsparteien 196f.). scheint Catulus sich im nächsten Jahre gar nicht mehr beworben zu haben (Simon 91). Endlich aber wurde er für 652 = 102 wirklich gewählt (Aufgemalte Ampboreninschrift CIL I² 699 = XV 4554 = Dessau 8579. Cic. Arch. 5. Chronogr. Hydat. Chron. Pasch. Eutrop. V 1, 4; Obseq. 44. Cassiod.). Marius, der mit ihm zum vierten Male das Amt übernahm, war jedenfalls mit seiner Wahl einverstanden (vgl. Diod. XXXVIII 4, 3: ὁ ὄε to μὲν ἔμπροσθεν ἐγεγόνει φίλος) und erhielt in ihm einen Kollegen, der beim Adel und beim Volke allgemeine Achtung genoß (Diod. 2: ἀγαπώμενος νπὸ τῶν πολιτῶν περιττότερον. Plut. Mar. 14, 14: ἄνδρα καὶ τιμώμενον νπὸ τῶν ἀρίστων καὶ τοῖς πολλοὶ ς οὐκ ἐπαχθή), und in den man auch bei dem Näherkommen der Kimberngefahr Vertrauen setzte. Freilich heißt es bei Plut. Sulla 4, 2, daß sich ihm ἀνόρ* χρηστφ μὲν, ἀμβλυτέρῳ θὲ πρὸς τοῦς ἀγώνας, Sulla als Legat zur Verfügung stellte und von ihm τὰ πρώτα καὶ μεγιοτὰ πιστευόμενος Macht und Ruhm erlangte (vgl. Plut. praec. reip. ger. 12. 5); aber diese Darstellung des Verhältnisses zwischen beiden geht auf Sullas Memoiren zurück und ist schwerlich mit Recht o. Bd. IV S. 1526 noch weiter, ausgeführt worden. Catulus selbst bat eine Denkschrift im Um- [2075] 2075
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fang eines einzigen Buches de. considatu et de rébus gestis suis conscriptum molli et Xenophonteo genere sermonis misit ad A. Furium poetam familiärem suum (Cic. Brut. 132). Aller Wahrscheinlichkeit nach verfaßte er sie nicht lange nach den Ereignissen, einerseits um dem befreundeten Dichter Material für eine poetische Bearbeitung des Kimbernkrieges zu geben (vgl. 8 kutsch o. Bd. VII 8. 320 Nr. 34), anderseits um gegenüber Anklagen seiner eigenen Kriegführung und maßloser Verherrlichung des Marius seinen Standpunkt zu wahren. Schon in caesa-rischer Zeit war die Schrift sogar gebildeten Leuten nicht mehr bekannt (Cic. Brut. 133). Die drei einzigen Zitate daraus stehen bei Blut. Mar. 25, 8. 26, 10. 27, 6, beziehen sich auf die Schlacht bei Vercellae, sind sämtlich nach Plu-tarchs ausdrücklichen Worten einer Mittelquelle entlehnt und zwar offenbar den Memoiren Sullas, deren Übereinstimmung mit Catulus an der ersten Stelle angemerkt wird. Fronto ad Ver. II 1 p. 126 Nab. nach der Lesung und Ergänzung von Hau 1er (Wiener Eranos [1909] 213ff.) schreibt: In hunc autem modum, quo scribsisti tu, exstant Catuli litterae, quibus res a se iac-turis atque damnis gestas at lauro merendas hi-siorici exemplo exposuit; ve(rum) turgent elate (p)rolata teneris prope (verbis). Obgleich Cichorius (Röm, Studien 103f.) in diesen litterae ein an den Senat gerichtetes Hilfsgesuch des Catulus sehen will, bleibt doch die Möglichkeit bestehen, daß Fronto denselben Bericht de rebus gestis im Auge hat wie Cicero; solche Ὑπομνήματα und commentani standen ja in der Mitte zwischen Briefen und Geschichtswerken. Jedenfalls war die Schrift des Catulus eine wichtige -Primär-quelle für seine Feldzüge (vgl. Peter Hist. Rom. rel. 12 CCLXIV 19If. Leo Gesch. d. röm. Lit. I 343f. Breit und seicht Büttner 172ff.). Um den auf der Brennerstraße heranziehenden Kimbern das Eindringen in Italien zu wehren (Plut. Mar, 15, 5), stand Catulus im Herbst 652 = 102 an den Veroneser Klausen, dem in der Kriegsgeschichte noch oft genannten Einfallstor. Seine Hauptmacht hielt er rechts der Etsch auf der beherrschenden Hochebene (von Rivoli) beisammen und eine Abteilung schob er auf der über den reißenden Fluß geschlagenen Brücke auf das linke Ufer vor, wo der schmale Weg durch die Felsschlucht leicht zu sperren war (Hauptquelle Plut. Mar. 23, 2; ferner Liv. ep. LXVIII. Feststellung der Örtlichkeit und der Vorgänge bei Sadée Bonn. Jahrb. (CXVIII 100–120 mit [leider ungenügender] Taf. III). Die Kimbern hatten schon den Römern einen furchtbaren Eindruck von ihrer Kraft und Unerschrockenheit gegeben, als sie nackt auf ihren großen Holzschilden über die frisch beschneiten Abhänge zu Tal fuhren (Plut. 23, 3). Jetzt schickten sie sich an, einerseits durch Zerstörung der Brücke die Verbindung der beiden Heeresteile zu zerreißen und anderseits weiter stromaufwärts einen Damm für ihre eigene Überschreitung des Flusses herzustellen. Gleich den Riesen der alten griechischen Sagen (ὤσπερ οἱ γίγαντες Plut. 23, 4; derselbe Vergleich Diod. XXXVII 1, 5, also sicher aus Poseidonios, aber vielleicht zuerst von Catulus selbst gezogen; vgl. die Gigantomachie des Pergamenischen Altars [2076] Lutatius
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als Sinnbild der Keltenkriege der Attaliden; Nachwirkung des Plut. in den bekannten Worten Müllenhoffs D. A. II 122) wälzten sie Felsblöcke und entwurzelte Bäume heran, um die römische Brücke zu erschüttern und die tosenden Wasser abzudämmen (Plut. a. O. vgl. Hör. I 38, 11f.); bei diesem Anblick wurden die Soldaten des Catulus von solcher Furcht gepackt, daß sie nur noch an schleunige Rettung dachten. 10 Es war das große Verdienst des Feldherrn, daß er durch rückhaltloses Einsetzen seiner eigenen Person eine wilde Flucht und Auflösung der Truppen verhütete und einen geordneten Rückzug zustande brachte; gegenüber schweren Vorwürfen hat er dieses Verdienst für sich in Anspruch genommen (vgl. besonders Fronto a. O.) und die Überlieferung und Auffassung dadurch nachhaltig beeinflußt (Plut. Mar. 23, 5f. – apophth. Catuli) wie auch durch die Hervorhebung der 20 Tatsache, daß die Besatzung des Kastells auf dem linken Etschufer den Abmarsch des Hauptheeres deckte und selbst von dem Feinde in Anerkennung ihrer Tapferkeit freien Abzug erhielt (Plut. 23, 7, wegen der Berufung auf das spätere Beutestück [dazu Ihm o. Bd. III S. 2553, 22ff.] gewiß letzten Endes von Catulus stammend). Bruchstücke anderer Berichte bei Liv. ep. LXVI1L Val. Mai. V 8, 4. Plin. n. h. XXII 11. Frontin. strat. I 5, 3. Ampel. 22, 4 lassen sich weder unter-30 einander noch mit der plutarchischen Darstellung glatt zusammenfügen (vgl. Sadée 116fL); das liegt aber teils daran, daß die Kenntnis der Ereignisse ungemein lückenhaft bleibt, und daß man sich zum Trost für das unleugbare Mißlingen des ganzen Feldzugs damals an einzelnen rühmlichen Taten aufrichtete. Denn die Abwehr der gefürchteten Feinde von Italien war völlig mißlungen; alles Land nördlich des Po wurde ihnen kampflos preisgegeben (Plut. 23, 7E.). Immer-40 hin bedeutete es für Catulus einen neuen Vertrauensbeweis, daß er als Proconsul im J. 653 = 101 in seinem Kommando bestätigt wurde (von Liv. ep. LXVIII irrig schon vorher pro consule genannt). Im Sommer dieses Jahres war sein Heer mit dem des Marius, der im vorigen Herbst die Teutonen bei Aquae Seitiae vernichtet hatte und jetzt zum fünften Male Consul war, vereinigt; beide rückten über den Po (Plut. 24, 2f) und lieferten den Kimbern die siegreiche CO Entscheidungsschlacht auf den Campi Raudii
(Vell. II 12, 5. Flor. I 38, 14. Bd. I A S. 286f.) bei Vercellae (Plut. 25, 5) am 30. Juli 653 = 101 (Plut. 26, 8). Vor der Eröffnung des Kampfes gelobte Catulus der Fortuna huiusce diei einen Tempel (ebd. 3), den er ihr später im Mars leid errichtete (Otto o. Bd. VII S. 32, 20ff.). Sein Heer in Stärke von 23000 Mann bildete das Zentrum der römischen Schlachtordnung, das des Marius mit 32 000 Mann die beiden Flügel (Plut. 60 25, 6); nach dem übereinstimmenden Bericht
des Catulus und des Sulla (Plut. 25, 6–8), den man doch nicht bloß ,als Wachtstubengeschichten und Adjutantenklatsch¹ (Delbrück Gesch. d. Kriegskunst I³ 444) verwerfen kann, war die Herbeiführung der Entscheidung den beiden Flügeln zugedacht; aber das weiter zurückgenommene Zentrum hatte den wuchtigen Stoß der Kimbern auszuhalten und trug zu dem end- [2077] 207/
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gültigen Siege nicht weniger als jene bei, indem es unerschüttert Widerstand leistete, bis sie die Umzinglung des Feindes durchgeführt hatten (Plut. 26, 6 wieder nach Sulla und 26, 10 wieder nach Catulus). Der Streit der beiden Feldherren und ihrer Soldaten über ihren Anteil an dem Siege kam sofort zum Ausbruch und spiegelt sich in der Überlieferung wieder (vgl. dazu Mommsen R. G. II 187): Catulus führte zu seinen Gunsten die größere Anzahl erbeuteter Trophäen, Feldzeichen (31 von 33 Eutrop. V 2, 2) und Heertrompeten an (Plut. 27, 6, vgl. 23, 7 über den ehernen Stier); den zu Schiedsrichtern aufgerufenen Gesandten von Parma zeigten seine Soldaten, daß die meisten in den feindlichen Leichen steckenden Pila auf den Schäften mit seinem Namen gezeichnet waren (Plut. 27, 7, jedenfalls auch noch auf Catulus zurückgehend; zur Zeichnung von Waffen mit dem Namen des Feldherrn vgl. Fundstücke wie die Schleuderbleie o. Bd. VII S. 1378, 50ff. oder die Pila muralia von Oberaden Arch. Jahrb. XXIII 79, 2 Taf. II). Unter dem Eindruck solcher Beweise konnte behauptet werden, es sei a Catuli parte felicius gekämpft worden. Die öffentliche Meinung erblickte damals und bis zum heutigen Tage in Marius den eigentlichen Retter Roms; aber der Sieg von Vercellae wird in den meisten kürzeren Erwähnungen als ein gemeinsamer der beiden Consuln gefeiert (Cic. Tusc. V 56. Liv. ep. LXVIII. Vell. II 12, 5. Plin. n. h. XVII 2. Flor. I 38, 14–18. Oros. V 16, 14), und mit Marius zusammen erhielt auch Catulus die Ehre des Triumphes (Plut. 27, 10, wohl aus Sulla, weil gehässig gegen Marius. 41, 8. Diod. XXXVIII 4, 2. Val. Max. IX 12, 4. Eutrop. V 2, 2. Hieron. zu Euseb. chron. II 133 c Schöne). Er erbaute aus der Kimbernbeute auf dem nördlichen Teile des Palatins ein prächtiges Wohnhaus und eine öffentliche Säulenhalle, die beide mit kimbrischen Siegeszeichen geschmückt wurden; früher hatte an der Stelle das- ebenfalls schon mit keltischen Beutestücken ausgestattete Haus des M. Fulvius Flaccus gestanden, das nach dessen gewaltsamen Ende im J. 633 = 121 niedergerissen worden war (o. Bd. VII S. 242f.); später wurde für die Porticus des Catulus verhängnisvoll, daß sie an Ciceros Haus grenzte und durch dessen Zerstörung und Wiederaufrichtung mitbetroffen ward (Cic. Cael. 78; de domo 102. 114. 116. 137; ad. Att. IV 2, 3. 4. 5. 3, 2; ad Q. fr. III 1, 14. Val. Max. IV 3, 1. Plin. n. h. XVII 2. Plut. Mar. 23, 7; auch Varro r. r. III 5, 12 wohl auf das Palatinische Haus des Catulus bezüglich, nicht auf seine bei Cic. de or. II 13 erwähnte Villa in Tusculum. Vgl. über seine Bauten Jordan-Hülsen Topogr. d. Stadt Rom I 3, 57- 59). Im sechsten Consulat des Marius 654 = 100 nahm der etwa fünfzigjährige Catulus mit seinem eben herangewachsenen Sohne (Nr. 8) an dem Kampfe gegen die Demagogen Saturninus und Glaucia teil (Cie. Rab. perd. 21. 26; Phil. VIII 15). Doch ebenso bekämpfte er einen Reaktionär von dem Schlage des Consuls L. Marcins Philippus im J. 663 = 91; denn dessen boshafte, mit seinem Beinamen (catulus = Hündchen, vgl. Varro 1. 1. V 99) spielende Frage, was er belle, die er schlag- [2078] Lutatius 2078
fertig beantwortete, er sehe einen Dieb (Cic. de or. II 220, vgl. 255; daraus Quintilian. inst. or. VI 3, 81), setzt einen Angriff des Catulus im Senate voraus. Catulus war einer der führenden Männer der Mittelpartei; deshalb hat ihn Cicero inmitten jenes Kreises dargestellt, der sich Anfang September 663 = 91 bei dem Redner L. Crassus versammelte, und zwar gewissermaßen als den Leiter der Unterhaltung, ohne daß er 10 einer der Hauptsprecher über deren Thema, die
Beredsamkeit, sein konnte (de or. II. III). Deshalb hat Cicero selbst sich ihn zum Vorbild gewählt: Denn wohl damals, als er ins Jünglingsalter eintrat, und nicht erst beim Beginn seiner politischen Laufbahn (ors πρώτον ἀρχὴν μετήει καὶ πολιτείας ἤπτετο Plut. Cic. 1, 5), sagte er, daß er seinen Namen berühmter als den der Scauri und Catuli machen wolle (Plut. ebd.; unter Weglassung der Zeitangabe und Voran-20 Stellung der Catones auch apophth. Cic. 1); um
664 = 90 waren der Princeps senatus M. Aemilius Scaurus und der Kimbernsieger Catulus in der Tat die ersten Männer der Nobilität (Zusammenstellung beider auch Cic. Rab. perd. 26; Brut. 132f.). Als in diesem Jahre, in dem sein Halbbruder L. Caesar Consul war, der Bundesgenossen -krieg die Aufbietung aller Kräfte forderte, stellte sich auch Catulus trotz seines Alters von etwa 60 Jahren zur Verfügung. Ein ausdrückliches 30 Zeugnis für seinen Dienst als Legat in diesem
Kriege liegt bei Cic. Font. 43 vor; zweifelhaft ist dagegen die Einsetzung seines Namens bei App. bell. civ. I 179: ὑποστρατήγους τοῖς ὑπάτοις συνέπεμψαν... ὑπὸ ὄε Σέξτῳ (falsch statt Λευκιφ s. Bd. X S. 466, 50ff.) Πούπλιον Λέντλον, ἀδελφὸν αὐτοῦ Καίσαρος. Es ist o. Bd. IV S. 1375 Nr. 203 diese .Überlieferung angenommen worden, doch im Nachtrag dazu Suppl.-Bd. III S. 260 und Bd. X S. 466f. die Möglichkeit ein-40geräumt worden, mit Marcks (Überlieferung des
Bundesgenossenkrieges 47, 1) und Gro ehe (bei Drumann G. R.² III 694 696) den Namen des P. Lentulus durch den des Q. Catulus zu ersetzen; neuerdings hat sich Cichorius (Röm. Stud. [1922] 140, 1) für diese Änderung ausgesprochen, dagegen Domaszewski (S.-Ber Akad. Wien 201, 1 [1924] 20) sie eher abgelehnt. Die Frage bleibt in der Schwebe; auch eine nähere Bestimmung der Teilnahme des Catulus an den 50Kriegsereignissen scheint (trotz Domaszewski) kaum möglich. Im J. 667 = 87 stellte sich Catulus, als der Kampf zwischen den beiden Con-suln L. Cornelius Cinna und Cn. Octavius zum offenen Bürgerkriege wurde, entschieden auf die Seite des letzteren; bei der Bedrohung Roms durch Cinna und Marius wurde er vom Senat zusammen mit seinem Sohne (Nr. 8) und dem berühmten Redner M. Antonius an den noch gegen die Samniten im Felde stehenden Q. Me-60 tellus Pius gesandt, um ihn zum Schutze der
Hauptstadt herbeizurufen (Licinian. 25 Bonn, = 20 Fiemisch; ohne Namen der Gesandten Appian. a. O. 309). Superavit postea Cinna cum Mario; tum vero clarissimis vitis interfectis lumina civitatis exstincta sunt (Cic. Cat. III 24), darunter Antonius, Catulus und seine beiden Halbbrüder L. und C. Caesar (wohl als Catuli zusammengefaßt von Schol. Gronov. z. d. S. s. 410 Or. [2079] 2079
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– 286 Stangl). Zwischen Catulus und Marius bestand seit dem Tage von Vercellae eine gegenseitige Eifersucht, weil der größere Anteil an diesem Siege von einem jeden für sich beansprucht und ihm von seinen Parteifreunden zuerkannt wurde; dadurch hatten sich ihre politischen und persönlichen Gegensätze verschärft (Val. Max. IX 12, 4: propter civiles dissensiones. Schol. Bern. Lucan. II 173 p 61f. Usener ini-mieus, Diod. XXXVIII 4, 2f. von Marius: τδ μὲν ἔμπροσθεν ἐγεγόνει φίλος [s. ὁ.], τότε δ' ἐκ τίνος ὑποψίας ἀλλοτρίως ἔχων πρὸς αὐτὸν. App. 341f. von Catulus: περισωθεντὶ μὲν ἐκ Μαρίου πάλαι, ἀχαρίστῳ Ô' ἐς αὐτὸν καὶ πικροτάτῳ περὶ τὴν ἔξε· λασιν γενομενω). Jetzt brachte der Volkstribun M. Marius Gratidianus eine Kapitalklage gegen Catulus ein und die Verurteilung stand außer Zweifel (Schol. Bern. Lucan. Diod. Appian.; dazu Mommsen St. R. III 356, 2; Straft: 165. 2. 169, 4); Catulus wandte sich schutzflehend an den ehemaligen Kollegen C. Marius (Cic. de or. III 9: cum sibi non incotumem fortunam, sed ex-silium et fugam deprecaretur. Diod.), und seine Angehörigen baten für ihn um Gnade (Cic. Tusc. V 56: necessariis Catuli deprecantibus. Plut. Mar. 44, 8); aber erbarmungslos erwiderte jener, er möge sterben (Cic. a. O.: non semel respondit, sed saepe: Moriatur. Diod. und P.ut: [ἀπο]θανεῖν δεί) Darauf gab sich Catulus den Tod durch Einatmen künstlich erzeugten giftigen Kohlengases (genauerer Bericht Vell. H 22, 4. Val. Max. IX 12, 4. Diod. Plut. Appian., kürzerer Schol. Bern. Lucan. Flor. II 9, 15. Augustin. civ. dei. III 27; allgemeinere Erwähnung des erzwungenen Selbstmordes Cic. de or. III 9; Brut. 307; Tusc. V 56; nat. deor. III 8o. Schol. Bob. Arch. 3 5 Or. = 176 St.). Zur Vergeltung ließ Sulla nach seinem Siege im Bürgerkriege 672 = 82 am Grabmal des Catulus jenseits des Tiber (Val. Max. IX 2, 1. Sen. de ira III 18, 2. Lucan. II 173ff. mit Schol. Bern. a. O. Flor. II 9, 26. Oros. V 21, 7) den Marius Gratidianus als Opfer hinschlachten (s. d.). Vermutlich gehörte Catuius einem der großen Priesterkollegien an; die Bezeichnung des L. Aurelius Cotta (o. Bd. II S. 2485 Nr. 100) als seines sodalis (Cic. de or. III 42) weist auf einen derartigen Zusammenhang beider Männer hin, obgleich für keinen von ihnen ein Priestertum sonst bezeugt ist. Kinder des Catulus sind Nr. 8 und 14, Freigelassene Nr. 3 und 23.
Der Charakter des Catulus ist von Cicero stets mit hohem Lobe bedacht worden. Ein gleichzeitiges Zeugnis ist das Zitat aus einer Rede de or. II 173: Hoc verum est; dixit enim Q. Catulus (dem M. Antonius in den Mund gelegt; über die enge Freundschaft des L. Crassus mit Catulus ebd. II 15 u. ö.). In öffentlichen Reden rühmte ihn Cicero, Rab. perd. 26: in quo summa sapientia, eximia virtus, singularis huma-nitasfrit; Mur. 36: humanitate, sapientia, integ-ritate antecellensï Plane 12: sapientissimus et sanc-tissimus vir-, farbloser de domo 102: clarissimus vir; in seinen wissenschaftlichen Schriften bestätigte er dieses Urteil, de or. III 9; virum omni laude praestantem-, Brut. 132: summa non vitae solum atque naturae, sed orationis etiam comitas (vgl. off. I 109: in sermonibus alium, [2080] Lutatius
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quamvis praepotens sit, efficere, ut unus de multis esse videatur; quod in Catuto, et in pâtre et in filio ... vidimus); nat. deor. III 80: praestantis-simum dignitate virum; Tusc. V 56: Catutopaene altero Laelio – nam hune illi duco simiüimum. Cicero fühlte sich selbst wie dem Laelius (s. o. Bd. XII S. 409f.), so dem Catulus wesens- und geistesverwandt, Sein Urteil bestimmte das der Späteren, z. B. Vell. II 22, 4: et aliarum virtutum et 10 belli Cimbrici gloria ... celeberrimus. Sen. de ira
III 18, 2: mitissimus vir (danach Lucan. II 175: forsan nolcntibus umbris). Diese Hochachtung Ciceros dankte Catulus nicht nur seiner politischen Haltung und seiner sittlichen Lauterkeit (charakteristisch noch sein Appell an die fides des Crassus Cic. de or. II 367), sondern fast noch mehr seiner geistigen Begabung und seiner literarischen Bildung. Die eingehendste Schilderung seiner Persönlichkeit (Brut 132–134) beginnt 20 damit, daß er non antiquo iUo more, sed hoc no-stro vel si quid fieri potest perfectius, eruditus gewesen sei und multae litierae besessen habe. Wann, wo und wie er sich die Vertrautheit mit griechischer Wissenschaft und Literatur, durch die er die früheren Philhellenen überragte, erworben hat, ist unbekannt. Die griechische Sprache beherrschte er vollkommen: cui non solum nos Latini sermonis, sed Graeci ipsi soient situe lin-guae subtilitatem elegantiamque concedere (Cic. de 30 or. II 28). Er galt als Kenner griechischen Wesens (ebd. Ii 19f.) und besonders der griechischen Philosophie und Rhetorik (ebd. II 151f. III 187), sowohl der älteren geistigen Bewegungen (vgl. die ihm in den Mund gelegten Erzählungen ebd. II 75f. 154f III 127–130), wie der Schriften des Plato (ebd. III 21. 129) und Aristoteles (ebd. II 152. 160. III 182) und der jüngeren Akademiker Karneades (acad. pr. II 148) und Philon (ebd. II 12. 18; vgl. Büttner 144–159 mit 40 manchen Schiefheiten). Persönliche Beziehungen hatte Catulus zu griechischen Dichtern vom Schlage des Antipatros von Sidon (Cic. de or. III 194; dazu o. Bd. I S. 2513, 34ff.) und des Archias von Antiocheia (Cic. Arch. 6; vgl. Schol. Bob. z. d. St. 355 Or. = 176 St.), ebenso wie zu dem lateinischen A. Furius (Cic. Brut. 132), und zu seinen Klienten zählte er neben diesen andere hochgebildete Griechen, die als Sklaven nach Rom gekommen waren, wie den von ihm 50 gekauften und später freigelassenen Daphnis (Suet.
gramm. 3; s. u. Nr. 15) und den ehemaligen Amanuensis des C. Gracchus, Licinius (Cic. de or. III 225 s. o.). Gleich zahlreichen anderen vornehmen Römern versuchte er, dem natürlich auch die römische Poesie bekannt war (Zitate aus Plautus und Pacuvins in seinem Munde, ebd. II 39. 155; vgl. auch III 173), sich gelegentlich selbst in Epigrammen nach griechischem Muster (Plin. ep V 3, 5); erhalten sind ß0 zwei, in Thema und Ausführung nah miteinander verwandte; das eine in drei Distichen bei Gell. XIX 9, 14 (vgl. Apul. apol. 9) preist in Anlehnung an ein Kallimacheisches (41 Wilam. aus Anthol. Pal. XII 73) einen geliebten Knaben Theotimos, das andere in zwei Distichen bei Cic. nat. deor. I 79 (u. a. übersetzt von Mommsen RG. II 443, 3 den jugendschönen Schauspieler Q. Roscius (Bd. I A S. 1124, 3ff.), dessen Be- [2081] 2081
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Wanderung er mit seinem Halbbruder C- Caesar teilte (Cie. de or. II 233; vgl. Leo Gesch. der röm. Lit. I 438f.). Der Kunstgeschmack des Ca· tulus bekundete sich wie in diesen Dichtungen, so in seinen privaten und öffentlichen Bauten (s. o.), in deren Ausstattung mit griechischen Bildwerken (Cic. Verr. IV 126. Plin. n. h. XXXIV 54) und in seinen Urteilen über zeitgenössische literarische Leistungen. Das ihm von Cic. de or. II 54 zugeschriebene Urteil über das Geschichts-1 werk des L. Coelius Antipater ist vielleicht nicht unmittelbar von ihm ausgesprochen worden, sondern aus dem Vergleich von dessen Darstellung mit seiner eigenen abgeleitet; aber im Wortlaut überliefert ist seine Anerkennung des L. Crassus als Redner, mit dem verglichen ,die anderen Heu fressen müßten' (Cic. de or. II 233 mit dem 234 folgenden Gegenkompliment des Crassus, daß Ca-tulus selbst mit Ambrosia zu nähren sei. Vorbild Catos Lob des Scipio Aemilianus [o. Bd. ‘ IV S. 1445, 31ff.]2 Vgl. III 82) und seine witzige Kritik an zwei ungenannten schlechten Rednern (ebd. II 8ö und 278). Von seiner eigenen Beredsamkeit zeugten schriftlich aufgezeichnete Reden (Cic. Brut. 132), von denen jedoch nichts erhalten ist. Sogar den Anlässen nach sind nun die Laudatio funebris auf seine Mutter Popillia (Cic. de or. II 44, s. o.) und die Altercatio mit L. Marcins Philippus (ebd. II 220. 255 s. o.; über die Schlagfertigkeit des Catulus noch ebd. 244) -bekannt. Von seinen Gerichtsreden sagt Cicero, offenbar nach eigenen Jugendeindrücken, Catulus habe nicht zu den ersten Anwälten gehört und neben anderen die Achtung verloren, die man ihm zollte, wenn man ihn für sich allein hörte (Brut. 134, vgl. 307); ihm selbst legt er das Geständnis in den Mund, er habe niemals den Richtern durch die Gewalt seiner Rede ihre Überzeugung geraubt (extorquere-, vgl. Val. Max. VIII 9, 3), sondern nur mit sanften Mitteln auf ihre Stirn- -mung eingewirkt (de or. II 74); demnach hatte Catulus wohl als Verteidiger wenig Erfolg. Die Hauptstellen über seine Redekunst im allgemeinen (Cic. de or. III 29. 42; Brut. 132f. 259; off. 1 133. wo er mit seinem Sohne zusammengefaßt wird) loben vor allem die Reinheit und Feinheit seiner Ausdrucksweise und seiner Aussprache, die dem Hörer besonders neben der ganz verschiedenen des L. Cotta ins Ohr fiel (de or. III 42; Brut. 259, daraus Quintil. inst. or. XI 3, 35); seine Vorliebe für Wendungen wie non rebar und opinabar (de or. III 153; rebar in seinem Munde ebd. 82) entsprach wohl seiner vorsichtigen Zurückhaltung. Als Geschichtschreiber hat er sich mit den apologetischen Denkwürdigkeiten über sein Consulat und Proconsulat betätigt, deren Stil dem seiner Reden ähnlich war (Cic. Brut. 132 s. o. beim J. 652 = 102). Der Versuch von Solari (Rivista di filol. XXXIV 129–142), ihn als Gewährsmann für die ältere Geschichte seines Geschlechts in Anspruch zu nehmen, ist gänzlich verfehlt. In Vergilscholien begegnen die Zitate: Lutatius in primo communis histsuiae, Lutatius üb. IV, Lutatius commu-nium historiarum, und bei Varro (1. 1. V 150), Verzins (Fasti Praenest. zum 23. März CIL I² p. 234, vgl. 313 = Dessau 8844a), Solin und Lydas die Anführungen eines Lutatius ohne weitere
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Angaben; alle Stellen handeln von italischer und römischer Urgeschichte im Sinne griechischer Wissenschaft, nach deren· Muster auch der Titel gewählt ist (Peter Hist. Rom.rel. 12 CCLXVII –CCLXIX 192–194). So auffallend es ist, daß der Verfasser stets mit dem Gentilnamen bezeichnet wird und nicht mit dem allgemein bekannten und oft (z. B. von Varro r. r, III 5, 12) allein gebrauchten Kognomen Catulus, so ist er .0 doch gewiß mit dem Kimbernsieger gleichzu-setzen und nicht mit dessen gelehrten Freigelassenen L. Daphnie Nr. 14 (Mommsen Röm. Chronol.² 143. CIL a. a. O. Peter a. a. O., auch Funaioli Gramm. Rom. frg. I 122). Ciceros Schweigen ist bei einem mehr fachwissenschaft-lichen Werke kein Gegenbeweis; es paßt zu der allgemeinen Studienrichtung des Catulus, zumal wenn er vielleicht einem Priesterkollegium wie dem der Pontifices angehört haben sollte. H. O. 10 Simon Festscbr. z. d. 3. Säkularfeier des Berl.
Gymn. zum Grauen Kloster 1874, 81–96 über die geistige Bedeutung und das äußere Leben des Catulus hat fast keinen Wert. R. Büttner Porcins Licinus und der literarische Kreis des Q. Lu-tatius Catulus, Leipz. 1893, wird noch mild genug von Ribbeck Gesch. d. röm. Dichtung I² 355 kritisiert: .Bauscht die Bedeutung seiner Helden weit über Verdienst auf und gefällt sich in Hypothesen, denen der sichere Grund fehlt*.