RE:Lykurgos 10

Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
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attischer Finanzverwalter, der Staatsmann und Redner 4. Jh. v. Chr.
Band XIII,2 (1927) S. 24462465
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10) L., berühmter attischer Finanzverwalter, Staatsmann und Redner des 4. Jhdts. v. Chr. Ausführliche Nachrichten über Person und Wirken Ps.-Plut. X orat. 841 A–844 A, gekürzt und etwas besser disponiert Phot. bibl. cod. 268. Ballheimers[WS 1] Versuch (De Photi vitis decem oratorum, Diss. Bonn. 1877), aus Photios eine von unserer Überlieferung Pseudoplutarchs abweichende Rezension zu erweisen, ist nicht durchgedrungen. Wie Photios 1484 selbst gesteht, den schriftlichen Nachlaß L.s nicht persönlich gelesen zu haben, so hat er auch seine Quelle Ps.-Plutarch weder geprüft noch gar ergänzt. Wohl aber bietet der Anhang der Rednerbiographien im Plutarchcorpus eine wertvolle Urkunde aus dem Archontat des früheren Anaxikrates 307/6 v. Chr. (s. C. Curtius Philol. XXIV 90ff.), die, in dürftigen Bruchstücken auch inschriftlich zutage getreten (CIA II 240. Syll.³ 326), dem Staatsmann in Würdigung seiner zahllosen Verdienste um seine Vaterstadt Athen und seiner persönlichen Integrität hohe Ehrungen (s. u.) und dem jeweils Ältesten seiner Nachkommen für immer die Speisung im Prytaneion zuerkennt. Dadurch, daß Lykophron, anscheinend der jüngste von den drei Söhnen L.s, nach dem vorzeitigen Ableben seiner älteren Brüder (erst von diesem Augenblick an wäre seine Bezeichnung als ὁ πρεσβύτατος Ps.-Plut. 843 C gewissermaßen relativ berechtigt) auf jene nunmehr ihm zufallende Speisung Anspruch machte, ist der damals von Stratokles, dem bekannten Ankläger des Demosthenes im Harpalosprozeß, gestellte Antrag neu in Erinnerung gebracht worden und hat, wie ein Vergleich mit Ps.-Plutarch ergibt, den L.-Biographen [2447] wichtiges Material geliefert. Als solchen nennt Olympiodor (zu Plat. Gorg. 515 D) bereits Philiskos, der selbst noch gleich L. Schüler des Isokrates gewesen war. Anderseits führt Br. Keil (Herm. XXX 211ff.) die Fassung des Stratoklesdekretes bei Ps.-Plutarch, die gegenüber dem inschriftlich Erhaltenen leichte Abweichungen und im einzelnen auch Kürzungen aufweist, auf eine vom attischen Periegeten Heliodoros im Metroon angefertigte Kopie des ursprünglich im Privatbesitze Lykophrons befindlichen Exemplares zurück. Aus Heliodor (zu ihm vgl. Ps.-Plut. 849 C, falls dort nicht mit Ruhnken vielmehr Diodor als Verfasser von Περὶ μνημάτων anzusprechen ist) habe dann Caecilius von Kaleakte geschöpft, dessen Schrift Περὶ τοῦ χαρακτῆρος τῶν δέκα ῥητόρων, in deren Kanon L. aufgenommen worden war, bekanntlich neben Dionysios von Halikarnass die Hauptquelle Ps.-Plutarchs bildet (s. noch Pasquali Herm. XLVIII 165ff.). Als Gewährsmänner für Caecilius kommen übrigens auch die Βίοι des Hermippos und das Werk Περὶ δημαγωγῶν des Idomeneus von Lampsakos in Betracht. Daß die unübersichtliche und wenig genaue Schreibweise Ps.-Plutarchs vorzügliches Material übel behandelt zu haben scheint, ist für uns angesichts des Mangels weiterer Quellen ein bedauerlicher Schaden.

Der Abstammung nach zählt L. zum Hochadel Athens. Er gehört zum γένος ἐπίσημον καὶ περιφανές (Etym. M.) der Eteobutaden, die sich schon in dem auf die Echtheit ihrer Herkunft pochenden Namen mit aristokratischem Stolze wohl seit Einrichtung der Gemeinde Βουτάδαι durch Kleisthenes von ihren Demoten unterschieden, welche als Nachkommen des Butes im weiteren Sinne einen kleinen Demos der städtischen Trittys der oineischen Phyle, seit etwa 224/3 v. Chr. der Ptolemais bildeten. Daß Zeuxippe, die Mutter des Butes, als Tochter des athenischen Baches Eridanos galt, der nach Dörpfeld die Stadt beim Dipylon in südwestlicher Richtung verließ (Judeich Topogr. v. Athen 44f. 1261.), und daß die Eteobutaden bei der dem nordwestlichen Vorstadtviertel Skiron (vgl. Harpokr. s. Σκίρον nach der Heortologie des Lysimachides) geltenden Skirophorienfeier ein erbliches Ehrenamt besaßen, empfiehlt den Demos L.s zwischen dem Kephisos und der Dipylongegend zu lokalisieren. Der Stammbaum des Redners läßt sich über seinen Vater Lykophron und den Großvater Lykurgos, der den Dreißig zum Opfer fiel, bis auf den Urgroßvater Lykomedes mit Sicherheit zurückverfolgen (vgl. den u. erwähnten Pinax des Ismenias); wahrscheinlich gehören dem gleichen Geschlecht auch der Herod. 1 59 und Plut. Sol. 29 als Anführer τῶν ἐκ τοῦ πεδίου im Parteienkampf gegen Peisistratos erwähnte Lykurg. Sohn des Aristolaides, und jener zweite Träger des selben Namens zu, der, unter dem Archontat des Phaidon 476/5 v. Chr. neben Lysistratos und Kratinos an der Spitze einer Expedition nach Eion, daselbst sein Ende fand (Schol. Aeschin. II 31). Als Urväter aber galten Butes und Erechtheus, deren Großvater Erichthonios [Apoll. Bibl. III 14, 6, 4] dem Hephaistos und der Erde seinen Ursprung verdankt. Das Geburtsdatum L.s steht nicht fest und wurde in der die Forschung [2448] auf lange bestimmenden Praefatio Taylori ad Lycurgum (Cambridge 1743) einem Mißverständnis des ersten Satzes der ps.-plutarchischen Vita zufolge ungebührlich hoch bis in den Ausgang des 5. Jhdts. hinaufgerückt. Wir wissen bloß aus der Hypothesis zu Demosth. or. XXV, daß L. damals gegen Aristogeiton κατὰ τὸν τῆς ἡλικίας χρόνον τὴν πρωτολογίαν ἔλαβε; demnach muß er einige Zeit vor Demosthenes, d. i. vor 384 v. Chr., zur Welt gekommen sein. Als Jüngling hörte er bei Platon (vgl. Diog. Laert. III 46) und Philiskos schreibt an der oben erwähnten Olympiodorstelle das πολλὰ κατορθῶσαι, das dem L. in seiner öffentlichen Wirksamkeit vergönnt war, vorzüglich jener Lehrzeit beim großen Philosophen zu. Dann trat L. zu Isokrates in Beziehung (Ps.-Plut. 841 B), wie ja ähnlich auch Demosthenes zuerst Schüler Platons gewesen sein soll, ehe er zur Beredsamkeit abschwenkte (nach Hermipp. Gell. Noct. Att. III 13).

Nunmehr tat sich L. in der politischen Öffentlichkeit hervor καὶ λέγων καὶ πράττων καὶ δὴ πιστευσάμενος τὴν διοίκησιν τῶν χρημάτων, wie Ps.-Plut. 841 B die Hauptzweige seiner Tätigkeit prägnant kennzeichnet; daß er erst als leitender Staatsmann Athens Reden veröffentlicht hat, gilt heute als ausgemacht (s. Körte Herm. LVIII 235).

Als Titel jenes Amtes nimmt heute, nachdem lange Zweifel geherrscht hat, auch Beloch (Gr. Gesch. III 1², 610, 2) die seinerzeitige Vermutung ἐπὶ τῇ διοικήσει wieder auf, da die Nichterwähnung einer solchen Beamtung in Aristoteles’ Ἀθηναίων πολιτεία sich daraus erkläre, daß nach Kap. 60 der von den durch Volkswahl besetzten Zivilämtern handelnde Abschnitt ausgefallen sei dann erscheint ebensowohl in der oben angeschriebenen Notiz der Vita als vor allem bei Hypereides frg. 118 ταχθεὶς … ἐπὶ τῇ διοικήσει τῶν χρημάτων (vgl. noch etwa Demosth. epist. ΙΙΙ 2 ἐκεῖνος γὰρ αὐτὸν ἐν τῷ περὶ τὴν διοίκησιν μέρει τάξας τῆς πολιτείας) der charakteristische Ausdruck für die Stellung L.s gewählt. Das γενόμενος τῆς κοινῆς προσόδου ταμίας τι Psephisma des Stratokles darf um so weniger als Gegenbeweis ins Treffen geführt werden, als gerade diese Stelle auf der Inschrift nicht erhalten ist und somit wenigstens die auch sonst zu beobachtende stilistische Abweichung Ps.-Plutarchs (s. o.) in Betracht gezogen werden muß. Wichtiger freilich als die Titelfrage ist die Bedeutung jenes Amtes des L. und die Zeit, da er es bekleidete. Die Dauer an sich gibt Ps.-Plutarch in wörtlicher Übereinstimmung mit Stratokles durch den Ausdruck ἐπὶ τρεῖς πεντ(α)ετηρίδας und Pinzgers Irrtum (Ausgabe der Leocratea S. 9 Anm. 10), eine Penteteris wirklich mit fünf Jahren zu berechnen und demgemäß ἐπί = circiter zu deuten und L. vor Vollendung des 3. Jahrfünfts vom Tod dahingerafft zu wähnen, darf als überwunden gelten. Wie nun in πεντετηρίς die Zählung nach dem quinto quoque anno der olympischen Spiele zu verstehen ist, war L. auf 12 Jahre der Finanzminister Athens (so ausdrücklich Diod. XVI 88 und Photios verstand ebenso). Da wir ihn aber noch 329/8 v. Chr. in befehlender Stellung sehen (CIA II 2, 814b Col. I 12/13) und die Penteteriden jeweils [2449] den großen Panathenäen entsprechend mit dem dritten Olympiadenjahr anhoben, so können wir, weil L. vor den harpalischen Wirren starb (Ps.-Plut. 848 F), die dritte πεντετηρίς nicht später als 327/6 v. Chr. enden lassen, woraus sich für den Amtsantritt L.s das J. 338/7 v. Chr. ergibt (s. Foucart Bull. hell. VII 387ff.), während sein Schwager Kallias von Bate für die mit eben jenem Jahr von Chaironeia beginnende Amtsfrist als ταμίας στρατιωτικῶν (vgl. Ρs.-Plut. 842 F), d. h. Leiter des damals neu eingerichteten Kriegszahlamtes, und Demosthenes als ἄρχων τὴν ἐπὶ τῷ θεωρικῷ ἀρχήν bezeugt ist (Aischin. III 24). Nun aber scheint — nach dem Wortlaut Ps.-Plutarchs mindestens — L. vordem selbst das Gesetz eingebracht zu haben, daß der χειροτονηθεὶς ἐπὶ τὰ δημόσια χρήματα nicht mehr als eine Penteteris — offenbar in continuo — seines Amtes walten dürfe, und mußte daher wenigstens für die erste der beiden noch folgenden Epochen einen Strohmann aus seinem Anhang wählen lassen; die Forschung hat diesbezüglich nach CIA II 167, 36 auf L.s Sohn Habron geraten, dessen πολιτεύσασθαι ἐπιφανῶς anläßlich seines Ablebens Ps.-Plut. 843 A mit dem gleichen, ebd. 841 B von L. selbst gebrauchten Ausdruck hervorgehoben wird. [KORRIGIERT BIS HIER]

Die Aufgaben, welche L. in dieser alle drei Penteteriden hindurch mit gleicher Ausdauer im Winter und Sommer persönlich behaupteten Stel- 30 Iung auf sich genommen hatte, waren ebenso schwierig als wichtig und eines Mannes, der in den Fuütapfen seiner vom Volk im Leben und im Tode zuhöchst geehrten Ahnen zu wandeln entschlossen war, wahrhaft würdig: galt es doch, mit aller Ruhe und Entschiedenheit die zerrütte· ten Finanzen der im Kampf gegen Makedonien arg geschädigten Vaterstadt wieder in Ordnung zu bringen und obendrein Reserven für die künftige Entscheidung anzulegen, daneben aber vor 40 allem der Hauptmacht Athens, seiner Flotte, neu gesteigerte Aufmerksamkeit zuzuwenden, da bloß im Seekampf Übermacht über die Makedonen zu erhoffen war. Nichtsdestoweniger wurde gleichzeitig auch eine gründliche Reform des attischen Heerwesens sowie die Jugenderziehung in Angriff genommen (zum Zeitproblem der Arist. Ἀθ. aoL 42 erörterten Ephebenordnung s. neuerdings J. Lofberg Glass. Philol. XX 330–335) und auf Demosthenes’ Antrag im Sommer 337 mit einem 50 Aufwand von über 100 Talenten ein umfassender Umbau der städtischen Festungswerke eingeleitet, Mit welcher Uneigennützigkeit L. damals Athens Finanzen verwaltete, läßt sich am besten aus dem Vertrauen Privater ersehen, die ihm 250 oder nach Stratokies gar 650 Talente zur Bewahrung anvertrauten (die Variante der Überlieferung hat schon Boeckh Staatshaush. I³ 515 a aus der Ähnlichkeit der Zahlzeichen pHP¹ und HHp¹ einleuchtend zu erklären gesucht und sich dem-6( zufolge für die Ursprünglichkeit der höheren Zahl, deren p dann halbzerstört zu H verlesen worden sei. entschieden); L. hat an diesem seiner Aufsicht unterstellten Depot eine wertvolle Reserve für öffentliche Bedarfsfälle besessen und in der Sakralverrechnung CIA II 162 frg. c. e. 7 scheint ebendavon die Rede zu sein (U. Köhler Herm. I 314). Auch was die Summe staatlicher Gelder [2450] betrifft, die während der gesamten Verwaltungsperiode durch L.s Hände ging, schwanken die Angaben zwischen 14 0U0 oder 18650, bezw. nach dem Stratokiesdekret sogar 18900 Talenten: wieder mag die höchste Zahl richtig sein, da man 18 650 lediglich als Rest nach einer irrtümlichen Subtraktion jener angeblichen 250 Talente Privater verstehen und in 14 000 eine bloß annäherungsweise Berechnung der Totalsumme, die 12 Teilbeträge jährlicher 1200 Talente (so Ps-Plut. 842 F) ausmachen, erblicken könnte. Natürlich bedeuten dann 18900 Talente ein solches Plus gegenüber 12 x 1200, daß man bei dem mit jener Zahl verknüpften Ausdruck διανείμας ἐκ τῆς κοινῆς προσόδου nicht nur an die tatsächlichen laufenden Staatseinnahmen wird denken dürfen, sondern außerdem bestimmte andere Fonds in die Gebarung hier miteinbezogen scheinen. Trotzdem vermag die gewaltige Steigerung der Einkünfte unter L., wenngleich diese schwerlich, wie die offenbar verderbte Ps.-Plutarchstelle 842 F will, gar das 20fache von früher betragen haben werden, erst durch den Paus. I 29, 16 angestellten Vergleich mit dem finanziellen Erfolg des Perikies voll eingeschätzt zu werden. Wird da an L. gerühmt, daß er 6500 Talente mehr als Perikies zusammenbrachte, der nach Isocr. VIII 126 εἰς... τὴν ἀκρόπολιν ἄνηνεγκεν ὀκταχισχῖλ ta τάλαντα χωρίς τῶν Ἰερῶν, so finden wir der Berechnung wieder die durchschnittliche Jahreseinnahme L.s von 120t) bezw. Monatseingänge von 100 Talenten zugrunde gelegt, die gegenüber der entsprechenden Summe zu Beginn des Peloponnesischen Krieges etwa das Dreifache darstellt (s. Xen. Anab. VII 1, 27. Thuc. II 13, 3 und Köhler Delisch-Attischer Bund 139) und ungeachtet der mittlerweile vorgeschrittenen Geldentwertung höchst beträchtlich erscheint. Allerdings kam L. hiebei wesentlich zustatten, daß sich Athen nach Chaironeia dauernden Friedens erfreuen durfte.

Außer der besprochenen διοίκησις τῶν χρημάτων ist nur noch ein öffentliches Amt des L. bei Ps.-PIutarch in klarer Übereinstimmung mit dem Psephisma des Stratokies genannt, seine Wahl ἐπὶ τὴν τὸν πὸλεμὸν παρασκευήν; indes hat Ps.-Plutarch Ls Leistungen in dieser Funktion so sehr mit seiner Gesamttätigkeit zusam-mengeworfen, daß man diese ἀρχή lediglich als i formellen Ersatz anläßlich der Scheinabdikation nach der ersten Penteteris der Finanzverwaltung auffassen möchte. Jedenfalls hat L. die ganze Zeit über ein und dasselbe Programm unter welchem Titel und mit welchen augenblicklichen Spezialbefugnissen auch immer verfolgt. Man wird von vornherein mit besonderen Vollmachten des großen Staatsmannes zu rechnen und den ganzen Komplex seiner mannigfachen Bemühungen um das Wohl und Gedeihen Athens unter dem) einheitlichen Gesichtspunkt seiner eigenen starken Persönlichkeit zu betrachten haben.

Was zunächst L.s militärische Rüstungen im einzelnen anbelangt, so speicherte er außer vielem Kriegsgerät auch 50 000 Geschosse auf der Akropolis auf, machte 400 Trieren, die einen durch Neubau, die anderen durch Wiederherstellung seefertig und führte ebensowohl die bereits in Angriff genommenen Schiffshäuser, von denen [2451] immer eines für eine Triere bestimmt war, als das neue Marinearsenal, die vom Architekten Philon zwischen 347/6 und 330/29 (s. CIA II 270. 240. 87b88ff. 1054) erbaute vielbewun-derte Skeuothek in Zea der Vollendung zu (Jude ich 83; im J. 330/29 wird ihre Vorgängerin CIA II 807 b 153f. zum erstenmal, soweit wir sehen, als ἀρχαία vom gleichnamigen Neubau unterschieden). Von L.s übriger neuen Glanz seiner Vaterstadt erstrebenden Bautätigkeit wird 1 neben verschiedener andersartiger Schmückung Athens besonders die Ausgestaltung und Bepflanzung des Lykeiongymnasion, die Errichtung einer Palaistra daselbst, ferner die Anlage des erst unter Herodes Atticus völlig zum Abschluß gekommenen (Paus. I 19, 6) panathenaischen Stadion, das L. nach Ausebnung des durch seinen Eigentümer Deinias der Stadt abgetretenen Terrains mit einer Umfassung versah, und endlich vor allem die Fertigstellung des großen steiner- 2 nen Dionysostheaters hervorgehoben (zur Mithilfe des Eudemos aus Plataiai bei dem Bau von Stadion und Theater vgl. u. das Ehrungspsephisma L.s CIA II 176). Wenn Hypereides in seiner Rückschau auf L.s Verdienste um Athen ihn auch als Erbauer eines bestimmten Odeion rühmt und gleichzeitig das Stadion zu übergehen scheint (frg. 118), so hat schon Wachsmuth (Stadt Athen I 602, 1) an einen Schreibfehler der Überlieferung gedacht, wiewohl die von Wies el er ί und Curtius vermutete Ausbesserung des vor-perikleischen Odeion durch L. an sich nicht unmöglich wäre (Dürrbach L’orat. Lycurgue 107ff.).

Weitere Leistungen L.s, und zwar solche, die das religiöse Gebiet betreffen, hängen ebensosehr mit seiner persönlichen Einstellung al mit der Tradition seiner Familie zusammen, in der das Priestertum des Poseidon Erechtheus unter den männlichen, das der Athena Polias auf der Burg unter den weiblichen Mitgliedern erblich war (so nach Drakon das Zeugnis Harpokrations s. Ἐτεοβοντάδαι, dazu Apoll. Bibl. III 15, 1, 1). Zu der bei Ps.-Plutarch erwähnten Herstellung goldener und silberner Prozessionsgeföße sowie von Statuen der Siegesgöttin »aus massivem Gold tritt im Stratokiesdekret noch der Goldschmuck für 100 Kanephoren hinzu (ebenso Paus. I 29, 16): Die lex sacrorum CIA II 162 und die Rechnungs-Urkunden ebd. II 739–741 liefern die leider recht trümmerhaften inschriftlichen Belege dafür (s. Dürrbach 82ff). Durch die goldenen Nikai, deren mittlerer Einzelwert sich mit je 2l» Silbertalenten beziffern läßt, scheint L. eine alte Schuld der Athener an ihre Göttin aus der Zeit des Peloponnesischen Krieges abgetragen zn haben; pflegte man doch in Zeiten wirtschaftlicher Not unbedenklich auch den Tempelschmuck und heilige Geräte nach Bedarf einzuschmelzen (vgl. Lyc. adv. Leocr. 43 ἡ μὲν χώρα τὰ δένδρα συνεβάλλετο, ... οἱ δὲ νεω τὰ ὄπλα). So dürften von den vermutlich zehn Nikestatuen unter Perikies (s. Foucart Bull. heil. XII 283ff.) acht im Krieg ausgemünzt und bloß eine bald hernach aus dem konfiszierten Besitztum der Dreißig wieder hergestellt, die leeren Basen aber der übrigen sieben zur Mahnung an die schuldige Bürgerschaft belassen und dieser Rückstand erst durch L. ausgeglichen worden sein. Man begreift, wie unter [2452] solchen Umständen nicht allein Perikies seinen zeit (Thuc. II 13, 4f.) als Reserven für den Waffengang mit Sparta außer den sonstigen Rücklagen auf der Akropolis auch die Weibgeschenke und heiligen Geräte, ja selbst den im Notfall zur Gänze abnehmbaren Goldschmuck der Par-thenos anführen konnte, sondern auch L.s oben genannte Vermehrung des Schatzes der Göttin, von aller religiösen Verdienstlichkeit und Förde-0 rung des äußeren Glanzes Athens abgesehen, einen ebenso wertvollen als praktisch nutzbaren Zuwachs zum Staatsvermögen darstellte. In sakraler Hinsicht verdient noch die Einsetzung eines aus mindestens drei kyklischen Chören bestehenden Agones zu Ehren Poseidons im Peiraieus und die Preisbemessung von 10, 8 und 6 Minen für den ersten, zweiten und dritten Sieger Erwähnung, sowie die Wiederbelebung des uns außer durch Schot Arist. Ran. 218 (Philochoros!) und vielleicht Athen. IV 130 D nicht näher bekannten Wettstreits komischer Schauspieler (wahrscheinlich der Protagonisten) im Theater an den Chytren und die gleichzeitige Neuerung, den Sieger ohne weitere Prüfung zum Wettbewerb an den städtischen Dionysien zuzulassen (vgl. A. Mommsen Feste der Stadt Athen im Alt. 401 mit Anm. 2. A. Müller Lehrb. d. griech. Bühnenaltertümer 309f. [mit Anm. 3] und 362. A. Wilhelm Urk. dram. Aufführ, in Athen 149. 50 Schömann-Lipsius Alt. Recht 213 Anm. 118).

Von sonstigen Bemühungen L.s in Fragen des Kultus, wobei wiederholt der Konservatismus des Redners zutage tritt, der im Einvernehmen mit den Göttern und durch Befragung ihrer Orakel die alten Ehrungen voll herzustellen bestrebt ist, zeugen außer CIA II 162 (s. o.) und der von Köhler wegen der offenbaren Identität des Schreibers ebenfalls auf L. bezogenen, die kleinen Panathenäen betreffenden Inschrift II 163 vor allem die in Eleusis aufgefundenen Urkundenreste (s. CIA II 834b und Tsuntas Ἐφημ. ἀρχ. 1883, 118ff. und 253ff. [CIA IV 2 p. 198], dazu Foucart Bull. hell. VII 387ff. VIII 194ff. Körte Athen. Mitt. XXI 326 und Dittenber-ger II 2319 Anm. 2121, seine Sendungen als athenischer Hieropoios nach Delphi ungefähr 330 v. Chr. (Dittenberger I³ nr. 296) und zu den Spielen des Amphiaraos nach Oropos im J. 329, sowie seine Funktion als Hieropoios des Eumenidenheiligtums gleich Demosthenes (vgl. Etym. M. 469, 6 und Demosth. XXI 115), zuletzt auch sein wiederholtes rednerisches Eingreifen in religiösen Angelegenheiten, worauf wir unten zurückkommen.

Wenden wir uns nun L.s spezifisch politischer Betätigung zu, so ist, abgesehen von seiner vielleicht zusammen mit Polyeuktos, Demosthenes, Hegesippos und etwa auch Kleito-machos (vgl. Demosth. IX 72) im Jahre vor der 60 dritten Philippica zur Agitation gegen den makedonischen König unternommenen Gesandtschaft nach dem Peloponnes und einigen andern Festlandsstaaten sowohl von den übrigen Nomoi, die außer den sakralen auf ihn zurückgehen, als von seinen Psephismata, bei deren Einbringung er sich des Olynthiers Eukleides zu bedienen liebte (znm staatsrechtlichen Unterschied zwischen νόμος und ψήφισμα s. jetzt E. Weiss Griech. Privatrecht [2453] I 86ff.), und endlich von seinen Reden zu handeln. Von Gesetzen nennt Ps.-Plutarch noch folgende drei: die Errichtung eherner Statuen fQr die Tragikerfürsten Aischylos, Sophokles und Euripides im Theater (Judeich 279f.; gegen diesen Antrag sprach nach Harpokr. s. θεωρικά, Philinos) sowie die Niederschrift und öffentliche Aufbewahrung eines für die Schauspieler verbindlichen Staatsexemplares ihrer Texte (nach Galen zu Hippocr. Epid. III 2, vol. V p. 412 hat 10 sich dessen nachmals Ptolemaios Euergetes bemächtigt) zwecks Schutzes vor Verfälschung (wie gerade Aischylos infolge seines schweren Stiles solchen Schlimmbesserungen besonders ausgesetzt war, lehrt Quintilian I. O. X 1, 66), dann das offenbar einem konkreten Anlaß des makedonischen Kriegs zufolge für alle Bürger und Bewohner Athens erlassene Verbot des Ankaufs von Sklaven aus Kriegsbeute ohne Einvernehmen mit deren früheren Herren (vgl. M. Η. E. Meiers 20 Commentatio de vita Lyc. XXXIXff.), endlich die volksfreundliche Bestimmung, daß auch den reichen Athenerinnen unter Strafe von einem ganzen Talent die Benützung eines Gespannes zur Mysterienprozession nach Eleusis verwehrt sei: den daran geknüpften Bericht, L.s Frau sei selbst als erste bei Überschreitung dieser Verfügung ertappt worden und ihr Mann habe darum die Strafsumme den Sykophanten als Schweigegeld gegeben, sich nachher aber vor 30 dem Volke damit verteidigt, daß er wenigstens nur durch Geben, nicht durch Nehmen gefehlt habe (s. noch Plut. Comp. Nic. et Crass. 1 und Mor. 541 F [dazu H, Rabe Rh. Mus. LXIII143] sowie Aelian. var. hist. XIII 24, wo allerdings die Frau selbst den verfallenen Betrag zufolge ihrer Verurteilung der Staatskasse, nicht den Anzeigern entrichtet), will Meier XLIIIff. mit unzureichenden Gründen ins Reich der Fabel verweisen, anscheinend hauptsächlich in dem Be- 40 streben, den gewiß nicht eben sympathischen Zug aus der Biographie des Redners auszumerzen.

Von Psephismata L.s. sind uns etliche z. T. sehr fragmentarische Inschriften erhalten, so vom J. 333/2 v. Chr. der Antrag, Kaufleuten aus dem kyprischen Kition da* Recht auf Erwerb eines Platzes für das von ihnen geplante Aphroditeheiligtum einzuräumen iCIA II 18, Syll.® 280); da hier ausdrücklich des Parallelfalles der Errichtung eines Isistempels durch die in Athen 50 weilenden Ägypter Erwähnung geschieht, suchte man letzteres mit der Verspottung eines L. als Ibis bei Aristophanes (Av. 1296) zu kombinieren, indem man das Schoiion z. St. ὡς Αἰγνπτίω ... ἴβις δὲ ὄονεον ἠλβονάζον ἐν Αἰγνπτφ auf ägypto-phile Gesinnung des Großvaters unseres Redners (s. o.) deutete (Köhler Herm. V 352), und v. Wi-lamowitz (Arist. und Athen I 209) will, auf solche alte ägyptische Beziehungen der Familie L.s gestützt, auch den Kult des Zeus Ammon 6( in Athen auf dessen persönliche Initiative zurückführen; Ps.-Plutarch hat die Aristophanesstelle unbesonnen auf den Redner selbst bezogen (843 E). Weiters ist uns gleich aus dem nächstfolgenden Jahr der Beginn eines Antrags auf Ehrung eines Platäers überkommen, dessen Name leider zerstört ist (CIA II 173) und ein analoges Psephisma für den um L.s Bauten (s. o.) verdienten [2454] Eudemos aus Plataiai (obd. II 176, Syll. 288) aus dem J. 330/29, desgleichen der Anfang eines vom Volk genehmigten Ratsbeschlusses ans einem Jahr, in dem L. Mitglied der}} βουλή war (II 180), und der eines andern Antrags in der Volksversammlung (II 180 b), während II 804 b, 32ff (Athen. Mitt. 1879 IV 79ff.) von einer durch L. gemeinsam mit Aristonikos veranlaßten Aktion gegen die Seeräuber die Rede ist, zu deren Bekämpfung der Demos 335/4 v. Chr. den Strategen Diotimoe mit Schnellseglern komman-dierte (Dürrbach 73f.). Schließlich bucht Ps.-Plutarch noch das Psephisma auf Ehrung desselben Diotimos, Sohnes des Diopeithes aus Euo-nymon. 334/3 v. Chr. unter dem Archontat des Ktesikles (vgl. A. Schaefer Demosth. u. s. Zeit Π² 230 m. Anm.) und den Antrag auf Bekränzung des Neoptolemos, Sohnes des Antikies, und seine Auszeichnung durch ein Standbild. Eben dieser ist für L.s religiöse Interessen nicht minder bezeichnend als sein oben erwähntes Eintreten für den Wunsch der Κιτιεῖς: hatte sich doch Neoptolemos auf Grund einer Orakelweisung Apolls zur Vergoldung von dessen Standbild auf dem Markte verstanden. Der Antrag auf Ehrung der Tragikertrias aber und Reinerhaltung ihres Textes ist wieder für den pietätvollen Konservatismus L.s charakteristisch. Die eben analysierte Wirk samkeit des Redners hat in der bei Ps.-Plutarch überlieferten Fassung des Stratokiesdekretes mit dem Lobe καί A. αὐτός πολιτευόμενο; νόμους τε πολλοὺς καὶ καλοὺς ἔθηκε tg πατρί$ι ihre Anerkennung gefunden.

Als Redner aufzutreten, scheint L. von Natur aus wenig befähigt gewesen zu sein, für das Improvisieren mindestens hat das Ps.-Plut. 842 C ausdrücklich bezeugt. Ähnlich wie Demosthenes nun, wenn auch offenbar nicht mit demselben Erfolg, trachtete er dem Übelstand durch unermüdliches Üben bei Tag und Nacht abzuhelfen und wählte sein Lager so einfach und hart, daß ihm das Erwachen zu neuer Arbeit leicht fiel. Auch ließ er sich den Unterricht durch Meister der Redekunst etwas kosten (vgl. dazu Meier Lllf). Bezeichnenderweise hat sich von L. keine wirkliche Demegorie – von den kaum nennenswerten Glossen aus der ersten Lykophronrede zu schweigen – auch nur bruchstücksweise erhalten, wie er ja den Eukleides für seine Psephismata}} mit Vorliebe in Anspruch nahm, und man wird nicht fehlgehen, wenn man es hauptsächlich mit dem Mangel an rhetorischer Begabung erklärt, daß ein Mann von seinen politischen Verdiensten in der Geschichte nicht entfernt an den Ruhm eines ihm im öffentlichen Wirken verwandten Atheners wie Perikies heranreicht; war ihm doch so von vornherein bestimmender Einfluß auf die breiten Massen und Popularität versagt. Daß wir erst seit seiner staatlichen Machtstellung nach) dem Unglück von Chaironeia Reden von ihm veröffentlicht finden, wurde schon oben betont; fünfzehn an Zahl nennt sie Ps.-Plutarch und die gleiche Summe läßt sich aus Suidas herauslesen, der mit dem ausdrücklichen Echtheitsvermerk eine Liste von λόγοι ἀφζόμενοι des Redners bietet und sie mit dem zusammenfassenden Hinweis auf ἔπιστολαι καὶ ἄλλα τινά im Nachlaß L.s schließt. Braucht nun auch an sich nicht übermäßig auf [2455] zufallen, daß Ps.-Plutarch bei Erwähnung der überlieferten Reden L.s das Echtheitsproblem nicht berührt, da er dies auch im Falle des Andokides unterläßt, wo Dionys von Halikarnass dessen Friedensrede (vgl. Hypoth. Andoc. III) als unecht bezeichnet hat, so wird doch die Frage durch Harpokration kompliziert, dessen Lexikon nur elf Reden in klarer Übereinstimmung mit Suidas zitiert, während vier ebendort unter anderem Titel begegnen und bei zweien von diesen Harpokration selbst Echtheitszweifel von eigener oder von fremder Seite nicht verhehlt; die Gesamtzahl ist freilich auch bei ihm fünfzehn. In der Anordnung bei Suidas ist interessant, wie zunächst die ein κατά in ihrer Überschrift tragenden Reden in der alphabetischen Namensfolge der von L. bekämpften Persönlichkeiten, dann die mit dem in der Bedeutung dem κατά nahestehenden πρὸς in derselben Ordnung, endlich die mit περί genau so aufscheinen; eine Ausnahme macht der erst am Schluß der χατάReihe hinter Menesaichmos folgende Demades, ater der ist offenbar darum versetzt, weil sein Name dann sofort die zweite Reihe eröffnet und sonach mit einem einfachen πρὸς τὸν αὐτὸν auf ihn verwiesen werden kann. Freilich zwingt das hier betrachtete Reihungß-prinzip zur Annahme, daß Suidas selbst L.s ὑπὲρ τῶν εὐθυνῶν offenbar nur als Untertitel der Apologie gegen Demades und nicht als eigene Rede betrachtet hat (s. u); andernfalls begreift man nicht, warum er diese Überschrift mit ὑπὲρ mitten in die πρόίReihe eingeschoben hätte.

Im einzelnen soll hier unter Ausschaltung des chronologischen Gesichtspunktes von den übereinstimmend bei Harpokration und Suidas genannten Reden zunächst die κατ' ἈριστνγΒίτονος Erwähnung finden, gehalten gegen jenen besonders nach der Katastrophe des J. 338 wider die athenische Nationalpartei wühlenden Sykophanten, der vor allem (s. Demosth. XXV 37) den Demosthenes immer wieder aufs Korn zu nehmen beliebte; doch schlug dieser kräftig zurück und führte speziell diesen neuerlichen als Endeixis (s. ebd. 60) angestrengten Prozeß zusammen mit L., dem, wie oben beröerkt, sein Altersvorrang die πρωτολογία einräumte, in der er πασὶ τοῖς κεφαλαίοις αὐτὸς ἐγρήσατο, weshalb Demosthenes nicht mehr viel Wesentliches beizufügen hatte und der Verlust eben jener Protologie umso bedauerlicher ist. Daß sich die damals tatsächlich erfolgte Verurteilung Aristogeitons nicht eben mehr als seine früheren ausgewirkt hat, bezeugt Deinarch II 13. wonach wir übrigens den Rechtsstreit nicht allzulang vor dem Harpalosprozeß ansetzen dürfen (Dürrbach 143 Anm. 3).

Wie hier auf einer Seite mit Demosthenes, so finden wir anderseits L. im Kampf gegen den ihm ebenfalls befreundeten Hypereides in der Lykophronsache, einer Eisangelie wegen Ehebruch, die Körte jüngst (Herm. LVIII 230ff.) auf das J. 333 datiert hat. L. scheint in ihr als Synegoros des eigentlichen Klägers Ariston vor Gericht und zuvor zwecks Einleitung der strengen Prozeßform in der Volksversammlung gesprochen zu haben, so daß Harpokration s. v. Ἰπνός und Athen. VI 267 A eine erste, Harpokration, s. ὀρκάνη, eine zweite Rede L s κατὶ Λυκόφρονος zitieren und auch Suidas ihrer zwe [2456] Lykurgos 2456

kennt. Noch ein andermal sind sich übrigens unseres Wissens L. und Hypereides gegenüber-gestanden, als L. die von Polyeuktos gegen Euxe-nipp eingebrachte Meldeklage mit seiner Autorität, doch anscheinend ohne Beifügung besonderen Materiales, unterstützte und Hypereides im Verlauf des Prozesses eine Deuterologie im eigenen Namen zugunsten des Beklagten hielt (Hyp. III, vgl. § 28); es ist bezeichnend, daß L, wohl selbst 10 schon seine damalige Rede der Aufbewahrung nicht für wert erachtete (v. Wilaroowitz folgert daraus Herm. LVIII 68 geradezu den Sieg der Gegenpartei mit Hypereides) und sich keine Spur von ihr erhalten hat. Von Interesse scheint auch, wie sich Hypereides in diesem Fall darauf beschränkt, gegen den Hauptkläger Polyeuktos Stellung zu nehmen, während er den rednerischen und moralischen Eigenschaften L.s klugerweise Lob zollt (§ 12); beklagt er aber den Mißbrauch 20 der Eisangeliefür geringfügigereAngelegenheiten, so trifft hier wenigstens der Vorwurf Polyeuktos und nicht so sehr L. Gewiß bemängelte Hypereides denselben Übelstand schon in der Lyko-phronsache, aber auch dort war L. nicht persönlich Kläger und fast meint man, das eminente Advokatengeschick des Hypereides triumphiere noch heutigentags, wenn er modernen Gelehrten ihr Urteil über L. zu trüben und sie gegen dessen wohl starre, jedenfalls aber gut und ehrlich ge-30 meinte Strenge einzunebmen vermag. Man darf nicht vergessen, daß uns die Überlieferung diese Dinge nur im Lichte des Hypereides zeigt, und wird doch auch nicht die Feierlichkeit des Stiles, dessen sich L. auch außer der erhaltenen Rede gegen Leokrates zu bedienen pflegte, und seine Vorliebe für Zitate aus den Dichtern, besonders den von ihm so hoch geschätzten heimischen Tragikern mit dem billigen Spotte seines Gegners abtun wollen (Hyper. II 12): εἰσαγγελίαν δεάωκας, 40 ὑπὲρ ὧν γραφαὶ πρὸς τοὺς ὑεσμοῦέτας ἐκ τῶν

νόμων εἰσίν, Γνά... ἔπειτα ἔξη σοὶ τραγωδίας γράψαι εἰς τὴν εἰσαγγελίαν, οἰασπερ νῦν γέγραφας κτλ. Die Zeit des Euxenipp-Prozesses hat schon Comparetti nach Hyper. III 24f. auf die Jahre nach 330 bestimmt

Mittels der Eisangelie zog L auch den Menes-aichmos gewisser Verstöße wegen vor Gericht (Harpokr. s. ὀρκυωρός), die er sich als Festgesandter bei einem Opfer zu Ehren des delischen 50 Apoll (darum heißt die Rede in den Lexeis

Patmiacae auch Δηλιακός [s. Bull. hell. 1877 I 149] und das Gegenstück Ps.-Deinarchs Ὑπέρ Μενεσαίχμου περὶ τῆς Δήλου θυσίας) habe zuschulden kommen lassen: ein kennzeichnendes Bruchstück dieser Rede, das zur Bekräftigung von Menesaichmos' Verfehlung auf das Zeugnis eines gewissen Theogenes Bezug nimmt, der beim Apollopriester Diodor als Hierokeryx fungierte, hat vor kurzem Crönert aus der Berliner Papy-60 russammlung veröffentlicht (Gott. Nachr. philoh-

hist. Kl. 1922, 45f.). Menesaichmos hat sich dafür nicht bloß an L. selbst gerächt, indem er ihn bei dessen freiwilliger Rechenschaftsablegung knapp vor dem Tode als Nachfo’ger in der Verwaltung allein zu bezichtigen wagte (Ps.-Plnt. 842 F;, sondern auch hinterher die Söhne des i Redners durch Unterstützung der Anklage des i Thrasykles ins Gefängnis gebracht (ebd. 842 E, [2457] 2457 Lykurgos

dazu Schaefer III² 303 mit Anm. 3), Der Wortlaut indes, mit dem Ps.-Plutarch die erstgenannte Gelegenheit zur Rache des Menesaich-moa schildert: μέλλων δὲ τελευτήσειν (d Αὐκ.) εἰς τδ μητριὸν καὶ τδ βουλευτήριον ἐκέλευσεν ἄντδν κομισάήναι βονλόμενος εὐθύνας δονναὶ τῶν πεπολιτενμενῶν (vgl. damit beide Fassungen des Stratokiesdekrets Ps.-PJjit. 852 D und CIA II 240, 33ff) οὐδενδς δὲ κατηγορήσαι τολμήσαντος πλὴν Μενεσαίχμον τδς διάβολος ἀπολυσάμενος κτλ. empfiehlt die damalige Verteidigung L.s nicht nur nach Blaß mit dem ausschließlich bei Harpokration viermal genannten Ἄπολογισμδς ὧν πεπολ’τευταί, der dann also πρὸς Μενεσαιχμον gerichtet war, sondern auch nach Pinzger und Kießling mit dem bei Suidas wohl nur als Untertitel der Ἀπολογία πρὸς Δημάδην begegnenden Ὕπερ τῶν εὐθυνῶν gleich-zusetzen (vgl. auch Schömann-Lipsius II 1, 287 Anm. 4).

Während die eben erwähnte Apologie gegen Demades (auch Deinarch zählte übrigens zu den strengen Beurteilern L.s und es gab κατὰ Λυκούργρν εὐθνναί von ihm) ebenso wohl bei Harpokration als bei Saidas erscheint, wird einer Rede κατὰ Δημάδου nur bei diesem und Athen. XI 476 D gedacht; doch wird man einer ausführlicheren Titelangabe in den Lexeis Patm. zufolge (Bull. hell. I 150), die Κατὰ Κηφισοδοτου ὑπὲρ τῶν Δημάδου τιμῶν lautet, die Harpokration S. χιλιωάεντα angeführte Rede κατὰ Κηφισοδοτου mit jener κατὰ Δημάδον gleichsetzen und einen gegen Kephalion angestrengten Paranomieprozeß betreffs der dem Demosthenes widerfahrenen Ehrungen annehmen dürfen (Schömann-Lipsius 384f). – Apologetischer Charakter kam sicher auch der übereinstimmend genannten Rede περὶ τῆς διοικήσεως ZU, die im Titel auf L.s Amt (s. o.) unverkennbar Bezug nimmt und von Köhler (Herm. I 3l9f.) vier Jahre nach Ablauf der ersten vom Redner persönlich verwalteten Penteteris angesetzt worden ist. – Nichts Sicheres läßt sich über Harpokrations Κατ Ἰσχυρίου sagen, das bereits Fabricius aus der falschen Abteilung Κατ Αἰσχυρίον (unelidiertes K ἌΤΑΙΣΧΥΡΙΟΥΙ) nach der bei Suidas begegnenden Titelform Πρδς Ἰσχυρίαν richtig hergestellt hat.

Von den drei schon durch die Überschrift auf das sakrale Gebiet weisenden Reden L.s in der Suidasliste findet sich nur Περὶ τῆς ἰερείας so auch bei Harpokration: gehalten vielleicht in einer Diadikasie, hat sich die Rede auf das in der Eteobutadenfamilie (s. o.) erbliche Priestertum der Athena Polias bezogen (Schömann-Lipsius II 2? 4B5 Anm. 9). – Einem Streit zwischen dem vornehmen eleusinischen Priester-geschlecht der Krokoniden und den Koironiden, sei es um ein Priestertum oder um sakrale Befugnisse, war auch Suidas Περὶ τῆς ἰερωσύνης gewidmet, wo die zufällige Übereinstimmung je einer Glosse bei Suidas und bei Harpokration die Identifikation mit der von letzterem mehrfach genannten Κροκωνιδῶν διαδικασία πρδς Κοιρωνίδας nahelegt; daß Suidas den genannten Logos unter den γνήσιοι aufzählt, während der besser unterrichtete Harpokration noch von einer durch ihn selbst übrigens nicht gebilligten Zuteilung an Philinos weiß (nur dieser folgt Athen. X 425 B), [2458] Lykurgos 2458

kann ebensowenig gegen die Gleichsetzung sprechen, wie das bei Hapokration auch unter Deinarchs Namen zweimal einer Κροκωνιδῶν διαδικασία Erwähnung geschieht, die Meier und Sauppe als die Gegenrede der Lykurgischen ansprachen. – Nur in der Aufzählung bei Suidas begegnet Πράς τὰς μαντείας, mit Περὶ μαντειῶν (Suid. s. καυχή) offenbar identisch: ganz unsichere Vermutungen über den Inhalt sind bei Baiter-Sauppe Orat. lOAtt. II 269f. zusammengestellt, vgl. dazu Dürrbach 102 mit Anm. 5 und S. 125. Daß man den aus dieser Rede knapp erhaltenen Tadel einer Person mit dem einzigen bei Harpokration s. σύνδικοι ebenfalls eine Rüge enthaltenden Bruchstück eines Logos zweifelhafter Echtheit (καὶ Λυκ. ἐν τῶ κατὰ Λεξίππου, εἰ γνήσιος) nicht kombinieren darf, hat bereits S a u p p e der eben genannten Harpokrationglosse entnommen, die von einer Ausnahmsbehörde Athens aus der Zeit 20 unmittelbar nach dem Sturz der Dreißig handelt und mit einem Isaioszitat beginnt, so daß der Name L.s in den eines älteren Redners, also etwa des Lysias, um zu wandeln sein wird.

Enger miteinander hängen endlich drei bei Harpokration und Suidas gleichmäßig erwähnte Reden zusammen, deren Angriffe vom Unglück bei Chaironeia mittelbar oder unmittelbar abhängen. An erster Stelle ist hier die scharfe Anklage L.s (zu ihrer Modalität vgl. Schömann-30 Lips ins II 1, 287 m. Anm. 5 und Körte 235) gegen den unglücklichen Feldherrn Lysikles (die Suidaslistc schreibt fälschlich Pasikies) zu nennen, aus der Diodor XVI 88, 2 ein für L.s rhetorisches Pathos höchst bezeichnendes Bruchstück bewahrt hat: Ἐστρατήγεις, ω Λυσίκλεις, καὶ χιλιων μὲν πολιτῶν λετελευτηκότων, δισχιλίων δ' αἰχμαλώτων γεγονότων, τροπαίου δὲ κατὰ τῆς πόλεως ἐστηκότος, τῆς δ' Ἐλλάδος ἀπάσης δον· λενούσης καὶ τούτων ἀπάντων γεγενημένων σου ἤγον4θ μένου καὶ στρατηγοῦντος τολμῆς ζην καὶ τὸ τὸν ἤλιον φώς ὄραν καὶ εἰς τὴν ἀγοράν ἐμβάλλειν ὑπόμνημα γεγονώς αἰσχύνης καὶ ὀνείδους τῆ πάτριοι- es ist das offenbar die älteste von L. überhaupt publizierte Rede. – Einen zweiten Prozeß strengte L. gegen den Areopagiten Auto-lykos (Suidas s. μηλόβοτος χώρα mit Autokies, gegen den Hypereides sprach, verwechselt) wegen Feigheit an, da er nach der Katastrophe von 338 zwar selbst der Gefahr getrotzt, jedoch Weib 50und Kinder in Sicherheit gebracht hatte; der zufällig erhaltene Anfang der Rede (frg. 13Bl): Πολλῶν καὶ μεγάλων ἀγώναν εἰσεληλυθότων οὐδέποτε περὶ τηλικούτου δικάσοντες ἤκετε zeigt, wie ernst L. seine Rolle als patriotischer Kläger nimmt, und angesichts des hohen sozialen Rangs des Angeklagten wird man mehr als hohles Pathos aus den Worten hören. – Am seltsamsten erscheint die dritte Angelegenheit, mit der sich die einzige auf uns gekommene Rede L.s befaßt; 60 schon ihre Hypothesis bezeichnet den Rechtsfall als dem eben erörterten verwandt und L. beruft sich auch § 53 auf den gegen Autolykos errungenen Erfolg. "Während aber dieser sowie Lysikles kurz nach der unheilvollen Schlacht belangt scheinen, ist gegen Leokrates viel später eingeschritten worden, da ihn ein längerer Aufenthalt im Ausland der Verfolgung entzogen hatte., Leokrates war nämlich auf die ersten ungewissen Nach- [2459] 2459 Lykurgos

richten von der Katastrophe bei Chaironeia hin nächtlicherweile Hals über Kopf nach Rhodos geflohen und hatte den Leuten dort von der Einnahme Athens und der Belagerung des Pei-raieus gefabelt, bis ihm nach dem Bekanntwerden der viel harmloseren Wirklichkeit der Boden allgemach zu heiß ward und er sich auf mehr denn fünf Jahre nach Megara begab (vgl. §§ 21 und 145); von dort aus ließ er seine athenische Habe durch seinen Schwager Amyntas liquidieren und begann einen Handel mit Getreide ans dem Epirus nach Leukas und Korinth, endlich aber kehrte er, vielleicht infolge schlechten Geschäftsganges, im achten Jahre nach der Schlacht (§ 45) nach Hause zurück und nun erhob L. wider ihn sofort die für schwerste Staatsverbrechen (vgl. Hyp. III 7f.) bestimmte Eisangelieklage. Indem er seine einstige Flucht, durch die sich Leokrates den Pflichtleistungen jener drangvollen Zeit und den amtlichen Verfügungen entzogen hatte, zum crimen capitale stempelte, machte er mit seiner zweifellos von tiefem, sittlichen Empfinden getragenen, jeden damals nur allzubeliebten Angriff auf das Privatleben des Beklagten sorgsam meidenden δείνωοις solchen Eindruck auf die Richter, daß jener mit knapper Not durch Stimmengleichheit seinem Verderben entging (s. Aischin. III 252).

Wie selten dem L. überhaupt ein Opfer entkam, lehrt Ps.-Plut. 843 D mit der namentlichen Anführung der Prozesse gegen Autolykos, Lysi-kles, Demades, Menesaichmos ,und viele andere‘ und dem Schlußvermerk πάντας εἰλεν. So begreift man den dem bekannten Demadeswort über Drakons Gesetzgebung (Plut. Sol. 17) verwandten Ausspruch (Ps.-Plut. 841E): Λυκούργον ὅν μελάνι, ἀλλὰ ἰλανάτω χρίοντα τὸν „κάλαμον κατὰ τῶν πονηρῶν ὄντω συγγράφειν und anderseits das besondere Gewicht einer Sache, der L. vor Gericht seinen Beistand lieh (ebd. 841F und Dem. Epist. III 6), wie denn sein sittliches Urteil an sich in Athen normativen Charakter gewann (vgl. Demosthenes bei Rutilius Lupus II 4 p. 84 Ruhnk: Atqui ego illum, iudiees, ar-bitror Lyeurgum laudatorem producturum, sci-lieet qui sit tesiis eius pudori ac probitati. Sed ego Lyeurgum vobis praesentibus hoe unum interrogabo, relitne se similem esse illius faetis et moribus. Quod si negarit, satis faetum vobis esse de veritate nostra debebit). Derart erklärt sich auch Ps.-Plutarchs gewiß nicht auf ein bestimmtes Amt anspielendes τσχὲ δὲ καὶ τοῦ ἄατεω; τὴν φυλακὴν καὶ τῶν κακούργων τὴν σύλληψιν,οῦς ἐξήλασεν ἄπαντας (dazu Dürrbach 127 Anm. 6) und man sollte sich bedenken, die sonder Zweifel edlen Motive, die L. zu einer Art Staatsanwalt werden ließen (s. adv. Leocr. 6, überdies seine tiefe Verachtung der für Geld auch die schlechte Sache verfechtenden συναπολογούμβνοι ebd. 138), unbeschadet wiederholter Überspannung seiner Prinzipien mit Rügen wie düsterer Puritanismus‘ oder ,Tugendstolz‘, die kaum den Kern der Sache treffen, abzukanzeln. Daß er den Römern nachmals vornehmlich als Tugendbold (so Plaut Bacch. 111, wasUssing freilich auf den spartanischen Lykurg deutet) oder als Gerichtspopanz, bezw. Cato (s. Cic. Brut. 130, Ep. ad Att. I 13, 3; Amm. Marc. XXII 9, 9. XXX 8, 13) gegolten hat, kann über sein wahres [2460] Lykurgos 2460

Wesen nicht täuschen, für das Stratokies CIA II 240, 22ff. die schönen Worte fand: καὶ φόβων καὶ κινδύνων μεγάλων τοὺς Ἔλληνας περιστάντων Ἀλεξάνδρῳ Θηβῶν ἐπικρατήσαντι καὶ πάσαν τὴν Ἀσίαν καὶ ἄλλα δὲ τῆς οἰκουμένης μέρη καταστρεφαμένῳ διετέλει ἐναντιούμενος ὑπὲρ τοῦ δήμου ἀδιάφθορον καὶ ἀνεξέλεγκτον αὐτὸν ὑπὲρ τῆς πατρίδας καὶ τῆς τῶν 'Ἐλλήνων ἀπάντων σωτηρίας διὰ παντὸς τὸν βίου παρέχων καί 10 ὑπὲρ τοῦ τὴν πόλιν ἐλευθέραν εἶναι καὶ αὐτόνομον πάση μηχανὴ ἀγωνιζόμενος (vgl. auch Demosth. Epist. III; Hyper, frg. 118; Diod. XVI 88, 1; Ps.-Plut. 842 F. 852 D) und Athen hat wohl gewußt, warum es Alexanders 335 v. Chr. infolge der thebanischen Wirren gestelltem Verlangen nach Auslieferung L.s (Ps.-Plut. 841E. 852D. CIA II 240, 29ff. Plut. Demosth. 23 und Phoc, 17. Diod. XVII 15. Arr. 110, 4. Suiù.s.’yràrarpoç) nicht stattgab. Dabei behandelte L. im Bewußt-20 sein seiner hocbadeligen Abstammung den Demos durchaus nicht rücksichtsvoll: so wünschte er bei einem Auftritt in der Volksversammlung seinen ungezogenen Mitbürgern laut die Peitsche an; aber auch gegen die göttliche Ehrung Alexanders wagte er mit scharfem Spotte Stellung zu nehmen (ebd. 842 D). Zu solchem Charakter paßt seine äußere Anspruchslosigkeit, daß er trotz seines Reichtums im Winter und Sommer die gleiche Gewandung trug und für gewöhnlich 30 barfuß ging, ebenso wie seine unverhohlene Wertschätzung spartanischer Verhältnisse, derenthalben er sich einmal in der Leocratea (§ 128) sogar entschuldigen zu sollen glaubt.

Nicht allein L.s Persönlichkeit laßt es uns beklagen, daß infolge seiner stiefmütterlichen Behandlung durch die Byzantiner von dem ganzen für Photios und Suidas noch gegebenen Corpus seiner Reden bloß eine erhalten blieb; an Prozessen, von denen aber auch im Altertum keine 40 Rede aus seinem Munde aufbewahrt war, verdient noch sein erfolgreiches Auftreten gegen den reichen Bergwerksbesitzer Diphilos Erwähnung, wo bei L. außer dem Todesurteil die Konfiskation des Betriebs und die Aufteilung eines Vermögens von 160 Talenten an die Bürgerschaft durchsetzte, da jener sich durch Beseitigung der als Stützpfosten unentbehrlichen Scheidepfeiler in den Silberstollen zu bereichern gewagt hatte (ebd. 843 D: nach CIA II 780, 7? und 11 etwa aus 50 der Wende des 4. aufs 3. Jhdt. werden die mit τὸ Διφίλειον καλούμενον bezeichneten Gruben weiter verpachtet).

L.s Stil erscheint, soweit ihn die Leocratea erfassen läßt, durch seine Schulung bei Isokrates und seine eigene Art bedingt. Die wechselnde Beurteilung, die ihm schon seitens der Alten widerfuhr – was seine Kommentierung betrifft, so wissen wir bloß, daß Didymos sich ihr widmete (s. Harpocr. s. στρωτήρ u. s., dazu Wester-00 mann Griech. Bereds. § 55, 16) – bestimmt sich vornehmlich danach, ob des Redners Persönlichkeit oder seine rhetorische Technik in den Augen des Kritikers den Ausschlag gab. So rühmt Dio Chrysostomos XVIII 11 (vol. II 254 Am.) an ihm τινὰ ἐν τοῖς λόγοις ἀπλότητα καὶ γενναίοτητα τοῦ τρόπου, wogegen Hermogenes Περὶ ἰδεῶν Β 11 p. 418 Sp. (389 W.) zumal πολυ τὸ τ@α%υ θι σφοδρὸν ἔχει χωρίς ἐπιμελείας und [2461] 2461 Lykurgos

χρηταί... πολλαῖς πολλάκις... παρεκβάοεσιν ἐπὶ μῦθους καὶ ἰστορίας καὶ ποιήματα φερόμενος 'auszustellen findet, ihm wegen Rauheit des Ausdruckes noch Deinarch vorzieht und unter den zehn Attikern erst den vorletzten Platz anweist. Am gerechtesten scheint ihm Dionysios von Hali-karnass geworden, der ihn freilich nicht zu den sechs als besonders nachahmenswert empfohlenen Meistern der attischen Beredsamkeit hinzunimmt, Ἄρχ. χρίο- V 3 = Περὶ μιμήα. p. 28 Us.: ὁ δὲ Αὐκούργειός (näml. λόγος) ἔστι διὰ παντὸς αὐξητικὸς καὶ διηρμένος καὶ σεμνὸς καὶ ὄλως κατηγορικὸς καὶ φιλαλήθης καὶ παρρηαιαστικός · ου μὴν ἀοτεῖος οὐδὲ ἠδύς, ἄλλ' ἀναγκαίος (dazu Blass Att. Bereds. III² 2, 135 Anm. 2)" τούτου χρὴ ζηλοῦν μάλιστα τὰς δεινώσεις. Gerade die hier zuletzt hervorgehobene δείνωσις nun (vgl. eingangs αὐξητικός) ist bei L. kein äußerlicher Kunstgriff, sondern wurzelt tief in seinen moralischen Grundsätzen, denen wirklich in Übereinstimmung mit der alten vorsolonischen Gesetzgebung (s. Pint. Sol. 17) der Diebstahl von 10 Drachmen ein nicht minder strafwürdiges Verbrechen bedeutete als die Entwendung von 100 Talenten (adv. Leocr. 65) und die wenigstens subjektiv die Einleitung des Eisangelieverfahrens gegen einen Wicht wie Leokrates zu rechtfertigen vermögen. Auch die stärkere Betonung des religiösen Momentes bei der als Hochverrat belangten Landesflucht und die von Dionysios so gut charakterisierte feierliche Erhabenheit, die sich gleich im Prooimion ausdrückt: εὐχομαὶ γὰρ τῆ Ἄθηνρ καὶ τοῖς ἄλλοις ὑεοῖς καὶ τοῖς ἤρωσι τοῖς κατὰ τὴν πόλιν καὶ τὴν χώραν ἰδρυμένοις und beispielsweise auch der Rede gegen Aristogeiton nicht gefehlt hat (vgl. Demosth. XXV 97 Λυκούργος μὲν οὐν τὴν Ἀδηνάν ἐμαρτύρετο καὶ τὴν μητέρα τῶν ὕεων καὶ καλώς ἐποίει), darf man einem Mann von der Abstammung und praktisch betätigten Gesinnung L.s zugute halten. Selbst die bereits von Hypereides (s. o. II 12) bespöttelte Schwäche L.s für allzu reichliche Dichterzitate ohne gebührende Rücksicht auf die rednerische Ökonomie (vgl. A. Mayer De locis e poetis apud Lyc. allatis, Progr. Cattaro 1912 und Mesk Ztschr. f. österr. Gymn. LX1V 559f.) – so weist die Leocratea § 92 und 100 zwei Trimeterpartien, die zweite aus dem Euripide-ischen Erechtheus 55 Verse lang, dann § 103 sechs Hexameter aus der Ilias, § 107 eine Tyr-taioselegie, endlich § 109 die Grabschriften auf die 300 Spartaner in den Thermopylen und die Athener bei Marathon auf – kann wohl mit des Redners warmer Begeisterung für die Bildungswerte des dichterischen Erbes der Vorfahren sachlich entschuldigt werden. - Im Formalen zeigt sich L. seiner ganzen Einstellung gemäß nicht allzu sorgsam bei Beobachtung der Kunstregeln; verwendet er auch mitunter fein ausgearbeitete Perioden (so gleich in der Vorrede adv. Leocr. 1f.), so legt er dennoch nach älterem Brauch das Hauptgewicht unverkennbar auf die Sache, die er verficht, und fühlt sich z. B. auch in der Hiatmeidung nicht an die strengen Vorschriften seines Lehrers Isokrates gebunden. Mag er sich mit diesem in mannigfachen Redewendungen und sprachlichen Besonderheiten (s. Blaß a. O.126ff.) berühren, ist doch gerade die Bevorzugung dich- [2462] Lykurgos 2462

terischer Ausdrücke und Wortzusammensetzungen sowie oft kühner Metaphern und etwas harter Personifikationen, so im feierlichen Epilog, für ihn kennzeichnend (Blaß ebd. 123ff. und Jebb The Attic Orators II 377}}).

Weder die strenge Rechtlichkeit, die sich L., durch keine der zahlreichen wider ihn erhobenen Anklagen je zu Fall gebracht, sein Leben lang bewahrt und die ihn auch zu so augenblicklichen 10 Justifikationen, wie der des Steuerpächters, weL eher des ausstehenden Metoikenziuses halber an den Philosophen Xenokrates Hand anzulegen wagte (Ps.-Plut. 842 B), veranlaßt und ermäch* tigt hatte, noch seine bereits erwähnte freiwillige Rechenschaftsablegung unmittelbar vor dem Tode und die Veröffentlichung einer Abschrift seiner Rechnungen auf einer Siele vor der von ihm errichteten Palaistra (s. o.) vermochte eine Verdunklung seines Ansehens nach seinem Ableben 20 zu verhindern: seine Söhne wurden von Thrasy-kles und Menesaichmos vor Gericht gezogen und den Elfmännern übergeben, aber Demosthenes (vgl. den unter seinem Namen erhaltenen dritten Brief bes. § 5f. und 13f., daneben Aischin. Epist. XII 14) trat in treuer Freundschaft zum verstorbenen Vater aus der Verbannung für ihre Freilassung ein, Hypereides sprach damals jene schönen Worte, in denen er L.s Verdienste mit dem Undank Athens gegenüber seinen Kindern kon-30trastieit (frg. 118), und der Theophrastschüler Demokies ward ihr Anwalt. Die Athener hatten die Scharte bald ausgewetzt und wie L. gleich seinem Großvater und Urgroßvater (sowie etlichen seiner Nachkommen) auf Staatskosten bestattet worden war – noch Ps.-Plut. 842 E (dazu Paus. I 29, 15) wird der Bestand ihrer mit Inschriften versehenen Grabdenkmäler im Garten des Philosophen Melanthios gegenüber dem Heiligtum der Athena Paionia (s. Judeich 360) erwähnt –, 40 so erkannte ihm das Psephisma des Stratokies auch eine Bronzestatue im Kerameikos auf der Agora zu (ebd. 843 C. 852 E. Paus. I 8, 2 und Judeich 293, 311 Anm. 23), überdies für immer die Spe:sung des Ältesten seines Geschlechtes im Prytaneion und endlich die Verewigung seiner Anträge durch ehrenvolle Einmeißlung auf steinernen Tafeln fy ἀχροποίει πλησίον τῶν ἀναθημά· τῶν.}} Möglicherweise ist die Basis der genannten Statue in dem παρά τῆ κο»νως καλούμενη Πύλη 50 τῆς 'Ἀγοράς zutage getretenen Sockel aus hymet-tischem Marmor mit der Aufschrift )ΟΦΡΟΝΟθ BO (CIA IV 2, 1363b: zu Αὐκοῦργος Λυκόφρο* νος Βουτάδης ergänzt von Lolling Ἄελτ. ἀρχ. 1888, 190) aufgefunden worden. Daß dem L. übrigens neben wiederholter Bekränzung durch das Volk auch andere Standbilder zuteil wurden, bezeugt Ps.-Plut. 843C, während wir 843E speziell von den durch Timarch und Kephisodot, die Söhne des Praxiteles, aus Holz gefertigten 60 Statuen L.s und seiner Söhne im Erechtheion vernehmen; ein bei der Kirche Παναγίας πυργιωτίσσης gefundenes Basenfragment schließlich aus hymettischem Marmor mit der Inschrift: Λυκούργοςρήτωρ (CIA III 944) gehört, wie schon Wachsmuth (Stadt Athen I 615) aus.der Apposition gefolgert hat, der römischen Kaiserzeit an und wird also von dem damals im Dio-nysostheater errichteten L.-Bild rühren (Judeich [2463] 2463 Lykurgos

280). Auch CIA II 202, ein fragmentum tabu· laß marm. Hym, opisthographae von der Burg, mag auf der Rückseite den Namen unseres L. enthalten (noch anderes Christ-Schmid Gesch. griech. Literatur I⁶ 6u8, 4).

Vermählt war L. mit Habrons Tochter Kal-listo, der Schwester des Kallias (s. Ps.-Plut. 842 F, der zu dieser Verschwägerung auf Deinarchs Rede gegen Pistias verweist); von den drei Söhnen dieser Ehe starben Habron, der sich im politi-echen Leben hervorgetan hatte (s. o,), und Lykurgos kinderlos, während Lykophron Kallistomache, die Tochter Philipps aus Aixone, heiratete und eine Tochter Kallisto bekam. Aus deren Ehe mit Kleombrotos, dem Sohne des Deinokrates aus Acharnai, ging Lykophron hervor, den sein gleichnamiger Großvater, der Sohn des Redners, adoptierte. Indes starb auch dieser kinderlos und nun vermählte sich Kallisto in zweiter Ehe mit Sokrates und gebar den Symmachos, von dem in gerader Linie Aristonymos, dessen Sohn Charmi-des und des letztgenannten Tochter Philippe abstammten. Philippes und ihres Gatten Lysanders Sohn Medeios gelangte zur Würde des ἔξηγητης ἐξ Εὐμολπιδων (vgl. Kern o. Bd. VI 1584) und hatte von Timothea, der Tochter des Glaukos, zwei Töchter, Laodameia und die nachmalige Athenapriesterin Philippe, sowie einen Sohn Medeios, Priester des Poseidon Erechtheus (s. o.). Daß die beiden Geschwister trotz unmittelbarer Abstammung von einem Eumolpideo gleichwohl die Priesterwürden des Eteobutadongeschlechtes fortpflanzen durften, ist beachtenswert. Philippe nun hatte vor ihrem Priesteranit dem Diokles aus Melite einen Sohn gleichen Namens geschenkt, der Hoplitenstratege (s. Arist. Aθ. π*λ. LXI 1) wurde und mit Habrons Tochter Hediste einen Sohn Philippides und eine Tochter Nikostrate zeugte; aus Nikostrates Ehe schließlich mit dem Daduchen (und gleichzeitigenPoseidon-Erechtheus-priester? gegen Toepffer Att. Geneal. 124 mit Anm. 1, der dieses zweite Amt nach der Textänderung O. Müllers vielmehr dem Diokles, dem Sohne dieses Daduchen, zuweist, vgl. Br. Keil Herm. XXX 223ff.) Themistokles, Sohn des Theophrast, gingen Theophrast und Diokles hervor. So sehen wir diesen Stammbaum, der über elf Generationen der Eteobutaden nach L. Aufschluß gibt und ihre Vermischung mit den überaus vornehmen Eumolpiden und den die Dadu-chenwürde vererbenden Keryken bezeugt, bis auf die Zeit von Ps.-Plutarchs (843 A-C) unmittelbarer Vorlage herabgeführt (einige der Genannten lassen sich übrigens inschriftlich genau datieren) und wir glauben an die Zuverlässigkeit des genealogischen Registers der hocharistokratischen Priesterfamilie umso lieber, als ja «auch nach oben L.s Geschlecht auf einem im Erech-theion befindlichen, von Ismenias aus Chalkis gemalten πίναξ τέλειος (zur Deutung des Adjektivs s. Keil 208 Anm. 1 und Lippold o. Bd. IX 2141) der Poseidonpriester anscheinend festgehalten war; dies Gemälde, zu dem ebendort noch Wandbilder der Butaden kamen (Paus. I 26, 5; ß. Dörpfeld Athen. Mitt XXXVI 95 und Lippold), war eine Weihung von L.s Sohn Habron, der offenbar als Ältester zunächst die priesterliche Würde geerbt hatte und sie dann [2464] – vielleicht nach vorherigem Tod des nächstjüngeren Lykurg – an Lykophron abtrat, was auf dem Bilde durch Überreichung des Dreizacks an diesen symbolisch zum Ausdruck kam (ebd. 843 F).

Für die philologische Kritik des erhaltenen L.-Textes ist von zwei englischen Handschriften auszngehen, dem Crippsianus A des Britischen Museums (Burnei 95. Plut. CLX D) vielleicht 10 aus dem 13. Jhdt., der von den attischen Rednern noch den Andokides, Isaios, Deinarch und Antiphon vorausschickt, und dem von Blaß und L. Cohn (Herm. XXII 58ff.) gegen Thalheim bevorzugten Oxoniensis N (bibl. Bodh Meerm. Auct. T. II 8) aus dem Ausgang des 14. Jhdts., wo aber Andokides und Isaios ganz, L.s Leo-cratea fast zur Hälfte fehlt. Beide Codices gehen auf einen gemeinsamen Archetypus zurück und weisen je zwei Korrekturstadien auf (Al, A²; N¹, 20 N²), zu deren Wertung auf Blaß’ Praefatio seiner Editio maior L.s p. IVf., Thalheims Teub-neriana des Antiphon (1914) p. Vff. und Emminger Burs. CLXI 176f verwiesen sei. Vom Crippsianus stammt der Laurentianus B, von dem sich sowohl die übrigen Handschriften als der Erstdruck der Aldina (1513) herleiten. Deren 9 Text legte Melanchthon seiner erstmals 1545 zu Wittenberg erschienenen Ausgabe zugrunde, die er unter anderem in der Offizin des Peter Brubach, Frankf. 1548, mit lateinischer Übersetzung wiederholte, die trotz stilistischer Glätte nur im allgemeinen den Sinn des Originals wiedergibt und schwierige Stellen gelegentlich ganz übergeht. Der Aldina schließt sich auch die Ausgabe in der von H. Stephanus besorgten Sammlung der griechischen Redner (1575) an, die von Jan Grüter, Hanau 1619, unverändert abgedruckt wurde. Einen wichtigen Markstein der Edition bezeichnet erst mehr als 100 Jahre später Joh, Taylors Bearbeitung, der die Leo-cratea samt der Midiana des Demosthenes Cambridge 1743 veröffentlichte und eine fur die damalige Zeit vorzügliche praefatio ad Lyeurgum voranschickte; die beigefügte lateinische Übertragung freilich des langjährigen Marburger Gräzisten und Melanchthonfreundes Joh. Lonicerus hatte auch für damals wegen ihrer Fehlerhaftigkeit wenig Wert. Taylor’s Prolegomena und Ad-notationes nahm, um minder Wichtiges zu übergehen, Joh. Jak. Reiske in den IV. Bd. seiner Rhetores Graeci, Leipzig 1771 auf, ohne selbst besondere Mühe auf L. zu verwenden. Während noch ein halbes Jahrhundert länger keinerlei Handschriften zur Berichtigung des Textes herangezogen werden sollten, beschrieb F. Passow. Breslau 1820 (Symbolae erüicae in scriptores Graeeos et Rom. e codieibus MSS. Vratislav, depromptae) eine im Breslauer Magdalenengymna-eium aufbewahrte Hs., die dann ohne ausdrückliche Nennung in €’. Fr. Heinrichs Ausgabe, Bonn 1821, benützt wurde. Noch im gleichen Jahre nahm Fr. Osann in Jena neben einer anderen Hs. des Britischen Museums den Crippsianus A, leider nur flüchtig kollationiert, für die Textherstellung hinzu. 1823 gab J. Bekker im III. Bd. der Orat. Attici eine Revision von A, dazu Kollationen des Laurentianus B, des Marcianus und des Ambrosianus. Das folgende Jahr brachte [2465] die mit einer ausführlichen Einleitung, einer deutschen Übersetzung, tüchtigen erklärenden Anmerkungen und einem textkritischen Anhang versehene Ausgabe G. Pinzgers, nach der dann vor allem Maetzners kritisch exegetische Edition (Berl. 1836), sowie die zweite Ausgabe von Baiter-Sauppe in den Orat. Atiici (Zürich 1840) zu nennen sind. Allmählich steigerte sich auch das Interesse für die bisher in der Regel vernachlässigten Fragmente L.s und Halle 1847 folgte ihre grundlegende Sammlung, Sichtung und Erklärung durch Fr. G. Kießling, wobei M. H. E. Meiers gleichfalls noch heute unentbehrliche ,Commentatio de vita Lycurgi, quae Plut. adscribitur, et de Lycurgi orationum roli-quiis’ angeschlossen ist. Auf die Ergebnisse Kießlings und Meiers stützt sich bereits die noch nicht überholte Behandlung der Bruchstücke durch Baiter-Sauppe, Zürich 1850. Unter den neueren Ausgaben der Leocratea verdienen Erwähnung C. Scheibes Teubneriana (1853), jetzt durch Blaß’ Editio maior (ebd. 1899) unter Zuziehung der Bruchstücke und sehr brauchbarer Voranstellung der Ps.-Plutarchvita, beider Fassungen des Stratokiesdekretes, der auf L.s öffentliche Wirksamkeit Bezug habenden Inschriften, des L.-Artikels bei Suidas und der stilkritischen Urteile des Altertums ersetzt, die holländische Ausgabe von van den Es (Groningen 1862) und der Kommentar von Rehdantz (Leipzig 1876), endlich die nicht bloß wegen der zum erstenmal verarbeiteten Oxforder Hs. N wichtige textkritische Ausgabe Thalheims (Berl. 1880). – An Indices verborum erschienen nach dem sorgfältigen sprachlichen, auch die Fragmente schon miteinbeziehenden Register Sauppes in seiner ersten mit Bai ter veranstalteten Ausgabe L.s (Zürich 1834) im J. 1897 sowohl der nur L. betreffende und ohne die nötige Genauigkeit gearbeitete Index Serg. Kondratiews (Moskau-Leipzig) als der auch Andokides und Deinarch einbeziehende musterhafte Formans (Oxf.). – Ins Deutsche haben die Leocratea Holzer in der Sammlung griech. Prosaiker von Osiander-Schwab (Stuttg. 1865) und H. Bender bei Langenscheidt übersetzt (3. Aufl. Berl. 1909). – Die älteren Einzelbeiträge zu L. hat Blaß in der Vorrede seiner Ausgabe p. IX gesichtet, für Neueres ist Emmingers Bursianbericht CLXI 172–186 heranzuziehen. Zusammenfassende Publikationen jüngeren Datums: A.Schaefer Dem. u. s. Zeit II² und III mit reichen Literaturnachweisen. Blaß Att. Berede. III² 2, 95ff. Jebb The Attic Orators II 375ff. Niese Gesch. d. gr. u. mak. Staat, seit Chair. I 34. 58. 171f. 174f. 511. Dröge De Lyc. Atheniensi pecuniarum publicarum administratore (Diss. Minden 1880). Dürrbach L'orateur Lyc. (BibL des écoles Franç. d'Athènes et de Rome, fasc. LVII, Paris 1890). Die Spezialartikel L. in der Encyclopedia Britannica und in der Encyel. Americana sind wenig ergiebig. [Kunst, j·]

[Kunst. † ]


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